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   BFH, 19.01.2006 - VIII B 113/05   

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https://dejure.org/2006,8159
BFH, 19.01.2006 - VIII B 113/05 (https://dejure.org/2006,8159)
BFH, Entscheidung vom 19.01.2006 - VIII B 113/05 (https://dejure.org/2006,8159)
BFH, Entscheidung vom 19. Januar 2006 - VIII B 113/05 (https://dejure.org/2006,8159)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 96 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 115 Nr. 1; ; FGO § 115 Nr. 2 2. Alternative; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 96 Abs. 1 S. 1 § 115 Abs. 2
    Verfahrensmangel; Inhalt der Akten

  • datenbank.nwb.de

    Darlegung der Revisionszulassungsgründe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 07.08.2001 - III B 67/00

    Verfahrensmängel - Einwendungen gegen die Beweiswürdigung -

    Auszug aus BFH, 19.01.2006 - VIII B 113/05
    Das FG darf bei seiner Überzeugungsbildung nicht eine nach Aktenlage feststehende Tatsache unberücksichtigt lassen oder bei seiner Entscheidung vom Nichtvorliegen einer solchen Tatsache ausgehen --sog. Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten-- (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2004, 52; vom 7. August 2001 III B 67/00, BFH/NV 2002, 45).

    Ein Verstoß gegen § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO liegt hingegen nicht bereits deshalb vor, weil das FG den ihm vorliegenden Akteninhalt nicht entsprechend den klägerischen Vorstellungen gewürdigt hat (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2002, 45) oder die Würdigung fehlerhaft erscheint.

  • BFH, 22.07.2003 - X B 97/02

    Einwände gegen die Richtigkeit des FG-Urteils

    Auszug aus BFH, 19.01.2006 - VIII B 113/05
    Die Nichtberücksichtigung von Umständen, die richtigerweise --ausgehend von der materiell-rechtlichen Auffassung des Gerichts-- in die Beweiswürdigung hätten einfließen müssen, kann verfahrensfehlerhaft sein, wenn das Finanzgericht (FG) Teile des Gesamtergebnisses des Verfahrens unberücksichtigt lässt oder seiner Sachaufklärungspflicht nicht nachkommt (BFH-Beschlüsse vom 27. Mai 2005 VII B 38/04, BFH/NV 2005, 1496; vom 22. Juli 2003 X B 97/02, BFH/NV 2004, 52).

    Das FG darf bei seiner Überzeugungsbildung nicht eine nach Aktenlage feststehende Tatsache unberücksichtigt lassen oder bei seiner Entscheidung vom Nichtvorliegen einer solchen Tatsache ausgehen --sog. Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten-- (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2004, 52; vom 7. August 2001 III B 67/00, BFH/NV 2002, 45).

  • BFH, 21.10.2005 - VIII B 295/04

    Einheitlichkeit der Rechtsprechung; unrichtige Rechtsanwendung

    Auszug aus BFH, 19.01.2006 - VIII B 113/05
    b) Für eine schlüssige Divergenzrüge fehlt es sowohl an der Angabe einer vermeintlichen Divergenzentscheidung als auch an der Gegenüberstellung tragender Rechtssätze im angefochtenen Urteil und einer angeblichen Divergenzentscheidung, aus der eine Abweichung im Grundsätzlichen erkennbar würde (BFH-Beschluss vom 21. Oktober 2005 VIII B 295/04, n.v., juris, m.w.N.).
  • BFH, 31.05.2005 - III B 143/04

    InvZul: Mischbetriebe

    Auszug aus BFH, 19.01.2006 - VIII B 113/05
    Ebenso wenig legt der Hinweis auf die unterschiedliche Wertung der Zeiträume vor 1986, von 1986 bis 1989 und ab 1990 die Voraussetzungen für die Annahme eines ausnahmsweise vorliegenden sog. qualifizierten Rechtsanwendungsfehlers des FG dar (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 31. Mai 2005 III B 143/04, BFH/NV 2005, 1632).
  • BFH, 16.03.2000 - IV R 53/98

