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   BGH, 28.01.2009 - VIII ZR 7/08, VIII ZR 8/08, VIII ZR 9/08   

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https://dejure.org/2009,313
BGH, 28.01.2009 - VIII ZR 7/08, VIII ZR 8/08, VIII ZR 9/08 (https://dejure.org/2009,313)
BGH, Entscheidung vom 28.01.2009 - VIII ZR 7/08, VIII ZR 8/08, VIII ZR 9/08 (https://dejure.org/2009,313)
BGH, Entscheidung vom 28. Januar 2009 - VIII ZR 7/08, VIII ZR 8/08, VIII ZR 9/08 (https://dejure.org/2009,313)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berechtigung zur Kündigung eines Mietvertrages i.R.e. geplanten angemessenen wirtschaftlichen Verwertung eines Gebäudes; Anforderungen an die drohenden erheblichen Nachteile durch den Fortbestand des Mietverhältnisses; Abwägung zwischen dem grundsätzlichen ...

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Rechtmäßige Mietvertragskündigung bei Gebäudeabriss unter der Voraussetzung einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks durch neue Baumaßnahme

  • Judicialis

    BGB § 546 Abs. 1; ; BGB § 573 Abs. 2

  • ra.de
  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation und Volltext)

    Grundsatzurteil zur Abrisskündigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 546 Abs. 1; BGB § 573 Abs. 2
    Kündigung eines Mietvertrages wegen wirtschaftlicher Verwertung des Gebäudes

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abrisskündigung zwecks wirtschaftlicher Verwertung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (18)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Kündigung von Mietverhältnissen zur wirtschaftlichen Verwertung eines Grundstücks durch Abbruch eines sanierungsbedürftigen Wohngebäudes und Errichtung einer neuen Wohnanlage

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Kündigungsrecht: Kündigung von Mietverhältnissen wegen Abbruch des sanierungsbedürftigen Gebäudes

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Kündigung - Abrissbirne - Schadensersatz?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kündigung zum Abriss

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Eigentümer kann Mietern wegen Abriss kündigen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kündigung von Mietverhältnissen zur wirtschaftlichen Verwertung eines Grundstücks durch Abbruch eines sanierungsbedürftigen Wohngebäudes und Errichtung einer neuen Wohnanlage

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Kündigung von Mietverhältnissen wegen Sanierungsmaßnahmen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Gebäudeabriss kann Kündigung rechtfertigen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Abriss oder Altbausanierung? - Grundsatzurteil des BGH zur "Verwertungskündigung"

  • haus-und-grund-bonn.de (Kurzinformation)

    Verwertungskündigung bei Abbruch von sanierungsbedürftigem Wohngebäude und Errichtung neuer Wohnanlage zulässig

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Kündigung von Mietverhältnissen zur wirtschaftlichen Verwertung eines Grundstücks durch Abbruch eines sanierungsbedürftigen Wohngebäudes

  • RA Kotz (Kurzinformation)

    Altbausanierung und Mietvertragskündigung

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Mietrecht: Kündigungsrecht: Kündigung von Mietverhältnissen wegen Abbruch des sanierungsbedürftigen Gebäudes

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 7 (Kurzinformation)
  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Kündigung von Mietverhältnissen zur wirtschaftlichen Verwertung von Wohnraum

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Kündigung der Mieter wegen Abbruch eines Wohnhauses und anschließender Errichtung von Eigentumswohnungen

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Abrisskündigung

  • ruhrnachrichten.de (Pressemeldung, 28.01.2009)

    Kündigung zum Abriss maroder Mietshäuser rechtens

Besprechungen u.ä. (2)

  • beck.de (Kurzanmerkung)

    Kündigung - Abrissbirne - Schadensersatz?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Abrisskündigung zwecks wirtschaftlicher Verwertung eines Grundstücks zulässig! (IMR 2009, 75)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 14.02.1989 - 1 BvR 1131/87

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine sog. Verwertungskündigung

    Auszug aus BGH, 28.01.2009 - VIII ZR 7/08
    Auf der anderen Seite dürfen die dem Vermieter entstehenden Nachteile jedoch keinen Umfang annehmen, welcher die Nachteile weit übersteigt, die dem Mieter im Falle des Verlustes der Wohnung erwachsen (BVerfGE 79, 283, 290 = NJW 1989, 972, 973) .
  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

    Auszug aus BGH, 28.01.2009 - VIII ZR 7/08
    Auch das Besitzrecht des Mieters an der gemieteten Wohnung ist Eigentum im Sinne von Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG und deshalb grundgesetzlich geschützt (BVerfGE 89, 1, 6 ff. = NJW 1993, 2035, 2036) .
  • BGH, 24.03.2004 - VIII ZR 188/03

    Kündigung eines Mietverhältnisses zum Zwecke des ersatzlosen Abrisses des

    Auszug aus BGH, 28.01.2009 - VIII ZR 7/08
    Der von der Klägerin geplante Abriss des vorhandenen Gebäudes und seine Ersetzung durch einen Neubau stellt eine wirtschaftliche Verwertung des Grundstücks dar(Senatsurteil vom 24. März 2004 - VIII ZR 188/03, NJW 2004, 1736, unter II 1 a aa).
  • LG Berlin, 21.01.1988 - 62 S 165/87
    Auszug aus BGH, 28.01.2009 - VIII ZR 7/08
    Die im Rahmen des § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB erforderliche Abwägung zwischen dem grundsätzlichen Bestandsinteresse des Mieters und dem Verwertungsinteresse des Eigentümers entzieht sich einer generalisierenden Betrachtung; sie lässt sich nur im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und der konkreten Situation des Vermieters treffen (LG Berlin, NJW-RR 1988, 527, 528 ; Staudinger/Rolfs, BGB (2006), § 573 Rdnr. 156; Schmidt-Futterer/Blank, Mietrecht, 9. Aufl., § 573 Rdnr. 168; MünchKomm/ Häublein, aaO Rdnr. 90; Bub/Treier/Grapentin, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl., IV 1 Rdnr. 82).
  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 227/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine

