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   BGH, 21.12.1960 - VIII ZR 9/60   

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https://dejure.org/1960,524
BGH, 21.12.1960 - VIII ZR 9/60 (https://dejure.org/1960,524)
BGH, Entscheidung vom 21.12.1960 - VIII ZR 9/60 (https://dejure.org/1960,524)
BGH, Entscheidung vom 21. Dezember 1960 - VIII ZR 9/60 (https://dejure.org/1960,524)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1961, 730
  • MDR 1961, 315
  • DB 1961, 267
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • BGH, 22.12.1999 - VIII ZR 299/98

    Zur Frage, wann bei einem Kaufvertrag über Standardsoftware der Kaufgegenstand im

    Haben die Kaufvertragsparteien indessen zusätzlich die Installation der gekauften Software auf der EDV-Anlage des Käufers oder die Einweisung des Personals des Käufers durch den Verkäufer vereinbart, so ist die Ablieferung allerdings erst mit Erbringung dieser Zusatzleistungen erfolgt (vgl. z.B. Soergel/Huber aaO vor § 433 Rdnr. 280 m.w.Nachw.; Senatsurteil vom 21. Dezember 1960, VIII ZR 9/60 = NJW 1961, 730).
  • BGH, 05.07.1978 - VIII ZR 172/77

    Beginn der Verjährung eines Schadensersatzanspruchs wegen Fehlens einer

    Ob auch bei derartigen Mängeln trotz des insoweit eindeutigen Wortlauts des § 477 Abs. 1 BGB unter Umständen für eine Verschiebung des Beginns der Verjährungsfrist auf einen späteren Zeitpunkt als den der Ablieferung der Kaufsache Raum ist, mag hier dahinstehen (vgl. dazu Senatsurteil vom 21. Dezember 1960 - VIII ZR 9/60 = LM BGB § 477 Nr. 4; Schubert, JR 1977, 458, 460; Rengier, JZ 1977, 346, 347).
  • BGH, 08.02.1985 - VIII ZR 238/83

    Sandentwässerungssilos - § 477 BGB <Fassung bis 31.12.01>, § 377 HGB,

    Nach Einführung des § 377 HGB und des § 477 BGB, wo der Begriff der "Ablieferung" inhaltsgleich verwendet wird, haben das Reichsgericht und später der Bundesgerichtshof an dieser Rechtsprechung festgehalten (RG JW 1903, 244 f; 1905, 79; 1908, 431; RGZ 73, 379, 391; 91, 289, 290; 92, 271, 273; Senatsurteile vom 21. Dezember 1960 - VIII ZR 9/60 = LM BGB § 477 Nr. 4; BGHZ 60, 5, 6 f [BGH 29.11.1972 - VIII ZR 122/71] mit Anm. Gelhaar in LM HGB § 377 Nr. 14 und vom 6. Mai 1981 - VIII ZR 125/80 = LM HGB § 377 Nr. 23 = WM 1981, 847); nach der Formulierung in den Senatsurteilen BGHZ 60, 5, 6 [BGH 29.11.1972 - VIII ZR 122/71] und vom 6. Mai 1981 aaO liegt eine "Ablieferung" dann vor, wenn die Ware in der Weise in den Machtbereich des Käufers verbracht wird, daß dieser sie an dem Ort, an dem sie sich nunmehr befindet, untersuchen kann.
  • BFH, 02.09.1988 - III R 53/84

    Bewegliche Wirtschaftsgüter sind im Investitionszulagenrecht auch dann erst mit

    Diese Abgrenzung folgt letztlich dem Zivilrecht, nach dessen Vorschriften bei Lieferverträgen mit Montageverpflichtung der Verkäufer seine Leistungspflichten in bezug auf die Kaufsache erst mit der Beendigung der Montage erfüllt hat (vgl. z.B. Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 21. Dezember 1960 VII ZR 9/60, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1961, 730; s. auch Sönksen/Söffing, Berlinförderungsgesetz, § 19 Anm. 74, mit weiteren Hinweisen auf die Rechtsprechung der Zivilgerichte).
  • BGH, 19.06.1996 - VIII ZR 117/95

    Auslegung der AGB für fabrikneue Kraftfahrzeuge hinsichtlich der Gewährleistung;