    Jahr

    Auszug aus BFH, 19.01.2006 - VIII B 113/05
    Im Übrigen kann dem Erzielen positiver Geschäftsergebnisse in einzelnen Jahren erst dann eine für eine Gewinnerzielungsabsicht sprechende Indizwirkung zukommen, wenn dadurch insgesamt voraussichtlich ein Gewinn erzielt werden kann (vgl. BFH-Urteil vom 16. März 2000 IV R 53/98, BFH/NV 2000, 1090, m.w.N.).
  • BFH, 07.04.2005 - IX B 194/03

    NZB: Verletzung der Sachaufklärungspflicht; Übergehen von Beweisanträgen

    Auszug aus BFH, 19.01.2006 - VIII B 113/05
    Insbesondere ist der Inhalt der vorgelegten Akten und das Vorbringen der Prozessbeteiligten (quantitativ) vollständig (qualitativ) einwandfrei zu berücksichtigen (BFH-Beschluss vom 7. April 2005 IX B 194/03, BFH/NV 2005, 1354).
  • BFH, 17.08.2004 - III B 121/03

    Splitting-Verfahren

    Auszug aus BFH, 19.01.2006 - VIII B 113/05
    a) Für die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache fehlt es bereits an der für einen (weiteren) Klärungsbedarf erforderlichen Auseinandersetzung mit der einschlägigen Rechtsprechung und dem Schrifttum (BFH-Beschluss vom 17. August 2004 III B 121/03, BFH/NV 2005, 46, m.w.N.).
  • BFH, 27.05.2005 - VII B 38/04

    Ap; Auskunftsersuchen an Bank

    Auszug aus BFH, 19.01.2006 - VIII B 113/05
    Die Nichtberücksichtigung von Umständen, die richtigerweise --ausgehend von der materiell-rechtlichen Auffassung des Gerichts-- in die Beweiswürdigung hätten einfließen müssen, kann verfahrensfehlerhaft sein, wenn das Finanzgericht (FG) Teile des Gesamtergebnisses des Verfahrens unberücksichtigt lässt oder seiner Sachaufklärungspflicht nicht nachkommt (BFH-Beschlüsse vom 27. Mai 2005 VII B 38/04, BFH/NV 2005, 1496; vom 22. Juli 2003 X B 97/02, BFH/NV 2004, 52).
  • BFH, 21.11.2001 - III B 66/01

    Verfahrensmangel; Widerruf des Verzichts auf mündliche Verhandlung?

    Auszug aus BFH, 19.01.2006 - VIII B 113/05
    Ferner ist grundsätzlich darzutun, weshalb das angefochtene Urteil i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO auf dem Verfahrensmangel beruhen kann (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. November 2001 III B 66/01, BFH/NV 2002, 517, m.w.N.).
  • BFH, 16.08.2007 - VIII B 210/06

    Divergenz

    Ferner ist grundsätzlich darzutun, weshalb das angefochtene Urteil i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO auf dem Verfahrensmangel beruhen kann, BFH-Beschluss vom 19. Januar 2006 VIII B 113/05 (BFH/NV 2006, 803).

    Insoweit handelt es sich allenfalls um materiell-rechtliche Fehler, nicht indes um einen Verfahrensverstoß (BFH-Beschlüsse vom 29. Mai 2007 VIII B 200/06, juris; in BFH/NV 2006, 803, m.w.N.).

    Der Kläger bezeichnet die behauptete Verletzung der Sachaufklärungspflicht durch das FG nach § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO durch Nichterhebung, vgl. dazu BFH-Beschluss vom 26. Juni 2006 VIII B 212/05, juris; BFH-Beschluss in BFH/NV 2007, 751, sowie sinngemäß einen Verstoß gegen § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO wegen Nichtberücksichtigung des Akteninhalts nicht schlüssig, vgl. dazu die Ausführungen unter II.A.2.a der Gründe dieses Beschlusses; ferner BFH-Beschluss in BFH/NV 2006, 803.

