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   BVerwG, 07.06.1972 - VIII C 191.70   

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BVerwG, 07.06.1972 - VIII C 191.70 (https://dejure.org/1972,132)
BVerwG, Entscheidung vom 07.06.1972 - VIII C 191.70 (https://dejure.org/1972,132)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Juni 1972 - VIII C 191.70 (https://dejure.org/1972,132)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Heranziehung zur Wehrpflicht - Voraussetzungen für ein Ruhen der Wehrpflicht - Begründung des Wehrpflichtverhältnisses - Versagung des rechtlichen Gehörs - Vernachlässigung der Aufklärungspflicht - Geltungsbereichs des Wehrpflichtgesetzes (WPflG)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    WpflG § 1, § 3 Abs. 2, § 43 Abs. 1, § 44 Abs. 1

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 40, 116
  • NJW 1972, 2060
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 09.11.1967 - VIII C 141.67

    Einwand des Entgegenstehens einer rechtskräftig entschiedenen Sache - Bestimmung

    Auszug aus BVerwG, 07.06.1972 - VIII C 191.70
    Nach § 1 Abs. 3 und § 3 Abs. 2 WPflG in der Fassung (des Siebenten Änderungsgesetzes) vom 3. September 1969 (BGBl. I S. 1567) ruht die Wehrpflicht nur, wenn der Wehrpflichtige den Geltungsbereich des Wehrpflichtgesetzes in wehrrechtlich gebilligter Weise verlassen hat (Ergänzung zu BVerwGE 28, 193).

    Zu dieser Frage hat der erkennende Senat in seinem Urteil BVerwGE 28, 193 (196) [BVerwG 09.11.1967 - VIII C 141/67] und seitdem ständig entschieden, daß für die Begründung des ständigen Aufenthalts im Inland wie im Ausland objektiv die Niederlassung in dem Sinne notwendig ist, daß der Schwerpunkt der Lebensverhältnisse am Niederlassungsort gebildet wird, und subjektiv der Wille, den Schwerpunkt der Lebensverhältnisse am Niederlassungsort dauernd beizubehalten.

    Der Senat hat es allerdings im Urteil BVerwGE 28, 193 (201) [BVerwG 09.11.1967 - VIII C 141/67] in diesem Zusammenhang für möglich gehalten, daß die Verlegung des ständigen Aufenthalts in das Ausland nicht notwendig zum Verlassen oder zum Fernbleiben von der Truppe oder der Dienststelle führt.

  • BayObLG, 28.11.1967 - RReg. 4a St 117/67

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision; Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BVerwG, 07.06.1972 - VIII C 191.70
    Demgegenüber kann sich der Kläger nicht auf den Beschluß des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 28. November 1967 (NJW 1968, 513) berufen.
  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56

    Elfes

    Auszug aus BVerwG, 07.06.1972 - VIII C 191.70
    Die durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützte Ausreisefreiheit (BVerfGE 6, 32 [35]) ist darum insoweit verfassungsrechtlich eingeschränkt.
  • BVerwG, 17.12.1970 - VIII C 113.68
    Auszug aus BVerwG, 07.06.1972 - VIII C 191.70
    Ob die Klage begründet ist (§ 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO), beurteilt sich nach der Sach- und Rechtslage, die am 1. Oktober 1970 gegeben war (BVerwGE 37, 62 [BVerwG 17.12.1970 - VIII C 113/68] [64 ff.]; 37, 151 [152 ff.]).
  • BVerwG, 28.01.1971 - VIII C 90.70

    Einberufung zum Wehrdienst - Erhebung einer Verpflichtungsklage

    Auszug aus BVerwG, 07.06.1972 - VIII C 191.70
    Ob die Klage begründet ist (§ 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO), beurteilt sich nach der Sach- und Rechtslage, die am 1. Oktober 1970 gegeben war (BVerwGE 37, 62 [BVerwG 17.12.1970 - VIII C 113/68] [64 ff.]; 37, 151 [152 ff.]).
  • BVerfG, 12.10.1971 - 2 BvR 65/71

