Rechtsprechung
   BGH, 12.05.1969 - VIII ZR 86/67   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1969,233
BGH, 12.05.1969 - VIII ZR 86/67 (https://dejure.org/1969,233)
BGH, Entscheidung vom 12.05.1969 - VIII ZR 86/67 (https://dejure.org/1969,233)
BGH, Entscheidung vom 12. Mai 1969 - VIII ZR 86/67 (https://dejure.org/1969,233)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1969,233) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft - Pfandrecht an dem Miterbenanteil - Forderung gegen Hinterlegungsstelle als Bestandteil des Nachlasses nach Grundstücksversteigerung - Schlüssige Zustimmung zur Teilungsvereinbarung - Dingliche Surrogation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 52, 99
  • NJW 1969, 1347
  • NJW 1969, 1903 (Ls.)
  • MDR 1969, 750
  • DNotZ 1969, 673
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (2)

  • RG, 25.04.1914 - V 115/14

    Pfandrecht an einem Erbanteil

    Auszug aus BGH, 12.05.1969 - VIII ZR 86/67
    Konkurriert ein Vertragspfandrecht an dem Miterbenanteil eines Schuldners mit einem später entstandenen Pfändungspfandrecht, so steht, wenn ein Nachlaßgrundstück zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft zwangsversteigert wird, der auf den Schuldner entfallende Erlösanteil vorrangig dem Vertragspfandgläubiger zu (Abweichung von RGZ 84, 395, 397).

    Auch das Reichsgericht hat in RGZ 84, 395, 397 ausgesprochen, aus dem Wort "gebührt" folge, "daß der Pfandgläubiger nicht kraft Gesetzes ein Pfandrecht an diesen Gegenständen erwerbe, sondern er nur einen Anspruch auf Bestellung eines Pfandrechts daran erlange".

  • BGH, 26.10.1966 - VIII ZR 283/64

    Pfandrecht an Erbteilen - Auszahlung eines hinterlegten Erlöses aus der

    Auszug aus BGH, 12.05.1969 - VIII ZR 86/67
    Geändert hatte sich bis dahin nicht der Gegenstand der Pfandrechte - dies war nach wie vor bei noch nicht beendigter Erbengemeinschaft der Miterbenanteil des Schuldners -, sondern lediglich der Nachlaß: Zu ihm gehörte nunmehr anstelle der Grundstücke die Forderung gegen die Hinterlegungsstelle (vgl. VIII ZR 283/64 Urteil vom 26.10.1966 NJW 1967, 200 = Warneyer 1966, 440 f = WM 1966, 1271).
  • BGH, 13.01.1993 - XII ZR 212/90

    Nutzungsentgelt für gemeinsames Haus nach Trennung der Ehegatten

    Denn da die Forderung der Parteien gegen die Hinterlegungsstelle auf Auskehrung des Versteigerungserlöses eine gemeinschaftliche Forderung im Sinne von § 741 BGB war (vgl. BGHZ 52, 99, 102), konnte die Beklagte ohne Zustimmung des Klägers gemäß § 747 Satz 2 BGB hierüber nicht wirksam verfügen.
  • BGH, 29.06.2017 - IX ZB 98/16

    Familienstreitsache: Prüfung des Vorliegens einer sonstigen Familiensache; Antrag

    Zum Schutz des Pfändungspfandgläubigers tritt in einem solchen Fall dingliche Surrogation ein (BGH, Urteil vom 12. Mai 1969 - VIII ZR 86/67, BGHZ 52, 99, 105).
  • BGH, 20.02.2008 - XII ZR 58/04

    Zulässigkeit der Aufrechnung des Erstehers in der Teilungsversteigerung gegen

    Die Teilungsversteigerung erfolgt zwar zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft (§ 180 Abs. 1 ZVG), kann diese aber nicht ersetzen oder vorwegnehmen; sie erfolgt vielmehr nur zu deren Vorbereitung (vgl. BVerfG NJW 1976, 1391, 1392; BGHZ 52, 99, 102; Stöber aaO § 180 Rdn. 6.1).

