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   BGH, 23.06.1999 - VIII ZR 84/98   

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https://dejure.org/1999,858
BGH, 23.06.1999 - VIII ZR 84/98 (https://dejure.org/1999,858)
BGH, Entscheidung vom 23.06.1999 - VIII ZR 84/98 (https://dejure.org/1999,858)
BGH, Entscheidung vom 23. Juni 1999 - VIII ZR 84/98 (https://dejure.org/1999,858)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Nebenleistung - Beratung - Kaufvertrag - Anwendung - Pflichtverletzung - Verjährung - Beratungsvertrag

  • Judicialis

    BGB § 477 Abs. 1

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Konkludenter Abschluß eines Beratungsvertrages über den künftigen Kaufgegenstand?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 477 Abs. 1
    Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen der Verletzung von Beratungspflichten im Rahmen eines Kaufvertrages

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Verjährung von Ansprüchen aus Beratungsleistung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann liegt ein selbständiger Beratungsvertrag vor? (IBR 1999, 566)

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 3192
  • ZIP 1999, 1486
  • MDR 1999, 1184
  • WM 1999, 1898
  • BB 1999, 1999
  • DB 1999, 1848
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 23.07.1997 - VIII ZR 238/96

    Verjährung der Ansprüche des Käufers wegen Verletzung einer Beratungspflicht

    Auszug aus BGH, 23.06.1999 - VIII ZR 84/98
    Auf die Revision der Beklagten hat der Senat mit Urteil vom 23. Juli 1997 (VIII ZR 238/96 = WM 1997, 2315 = NJW 1997, 3227) das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung an das Oberlandesgericht zurückverwiesen.

    Das Berufungsgericht ist zutreffend von den Grundsätzen ausgegangen, die der Senat insbesondere in seinen Urteilen vom 25. März 1958 (VIII ZR 48/57 = LM BGB Nr. 5 zu § 459 Abs. 1) und vom 23. Juli 1997 (VIII ZR 238/96 aaO; vgl. auch BGHZ 88, 130, 135) zu den Voraussetzungen des selbständigen und des unselbständigen Beratungsvertrages im Zusammenhang mit Kaufverträgen und zur Abgrenzung dieser beiden Arten des Beratungsvertrages aufgestellt hat, und es hat die Erwägungen dargestellt, auf deren Grundlage es erneut einen Schadensersatzanspruch der Beklagten verneint hat.

    Die Würdigung, ob eine beratende Tätigkeit, die ein Verkäufer auf Verlangen des Käufers im Rahmen einer schon bestehenden oder angestrebten Kaufvertragsbeziehung entfaltet, gewissermaßen als andersartige, auf eigener rechtlicher und tatsächlicher Grundlage beruhende Aufgabe des Verkäufers erscheint und als vertragliche Verpflichtung eigener Art neben dem Kaufvertrag steht (Senatsurteil vom 23. Juli 1997 aaO), damit also nach den vom Senat dargestellten Maßstäben als eigene selbständige Beratungsverpflichtung zu werten ist, ist grundsätzlich dem Tatrichter vorbehalten.

    a) In seinem vorangegangenen Urteil in dieser Sache hat der Senat unter Hinweis auf seine gefestigte Rechtsprechung ausgeführt, unter welchen Voraussetzungen auch in der Beziehung zwischen Käufer und Verkäufer ausnahmsweise ein selbständiger, neben dem Kaufvertrag stehender Beratungsvertrag gegeben ist (Urteil vom 23. Juli 1997 aaO unter II 2 a bis c).

