Rechtsprechung
BGH, 09.06.2004 - VIII ZR 86/04 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
ZPO § 85 Abs. 2
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung einer Frist zur Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Zurechnung des Verschuldens eines voll juristisch ausgebildeten freien Mitarbeiters eines Rechtsanwalts an die von jenem vertretene Partei
- Judicialis
ZPO § 85 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 85 Abs. 2
Zurechenbarkeit eines volljuristisch ausgebildeten freien Mitarbeiters des Prozessbevollmächtigten - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- BRAK-Mitteilungen (Leitsatz)
Zurechnung des Verschuldens juristischer Mitarbeiter
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, S. 25 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
Zurechnung des Verschuldens juristischer Mitarbeiter
Besprechungen u.ä.
- brak-mitteilungen.de
, S. 25 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
Zurechnung des Verschuldens juristischer Mitarbeiter
Papierfundstellen
- NJW 2004, 2901
- MDR 2004, 1253
- FamRZ 2004, 1478 (Ls.)
- VersR 2005, 810
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 26.10.2011 - IV ZB 9/11
Berufungsbegründungsschrift: Erforderlichkeit der eigenhändigen Unterschrift des …
Bedient sich der Prozessbevollmächtigte einer Partei bei der Bearbeitung eines Rechtsstreits eines angestellten Rechtsanwalts, so muss die Partei sich dessen Verschulden wie eigenes zurechnen lassen, wenn ihm der Rechtsstreit von dem Prozessbevollmächtigten zur selbständigen Bearbeitung übergeben worden ist (BGH, Beschlüsse vom 9. Juni 2004 VIII ZR 86/04, VersR 2005, 810, 811; vom 1. April 1992 XII ZB 21/92, VersR 1992, 1421 unter 1). - FG Baden-Württemberg, 15.07.2016 - 13 K 2290/14
Ermessensfehler bei der Bekanntgabe von Steuerbescheiden - Keine Wiedereinsetzung …
Dies gilt auch dann, wenn der Bevollmächtigte die Rechtssache zur eigenständigen Bearbeitung einer entsprechend qualifizierten Fachkraft übertragen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Juni 2004 VIII ZR 86/04, NJW 2004, 2901; FG Köln, Urteil vom 19. März 1982 V 42/82 U, EFG 1983, 74).Sie ist deshalb als Unterbevollmächtigte und somit als Bevollmächtigte im Sinne der §§ 80, 110 Abs. 1 S. 2 AO anzusehen (BFH, Urteil vom 07. November 1997 VI R 45/97, BFHE 184, 381, BStBl II 1998, 54; BGH, Urteil vom 9. Juni 2004, VIII ZR 86/04).
- BGH, 20.11.2018 - VI ZB 32/17
Zurechnung des Verschuldens des beauftragten Rechtsanwalts bei dessen …
Ist er vom Prozessbevollmächtigten im konkreten Fall unterbevollmächtigt worden, gilt aber jedenfalls dann anderes, wenn ihm die Sache nach den gesamten Umständen des Einzelfalles zur selbständigen Bearbeitung und nicht nur in Bezug auf untergeordnete Hilfstätigkeiten zugewiesen worden ist (vgl. Senatsbeschluss vom 27. Januar 2004 - VI ZB 39/03, NJW-RR 2004, 993; BGH, Beschlüsse vom 9. Juni 2004 - VIII ZR 86/04, NJW 2004, 2901, 2902; vom 30. März 1993 - X ZB 2/93, NJW-RR 1993, 892, 893; vom 19. Dezember 1983 - II ZB 6/83, VersR 1984, 239; vom 8. März 1978 - IV ZB 61/77, VersR 1978, 665;… MükoZPO/Toussaint, 5. Aufl., § 85 Rn. 14 f;… Zöller/Althammer, ZPO, 32. Aufl., § 85 Rn. 18;… weitergehend wohl BeckOK ZPO/Piekenbrock, 30. Ed. 15.9.2018, ZPO § 85 Rn. 19). - BGH, 20.05.2010 - V ZA 11/10
Antrag auf Beiordnung eines bei dem BGH zugelassenen Notanwalts im Falle der …
Wäre ihr die Sache insoweit zur selbständigen Bearbeitung übergeben worden, wäre dem Antragsteller auch ihr Verschulden nach § 85 Abs. 2 ZPO zuzurechnen (vgl. BGH, Beschl. v. 6. Februar 2001, XI ZB 14/00, NJW 2001, 1575; Beschl. v. 9. Juni 2004, VIII ZR 86/04, NJW 2004, 2901). - LSG Niedersachsen-Bremen, 13.07.2011 - L 12 AL 115/09 Letzteres gilt zumindest dann, wenn dem Mitarbeiter der Rechtsstreit vom Prozessbevollmächtigten zur selbstständigen Bearbeitung übergeben worden ist (BGH, Beschluss vom 9.6.2004, Az. VIII ZR 86/04).