    Die Aufhebung der Gemeinschaft der Parteien setzt vielmehr nach dem klaren Wortlaut des § 753 Abs. 1 BGB einen zweiaktigen Tatbestand voraus, nämlich zum einen die Zwangsversteigerung des in Bruchteilseigentum stehenden Grundstücks und zum anderen die Verteilung des Erlöses, die ihrerseits eine Einigung der Teilhaber voraussetzt (vgl. BGHZ 52, 99, 103; Gruber FamRZ 2000, 399, 401).

  • BGH, 08.07.1993 - IX ZR 116/92

    Eingeschränkte Pfändung des Pflichtteilsanspruches vor vertraglicher Anerkennung

    Da sich vertragliches Pfandrecht und Pfändungspfandrecht in ihrer rangwahrenden Funktion nicht unterscheiden (BGHZ 52, 99, 107 f; 93, 71, 76 [BGH 29.11.1984 - IX ZR 44/84]; vgl. auch Stein/Jonas/Münzberg aaO § 829 Rdn. 3, 5 mit Fußn. 13; Stöber aaO Rdn. 30), ist auch bei der Pfändung aufschiebend bedingter Ansprüche und der eingeschränkten Pfändung eines Pflichtteilsanspruchs für die Bestimmung des Ranges auf den Zeitpunkt der Pfändung abzustellen.
  • BGH, 20.03.1997 - IX ZR 71/96

    Umfang der Pfändung der künftigen Ansprüche aus einem Girovertrag; Erstreckung

    Für das Rangverhältnis zwischen mehreren derartigen Maßnahmen ist - die Revision weist darauf zutreffend hin -, auch soweit sie sich auf zukünftige Rechte des Adressaten auswirken, die zeitliche Reihenfolge der Verfügungsverbote maßgebend (§§ 804 Abs. 3 ZPO, 1209 BGB; BGHZ 32, 367; 52, 99, 107; 93, 71, 76).
  • BGH, 07.02.2019 - V ZB 89/18

    Pfändung und Überweisung des Anteils eines Miterben am Nachlass; Freihändige

    Dies bedeutet, dass der Gläubiger mit der Pfändung ein Pfändungspfandrecht (§ 804 Abs. 1 ZPO) an dem Erbanteil erwirbt, nicht jedoch an den einzelnen Nachlassgegenständen (BGH, Urteil vom 12. Mai 1965 - VIII ZR 86/67, BGHZ 52, 99, 102).
  • BGH, 17.05.2001 - IX ZR 256/99

    Anderweitige Rechtshängigkeit

    Da zur Auszahlung des hinterlegten Resterlöses gemäß §§ 12, 13 der Hinterlegungsordnung die Zustimmung der Beteiligten erforderlich ist, hat der Beklagte im Sinne des § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB bezüglich des Anteils des Klägers "in sonstiger Weise" auf dessen Kosten eine Rechtsposition erlangt, und zwar nach dem Klagevortrag ohne rechtlichen Grund (BGH, Urteil vom 14. April 1987 - IX ZR 237/86, WM 1987, 878, 879; vgl. auch BGHZ 52, 99, 102; BGH, Urteil vom 15. November 1989 - IVb ZR 60/88, WM 1990, 113, 114).
  • BGH, 06.04.2000 - IX ZR 442/98

    Arrestpfändung des durch eine Straftat Verletzten

    Insbesondere wollte er das vollstreckungsrechtliche Prioritätsprinzip (BGHZ 52, 99, 107 f; 93, 71, 76; 123, 183, 190) nicht antasten (im Ergebnis ebenso OLG Düsseldorf NStZ 1992, 203; 1997, 301; Dittke aaO S. 210).
  • BGH, 07.03.1972 - VI ZR 169/70

    Hinterlegung eines Geldbetrages nach Versteigerung eines Grundstücks zum Zwecke

    Er kam vor Veröffentlichung des Urteils BGHZ 52, 99 mit dieser Verpflichtung nicht in Verzug, wenn er mit der damals herrschenden Meinung darauf vertraute, daß sich das Pfandrecht nicht unmittelbar auf den Erlös erstrecke.

