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   BVerwG, 26.06.1969 - VIII C 63.66   

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BVerwG, 26.06.1969 - VIII C 63.66 (https://dejure.org/1969,410)
BVerwG, Entscheidung vom 26.06.1969 - VIII C 63.66 (https://dejure.org/1969,410)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Juni 1969 - VIII C 63.66 (https://dejure.org/1969,410)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zeit.de (Pressebericht, 28.11.1969)

    Ist ein ehebrechender Offizier für die Bundeswehr tragbar?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BRRG § 125 Abs. 1, S. 2, 4; SG § 46 Abs. 5 S. 1

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 32, 237
  • DVBl 1970, 360
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 27.09.1962 - II C 164.61

    Grenzen der richterlichen Nachprüfung der Entlassung eines Beamten auf Probe

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1969 - VIII C 63.66
    Über die Grenzen der richterlichen Nachprüfung der Entlassung eines Beamten auf Probe wegen mangelnder Bewährung hat das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung daran festgehalten, daß der Gesetzgeber dem Dienstherrn für die Feststellung, ob bei einem Beamten auf Probe der Entlassungsgrund der "mangelnden Bewährung (Eignung, Befähigung, fachlichen Leistung)" vorliegt, einen gerichtlich nicht überprüfbaren "Beurteilungsspielraum" gewährt hat, so daß der Richter die Beurteilung, welche die Eignung, Befähigung und fachliche Leistung des Beamten auf Probe durch den Dienstherrn erfahren haben, nur daraufhin überprüfen kann, ob der Begriff der "mangelnden Bewährung" und die gesetzliche Grenze des Beurteilungsspielraums verkannt worden sind, ob der Beurteilung ein unrichtiger Tatbestand zugrunde gelegt und ob allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachwidrige Erwägungen angestellt worden sind; es hat diese im Gesetz nicht ausdrücklich ausgesprochene Beschränkung des richterlichen Prüfungsrechts damit begründet, daß es sich um einen Akt wertender Erkenntnis handele, der nicht nach allgemeinen objektiven Wertmaßstäben getroffen, sondern - wie von jeher bei der Beamtenauslese üblich - von Wertmaßstäben abhängig sei, die der Dienstherr unter Berücksichtigung der zahlreichen Anforderungen der konkreten Laufbahn im Interesse des öffentlichen Dienstes bestimme (BVerwGE 15, 39 [40 f.]).
  • BVerwG, 26.09.1963 - VIII C 123.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1969 - VIII C 63.66
    Ein Dienstvergehen ist deshalb - anders als bei der Entlassung des Soldaten auf Zeit während der ersten vier Dienstjahre gemäß § 55 Abs. 5 SG (vgl. hierzu BVerwGE 17, 5 [6 ff.]) - weder notwendige Voraussetzung der Entlassung, noch hat es notwendig die Entlassung zur Folge.
  • BVerwG, 25.01.1967 - VI C 58.65
    Auszug aus BVerwG, 26.06.1969 - VIII C 63.66
    Zu dem Grundsatz nur beschränkter gerichtlicher Überprüfung von Eignungsurteilen des Dienstherrn hat das Bundesverwaltungsgericht in einer späteren, das Vorliegen eines "dienstlichen Bedürfnisses" als Voraussetzung für die Versetzung betreffenden Entscheidung (BVerwGE 26, 65 [76 f.]) klarstellend bemerkt, dieser der gerichtlichen Kontrolle nur beschränkt zugängliche Bereich sei nicht dem unmittelbaren urteil über das Vorliegen des dienstlichen Bedürfnisses eigen, sondern trete bei Vorfragen auf, bei Faktoren, die ihrerseits allerdings das dienstliche Bedürfnis prägen.
  • BVerwG, 27.11.1980 - 2 C 38.79

    Umfang der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung der Eignungsbeurteilung des

    Die gegenteilige - auch der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts widersprechende - Auffassung der Klägerin, die eine uneingeschränkte verwaltungsgerichtliche Überprüfung der Entscheidung des Dienstherrn fordert, vernachlässigt, daß das Prognoseurteil über die künftige Verfassungstreue des Bearatenbewerbers Teil der umfassenderen generellen Eignungsbeurteilung bleibt, die im Falle der Entlassung eines Probebeamten in der Beurteilung der Bewährung während der Probezeit aufgeht (vgl.Beschlüsse vom 21. Juli 1976 - BVerwG 6 B 1.76 - [a.a.O.] undvom 31. Mai 1978 - BVerwG 2 B 30.77 -[Buchholz 237.0 § 8 LBG Baden-Württemberg Nr. 1]; vgl. auch BVerwGE 32, 237 [BVerwG 26.06.1969 - VIII C 63/66] [238 f.] mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 11.02.1981 - 6 P 44.79