    Strafbarkeit der Wehrdienstverweigerung vor fehlender Anerkennung als

    Auszug aus BVerwG, 07.06.1972 - VIII C 191.70
    Die Wehrpflicht ist danach eine verfassungsrechtliche Pflicht (BVerfGE 28, 243 [261]; 32, 40 [46]).
  • BVerfG, 26.05.1970 - 1 BvR 83/69

    Dienstpflichtverweigerung

    Auszug aus BVerwG, 07.06.1972 - VIII C 191.70
    Die Wehrpflicht ist danach eine verfassungsrechtliche Pflicht (BVerfGE 28, 243 [261]; 32, 40 [46]).
  • BVerwG, 10.11.1999 - 6 C 30.98

    Beachtlichkeit einer verfahrensfehlerhaften Einzelrichterübertragung im

    aa) Die Regelung in § 3 Abs. 2 WPflG steht mit dem Grundgesetz im Einklang (Urteil vom 7. Juni 1972 - BVerwG 8 C 191.70 - BVerwGE 40, 116, 122 f.).

    Notwendige Folge ihrer Verwirklichung ist eine Beschränkung der Ausreisefreiheit der Wehrpflichtigen (BVerwG, Urteil vom 7. Juni 1972 a.a.O. S. 122).

  • BVerwG, 24.10.1979 - 8 C 22.78

    Befristetes Arbeitsverhältnis eines Wehrpflichtigen zur beruflichen Weiterbildung

    Auf die Genehmigung zum Verlassen des Geltungsbereichs des Wehrpflichtgesetzes nach dessen § 3 Abs. 2 besteht bei Vorliegen der Voraussetzungen ein Rechtsanspruch (vgl. BVerwGE 40, 116 [123]).

    Dafür, daß auf die Genehmigung ein Rechtsanspruch besteht, wenn die genannten Voraussetzungen vorliegen, spricht nicht nur der Wortlaut der Vorschriften ("... ist ... zu erteilen"), sondern es ist in BVerwGE 40, 116 (123) [BVerwG 07.06.1972 - VIII C 191/70] unter Hinweis auf die durch Art. 2 Abs. 1 GG innerhalb der Schranken der verfassungsmäßigen Ordnung gewährleistete Ausreisefreiheit (BVerfGE 6, 32) bereits ausgesprochen.

    Ob ein Wehrpflichtiger "heransteht", ist, wie BVerwGE 40, 116 (122) [BVerwG 07.06.1972 - VIII C 191/70] ergibt, unter Rücksicht darauf zu beurteilen, für welche Dauer und zu welchem Zweck er den Geltungsbereich des Wehrpflichtgesetzes verlassen will.

    Wie die Darlegungen in BVerwGE 40, 116 (122) [BVerwG 07.06.1972 - VIII C 191/70] ergeben, überschreitet die Einschränkung der Ausreisefreiheit durch § 3 Abs. 2 WPflG das verfassungsrechtlich zulässige Maß jedenfalls deshalb nicht, weil der Wehrpflichtige unter den Voraussetzungen der Sätze 3 und 4 der Vorschrift - also wenn er zur Einberufung nicht heransteht, oder wenn er zwar heransteht, die Versagung der Genehmigung für ihn aber eine besondere Härte bedeuten würde - einen Rechtsanspruch auf die Genehmigung hat.

  • BVerwG, 13.02.1974 - VIII C 38.73

    Eintritt der Entlassungswirkung aus dem Wehrdienst bei schuldhaftem Fernhalten

    Das gilt auch für die Voraussetzungen der Wehrpflicht (BVerwGE 40, 116; Urteil vom 24. Januar 1973 - BVerwG VIII C 98.71 - [a.a.O.]).

    Gegen die Rechtsgültigkeit der Vorschrift in § 1 Abs. 3 Nr. 2 WPflG ist nichts einzuwenden (BVerwGE 40, 116).

    Das hat der Senat bereits in seinem Urteil BVerwGE 40, 116 im einzelnen dargelegt.

  • BVerwG, 03.08.1977 - 8 C 6.76

    Wehrdienstausnahme - Helfer im Katastrophenschutz - Wehrpflichtiger - Besondere

    Nach § 3 Abs. 2 Satz 1 WPflG, der insoweit in verfassungsrechtlich zulässiger Weise die Ausreisefreiheit beschränkt (BVerwGE 40, 116 [122]), haben Wehrpflichtige, die einem aufgerufenen Geburtsjahrgang angehören, eine Genehmigung des Kreiswehrersatzamts einzuholen, wenn sie den Geltungsbereich dieses Gesetzes länger als drei Monate verlassen wollen.