    Die von der Klägerin gegen dieses Urteil eingelegte Revision führte zur Wiederherstellung des erstinstanzlichen Urteils (Urteil des BGH vom 12. Mai 1969 - VIII ZR 86/67 = BGHZ 52, 99).

    Es sieht daher zutreffend keinen Sorgfaltsverstoß darin, daß die Beklagte damals zu der Überzeugung gelangte, der hinterlegte Betrag stehe aufgrund ihres Pfändungspfandrechts ihr zu; für dieses wurde bereits damals auch für den Fall der Erbteilung allgemein ein Portbestand kraft dinglicher Surrogation angenommen (BGHZ 52, 99, 105 [BGH 12.05.1969 - VIII ZR 86/67] m.w.Nachw.).

  • BGH, 29.11.1984 - IX ZR 44/84

    Vorpfändung und Sicherungsvollstreckung; Pflicht einer Bank zur Einlösung von

    Für das Rangverhältnis zwischen Pfändungspfandrecht und Vertragspfandrecht ist allein die zeitliche Priorität der Entstehung maßgebend (BGHZ 52, 99, 107 [BGH 12.05.1969 - VIII ZR 86/67]/108).
  • OLG Düsseldorf, 10.09.2003 - 9 W 73/03

    Auflösung einer Miteigentümergemeinschaft durch Veräußerung des

  • OLG Koblenz, 11.07.2005 - 12 U 647/04

    Erbengemeinschaft: Anspruch auf Erfüllung einer Nachlassforderung auf Zahlung

  • BGH, 02.05.1990 - XII ZR 20/89

    Rückgewähranspruch wegen teilweise nicht mehr valutierter Grundschulden in der

  • BGH, 22.04.1997 - XI ZR 127/96

    Wirkung eines vertraglich begründeten Pfandrechts an einer

  • BayObLG, 27.12.1982 - BReg. 1 Z 112/82

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer weiteren Beschwerde;

  • BSG, 25.07.2002 - B 10 LW 40/00 R

    Alterssicherung der Landwirte - Befreiung - Versicherungspflicht - Ehefrau eines

  • BFH, 29.04.1992 - XI R 3/85

    Anschaffungskosten bei Erbenauseinandersetzung

  • BGH, 13.01.1984 - V ZR 267/82

    Berücksichtigung einer nur den Miteigentumsanteil des Miteigentümer-Ersteigerers

  • LG Köln, 28.01.2021 - 15 O 264/20

    Auseinandersetzung Erbengemeinschaft: Kontoguthabenauszahlung

  • BGH, 15.11.1989 - IVb ZR 60/88

    Anspruch auf Zahlung von Elementarunterhalt und Vorsorgeunterhalt - Erlöse, die

  • FG Münster, 14.06.2007 - 3 K 2319/04

    Wegfall der Voraussetzungen für die Stundung der Schenkungsteuer durch eine

  • OLG Celle, 14.06.2001 - 22 U 1/00

    Erbauseinandersetzung; Herausgabeanspruch; Pfändungspfandrecht; Miterbe;

  • LG München II, 23.01.2023 - 6 T 4230/22

    Betreuungsrecht: fehlende Genehmigungsfähigkeit eines

  • LG Hamburg, 15.07.2005 - 321 T 22/05

    Grundbuchverfahren: Beachtung eines durch einstweilige Verfügung ergangenen

  • OLG Düsseldorf, 01.12.1997 - 9 U 115/97

    Auseinandersetzungsvereinbarung; Vollzug der Auseinandersetzung

  • OLG Frankfurt, 07.03.1979 - 20 W 50/79

    Zur Eintragung einer Erbteilspfändung im Grundbuch; Erfordernis der Eintragung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht