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   BGH, 20.10.2010 - VIII ZR 73/10   

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https://dejure.org/2010,984
BGH, 20.10.2010 - VIII ZR 73/10 (https://dejure.org/2010,984)
BGH, Entscheidung vom 20.10.2010 - VIII ZR 73/10 (https://dejure.org/2010,984)
BGH, Entscheidung vom 20. Oktober 2010 - VIII ZR 73/10 (https://dejure.org/2010,984)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 315 Abs 1 BGB, § 556 Abs 3 S 1 BGB
    Betriebskostenabrechnung bei Wohnraummiete: Zusammenfassung mehrerer Gebäude zu einer Abrechnungseinheit

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Zusammenfassung mehrerer vom selben Vermieter verwalteter und der Wohnnutzung dienender zusammenhängender Gebäude vergleichbarer Bauweise, Ausstattung und Größe zu einer Abrechnungseinheit durch den Vermieter; Abrechnung der umlagefähigen Betriebskosten ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Betriebskostenabrechnung mehrerer Gebäude

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betriebskostenabrechnung; Abrechnungseinheit ohne unabweisbares technisches Bedürfnis; Bildung von Wirtschaftseinheiten

  • rabüro.de

    Zur Zusammenfassung mehrere Wohngebäude zu Abrechnungseinheit bei Betriebskostenabrechnung

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur Zulässigkeit der Bildung von Wirtschaftseinheiten bei einer Betriebskostenabrechnung; §§ 556, 315 BGB

  • rewis.io

    Betriebskostenabrechnung bei Wohnraummiete: Zusammenfassung mehrerer Gebäude zu einer Abrechnungseinheit

  • ra.de
  • rewis.io

    Betriebskostenabrechnung bei Wohnraummiete: Zusammenfassung mehrerer Gebäude zu einer Abrechnungseinheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Zusammenfassung mehrerer vom selben Vermieter verwalteter und der Wohnnutzung dienender zusammenhängender Gebäude vergleichbarer Bauweise, Ausstattung und Größe zu einer Abrechnungseinheit durch den Vermieter; Abrechnung der umlagefähigen Betriebskosten ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zusammenfassung mehrerer Gebäude zu einer Abrechnungseinheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Einwendung ohne Berechnung unerheblich

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gemeinsame Betriebskostenabrechnung für mehrere Wohnhäuser

  • Berliner Mietergemeinschaft (Kurzmitteilung/Auszüge)

    Zusammenfassung mehrerer Gebäude zu einer Wirtschaftseinheit bei Betriebskostenabrechnungen

  • haus-und-grund-bonn.de (Kurzinformation)

    BGH erlaubt Betriebskostenabrechnung nach Abrechnungseinheiten auch ohne ausdrückliche mietvertragliche Vereinbarung

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Gebäudeübergreifende Betriebskostenabrechnung

  • hausundgrund-rheinland.de (Kurzinformation)

    Abrechnungseinheiten bei der Betriebskostenabrechnung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Vermieter kann mehrere Gebäude zusammen abrechnen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Vermieter kann mehrere Gebäude zusammen abrechnen

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Abrechnung für benachbarte Gebäude zusammengefasst

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenhängende Gebäude dürfen zu einer Wirtschaftseinheit zusammengefasst werden! (IMR 2010, 505)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 368
  • MDR 2010, 1444
  • NZM 2010, 895
  • ZMR 2011, 198
  • NJ 2011, 133
  • NJ 2011, 248
 
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Wird zitiert von ... (51)

  • LG Berlin, 20.02.2015 - 63 S 202/14

    Wohnraummiete: Fristlose Kündigung wegen Verzugs mit einer

    Einer besonderen Erläuterung bedarf dies nicht (BGH, Urteil vom 20. Oktober 2010 - VIII ZR 73/10, GE 2010, 1682; Urteil vom 14. Februar 2012 - VIII ZR 207/11, GE 2012, 954).
  • AG Brandenburg, 22.06.2017 - 31 C 112/16