  • BGH, 13.07.1983 - VIII ZR 112/82

    Beratungspflicht des Baustoffherstellers

    Auszug aus BGH, 23.06.1999 - VIII ZR 84/98
    Das Berufungsgericht ist zutreffend von den Grundsätzen ausgegangen, die der Senat insbesondere in seinen Urteilen vom 25. März 1958 (VIII ZR 48/57 = LM BGB Nr. 5 zu § 459 Abs. 1) und vom 23. Juli 1997 (VIII ZR 238/96 aaO; vgl. auch BGHZ 88, 130, 135) zu den Voraussetzungen des selbständigen und des unselbständigen Beratungsvertrages im Zusammenhang mit Kaufverträgen und zur Abgrenzung dieser beiden Arten des Beratungsvertrages aufgestellt hat, und es hat die Erwägungen dargestellt, auf deren Grundlage es erneut einen Schadensersatzanspruch der Beklagten verneint hat.

    Denn auch wenn letzteres zutrifft - wofür insbesondere die von der Beklagten gerügte Gelbfärbung und mangelnde Haftfähigkeit bei der Verwendung auf Irokoholz spricht -, greift die grundsätzlich anwendbare Vorschrift des § 477 Abs. 1 Satz 1 BGB mit der kurzen kaufrechtlichen Verjährung (vgl. BGHZ 88, 130, 136 ff) wegen der Selbständigkeit des Beratungsverhältnisses nicht ein.

  • BGH, 12.06.1985 - VIII ZR 176/84

    Eigenschaft einer Kaufsache im Hinblick auf bauliche Gegebenheiten ihres

    Auszug aus BGH, 23.06.1999 - VIII ZR 84/98
    Die Bewertung als bloße kaufvertragliche Nebenleistung oder als (unselbständiger) Teil der Absatzbemühungen des Verkäufers wird den besonderen Umständen des Falles nicht gerecht; er unterscheidet sich wesentlich von den Fallgestaltungen, in denen der Senat einen selbständigen Beratungsvertrag im Verhältnis zwischen Käufer und Verkäufer verneint hat (Urteile vom 10. November 1982 - VIII ZR 156/81 = WM 1983, 17 unter II 2 a; vom 6. Juni 1984 - VIII ZR 83/83 = WM 1984, 1092 unter II 2 c; vom 12. Juni 1985 - VIII ZR 176/84 = WM 1985, 1167 unter I 1).
  • BGH, 25.03.1958 - VIII ZR 48/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 23.06.1999 - VIII ZR 84/98
    Das Berufungsgericht ist zutreffend von den Grundsätzen ausgegangen, die der Senat insbesondere in seinen Urteilen vom 25. März 1958 (VIII ZR 48/57 = LM BGB Nr. 5 zu § 459 Abs. 1) und vom 23. Juli 1997 (VIII ZR 238/96 aaO; vgl. auch BGHZ 88, 130, 135) zu den Voraussetzungen des selbständigen und des unselbständigen Beratungsvertrages im Zusammenhang mit Kaufverträgen und zur Abgrenzung dieser beiden Arten des Beratungsvertrages aufgestellt hat, und es hat die Erwägungen dargestellt, auf deren Grundlage es erneut einen Schadensersatzanspruch der Beklagten verneint hat.
  • BGH, 10.11.1982 - VIII ZR 156/81

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen Verletzung vertraglicher

    Auszug aus BGH, 23.06.1999 - VIII ZR 84/98
    Die Bewertung als bloße kaufvertragliche Nebenleistung oder als (unselbständiger) Teil der Absatzbemühungen des Verkäufers wird den besonderen Umständen des Falles nicht gerecht; er unterscheidet sich wesentlich von den Fallgestaltungen, in denen der Senat einen selbständigen Beratungsvertrag im Verhältnis zwischen Käufer und Verkäufer verneint hat (Urteile vom 10. November 1982 - VIII ZR 156/81 = WM 1983, 17 unter II 2 a; vom 6. Juni 1984 - VIII ZR 83/83 = WM 1984, 1092 unter II 2 c; vom 12. Juni 1985 - VIII ZR 176/84 = WM 1985, 1167 unter I 1).
  • BGH, 06.06.1984 - VIII ZR 83/83