    Auszug aus BGH, 28.01.2009 - VIII ZR 7/08
    Das Eigentum gewährt dem Vermieter vor diesem Hintergrund keinen Anspruch auf Gewinnoptimierung oder auf Einräumung gerade der Nutzungsmöglichkeiten, die den größtmöglichen wirtschaftlichen Vorteil versprechen (vgl. BVerfGE 84, 382, 385 = NJW 1992, 361, 362) .
  • Drs-Bund, 04.12.1970 - BT-Drs VI/1549
    Auszug aus BGH, 28.01.2009 - VIII ZR 7/08
    Schließlich wird auch in den Gesetzesmaterialien der Abbruch des Gebäudes zum Zweck der Sanierung mit anschließendem Wiederaufbau ausdrücklich als Beispielsfall für eine Verwertungskündigung des Vermieters genannt (vgl. BT-Drs. 6/1549, S. 8 zu Art. 1 § 1 Abs. 2 Nr. 3 des 1. Wohnraumkündigungsschutzgesetzes, dessen Regelungen durch das 2. Wohnraumkündigungsschutzgesetz im wesentlichen inhaltsgleich in § 564b BGB aF und später durch das Mietrechtsreformgesetz vom 19. Juni 2001 [BGBl. I S. 1149] in § 573 BGB übernommen wurden).
  • AG Stuttgart, 02.12.2013 - 34 C 3461/13

    Wohnraummiete: Vermieterkündigung wegen Hinderung an angemessener

    rechtskräftig nach Berufung 4 S 2/14 ; zitierte Entscheidungen: BVerfGE 84, 382, BGH Urteil v. 28.01.2009 VIII ZR 7/08.

    Das Eigentum gewährt dem Vermieter vor diesem Hintergrund keinen Anspruch auf Gewinnoptimierung oder auf Einräumung gerade der Nutzungsmöglichkeiten, die den größtmöglichen wirtschaftlichen Vorteil versprechen (vgl. BVerfGE 84, 382, 385, BGH, Urteil vom 28.01.2009, Az.: VIII ZR 7/08).

    Insofern ist der vorliegende Fall auch gerade nicht mit dem von der Klägerin genannten Fall, der der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 28.01.2009 (BGH, VIII ZR 7/08) zugrunde lag, zu vergleichen.

  • LG Berlin, 13.07.2010 - 63 S 578/09

    Verwertungskündigung nach § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB - Voraussetzungen

    Sie sind der Ansicht, dass das Amtsgericht die eigene wirtschaftliche Entscheidung an die Stelle der Eigentümer gesetzt habe und die Entscheidung des BGH vom 28.01.2009 - VIII ZR 7/08) verkannt habe.

    Die im Rahmen des § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB erforderliche Abwägung zwischen dem grundsätzlichen Bestandsinteresse des Mieters und dem Verwertungsinteresse des Eigentümers entzieht sich ferner einer generalisierenden Betrachtung; sie lässt sich nur im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und der konkreten Situation des Vermieters treffen (BGH, Urteil vom 28.01.2009, VIII ZR 07/08).

    Eine andere Bewertung ergibt sich auch nicht aus der von den Klägern zitierten Entscheidung des BGH vom 28.01.2009 (VIII ZR 07/08), da es dort nicht um die Frage der Verwertung einer Eigentumswohnung durch Verkauf, sondern vielmehr um den Abriss eines stark sanierungsbedürftigen Gebäudes ging.

  • LG Berlin, 29.08.2011 - 67 S 15/09

    Anforderungen an eine Kündigung aufgrund einer ansonsten unmöglichen

    Selbst wenn ein tatsächlich bestehender Sanierungsbedarf schon durch den Instandhaltungsstau der Rechtsvorgängerin hervorgerufen worden sein sollte, wäre die Kündigung der Klägerin als Erwerberin nur dann als rechtsmissbräuchlich anzusehen, wenn ihre Rechtsvorgängerin die Wohnanlage bewusst heruntergewirtschaftet hätte, um eine Verwertungskündigung besser durchsetzen zu können (BGH Urt. v. 28.1.2009 - VIII ZR 7/08 = NJW 2009, 1200 ).

    Der Bundesgerichtshofs hat mit Urteil vom 28. Januar 2009 - VIII ZR 7/08 - (ZfIR 2009, 252) Folgendes im Hinblick auf die gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB erforderliche Interessenabwägung ausgeführt, dem die Kammer folgt:.

  • LG Berlin, 24.10.2011 - 67 S 441/10

    Anforderungen an die Prüfung einer Klage auf Räumung und Herausgabe einer Wohnung

    Selbst wenn ein tatsächlich bestehender Sanierungsbedarf schon durch den Instandhaltungsstau der Rechtsvorgängerin hervorgerufen worden sein sollte, wäre die Kündigung der Klägerin als Erwerberin nur dann als rechtsmissbräuchlich anzusehen, wenn ihre Rechtsvorgängerin die Wohnanlage bewusst heruntergewirtschaftet hätte, um eine Verwertungskündigung besser durchsetzen zu können (BGH Urt. v. 28.1. 2009 - VIII ZR 7/08 = NJW 2009, 1200 ).

    Der Bundesgerichtshofs hat mit Urteil vom 28. Januar 2009 - VIII ZR 7/08- (ZfIR 2009, 252) Folgendes im Hinblick auf die gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB erforderliche Interessenabwägung ausgeführt, dem die Kammer folgt:.

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