    Reichweite und Zweck einer diesbezüglichen Informationspflicht seitens der

    Daß die Begriffe "Eignung, Befähigung und fachliche Leistung", auf die es nach Art. 33 Abs. 2 GG ankommt, der Behörde einen Beurteilungsspielraum lassen, der nur beschränkt gerichtlich nachprüfbar ist, hat das Bundesverwaltungsgericht - wenn auch in anderem Zusammenhang, gleichwohl mit Allgemeingültigkeit - bereits ausgesprochen (BVerwGE 11, 139 [BVerwG 29.09.1960 - II C 79/59]; 32, 237 [BVerwG 26.06.1969 - VIII C 63/66][238, 239];Beschluß vom 3. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 24.78 - [Buchholz 237.1 Art. 12 BayBG Nr. 2] mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 28.11.1980 - 2 C 27.78

    Beamtenbewerber - Prognose der Verfassungstreue - Verfassungsordnung -

    Die gegenteilige - auch der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts widersprechende - Auffassung des Klägers, die eine uneingeschränkte verwaltungsgerichtliche Überprüfung der Entscheidung des Dienstherrn fordert, vernachlässigt, daß das Prognoseurteil über die künftige Verfassungstreue des Beamtenbewerbers Teil der umfassenderen generellen Eignungsbeurteilung bleibt, die im Falle der Entlassung eines Probebeamten in der Beurteilung der Bewährung während der Probezeit aufgeht (vgl. Beschlüsse vom 21. Juli 1976 - BVerwG 6 B 1.76 - [a.a.O.] und vom 31. Mai 1978 - BVerwG 2 B 30.77 - [Buchholz 237.0 § 8 LBG Baden-Württemberg Nr. 1]; vgl. auch BVerwGE 32, 237 [238 f.] mit weiteren Nachweisen).
  • VG Düsseldorf, 25.01.2017 - 10 K 3895/15

    Entlassung eines früheren Zeitsoldaten aus der Bundeswehr war rechtmäßig

    Der Blick desjenigen, der die Entlassung wegen mangelnder Eignung als Feldwebel verfügt, ist hingegen in die Zukunft gerichtet, denn eine Entlassung kann bzw. soll dann erfolgen, wenn sich feststellen lässt, dass der Soldat in der Zukunft nicht den an einen Feldwebel zu stellenden Anforderungen entsprechen wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1969 - VIII C 63.66 -, BVerwGE 32, 237 ff).
  • BVerwG, 13.02.1974 - VIII C 38.73

    Eintritt der Entlassungswirkung aus dem Wehrdienst bei schuldhaftem Fernhalten

    Der Kläger ist auf Grund dieses Bescheides am 1. April 1971 in der Bundesrepublik Deutschland Soldat geworden, weil in diesem Zeitpunkt das Wehrdienstverhältnis begründet wurde (BVerwGE 31, 324; 32, 243) [BVerwG 26.06.1969 - VIII C 63/66].

    Obwohl Nr. 1 des § 1 Abs. 3 WPflG nicht einschlägig ist, weil sich der Kläger bereits vor der Entstehung des Wehrdienstverhältnisses, nämlich vor dem Gestellungszeitpunkt (BVerwGE 31, 324; 32, 243) [BVerwG 26.06.1969 - VIII C 63/66]nach Berlin begab, blieb nach Nr. 2 der Vorschrift die Wehrpflicht des Klägers bestehen.

  • BVerwG, 22.06.1977 - 8 C 16.76

    Zurückstellung vom Wehrdienst

    Die Dienstantrittsanordnungen vorn 21. Januar und 24. Februar 1975 haben sich als selbständig anfechtbare Verwaltungsakte (BVerwGE 31, 324; 32, 243) [BVerwG 26.06.1969 - VIII C 63/66]im Sinne von § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO in Verbindung mit § 32 WPflG auf andere Weise dadurch erledigt, daß der in ihnen festgesetzte Dienstantrittszeitpunkt verstrichen ist.

    Durch ihn wurde auf Grund der zuvor im Musterungsbescheid getroffenen Entscheidung über die Verfügbarkeit des Wehrpflichtigen dessen Wehrpflichtverhältnis in ein Wehrdienstverhältnis überführt mit der rechtlichen Wirkung, daß der Wehrpflichtige für diese öffentlich-rechtliche Dienstleistung in Anspruch genommen ist und das Wehrdienstverhältnis in dem für den Dienstantritt festgesetzten Gestellungszeitpunkt ohne Rücksicht auf die Mitwirkung des Wehrpflichtigen beginnt (BVerwGE 31, 324; 32, 243 [BVerwG 26.06.1969 - VIII C 63/66]= Buchholz 448.0 § 12 Nr. 38; BVerwGE 39, 319).