    Verjährung des Schadensersatzanspruchs wegen der Verletzung von

    Auszug aus BGH, 23.06.1999 - VIII ZR 84/98
    Die Bewertung als bloße kaufvertragliche Nebenleistung oder als (unselbständiger) Teil der Absatzbemühungen des Verkäufers wird den besonderen Umständen des Falles nicht gerecht; er unterscheidet sich wesentlich von den Fallgestaltungen, in denen der Senat einen selbständigen Beratungsvertrag im Verhältnis zwischen Käufer und Verkäufer verneint hat (Urteile vom 10. November 1982 - VIII ZR 156/81 = WM 1983, 17 unter II 2 a; vom 6. Juni 1984 - VIII ZR 83/83 = WM 1984, 1092 unter II 2 c; vom 12. Juni 1985 - VIII ZR 176/84 = WM 1985, 1167 unter I 1).
  • BGH, 21.12.1962 - I ZB 27/62

    "Nicht mit Gründen versehen"

    Auszug aus BGH, 23.06.1999 - VIII ZR 84/98
    a) Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Urteil ohne Entscheidungsgründe abgefaßt, wenn nicht zu erkennen ist, welche tatsächlichen Feststellungen und welche rechtlichen Erwägungen für die getroffene Entscheidung maßgebend waren (BGHZ 39, 333, 337).
  • BGH, 16.06.2004 - VIII ZR 303/03

    Umfang der Aufklärungs- und Beratungspflicht des Verkäufers

    Eine solche rechtliche Beziehung ist nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats nur unter engen Voraussetzungen anzunehmen, die hier offensichtlich nicht erfüllt sind (Senatsurteile vom 23. Juli 1997 aaO unter II 2 c und vom 23. Juni 1999 - VIII ZR 84/98 unter II 3).

    Ob dem Verkäufer, der es übernommen hat, den Käufer über die Eigenschaften und Verwendungsmöglichkeiten einer Ware zu beraten, die Verletzung der hierdurch begründeten Beratungspflicht vorzuwerfen ist, hängt in erster Linie vom Umfang dieser - selbständigen oder unselbständigen - Verpflichtung ab, der sich wiederum nach den Umständen des Einzelfalles bestimmt (st. Rspr. des Senats, vgl. z.B. Urteil vom 23. Juli 1997 - VIII ZR 238/96, NJW 1997, 3227 = WM 1997, 2315 unter II 2 a; Urteil vom 23. Juni 1999 - VIII ZR 84/98, NJW 1999, 3192 = WM 1999, 1898 unter II 2 b a.E.).

  • OLG Karlsruhe, 28.02.2003 - 17 U 71/02

    Lieferung eines Schienenlagerungssystems für Straßenbahnen: Annahme eines

    Denn Schadensersatzansprüche des Käufers wegen Verletzung von (unselbstständigen) Beratungspflichten über die Verwendbarkeit der Kaufsache verjähren in entsprechender Anwendung des § 477 Abs. 1 BGB a. F. innerhalb von 6 Monaten nach Ablieferung (vgl. BGH, NJW 1984, 2938, 2939; BGHZ 88, 130, 135, 136 f.; BGH, NJW 1997, 3227, 3228; NJW 1999, 3192, 3194; Palandt/Putzo, a.a.O., § 477 Rdn. 6).

    Ein solches, neben einem Kaufvertrag bestehendes selbstständiges Beratungsverhältnis ist nur dann anzunehmen, wenn die beratende Tätigkeit des Verkäufers eindeutig über das hinausgeht, was im Allgemeinen von Verkäuferseite für die sachgemäße Anwendung oder den Einsatz des Kaufgegenstandes in beratender oder empfehlender Weise geleistet wird (vgl. BGH, NJW 1999, 3192, 3193).

    Diese wären zwar nicht verjährt, da sie nicht der kurzen kaufrechtlichen Verjährung entsprechend § 477 BGB a. F., sondern der regelmäßigen Verjährungsfrist des § 195 BGB a. F. unterlägen (vgl. BGH, NJW 1999, 3192, 3194).

