Rechtsprechung
BGH, 30.10.1991 - VIII ZR 9/91 |
Motoryacht 'in ca. 8-10 Wochen'
§ 326 Abs. 1 BGB <Fassung bis 31.12.01>, offener Liefertermin, (hier keine) Entbehrlichkeit der Nachfristsetzung, (vgl. nunmehr § 323 BGB <Fassung seit 1.1.02>)
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Gegenseitiger Vertrag - Nachfrist - Lieferverzug - Schuldnerverzug - Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung - Schadensersatz wegen Nichterfüllung - Verzug - Rücktritt vom Vertrag
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Erforderlichkeit der Nachfristsetzung auch bei Ungewißheit über die Einhaltung der Lieferfrist
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 326 Abs. 1 Satz 1
Entbehrlichkeit der Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1992, 235
- ZIP 1992, 46
- MDR 1992, 344
- WM 1992, 66
- BB 1992, 92
- DB 1992, 373
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 14.06.2012 - VII ZR 148/10
Rücktritt vom Grundstückserwerbsvertrag mit Bauverpflichtung für den Veräußerer …
Denn auch in diesem Fall wäre es eine reine Förmelei, wenn der Gläubiger dem Schuldner eben diese Nachfrist setzen müsste, obwohl feststünde, dass diese nicht eingehalten wird (vgl. auch BGH, Urteile vom 19. September 1983 - VIII ZR 84/82, NJW 1984, 48 und vom 30. Oktober 1991 - VIII ZR 9/91, NJW 1992, 235). - BAG, 13.12.2011 - 9 AZR 420/10
Urlaubsabgeltung - Verfall trotz unwirksamer Arbeitgeberkündigung - Verzug des …
Denn nur in diesem Fall entbehrt eine Mahnung ihres Sinnes, den Schuldner zu vertragsgerechtem Verhalten anzuhalten (vgl. zur Nachfristsetzung: BGH 30. Oktober 1991 - VIII ZR 9/91 - zu 2 der Gründe, NJW 1992, 235) . - BGH, 28.01.2003 - X ZR 151/00
Schadensersatzpflicht des Unternehmers bei Nichteinhaltung eines vertraglich …
Sie lag insbesondere auch dann nicht vor, wenn die Beklagte nicht in der Lage gewesen sein sollte, die vereinbarte Frist (und nicht etwa eine ihr gesetzte Nachfrist) einzuhalten (vgl. BGH, Urt. v. 30.10.1991 - VIII ZR 9/91, NJW 1992, 235). - BGH, 15.03.1996 - V ZR 316/94
Setzen einer Nachfrist vor Verzugseintritt
Denn dann entbehrt die Nachfrist ihres Sinnes, dem Schuldner die letzte zeitliche Gelegenheit zu vertragsgerechtem Verhalten einzuräumen (BGH, Urt. v. 30. Oktober 1991, VIII ZR 9/91, BGHR BGB § 326 Abs. 1 Satz 1 Erfüllungsverweigerung 1 m.w.N. und Beispielen). - LG Duisburg, 02.02.2018 - 7 S 69/17
Anforderungen an die ernsthafte und endgültige Erfüllungsverweigerung
Nicht ausreichend sind das Nichteinhalten zugesagter Termine oder Meinungsverschiedenheiten über den Vertragsinhalt (siehe BGH, NJW 1971, 798; OLG Hamm, NJW-RR 1996, 1098 [1099]; OLG Koblenz, MDR 1992, 344).