  • BFH, 02.03.2017 - XI B 81/16

    Selbstentscheidung über ein Ablehnungsgesuch - Schlüssige Darlegung der

    Im Rahmen der Beweiswürdigung hat das FG den ihm vorliegenden Akteninhalt und die von ihm erhobenen Beweise zwar nicht entsprechend den klägerischen Vorstellungen gewürdigt; insoweit könnte es sich allenfalls um einen materiell-rechtlichen Fehler handeln, nicht aber um einen Verfahrensverstoß (vgl. BFH-Beschlüsse vom 19. Januar 2006 VIII B 113/05, BFH/NV 2006, 803; vom 27. September 2007 XI B 194/06, BFH/NV 2008, 87; vom 16. Dezember 2013 III S 23/13 (PKH), BFH/NV 2014, 553).
  • BFH, 24.06.2014 - XI B 45/13

    Keine Bindung des Finanzgerichts an die Erstellung eines Strafverfahrens

    cc) Ein Verstoß gegen § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO liegt hingegen nicht bereits deshalb vor, weil das FG den ihm vorliegenden Akteninhalt nicht entsprechend den klägerischen Vorstellungen gewürdigt hat oder die Würdigung fehlerhaft erscheint; insoweit könnte es sich um einen materiell-rechtlichen Fehler handeln, nicht indes um einen Verfahrensverstoß (vgl. BFH-Beschlüsse vom 19. Januar 2006 VIII B 113/05, BFH/NV 2006, 803; vom 27. September 2007 XI B 194/06, BFH/NV 2008, 87; vom 16. Dezember 2013 III S 23/13 (PKH), BFH/NV 2014, 553).
  • BFH, 29.03.2016 - XI B 77/15

    Zum Vertrauensschutz bei Ausfuhrlieferungen

    bb) Ein Verstoß gegen § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO liegt nicht bereits deshalb vor, weil das FG den ihm vorliegenden Akteninhalt nicht entsprechend den klägerischen Vorstellungen gewürdigt hat oder die Würdigung fehlerhaft erscheint; insoweit könnte es sich um einen materiell-rechtlichen Fehler handeln, nicht indes um einen Verfahrensverstoß (vgl. BFH-Beschlüsse vom 19. Januar 2006 VIII B 113/05, BFH/NV 2006, 803, unter 1., Rz 7; vom 5. Mai 2014 III B 156/13, BFH/NV 2014, 1208, Rz 25; vom 24. Juni 2014 XI B 45/13, BFH/NV 2014, 1584, Rz 47).
  • BFH, 03.02.2016 - XI B 53/15

    Zum Nachweis der Voraussetzungen für eine innergemeinschaftliche Lieferung

    Ein Verstoß gegen § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO liegt nicht bereits deshalb vor, weil das FG --wie im Streitfall-- den ihm vorliegenden Akteninhalt nicht entsprechend den klägerischen Vorstellungen gewürdigt hat oder die Würdigung fehlerhaft erscheint; insoweit könnte es sich um einen materiell-rechtlichen Fehler handeln, nicht indes um einen Verfahrensverstoß (vgl. BFH-Beschlüsse vom 19. Januar 2006 VIII B 113/05, BFH/NV 2006, 803, unter 1., Rz 7; vom 5. Mai 2014 III B 156/13, BFH/NV 2014, 1208, Rz 25; vom 24. Juni 2014 XI B 45/13, BFH/NV 2014, 1584, Rz 47).
  • BFH, 04.03.2020 - XI B 30/19

    Zur Vorgreiflichkeit der Entscheidung

    Ein Verstoß gegen § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO liegt nicht bereits deshalb vor, weil das FG --wie im Streitfall-- den ihm vorliegenden Akteninhalt nicht entsprechend den klägerischen Vorstellungen gewürdigt hat oder die Würdigung fehlerhaft erscheint; insoweit könnte es sich um einen materiell-rechtlichen Fehler handeln, nicht indes um einen Verfahrensverstoß (vgl. BFH-Beschlüsse vom 19.01.2006 - VIII B 113/05, BFH/NV 2006, 803, unter 1., Rz 7; vom 05.05.2014 - III B 156/13, BFH/NV 2014, 1208, Rz 25; vom 24.06.2014 - XI B 45/13, BFH/NV 2014, 1584, Rz 47; vom 03.02.2016 - XI B 53/15, BFH/NV 2016, 954, Rz 36).
  • BFH, 28.05.2013 - XI R 44/11