    Ein eigenständiger Beratungsvertrag ist nur ausnahmsweise anzunehmen und erfordert entweder eine beratende Tätigkeit des Verkäufers, die sich nach Inhalt, Umfang, Intensität und Bedeutung für den Käufer so sehr verselbstständigt hat, dass sie als andersartige, auf eigener rechtlicher und tatsächlicher Grundlage beruhende Aufgabe des Verkäufers erscheint (vgl. BGH, NJW 1997, 3227, 3229; NJW 1999, 3192, 3194), oder die losgelöst von einer bestehenden oder angestrebten Kaufvertragsbeziehung erfolgt (BGH NJW 2001, 2630, 2632).

  • BGH, 24.07.2003 - IX ZB 4/03

    Rechtsstellung des vom Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen bestellten

    Sie muß aber erkennen lassen, welche tatsächlichen Feststellungen und rechtlichen Erwägungen maßgeblich geworden sind (BGHZ 39, 333, 337; BGH, Urt. v. 23. Juni 1999 - VIII ZR 84/98, NJW 1999, 3192).
  • BGH, 27.06.2001 - VIII ZR 227/00

    Verjährung der Ansprüche gegen den Hersteller einer Anlage bei Beratung im Rahmen

    Das Berufungsgericht hat zu dieser Frage, von seinem Standpunkt aus folgerichtig, nur unter dem Gesichtspunkt eines selbständigen Beratungsvertrages im Rahmen einer schon bestehenden oder angestrebten Kaufvertragsbeziehung zwischen den Parteien Stellung genommen, dessen Zustandekommen lediglich - ausnahmsweise - bei Vorliegen besonderer und außergewöhnlicher Umstände zu bejahen ist (BGH, Urteil vom 23. Juli 1997- VIII ZR 238/96, NJW 1997, 3227 unter II 2 c und vom 23. Juni 1999 - VIII ZR 84/98, NJW 1999, 3192 unter 2).
  • BAG, 11.12.2013 - 4 AZR 250/12

    Urteil ohne Gründe

    Dies gilt auch dann, wenn auf einzelne Ansprüche oder auf einzelne selbständige Angriffs- und Verteidigungsmittel (zB Klagegründe, Einwendungen und Einreden wie Verjährung, Mitverschulden, Aufrechnung uä., Repliken, Dupliken usw.; nicht dagegen das Übergehen eines Beweisantrags BGH 17. Mai 1988 - IX ZR 5/87 - zu II 1 der Gründe) überhaupt nicht eingegangen worden ist (grundlegend BGH 21. Dezember 1962 - I ZB 27/62 - BGHZ 39, 333; hierauf Bezug nehmend ua. BAG 4. September 1972 - 2 AZR 467/71 - AP ZPO § 551 Nr. 9 mit zust. Anm. Schumann; BGH 15. Oktober 1998 - I ZR 111/96 - zu II 5 a der Gründe, BGHZ 140, 84; 23. Juni 1999 - VIII ZR 84/98 - zu II 1 a der Gründe; ferner BAG 16. Juni 1998 - 5 AZR 255/98 -; MüKoZPO/Krüger 4. Aufl. § 547 Rn. 16 ff.; Musielak/Ball ZPO 10. Aufl. § 547 Rn. 14 ff.) .
  • BGH, 16.06.2004 - VIII ZR 258/03

    Abgrenzung eines selbständigen Beratungsvertrages von einer unselbständigen

    Die Entscheidung der Frage, ob die beratende Tätigkeit eines Verkäufers lediglich auf einer unselbständigen kaufrechtlichen Nebenverpflichtung oder auf einem neben dem Kaufvertrag stehenden selbständigen Beratungsvertrag beruht, erfordert eine umfassende Prüfung aller maßgebenden Umstände des Einzelfalles (im Anschluß an Senatsurteile vom 23. Juli 1997 - VIII ZR 238/96 und vom 23. Juni 1999 - VIII ZR 84/98).

