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   BFH, 04.02.2005 - VIII B 185/02   

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https://dejure.org/2005,16882
BFH, 04.02.2005 - VIII B 185/02 (https://dejure.org/2005,16882)
BFH, Entscheidung vom 04.02.2005 - VIII B 185/02 (https://dejure.org/2005,16882)
BFH, Entscheidung vom 04. Februar 2005 - VIII B 185/02 (https://dejure.org/2005,16882)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 19.08.2003 - VIII R 44/01

    Anteilsrotation

    Auszug aus BFH, 04.02.2005 - VIII B 185/02
    In der Rechtsprechung des BFH ist geklärt, dass einvernehmliches Handeln unter fremden Dritten ohne Hinzutreten besonderer Umstände ein missbräuchliches Verhalten i.S. des § 42 AO 1977 nicht begründet (vgl. BFH-Urteile vom 18. Juli 2001 I R 48/97, BFHE 196, 128, und vom 19. August 2003 VIII R 44/01, BFH/NV 2004, 925).
  • BFH, 29.09.1981 - VIII R 8/77

    Kapitalgesellschaft - Verdeckte Gewinnausschüttung - Zustimmung des

    Auszug aus BFH, 04.02.2005 - VIII B 185/02
    Zwar stützt sich die Begründung der Vorentscheidung im Ausgangspunkt auf das Senatsurteil vom 29. September 1981 VIII R 8/77 (BFHE 135, 31, BStBl II 1982, 248).
  • BFH, 18.07.2001 - I R 48/97

    Gestaltungsmissbrauch bei Anteilsrotation

    Auszug aus BFH, 04.02.2005 - VIII B 185/02
    In der Rechtsprechung des BFH ist geklärt, dass einvernehmliches Handeln unter fremden Dritten ohne Hinzutreten besonderer Umstände ein missbräuchliches Verhalten i.S. des § 42 AO 1977 nicht begründet (vgl. BFH-Urteile vom 18. Juli 2001 I R 48/97, BFHE 196, 128, und vom 19. August 2003 VIII R 44/01, BFH/NV 2004, 925).
  • BFH, 19.08.1999 - I R 77/96

    Gestaltungsmißbrauch beim Schütt-aus-Hol-zurück-Verfahren

    Auszug aus BFH, 04.02.2005 - VIII B 185/02
    Bei diesem Verständnis der Vorentscheidung ist das FG auch nicht von der Rechtsprechung des I. Senats (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. August 1999 I R 77/96, BFHE 189, 342, BStBl II 2001, 43) abgewichen, wonach eine inkongruente Gewinnausschüttung selbst dann keinen Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten darstellt, wenn sie dazu dient, das Verlustausgleichspotential eines Anteilseigners auszuschöpfen.
  • FG Baden-Württemberg, 11.02.1988 - VIII 511/82
    Auszug aus BFH, 04.02.2005 - VIII B 185/02
    Dem folgend hat das Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg im Urteil vom 11. Februar 1988 VIII 511/82 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1989, 302) einen Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten i.S. des § 42 AO 1977 bejaht, wenn die Gesellschafter einer Familien-GmbH den gesamten Gewinn einem Gesellschafter zuweisen, um diesem die Ausnutzung eines Verlustvortrags zu ermöglichen.
  • FG München, 22.04.2013 - 7 K 2604/10

    Veräußerung von GmbH-Anteilen durch zwei Ehegatten-Gesellschafter, von denen nur

    Auch der BFH (BFH-Beschluss vom 4. Februar 2005 VIII B 185/02, BFH/NV 2005, 1258) hat in einer vergleichbaren Fallkonstellation die Auffassung der Vorinstanz (FG Düsseldorf, Urteil vom 14. Juni 2002 18 K 384/98 E - juris - ) betätigt, dass der dem wesentlich beteiligten Gesellschafter aus der Veräußerung eines Geschäftsanteils zurechenbare Erlös durch die Vereinbarung eines unangemessen niedrigen Teilkaufpreises nicht gemindert werden kann, wenn sich aus den Umständen ergibt, dass sämtliche Geschäftsanteile der Familien-GmbH in einem einheitlichen Vorgang zu einem einheitlichen Gesamtkaufpreis veräußert worden sind.
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