    Insoweit ist zwar auf den Gestellungstermin abzustellen (BVerwGE 40, 116).

  • BVerwG, 18.11.1998 - 6 B 90.98

    Genehmigung zum Verlassen des Bundesgebiets; Gestellungszeitpunkt; besondere

    Maßgebend für die Beurteilung des Anspruchs auf Erteilung der Genehmigung zum Verlassen des Bundesgebiets nach § 3 Abs. 2 WPflG bzw. § 23 Abs. 4 ZDG ist, wenn ein Einberufungsbescheid ergangen ist, die Sach- und Rechtslage im Gestellungszeitpunkt (wie BVerwGE 40, 116).

    Zur Begründung seiner Rechtsauffassung von dem für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage hier maßgeblichen Zeitpunkt hat sich das Verwaltungsgericht zutreffend auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. Juni 1972 - BVerwG 8 C 191.70 - (BVerwGE 40, 116) bezogen.

  • BVerwG, 15.01.1988 - 8 C 8.86

    Wehrpflichtbescheid - Zeitpunkt der Zustellung - Bevollmächtigter

    Die Bevollmächtigten des Klägers waren - wie dargelegt - Empfangsberechtigte im Sinne des § 9 Abs. 1 VwZG (vgl. auch Urteil vom 7. Juni 1972 - BVerwG VIII C 191.70 - BVerwGE 40, 116 [BVerwG 07.06.1972 - VIII C 191/70] und BFH, Urteil vom 9. Dezember 1980 - VIII R 122/78 - BFHE 132, 380).
  • VG Düsseldorf, 03.09.2009 - 11 K 1756/09

    Zurückstellung Genehmigung Verlassen Ausschluss pflichtwidrig

    Denn der Kläger hat nach der maßgeblichen Rechtslage im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (mit Blick auf den nächstmöglichen Gestellungstermin) - vgl. hinsichtlich der Zurückstellung BVerwG, Urteil, vom 28. Januar 1971 - VIII C 90.70 -, zitiert nach Juris; hinsichtlich der Genehmigung BVerwG, Urteil vom 7. Juni 1972 - VIII C 191.70 -, zitiert nach Juris (Rn. 23) - keinen Anspruch auf eine entsprechende Zurückstellung und Genehmigung.

    Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 WPflG, der in verfassungsrechtlich zulässiger Weise die durch Art. 2 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) geschützte Ausreisefreiheit - vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Juni 1972 - VIII C 191.70 -, zitiert nach Juris (Rn. 21) - beschränkt, haben männliche Personen nach Vollendung des 17. Lebensjahres eine Genehmigung des zuständigen Kreiswehrersatzamtes einzuholen, wenn sie die Bundesrepublik Deutschland länger als drei Monate verlassen wollen, ohne dass die Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 WPflG bereits vorliegen.

  • BVerwG, 27.07.1977 - 8 C 56.76

    Ruhen der Wehrpflicht - Anfechtung eines Musterungsbescheids

    Im Hinblick auf das Ruhen der Wehrpflicht hat das Verwaltungsgericht angenommen, es sei rechtlich ohne Bedeutung, ob der Kläger am 3. September 1970 seinen ständigen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Wehrpflichtgesetzes nach Italien verlegte (zum ständigen Aufenthalt vgl. BVerwGE 28, 193 [BVerwG 09.11.1967 - BVerwG VIII C 141.67]; 40, 116; sowie die Urteile vom 13. Februar 1974 - BVerwG VIII C 38.73 -, vom 28. August 1974 - BVerwG VIII C 110.73 -, vom 15. Januar 1975 - BVerwG VIII C 184.72 - und vom 12. November 1975 - BVerwG VIII C 94.74 -).

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 7. Juni 1972 - BVerwGE 40, 116 [BVerwG 07.06.1972 - BVerwG VIII C 191.70] - dargelegt hat, ergänzen sich die Regelungen in § 1 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 WPflG dergestalt, daß ein Wehrpflichtiger, der den Geltungsbereich des Wehrpflichtgesetzes nicht verläßt, seinen ständigen Aufenthalt nicht mit Wirkung gegen die entstandene Wehrpflicht aus dem Geltungsbereich des Gesetzes hinausverlegen kann.

