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   BGH, 07.11.2006 - VIII ZR 73/06   

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https://dejure.org/2006,7817
BGH, 07.11.2006 - VIII ZR 73/06 (https://dejure.org/2006,7817)
BGH, Entscheidung vom 07.11.2006 - VIII ZR 73/06 (https://dejure.org/2006,7817)
BGH, Entscheidung vom 07. November 2006 - VIII ZR 73/06 (https://dejure.org/2006,7817)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Nachprüfung der (örtlichen und sachlichen) Zuständigkeit des Gerichts des ersten Rechtszuges durch das Revisionsgericht; Bestätigung der Beurteilung der Zuständigkeitsfrage durch den Erstrichter

  • Judicialis

    ZPO § 544 Abs. 4 Satz 2 Halbs. 2; ; ZPO § 545 Abs. 2; ; GVG § 23 Nr. 2 Buchst. a

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 545 Abs. 2
    Überprüfung der gerichtlichen Zuständigkeit im Revisionsverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Revisionsgericht muss festgelegte Zuständigkeit übernehmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2009, 760
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.06.2003 - III ZR 91/03

    Prüfungsbefugnis des Revisionsgerichts hinsichtlich der Zuständigkeit nach dem

    Auszug aus BGH, 07.11.2006 - VIII ZR 73/06
    Gemäß § 545 Abs. 2 ZPO ist die Frage der (örtlichen und sachlichen) Zuständigkeit des Gerichts des ersten Rechtszuges der Nachprüfung durch das Revisionsgericht schlechthin (BGH, Beschluss vom 26. Juni 2003 - III ZR 91/03, WM 2003, 2251; Urteil vom 7. März 2006 - VI ZR 42/05, NJW-RR 2006, 930), jedenfalls aber dann entzogen, wenn das Berufungsgericht wie im vorliegenden Fall die Beurteilung der Zuständigkeitsfrage durch den Erstrichter bestätigt hat (Musielak/Ball, ZPO, 4. Aufl., § 545 Rdnr. 12; vgl. auch MünchKommZPO/Wenzel, 2. Aufl., Aktualisierungsband, § 545 Rdnr. 15).
  • BGH, 07.03.2006 - VI ZR 42/05

    Prüfung der Zuständigkeit des erstinstanzlichen Gerichts durch das

    Auszug aus BGH, 07.11.2006 - VIII ZR 73/06
    Gemäß § 545 Abs. 2 ZPO ist die Frage der (örtlichen und sachlichen) Zuständigkeit des Gerichts des ersten Rechtszuges der Nachprüfung durch das Revisionsgericht schlechthin (BGH, Beschluss vom 26. Juni 2003 - III ZR 91/03, WM 2003, 2251; Urteil vom 7. März 2006 - VI ZR 42/05, NJW-RR 2006, 930), jedenfalls aber dann entzogen, wenn das Berufungsgericht wie im vorliegenden Fall die Beurteilung der Zuständigkeitsfrage durch den Erstrichter bestätigt hat (Musielak/Ball, ZPO, 4. Aufl., § 545 Rdnr. 12; vgl. auch MünchKommZPO/Wenzel, 2. Aufl., Aktualisierungsband, § 545 Rdnr. 15).
  • BGH, 19.10.2016 - I ZR 93/15

    Revision im Prozess um Vertragstrafeansprüche aus einer wettbewerbsrechtlichen

    Das bedeutet, dass er die vom Berufungsgericht angenommene Zuständigkeit des erstinstanzlichen Gerichts ungeprüft zugrunde zu legen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 7. November 2006 - VIII ZR 73/06, WuM 2006, 697).
  • BGH, 23.11.2016 - IV ZR 50/16

    Gerichtsstand bei Ansprüchen aus einem Versicherungsvertrag: Übernahme der

    Dies gilt auch dann, wenn das Berufungsgericht - wie hier - die Beurteilung der Zuständigkeit durch das erstinstanzliche Gericht bestätigt (BGH, Beschluss vom 7. November 2006 - VIII ZR 73/06, WuM 2006, 697) und die Revision zur Klärung der Zuständigkeitsfrage zugelassen hat (BGH, Beschluss vom 16. März 2010 - VIII ZR 341/09, NJW-RR 2011, 72 Rn. 2 m.w.N.; Urteil vom 7. März 2006 - VI ZR 42/05, VersR 2007, 224 Rn. 8, 11).