  • BGH, 05.05.1980 - NotZ 1/80

    Auswahl von Notarbewerbern und Vergabe von Notarstellen

    Es ist der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 11, 139 [BVerwG 29.09.1960 - II C 79/59]; 15, 39; 32, 237) [BVerwG 26.06.1969 - VIII C 63/66]zur Entlassung von Beamten auf Probe wegen mangelnder Bewährung gefolgt.
  • VG Ansbach, 21.10.2010 - AN 1 S 10.01883

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen fehlender gesundheitlicher

    Der Antragsteller übersieht, dass die (gesundheitliche) Eignung nicht nur für ein bestimmtes Amt im konkret-funktionellen Sinne, also einen bestimmten Dienstposten, vorliegen muss, sondern bei der Beurteilung der Eignung auf die vorgesehene Laufbahn als Ganzes abzustellen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.6.1969 - VIII C 63.66, BVerwGE 32, 237).
  • BVerwG, 21.04.1976 - 6 B 72.75

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

    Das Bundesverwaltungsgericht hat im Urteil vom 26. Juni 1969 - BVerwG VIII C 63.66 - (BVerwGE 32, 237 [BVerwG 26.06.1969 - VIII C 63/66] [240]) hierzu folgendes ausgeführt:.

    Daß das Berufungsgericht der in BVerwGE 32, 237 [BVerwG 26.06.1969 - VIII C 63/66] [240] entschiedenen Frage in vollem Umfang Rechnung getragen hat, ergibt sich eindeutig aus zahlreichen weiteren Ausführungen des Berufungsurteils.

  • BVerwG, 28.11.1980 - 2 C 37.79

    Umfang der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung einer Eignungsbeurteilung des

    Die gegenteilige - auch der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts widersprechende - Auffassung des Klägers, die eine uneingeschränkte verwaltungsgerichtliche Überprüfung der Entscheidung des Dienstherrn fordert, vernachlässigt, daß das Prognoseurteil über die künftige Verfassungstreue des Beamtenbewerbers Teil der umfassenderen generellen Eignungsbeurteilung bleibt, die im Falle der Entlassung eines Probebeamten in der Beurteilung der Bewährung während der Probezeit aufgeht (vgl. Beschlüsse vom 21. Juli 1976 - BVerwG 6 B 1.76 -[a.a.O.] und vom 31. Mai 1978 - BVerwG 2 B 30.77 -[Buchholz 237.0 § 8 LBG Baden-Württemberg Nr. 1]; vgl. auch BVerwGE 32, 237 [BVerwG 26.06.1969 - VIII C 63/66] [238 f.] mit weiteren Nachweisen).
  • VG Minden, 04.10.2011 - 10 K 823/10

    Bundeswehr musste Stabsunteroffizier entlassen

  • BVerwG, 04.07.1979 - 8 C 9.78

    Voraussetzungen für die Zurückstellung vom Grundwehrdienst aus Ausbildungsgründen

  • BVerwG, 23.04.1980 - 8 C 73.78

    Feststellungsklage - Wehrpflichtiger - Wehrdienst - Einberufungsbescheid -

  • BVerwG, 10.01.1979 - 8 C 43.77

    Anfechtung eines Musterungsbescheids - Teilerledigung der Hauptsache - Antrag auf

  • BVerwG, 16.10.1980 - 8 C 65.79

    Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines Einberufungsbescheides - Rechtsverletzung

  • BVerwG, 14.05.1975 - VIII C 70.74

    Fortdauer einer Wehrpflicht trotz Übersiedlung nach Berlin - Entlassung aus dem

  • BVerwG, 11.11.1971 - VIII C 144.69

    Vorzeitige Entlassung aus dem Wehrdienst - Härtegründe für die Entlassung aus dem

  • VG Neustadt, 02.06.2010 - 3 K 1415/09

    Entlassung eines Soldaten wegen Dienstunfähigkeit und/oder Ungeeignetheit

  • BVerwG, 19.02.1981 - 8 C 37.80

    Einberufung zum Wehrdienst - Zurückstellung vom Wehrdienst - Vornahme einer

  • VG München, 13.10.1976 - M 27 V 76

    Übernahme in den höheren Justizdienst und Ernennung zur Richterin auf Probe;

  • BVerwG, 20.08.1975 - VIII C 75.74

    Anspruch auf Zurückstellung vom Grundwehrdienst auf Grund der Tätigkeit als

  • BVerwG, 24.06.1971 - VII CB 82.70

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • VG Kassel, 27.03.2014 - 1 L 1504/13

    Entlassung eines Zeitsoldaten

  • BSG, 23.06.1982 - 9b/8 RU 26/81

    Rechtsanspruch Unfallverletzter auf Berufshilfe; Förderung von Unfallgeschädigten

  • BVerwG, 20.07.1977 - 8 C 57.76

    Einberufung zum Wehrdienst bei laufenden Verfahren auf Anerkennung als

  • BVerwG, 20.10.1976 - 8 C 7.75
  • BVerwG, 11.06.1975 - VIII C 53.73

    Anfechtung eines Einberufungsbescheides mittels Tauglichkeitsgründe -

  • VG Stade, 25.05.2020 - 3 A 3275/17

    Charakterliche Eignung; Entlassung aus der Bundeswehr; freiheitliche

  • BVerwG, 25.05.1983 - 1 WB 112.82

    Rechtsmittel

  • VG Hamburg, 29.03.2023 - 21 K 4032/22

    Entlassung eines Zeitsoldaten bei Teilung rechtsextremer Inhalte in Sozialen

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