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   BGH, 25.02.1987 - VIII ZR 88/86   

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https://dejure.org/1987,1268
BGH, 25.02.1987 - VIII ZR 88/86 (https://dejure.org/1987,1268)
BGH, Entscheidung vom 25.02.1987 - VIII ZR 88/86 (https://dejure.org/1987,1268)
BGH, Entscheidung vom 25. Februar 1987 - VIII ZR 88/86 (https://dejure.org/1987,1268)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beschädigung der Mietsache durch Brand außerhalb des Mietgebrauchs; Instandsetzungspflicht; Instandsetzungspflicht des Vermieters; Gebrauchsgewährungspflicht des Vermieters; Beschädigung der Mietsache, Brandstiftung Dritter; Instandhaltungspflicht, Abwälzung auf den ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 535, 536, 537
    Instandsetzung des Mietobjekts nach einen Brand

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verwaltungsbehörde - Behördliche Genehmigung - Mietobjekt - Vertragsgemäßer Gebrauch - Mietvertrag - Wiederherstellung des vertragsgemäßen Zustands

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 906
  • MDR 1987, 753
  • WM 1987, 822
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.03.1983 - VIII ZR 336/81

    Außerordentliche Kündigung eines Pachtverhältnisses - Folgen eines zu langen

    Auszug aus BGH, 25.02.1987 - VIII ZR 88/86
    Darin liegt eine Beeinträchtigung des vertragsgemäßen Gebrauchs (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. z.B. Senatsurteil vom 23. März 1983 - VIII ZR 336/81 = WM 1983, 660), der zur Minderung des Mietzinses auf Null führt.
  • BGH, 14.04.1976 - VIII ZR 288/74

    Beweislast bei Mietzinsklage nach Zerstörung der Mietsache

    Auszug aus BGH, 25.02.1987 - VIII ZR 88/86
    Danach kommt im Falle der Zerstörung des Mietobjekts durch Brand eine Instandsetzungspflicht des Mieters im Sinne der §§ 3 Nr. 6, 21 Nr. 7 Mietvertrag nicht in Betracht, wenn Mietgebrauch als Brandursache ausscheidet (vgl. zur Beweislast BGHZ 66, 349).
  • BGH, 19.11.2014 - VIII ZR 191/13

    Rechte des Mieters nach einem Wohnungsbrand

    Der Senat hat allerdings bereits in einem vor der Entwicklung der Grundsätze der versicherungsrechtlichen Lösung ergangenen Urteil, welches den Fall eines außerhalb des Mietgebrauchs durch Brand unbenutzbar gewordenen Mietobjekts betraf, entschieden, dass der Vermieter in diesem Fall den vertragsmäßigen Zustand wiederherzustellen hat, auch wenn im Mietvertrag Instandhaltung und Instandsetzung des Mietobjekts sowie - wie im Streitfall - Schönheitsreparaturen grundsätzlich auf den Mieter abgewälzt worden sind (Senatsurteil vom 25. Februar 1987 - VIII ZR 88/86, WM 1987, 822 unter 3 b und c; Wolf/Eckert/Ball, aaO Rn. 297).
  • BGH, 06.04.2005 - XII ZR 158/01

    Formularmäßige Auferlegung der Instandhaltung und Instandsetzung gemeinschaftlich

    Die Verpflichtung zur Instandhaltung und Instandsetzung kann nach h. M. in Rechtsprechung und Literatur bei der Gewerberaummiete formularmäßig auf den Mieter übertragen werden, soweit sie sich auf Schäden erstreckt, die dem Mietgebrauch oder der Risikosphäre des Mieters zuzuordnen sind (BGH Urteil vom 25. Februar 1987 - VIII ZR 88/86 - NJW-RR 1987, 906; Kraemer in Bub/Treier Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete 3. Aufl. Kap. III Rdn. 1080; Wolf/Eckert/Ball Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts 9. Aufl. Rdn. 370; Schmidt-Futterer/Eisenschmid Mietrecht 8. Aufl. § 535 Rdn. 67 m.w.N.; Langenberg Schönheitsreparaturen Instandsetzung und Rückbau 2. Aufl. S. 173; Fritz Gewerberaummietrecht 4. Aufl. Rdn. 183).
  • OLG Rostock, 10.09.2009 - 3 U 287/08

    Pachtvertrag: Abwälzung der Instandhaltungspflicht auf den Pächter

    Die Rechtsprechung erachtet es für zulässig, in Gewerberaummietverhältnissen die Instandhaltungspflicht formularmäßig auf den Mieter zu übertragen, soweit sich diese auf Schäden erstreckt, die dem Mietgebrauch oder der Risikosphäre des Mieters zuzuordnen sind (BGH, Urt. v. 06.04.2005, XII ZR 158/01, NZM 2005, 863; Urt. v. 25.02.1987, VIII ZR 88/86, NJW-RR 1987, 906).
  • KG, 23.05.2016 - 8 U 10/15

    Geschäftsraummietvertrag: Auslegung der Risikoübernahme des Mieters hinsichtlich

    So hat der BGH in NJW-RR 1987, 906 -juris Tz 19- betreffend den Fall einer fehlenden Baugenehmigung nach Wiederherstellung der durch Brand zerstörten Mieträume eine Minderung auf Null angenommen und dies allein damit begründet, dass mangels Genehmigung die Wiederaufnahme des Betriebs "nicht möglich" sei.

    Der Senat weicht nicht von der höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung ab, wonach eine Minderung auf Null auch dann in Betracht kommt, wenn die Behörde zwar noch nicht eingeschritten ist, jedoch dem Mieter die Nutzungs aufnahme nicht zuzumuten ist (s. BGH NJW-RR 1987, 906).