    Für die gebotene Prüfung der Einzelfallumstände hat der Senat in ständiger Rechtsprechung (zuletzt Senatsurteile vom 23. Juli 1997 aaO, vom 23. Juni 1999 - VIII ZR 84/98, NJW 1999, 3192 = WM 1999, 1898 unter II 2 und 3, und vom 16. Juni 2004 - VIII ZR 303/03 unter II 2, zur Veröffentlichung vorgesehen) Leitlinien entwickelt, mit denen sich das Oberlandesgericht nicht in der erforderlichen Weise auseinandergesetzt hat.

  • BGH, 10.11.2021 - IV ZB 40/20

    Revision eines privat Krankenversicherten gegen die Beitragerhöhung des

    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine Entscheidung ohne Gründe im Sinne von § 547 Nr. 6 ZPO abgefasst, wenn nicht zu erkennen ist, welche tatsächlichen Feststellungen und welche rechtlichen Erwägungen für die getroffene Entscheidung maßgebend waren (BGH, Urteil vom 23. Juni 1999 - VIII ZR 84/98, NJW 1999, 3192, Rn. 13; Beschluss vom 21. Dezember 1962 - I ZB 27/62, BGHZ 39, 333, 337 unter III 2).

    Dies ist unter anderem dann der Fall, wenn zwar Gründe vorhanden sind, diese aber ganz unverständlich, verworren oder sachlich inhaltslos sind und deshalb in Wirklichkeit nicht erkennen lassen, welche Überlegungen für die Entscheidung maßgebend waren (BGH, Urteil vom 23. Juni 1999 aaO).

  • BGH, 24.06.2004 - I ZR 308/01

    "Regiopost/Regional Post"; Kennzeichnungskraft einer Marke

    Auch das vollständige Übergehen einzelner Ansprüche oder einzelner selbständiger Angriffs- und Verteidigungsmittel stellt einen Mangel im Sinne des § 551 Nr. 7 ZPO a.F. dar (BGH, Urt. v. 23.6.1999 - VIII ZR 84/98, NJW 1999, 3192).
  • OLG Stuttgart, 27.10.2009 - 12 U 76/09

    Schadensersatz wegen Beratungsfehler: Zustandekommen eines Beratungsvertrages im

    Insoweit ist sie weit über die übliche Beratung eines Verkäufers hinsichtlich seines Produktes hinausgegangen, so dass ein selbstständiger Beratungsvertrag anzunehmen ist (vgl. auch BGH NJW 1999, 3192).
  • OLG Düsseldorf, 12.04.2018 - 5 U 50/16

    Haftung des Lieferanten von Komponenten raumlufttechnischer Anlagen gegen einen

    Insoweit ist sie weit über die übliche Beratung eines Verkäufers hinsichtlich seines Produkts hinausgegangen, so dass ein selbständiger Beratungsvertrag anzunehmen ist (vgl. BGH NJW 1999, 3192; OLG Stuttgart NJW-RR 2010, 236 ff).
  • OLG Saarbrücken, 17.04.2008 - 8 U 599/06

    Schadensersatzansprüche aus Schlechterfüllung eines Beratungsvertrages

  • OLG Saarbrücken, 16.02.2011 - 1 U 574/09

    Internationale Zuständigkeit: Gerichtsstand bei einem Schadensersatzanspruch auf

  • OLG Naumburg, 01.10.2014 - 12 U 18/14

    Ingenieurvertrag: Haftung eines beauftragten Beraters bei nachträglich erwiesener

  • LG Dortmund, 18.01.2018 - 1 S 188/17

    Haftung des Verkäufers für fahrlässig unrichtige oder unvollständige Angaben über

  • OLG Koblenz, 27.05.2009 - 2 U 1428/08

    Haftung eines Baustoffhändlers hinsichtlich des Verwendungsrisikos für ein

  • OLG Bamberg, 13.03.2000 - 4 U 195/99

    Selbständiger Beratungsvertrag beim Verkauf von Baumaterialien? Verjährung 30

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