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   BGH, 27.04.1966 - VIII ZR 74/65   

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https://dejure.org/1966,3180
BGH, 27.04.1966 - VIII ZR 74/65 (https://dejure.org/1966,3180)
BGH, Entscheidung vom 27.04.1966 - VIII ZR 74/65 (https://dejure.org/1966,3180)
BGH, Entscheidung vom 27. April 1966 - VIII ZR 74/65 (https://dejure.org/1966,3180)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zusicherung der Originalausstattung bei Verkauf eines gebrauchten Baggers - Hervorrufen eines Irrtums durch Schweigen bei Vertragsverhandlungen - Verkauf nachgerüsteten Baugeräts - Darlegungslast und Beweislast bei Behauptung einer Täuschung durch arglistiges ...

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 27.06.2014 - V ZR 55/13

    Anfechtung wegen arglistiger Täuschung: Anpreisung von Kellerräumen als Wohnraum

    Denn auch wenn der Käufer "nur" die in zeitlicher, räumlicher und inhaltlicher Weise konkretisierte Behauptung ausräumen muss, es sei (nachträglich) aufgeklärt worden (vgl. Urteil vom 12. November 2010 - V ZR 181/09, BGHZ 188, 43 Rn. 12), bleibt es dabei, dass die Führung eines solchen "Negativbeweises" regelmäßig mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden bleibt und deshalb keine überspannten Anforderungen an die Beweisführung gestellt werden dürfen (vgl. auch BGH, Urteil vom 27. April 1966 - VIII ZR 74/65, VRS 31 [1966] 321, 324).
  • OLG Hamm, 22.06.2015 - 22 U 120/12
    Bei der Beweiswürdigung ist etwa auch der Umstand zu berücksichtigen, dass derjenige, der einen anderen durch arglistiges (positives) Tun zum Vertragsschluss bewegen wolle, hiervon in der Regel nicht zeitnah durch Offenbarung der wahren Verhältnisse wieder abrücken werde (BGH, Urteil vom 27. Juni 2014, V ZR 55/13, Rn 15 unter Hinweis auf BGH, Urteil vom 27. April 1966 - VIII ZR 74/65 - VRS 31, 321).
  • BGH, 30.10.1968 - VIII ZR 195/66

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer arglistigen Täuschung - Anforderungen an

    Wegen der weiteren Einzelheiten des dem Gericht unterbreiteten Sachverhalts wird auf den Tatbestand des Urteils vom 27. April 1966 - VIII ZR 74/65 - verwiesen.
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