  • BVerwG, 22.09.2004 - 6 C 1.04

    Genehmigung zum Verlassen; Verstoß gegen Genehmigungspflicht; Studium an

    Die Erteilung der Genehmigung ist ausgerichtet am Bedarf der Bundeswehr (vgl. Urteil vom 7. Juni 1972 - BVerwG 8 C 191.70 - BVerwGE 40, 116, Urteil vom 24. Oktober 1979, a.a.O.; Beschluss vom 4. August 1997 - BVerwG 8 C 3.97 - Buchholz 448.0 § 3 WPlfG Nr. 20).
  • BVerwG, 01.03.1978 - 8 C 62.76

    Ruhen der Wehrpflicht - Verlassen des Geltungsbereiches des Wehrpflichtgesetzes

    Diese Regelung bedeutet, daß das Ruhen der Wehrpflicht nach den genannten Vorschriften nur noch eintreten kann, wenn der Wehrpflichtige den Geltungsbereich des Wehrpflichtgesetzes in wehrrechtlich gebilligter Weise verlassen hat (BVerwGE 40, 116).

    Zum Begriff des ständigen Aufenthalts im Sinne des Wehrpflichtrechts hat das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung (z.B. BVerwGE 28, 193; 40, 116) [BVerwG 24.05.1972 - I C 33/70]entschieden, daß er objektiv die Niederlassung in dem Sinne voraussetzt, daß der Schwerpunkt der Lebensverhältnisse am Niederlassungsort gebildet wird, und subjektiv den Willen, den Schwerpunkt der Lebensverhältnisse am Niederlassungsort dauernd beizubehalten.

  • BVerwG, 09.02.1978 - 8 B 52.77

    Verfahrensmängel als Zulassungsgrund im Beschwerdeverfahren nach dem

  • BVerwG, 11.02.1980 - 8 CB 66.79

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Frage nach der

  • BVerwG, 19.07.1977 - 8 CB 84.76

    Nichtzulassungsbeschwerde durch einen bei einem deutschem Gericht nicht

  • VG Karlsruhe, 15.09.2003 - 5 K 2197/03

    Entscheidung zur Fortführung eines Zwangspensionierungsverfahrens wegen

  • BVerwG, 06.03.1987 - 8 C 64.84

    Wehrpflicht - Auslandsaufenthalt - Genehmigung

  • BVerwG, 12.01.1978 - 8 B 31.77

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Zurückstellung vom

  • BVerwG, 27.10.1994 - 8 B 124.94

    Ruhen der Wehrpflicht - Ständiger Aufenthalt eines Wehrpflichtigen - Anzeichen

  • BVerwG, 14.05.1984 - 8 CB 129.83

    Klage gegen die Einziehung zum Wehrdienst - Feststellung des ständigen Wohnsitzes

  • BVerwG, 22.11.1983 - 8 CB 45.83

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 28.08.1974 - VIII C 110.73

    Rechtmäßigkeit eines Einberufungsbescheids - Wirksame Zustellung eines

  • BVerwG, 10.08.1973 - VI B 60.73
  • VG Stuttgart, 18.05.2004 - 17 K 3187/02

    Zurückstellungsbegehren vom Wehrdienst wegen Auslandsstudium

  • BVerwG, 05.11.1985 - 8 B 79.85

    Unbegründete Nichtzulassungsbeschwerde - Ruhen der Wehrpflicht auf Grund

  • BVerwG, 21.06.1972 - VIII C 133.71

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 22.02.1984 - 8 B 129.83

    Frage der konkludenten Gestattung einer Verlegung des ständigen Aufenthaltsortes

  • BVerwG, 10.05.1979 - 8 B 53.78

    Rüge von Mängeln des gerichtlichen Verfahrens in Wehrpflichtsachen - Begriff des

  • BVerwG, 31.08.1972 - VIII B 40.72

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 23.01.1981 - 6 ER 226.80

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Umzug eines Wehrpflichtigen nach Berlin

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