    Aufrechnung: Zahlungsanspruch und Mietkautionherausgabeanspruch sind nicht

    Soweit die Klägerin/Mieterin nunmehr die Höhe einzelner Betriebskostenpositionen beanstandet, berühren diese Einwendungen somit allein die materielle Berechtigung der einzelnen Kostenpositionen, über die nunmehr hier im Rechtsstreit durch das Gericht zu befinden ist ( BGH , NJW 2011, Seiten 368 ff.; LG Hamburg , WuM 2004, Seite 498 ).
  • OLG Düsseldorf, 09.07.2015 - 10 U 126/14

    Anforderungen an die Abrechnung der Betriebskosten in einem

    Ob die abgerechneten Positionen dem Ansatz und der Höhe nach zu Recht bestehen oder sonstige Mängel der Abrechnung vorliegen, betrifft nicht die formelle Ordnungsmäßigkeit, sondern allein die inhaltliche Richtigkeit der Abrechnung (BGH aaO.; Urt. v. 19.11.2008, VIII ZR 295/07, Rn. 22; v. 25.11.2009, VIII ZR 322/08, Rn. 11; v. 23.6.2010, VIII ZR 227/09, Rn. 11; v. 20.10.2010, VIII ZR 73/10, Rn. 15; v. 7.12.2011, VIII ZR 118/11, Rn. 18; v. 9.10.2013, VIII ZR 22/13, Rn. 13 und v. 12.11.2014, VIII ZR 112/14, Rn. 11; Milger, NJW 2009, 625, 628; Staudinger-Emmerich, § 535 BGB, Rn. 77b f. mwN.).

    Ein trotz formell ordnungsgemäßer Abrechnung bestehender Anspruch auf erneute Abrechnung kommt daher nur ausnahmsweise und unter strengen Voraussetzungen in Betracht; hierzu hat der Mieter für jede einzelne betroffene Abrechnungsposition nachvollziehbar darzulegen, dass die Erstabrechnung insoweit an einem schwerwiegenden Mangel leidet und er - der Mieter - sich die zur Behebung des Mangel erforderliche Kenntnis der maßgeblichen jener Daten nicht aus eigener Kraft zu verschaffen vermag (BGH, Urt. v. 20.10.2010, VIII ZR 73/10, Rn. 16 mwN.; Schmid, CuR 2013, 10, 13; Hinz, ZMR 2013, 414, 416 f.).

    Deshalb kommt es auch nicht darauf an, ob die ausgewiesenen Verbrauchswerte hinreichend belegt oder aus anderen Gründen unrichtig sind, weil hierdurch die Nachvollziehbarkeit der Abrechnung nicht berührt wird und etwaige Fehler lediglich zu einer entsprechenden betragsmäßigen Korrektur des Abrechnungssaldos führen (BGH, Urt. v. 28.5.2008, VIII ZR 261/07, Rn. 13 und v. 25.11.2009 aaO., Rn. 14; OLG Koblenz, Urt. v. 17.1.2005, 12 U 1424/04; OLG Düsseldorf, Urt. v. 21.4.2009, I-24 U 160/08; Palandt-Weidenkaff aaO. und oben 1. mwN.); dementsprechend kann der Mieter sein Neuabrechnungsverlangen auch nicht mit Erfolg auf Beanstandungen gegen die Höhe einzelner Nebenkostenpositionen stützen (BGH, Urt. v. 20.10.2010 aaO., Rn. 22).

    Zum einen berührt der Umstand, dass der Vermieter mehrere Häuser zu einer Wirtschafts- und Abrechnungseinheit zusammenfasst und nicht für jedes Gebäude getrennt die dort angefallenen Kosten ermittelt, nicht die formelle Wirksamkeit einer Nebenkostenabrechnung, sondern nur deren inhaltliche Richtigkeit (BGH, Urt. v. 20.10.2010 aaO., Rn. 15 mwN.).

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