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   BGH, 24.09.1975 - VIII ZR 74/74   

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https://dejure.org/1975,1243
BGH, 24.09.1975 - VIII ZR 74/74 (https://dejure.org/1975,1243)
BGH, Entscheidung vom 24.09.1975 - VIII ZR 74/74 (https://dejure.org/1975,1243)
BGH, Entscheidung vom 24. September 1975 - VIII ZR 74/74 (https://dejure.org/1975,1243)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    HGB § 56
    Umfang der Bevollmächtigungsvermutung; Begriff des Ladens und des Angestellten

Papierfundstellen

  • NJW 1975, 2191
  • MDR 1976, 39
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • KG, 30.03.1992 - 2 W 1331/92

    Streitwert bei auf Abgabe einer Willenserklärung gerichteten Klage im Rahmen der

    Die Klägerin selbst ist zutreffend davon ausgegangen, daß zwischen den Parteien eine BGB - Gesellschaft bestand; deren gemeinsamer Zweck kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 1982, 170 ) auch in dem gemeinsamen Halten und Verwalten einer beweglichen oder unbeweglichen Sache bestehen, weshalb auch unter den Mitgliedern einer Wohngemeinschaft ein Gesellschaftsverhältnis angenommen wird (vgl. OLG Hamm, BB 1976, 529 ).
  • BGH, 04.05.1988 - VIII ZR 196/87

    Ermächtigung des Ladenangestellten zu Ankäufen

    Zu Unrecht beruft sich die Vorinstanz darauf, daß die Vorschrift des § 56 HGB im Hinblick auf den mit ihr angestrebten Kundenschutz weit auszulegen sei (dazu Senatsurteil vom 24. September 1975 - VIII ZR 74/74 = WM 1975, 1090 unter II 2; RGZ 69, 107, 109; Würdinger in: Großkommentar zum HGB, 3. Aufl., Einl. zu § 56; Karsten Schmidt, Handelsrecht, 3. Aufl., S. 442, 443).

    Während die Prokura grundsätzlich zu allen - auch ungewöhnlichen - "Geschäften und Rechtshandlungen" (§ 49 Abs. 1 HGB) ermächtigt, die der Betrieb eines Handelsgewerbes mit sich bringt, und sich die Handlungsvollmacht - je nach ihrer Erteilung als General-, Art- oder Spezialhandlungsvollmacht - auf alle Geschäfte, bestimmte Arten von Geschäften oder lediglich einzelne Geschäfte erstreckt, die der Geschäftsbetrieb gewöhnlich mit sich bringt (§ 54 Abs. 1 HGB), begründet § 56 HGB eine gesetzliche Vermutung (Senatsurteil vom 24. September 1975 a.a.O. unter II 3) für eine Vollmacht des Ladenangestellten nur hinsichtlich "Verkäufen und Empfangnahmen".

    Es trifft zwar zu, daß die Vorschrift des § 56 HGB die Rechtsvermutung im Interesse der Sicherheit des Verkehrs aufstellt (z.B. Karsten Schmidt a.a.O. S. 439 f; Hopt/Mössle a.a.O. Rdn. 450; Frotz, Verkehrsschutz im Vertretungsrecht, 1972, S. 346 f m.Nachw. aus den Gesetzesmaterialien S. 347 Fußn. 850): Wer ein Ladengeschäft betritt, soll ohne besondere Nachforschungen darauf vertrauen dürfen, daß die Ladenangestellten ermächtigt sind, die üblichen "Verkäufe und Empfangnahmen" mit Wirkung für den Geschäftsinhaber vorzunehmen (Senatsurteil vom 24. September 1975 a.a.O. unter II 1; RGZ 69, 307, 309).

    So kann auch in anderen Fällen, in denen nach herrschender Meinung eine Anwendung des § 56 HGB abzulehnen ist - etwa wenn jemand ohne Wissen und Willen des Prinzipals im Laden gegenüber Kunden tätig wird (dazu Senatsurteil vom 24. September 1975 a.a.O. unter II 2; Canaris, Die Vertrauenshaftung im deutschen Privatrecht, 1971, S. 190 m.Nachw. Fußn. 10) -, eine Schutzbedürftigkeit des Verkehrs aber gleichwohl gegeben ist, (nur) mit den Regeln über die Duldungs- oder Anscheinsvollmacht geholfen werden (z.B. Canaris a.a.O. S. 190 f; Bader a.a.O. S. 150; Karsten Schmidt a.a.O. S. 443).

  • OLG Hamm, 20.07.2010 - 28 U 2/10

    Zustandekommen eines Kaufvertrages über gebrauchte Lastkraftwagen bei

    Aus dem Schutzzweck des § 56 HGB folgert der Bundesgerichtshof, dass als im Laden "angestellt" jeder mit Wissen und Willen des Ladeninhabers im Laden Tätige zu gelten hat, der dort die in § 56 HGB genannten Verrichtungen ausübt, ganz unabhängig davon, was im übrigen sein Aufgaben- und Pflichtenkreis im Unternehmen des Ladeninhabers sein mag (BGH, Urteil vom 24. September 1975 - VIII ZR 74/74, NJW 1975, 2191, unter II 2).
  • LG Bonn, 14.05.2004 - 10 O 17/04

    Frachtvertrag, Deutsche Post, AGB der Deutschen Post PAKET / EXPRESS NATIONAL,

    § 56 HGB begründet im Interesse des Verkehrsschutzes eine Vermutung für die Erteilung und einen bestimmten Umfang einer Vollmacht des Ladenangestellten (BGH, Urteil vom 24. September 1975, NJW 75, 2191; BGH, Urteil vom 4. Mai 1988, AWJ 88, 2110 [richtig: NJW 1988, 2109 - d. Red.] ).
  • BayObLG, 13.06.1997 - REMiet 1/97

    Vorlagbeschluß zur Wirksamkeit einer Formularklausel über gegenseitige

    Die Mitglieder einer Wohngemeinschaft, die wie hier gemeinsam eine Wohnung an gemietet haben, bilden nach herrschender Auffassung eine solche Gesellschaft (OLG Hamm BB 1976, 529 ; Palandt/Putzo § 535 Rn. 6, Staudinger/Emmerich 13. Bearb. Vorbem. zu § 535 Rn. 192 und § 549 Rn. 34, Sternel Mietrecht Rn. I 14, Schüren JZ 1989, 358, 360).
  • OLG Hamm, 04.10.1977 - 15 W 67/77
    In gleichem Sinne kommt es auch für § 56 HGB darauf an, daß die Räume zum Abschluß der zum Betriebe des Handelsgewerbes gehörigen Verkaufsgeschäfte bestimmt sind (BGH NJW 1975, 2191 = MDR 1976, 39; Schlegelberger-Hildebrandt, HGB, 4. Aufl., Rdn. 2 zu § 56; Würdinger in RGRK HGB, 2. Aufl., Anm. 2 zu § 56).
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