    Ob eine Überprüfung der Zuständigkeit im Revisionsverfahren ausnahmsweise dann erfolgen kann, wenn die Entscheidung des Tatrichters auf Willkür oder einer Verletzung des rechtlichen Gehörs beruht, kann offen bleiben (vgl. BGH, Urteil vom 17. März 2015 - VI ZR 11/14, VersR 2015, 1531 Rn. 19; Beschlüsse vom 5. März 2015 - IX ZB 27/14, WM 2015, 728 Rn. 12; vom 7. November 2006 - VIII ZR 73/06, WuM 2006, 697).

  • BGH, 12.07.2013 - V ZR 122/12

    Verkauf eines Grundstücks durch eine Gemeinde in Bayern: Nichtigkeit des

    Ob eine Zuständigkeitsprüfung ausnahmsweise dann stattzufinden hätte, wenn die Entscheidung des Berufungsgerichts über die Zuständigkeitsfrage auf Willkür oder auf einer Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs beruhte und aus diesem Grund ein Verweisungsbeschluss nach § 281 ZPO nicht bindend wäre (so MünchKomm-ZPO/Krüger, 4. Aufl., § 545 Rn. 17; Wieczorek/Schütte/Prütting, ZPO, 3. Aufl., § 545 Rn. 51; offengelassen von BGH, Beschluss vom 7. November 2006  VIII ZR 73/06, WuM 2006, 697), braucht nicht entschieden zu werden.
  • BGH, 23.04.2007 - II ZR 133/06

    Ausschluss der Überprüfung der örtlichen Zuständigkeit des erstinstanzlichen

    Gemäß § 545 Abs. 2 ZPO ist die Frage, ob das erstinstanzliche Gericht seine örtliche Zuständigkeit zu Recht angenommen oder verneint hat, der Nachprüfung durch das Revisionsgericht nach allgemeiner Meinung (vgl. BGH, Beschl. v. 7. November 2006 - VIII ZR 73/06, WuM 2006, 697; Urt. v. 7. März 2006 - VI ZR 42/05, NJW-RR 2006, 930; Beschl. v. 26. Juni 2003 - III ZR 91/03, NJW 2003, 2917; Urt. v. 28. April 1988 - I ZR 27/87, NJW 1988, 3267; Zöller/Vollkommer, ZPO 26. Aufl. § 545 Rdn. 16) jedenfalls dann entzogen, wenn das Berufungsgericht die Zuständigkeitsfrage genauso beurteilt wie das erstinstanzliche Gericht (vgl. Musielak/Ball, ZPO 5. Aufl. § 545 Rdn. 12; MünchKommZPO/Wenzel 2. Aufl. Aktualisierungsband § 545 Rdn. 15).
  • BGH, 16.03.2010 - VIII ZR 341/09

    Revision zum BGH zur Klärung der erstinstanzlichen Zuständigkeit des Amtsgerichts

    Der erkennende Senat, der dies bislang offenlassen konnte (Beschluss vom 7. November 2006 - VIII ZR 73/06, WuM 2006, 697), schließt sich dem an, zumal der Gesetzgeber noch deutlicher als in der Gesetzesbegründung zu § 545 ZPO (BT-Drs. 14/4722, S. 106) in der Begründung zu dem für die Rechtsbeschwerde im Wesentlichen gleich lautenden und sachlich gleich gelagerten § 576 Abs. 2 ZPO zum Ausdruck gebracht hat, dass die zu Unrecht erfolgte Verneinung der Zuständigkeit durch das erstinstanzliche Gericht keinen Rechtsbeschwerdegrund darstellt und dass auf diese Weise im Interesse der Prozessökonomie und -beschleunigung jede Prüfung der Zuständigkeit des Gerichts des ersten Rechtszuges im Verfahren der Rechtsbeschwerde ausgeschlossen sein soll (BT-Drs. 14/4722, S. 118).
  • BGH, 29.09.2021 - XII ZB 495/20

    Prüfung der örtlichen Zuständigkeit des Erstgerichts in der Beschwerdeinstanz;

    Obgleich diese Frage in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bislang offen gelassen worden ist (vgl. BGH Urteil vom 17. März 2015 - VI ZR 11/14 - NJW-RR 2015, 941 Rn. 19 zu §§ 513 Abs. 2, 545 Abs. 2 ZPO; Beschlüsse vom 5. März 2015 - IX ZB 27/14 - NZI 2015, 390 Rn. 12 zu § 571 Abs. 2 Satz 2 ZPO und vom 7. November 2006 - VIII ZR 73/06 - WuM 2006, 697), bedarf sie auch im vorliegenden Fall keiner Entscheidung.
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