    Welchen Inhalt und Umfang Erklärungen des Verkäufers haben, wie sie die Beklagte abgegeben hat, ist Auslegungsfrage (Senatsurteile vom 21. Dezember 1960 - VIII ZR 9/60 - BB 1961, 228 und vom 31. Januar 1962 - VIII ZR 207/60 = BB 1962, 234).
  • OLG Düsseldorf, 07.07.2011 - 5 U 79/04

    Abweisung der Klage auf Rückabwicklung eines Werklieferungsvertrages über die

    Wenn bei Lieferung einer Maschine der Verkäufer die Aufstellung, die "Montierung", übernommen hat, wird der Käufer erst dann in den Stand gesetzt, die Maschine auf ihre Beschaffenheit zu überprüfen, wenn diese Arbeiten durch den Verkäufer ausgeführt worden sind (BGH NJW 1961, 730).

    Dies ergibt sich daraus, dass die Ablieferung durch die Montage den Käufer gerade auch in die Lage versetzen soll, die Vollständigkeit der Anlage zu prüfen (BGH NJW 1961, 730, 731).

  • BGH, 14.10.1970 - VIII ZR 156/68

    Anforderungen an die Rechtzeitigkeit der Rüge bei einem Handelsgeschäft -

    Die Revision verkennt jedoch, daß das Berufungsgericht hier ausdrücklich auf die besondere Lage des zur Entscheidung stehenden Einzelfalles abgestellt hat und - wie dargelegt - auch abstellen durfte Wenn es daher von der Einholung eines Sachverständigengutachtens abgesehen hat, so ist das aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden (vgl. Senatsurteil vom 21.Dezember 1960 - VIII ZR 9/60 -, insoweit in LM BGB § 477 Nr. 4 und NJW 1961, 730 nicht abgedruckt; auch RG SeuffArch Bd. 44 Nr. 124).
  • OLG Hamm, 04.10.2005 - 19 U 51/05

    Voraussetzungen für die kaufrechtliche Ablieferung - Verjährungsfrist des § 477

    Sie trägt vor, die Kaufsache sei abgeliefert, wenn sie derart in die Verfügungsgewalt des Käufers gelange, dass er die Beschaffenheit der Ware prüfen könne (BGH NJW 1961, 730).

    Der Zeitpunkt der Ablieferung liegt vor, wenn die Sache dem Käufer so überlassen ist, dass er sie untersuchen kann (BGH 93, 338/45 = NJW 1961, 730; Palandt/Putzo § 438 Rn 15).

  • OLG Köln, 31.03.1995 - 19 U 248/94

    Ablieferung bei einer EDV-Anlage, Umfang von Hemmung und Unterbrechung der

    Der Bundesgerichtshof hat für den Fall, daß der Verkäufer einer Maschine sich verpflichtet, die Maschine beim Käufer zu montieren, angenommen, daß erst mit Erfüllung dieser Verpflichtung eine Ablieferung im Sinne des § 477 BGB erfolgt ist (vgl. BGH NJW 1961, 730).
  • OLG Bremen, 08.11.2000 - 1 U 14/00

    Zu den Anforderungen des Begriffs "Ablieferung" i.S.d. § 377 Abs. 1 HGB;

    Sie liegt erst vor, wenn der Lieferant, der die Aufstellung einer Maschinenanlage übernommen hat, diese betriebsfertig hergestellt und dies dem Erwerber mitgeteilt hat, vgl. Staub-Brüggemann, Großkommentar zum HGB, 4. Aufl., § 377 Rdnr. 78; BGH NJW 61, 730; s.a. BGH NJW-RR 90, 1462 ff, 1464.
  • OLG Hamm, 29.10.1998 - 28 U 42/98
  • BGH, 25.03.1992 - VIII ZR 64/91

    Rügefrist nach Einheitskaufrecht bei Montagepflicht des Verkäufers

  • BGH, 29.11.1972 - VIII ZR 122/71

    Fob-Verkauf von Öl

  • BGH, 31.01.1966 - VII ZR 43/64

    Anfertigung eines professionellen Werbefilms - Voraussetzungen der rechtzeitigen

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