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   BFH, 02.02.2001 - VIII B 56/00   

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https://dejure.org/2001,12738
BFH, 02.02.2001 - VIII B 56/00 (https://dejure.org/2001,12738)
BFH, Entscheidung vom 02.02.2001 - VIII B 56/00 (https://dejure.org/2001,12738)
BFH, Entscheidung vom 02. Februar 2001 - VIII B 56/00 (https://dejure.org/2001,12738)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Halten einer Kommanditbeteiligung - Personengesellschaft - Ausschließlichkeitsgebot - Gewerbesteuergesetz - Qualifikation der Personengesellschaft

  • Judicialis

    GewStG § 9 Nr. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 22.01.1992 - I R 61/90

    Verstoß gegen Ausschließlichkeitsgebot (§ 9 Nr. 1 S. 1 GewStG 1968/1974)

    Auszug aus BFH, 02.02.2001 - VIII B 56/00
    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat bereits in seinem Urteil vom 22. Januar 1992 I R 61/90 (BFHE 167, 144, BStBl II 1992, 628) entschieden, dass das Halten einer Kommanditbeteiligung an einer gewerblich geprägten grundstücksverwaltenden Personengesellschaft gegen das Ausschließlichkeitsgebot des § 9 Nr. 1 Satz 2 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) verstößt.
  • BFH, 26.02.1992 - I R 53/90

    Keine Ausdehnung des Anwendungsbereichs von § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG

    Auszug aus BFH, 02.02.2001 - VIII B 56/00
    In seinem Urteil vom 26. Februar 1992 I R 53/90 (BFHE 167, 557, BStBl II 1992, 738) hat der BFH nochmals bekräftigt, dass das der Aufzählung in § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG vorangestellte Tatbestandsmerkmal "ausschließlich" keiner ausdehnenden Auslegung oder Analogie zugänglich ist.
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