    Kindergeldanspruch für ein volljähriges, beeinträchtigtes Kind -

    Ob diese Würdigung den klägerischen Vorstellungen entspricht oder inhaltlich zutreffend erscheint, ist für die Frage des Vorliegens eines Verfahrensverstoßes ohne Bedeutung (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 19. Januar 2006 VIII B 113/05, BFH/NV 2006, 803, m.w.N.).
  • BFH, 09.04.2014 - XI B 89/13

    Reihengeschäft; innergemeinschaftliche Lieferung; Divergenz; Sicherung einer

    cc) Ein Verstoß gegen § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO liegt hingegen nicht bereits deshalb vor, weil das FG den ihm vorliegenden Akteninhalt nicht entsprechend den klägerischen Vorstellungen gewürdigt hat oder die Würdigung fehlerhaft erscheint; insoweit könnte es sich um einen materiell-rechtlichen Fehler handeln, nicht indes um einen Verfahrensverstoß (vgl. BFH-Beschlüsse vom 19. Januar 2006 VIII B 113/05, BFH/NV 2006, 803; vom 27. September 2007 XI B 194/06, BFH/NV 2008, 87; vom 16. Dezember 2013 III S 23/13 (PKH), BFH/NV 2014, 553).
  • BFH, 28.08.2006 - IX B 184/05

    Zulassung der Revision; Verletzung der Sachaufklärungspflicht durch Übergehen von

    Wenn diese Würdigung des vorliegenden Akteninhalts nicht entsprechend den klägerischen Vorstellungen ausgefallen ist oder die Würdigung den Klägern fehlerhaft erscheint, so handelt es sich allenfalls um materiell-rechtliche Fehler, aber nicht um einen Verfahrensverstoß; damit kann die Zulassung der Revision, wenn eine willkürliche oder greifbare gesetzwidrige Beurteilung --wie hier-- nicht ersichtlich ist, nicht erreicht werden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 19. Januar 2006 VIII B 113/05, BFH/NV 2006, 803; vom 17. Januar 2006 IX B 79/05, BFH/NV 2006, 802).
  • BFH, 24.04.2007 - VIII B 251/05

    Verfahrensmangel; Verstoß gegen den Inhalt der Akten

    Insoweit handelt es sich um materiell-rechtliche Fehler, nicht indes um einen Verfahrensverstoß (BFH-Beschlüsse vom 19. Januar 2006 VIII B 113/05, BFH/NV 2006, 803; vom 27. Mai 2005 VII B 38/04, BFH/NV 2005, 1496, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 27.09.2007 - XI B 194/06

    Keine Prozessführungsbefugnis einer vollbeendeten Sozietät; Verstoß gegen § 96

  • BFH, 10.05.2007 - VIII B 58/06

    Keine Rückgängigmachung einer verdeckten Gewinnausschüttung; Verletzung der

  • BFH, 08.05.2006 - I B 147/05

    Rüge unzureichender Sachaufklärung; Darlegung von Divergenz

  • BFH, 28.05.2013 - V B 51/12

    Entscheidungen ausländischer Behörden

  • BFH, 16.12.2013 - III S 23/13

    Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten; gravierender Rechtsanwendungsfehler;

  • BFH, 22.11.2012 - XI B 113/11

    Verfahrensfehlerhafte Nichtberücksichtigung von wesentlichem

  • BFH, 29.05.2007 - VIII B 200/06

    Umqualifizierung freiberuflicher Einkünfte in gewerbliche Einkünfte; Darlegung

  • BFH, 05.07.2007 - V B 89/06

    Abziehbarkeit von Vorsteuerbeträgen aus Vorbereitungshandlungen

  • BFH, 25.09.2007 - I B 84/06

    Verwertung nicht protokollierter Ausführungen der Beteiligten in der mündlichen

  • BFH, 10.01.2008 - VII B 61/07

    Feststellungslast für die Erteilung der Empfangsvollmacht

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