  • OLG Naumburg, 12.08.1999 - 2 U (Hs) 34/98

    Überbürdung der Pflicht zu Erhaltung der Mietsache auf den Mieter eines

    So ist lediglich etwa die Klausel, nach der "die laufende Instandhaltung und Instandsetzung im Innern der Räume" dem Mieter auferlegt worden ist, bei Gewerberaum für zulässig angesehen worden unter der Prämisse, dass die Klausel nur durch den Mietgebrauch veranlasste Instandsetzungen betrifft (vgl. BGH WM 1987, 822 = ZMR 1987, 257; ähnlich BGH WM 1987, 154; a.A. Sternel a.a.O.).
  • OLG Düsseldorf, 10.05.2007 - 24 U 204/06

    Zur Nebenkostenabrechnung in Mietverträgen - Einzelabrechnungen als Einheit -

    Zwar kann die Verpflichtung zur Instandhaltung und Instandsetzung formularmäßig auf den Mieter übertragen werden, soweit sie sich auf Schäden erstreckt, die dem Mietgebrauch oder der Risikosphäre des Mieters zuzuordnen sind (BGH ZMR 2005, 692 = MDR 2006, 17 f.; NJW-RR 1987, 906; Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Auflage, III Rn. 1080; Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 9. Auflage, Rn. 370; Fritz, a.a.O., Rn. 183).
  • OLG Celle, 22.03.2012 - 2 U 127/11

    Wirksamkeit der formularmäßigen Vereinbarung eines Aufrechnungsverbots gegenüber

    Ausreichend ist insoweit, dass sich der Zustand des Mietobjekts durch den Gebrauch verändert oder verschlechtert hat und deshalb Anlass zu Reparaturen oder Erneuerungen besteht (BGH NJW-RR 1987, 906 in Abgrenzung zu einem durch einen die Mietsache total zerstörenden Brand eingetretenen Beschädigungen).
  • KG, 23.06.2016 - 8 U 62/15

    Geschäftsraummiete: Öffentlich-rechtliche Gebrauchshindernisse und

    So hat der BGH in NJW-RR 1987, 906 - juris Tz 19- betreffend den Fall einer fehlenden Baugenehmigung nach Wiederherstellung der durch Brand zerstörten Mieträume eine Minderung auf Null angenommen und dies allein damit begründet, dass mangels Genehmigung die Wiederaufnahme des Betriebs "nicht möglich" sei.

    Insbesondere weicht der Senat nicht von der höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung ab, wonach eine Minderung auch dann in Betracht kommt, wenn die Behörde zwar noch nicht eingeschritten ist, jedoch dem Mieter die Nutzungs aufnahme nicht zuzumuten ist (s. BGH NJW-RR 1987, 906).

  • OLG Koblenz, 18.11.2009 - 1 U 579/09

    Auslegung eines Pachtvertrages hinsichtlich der Nutzung einer Gaststätte für

    Nach allgemeiner Auffassung muss der Zustand von gewerblich genutzten Räumen, die zur Einrichtung einer Gastwirtschaft vermietet werden, derart sein, dass der Mieter die erforderliche Konzession erlangen kann (BGH NJW-RR 1987, 906; Staudinger-Emmerich, BGB , 2006, § 536 , Rdnr. 20).
  • KG, 23.05.2002 - 20 U 233/01

    Formularmäßige Überbürdung der Instandhaltungsrücklage auf den Mieter

    Die gesetzliche Regelung lässt sich zwar bei Geschäftsraummiete hinsichtlich der Überbürdung der Instandhaltung oder der Kosten der Instandhaltung weitgehend formularmäßig abbedingen, wenn jedenfalls - wie hier - die Instandhaltung von "Dach und Fach" noch dem Vermieter obliegt (vgl. OLG Dresden NJW-RR 1997, 395; Langenberg in: Schmidt-Futterer, Mietrecht, 7. Aufl., § 548 BGB Rn. 15-17, 22; vgl. ferner BGH NJW-RR 1987, 906; OLG Saarbrücken NJW-RR 1997, 248 [249, 3. a)]).
  • OLG Düsseldorf, 10.02.2011 - 10 U 91/10

    Mietvertrag als Allgemeine Geschäftsbedingung; Wirksamkeit der Überbürdung von

  • OLG Naumburg, 30.09.2008 - 9 U 25/08

    Kein Wegfall der Pflicht zur Verschaffung des vertragsgemäßen Gebrauchs durch

  • OLG Düsseldorf, 20.02.1992 - 10 U 107/91

    Abnutzung der Mietsache durch vertragsmäßigen Gebrauch; Abbedingung des

  • OLG Hamm, 28.09.2018 - 30 U 90/17

    Ansprüche aus einem Mietvertrag für einen Supermarkt

  • OLG Dresden, 14.10.2015 - 5 U 1724/14

    Rechte des Mieters von Räumen zum Betrieb eines Restaurants bei sofort

  • KG, 01.04.2004 - 8 U 219/03

    Fristlose Mieterkündigung eines Gewerberaummietvertrages: Mietmangel bei

  • OLG München, 17.01.1997 - 21 U 5288/93

    Abgrenzung zwischen Miet- und Pachtvertrag bei Vertragsschluß über den Betrieb

  • LG Köln, 23.08.2010 - 15 O 211/07

    Rückzahlung von Betriebskosten i.R.e. Betriebskostenabrechnung und

  • KG, 14.10.2002 - 8 U 180/01

    Verjährung von Nachzahlungsansprüchen des Vermieters aufgrund einer

  • OLG Köln, 24.02.1999 - 2 U 10/97
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