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   BFH, 12.02.1980 - VIII R 114/77   

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https://dejure.org/1980,244
BFH, 12.02.1980 - VIII R 114/77 (https://dejure.org/1980,244)
BFH, Entscheidung vom 12.02.1980 - VIII R 114/77 (https://dejure.org/1980,244)
BFH, Entscheidung vom 12. Februar 1980 - VIII R 114/77 (https://dejure.org/1980,244)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 17 Abs. 1 und 2

  • Wolters Kluwer

    Kapitalgesellschaft - Wesentliche Beteiligung - Abtretung von Gesellschaftsanteilen - Veräußerungspreis - Kaufpreis - Verdeckte Einlage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 17 Abs. 1, 2

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Auswirkungen der Übertragung einer wesentlichen Beteiligung gegen einen unangemessenen niedrigen Kaufpreis, wenn der Übertragende gleichzeitig Gesellschafter der aufnehmenden Kapitalgesellschaft ist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 130, 378
  • DB 1981, 196
  • BStBl II 1980, 494
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 09.03.1977 - I R 203/74

    Geltung der Vermutung - Teilwert eines Wirtschaftsgutes - Zeitpunkt der

    Auszug aus BFH, 12.02.1980 - VIII R 114/77
    Wie zuletzt im BFH-Urteil vom 9. März 1977 I R 203/74 (BFHE 122, 68, BStBl II 1977, 515) ausgesprochen wurde, entstehen durch verdeckte Einlagen eines Gesellschafters bei diesem zusätzliche Anschaffungskosten für die Beteiligung an der Kapitalgesellschaft, die zu aktivieren sind.

    Eine gleichzeitige Abschreibung der Beteiligung an der aufnehmenden Kapitalgesellschaft auf den niedrigeren Teilwert (BFH-Urteil BFHE 122, 68, BStBl II 1977, 515) kommt bei den Einkünften nach § 17 EStG nicht in Betracht.

  • BFH, 25.11.1965 - IV 216/64 S

    Vorliegen eines Veräußerungsgewinns bei Übertragung von Aktien eines wesentlich

    Auszug aus BFH, 12.02.1980 - VIII R 114/77
    Nach dem BFH-Urteil vom 25. November 1965 IV 216/64 S (BFHE 84, 303, BStBl III 1966, 110), das den Fall der Übertragung einer wesentlichen Beteiligung auf eine Kapitalgesellschaft, an der die Beteiligung besteht, betraf, führt die Übertragung nur nach Maßgabe der Gegenleistung zu einem Veräußerungsgewinn, wenn der Wert der Beteiligung zwar erheblich höher als die Gegenleistung ist, die Kapitalgesellschaft die Beteiligung jedoch nur mit ihren tatsächlichen Anschaffungskosten einbucht.

    Soweit der Senat mit dieser Entscheidung von dem Urteil BFHE 84, 303, BStBl III 1966, 110, abweicht, hat der IV. Senat auf Anfrage der Abweichung zugestimmt.

  • BFH, 26.07.1967 - I 138/65

    Auflösung der stillen Reserven bei Veräußerung einer Beteiligung an abhängiges

    Auszug aus BFH, 12.02.1980 - VIII R 114/77
    Die Annahme, daß die Übertragung einer im Privatvermögen gehaltenen wesentlichen Beteiligung auf eine Kapitalgesellschaft durch einen Gesellschafter gegen einen unangemessen niedrigen Kaufpreis nicht nur in Höhe des vereinbarten Kaufpreises, sondern auch im Umfang der Unangemessenheit eine Veräußerung i. S. von § 17 Abs. 1 EStG darstellt, beruht darauf, daß die im BFH-Urteil vom 26. Juli 1967 I R 138/65 (BFHE 89, 524, BStBl III 1967, 733) für die Übertragung einer im Betriebsvermögen gehaltenen Beteiligung ausgesprochenen Grundsätze auch für einen Vorgang im privaten Bereich gelten.

    Nach dem Urteil BFHE 89, 524, BStBl III 1967, 733 tritt eine Gewinnrealisierung ein, wenn zu einem Betriebsvermögen gehörende Anteile unter ihrem tatsächlichen Wert auf eine Kapitalgesellschaft übertragen werden und die Anteile an der aufnehmenden Kapitalgesellschaft ebenfalls zum Betriebsvermögen des Veräußerers gehören.

  • BFH, 07.03.1974 - VIII R 118/73

    Verlustabzug - Verlustermittlung - Veräußerung von Beteiligungen - Privatvermögen

    Auszug aus BFH, 12.02.1980 - VIII R 114/77
    Die in § 17 Abs. 2 EStG geregelte Ermittlung des Veräußerungsgewinns oder -verlustes bildet zwar eine Gewinnermittlung eigener Art und stimmt nicht in jeder Beziehung mit der nach den §§ 4 bis 7e EStG vorzunehmenden Gewinnermittlung überein (vgl. BFH-Urteil vom 7. März 1974 VIII R 118/73, BFHE 112, 459, BStBl II 1974, 567).
  • FG Niedersachsen, 04.07.1974 - II 160/70
    Auszug aus BFH, 12.02.1980 - VIII R 114/77
    Nach dem Urteil des Niedersächsischen FG vom 4. Juli 1974 II 160/70 (Entscheidungen der Finanzgerichte 1975 S. 65 - EFG 1975, 65 -) führt die Veräußerung in jedem Fall nur nach Maßgabe des erzielten Barpreises zu einem Veräußerungsgewinn.
  • BFH, 19.02.1970 - I R 24/67

    Risikogeschäft - Kapitalgesellschaft - Gesellschafter - Verdeckte Einlage

    Auszug aus BFH, 12.02.1980 - VIII R 114/77
    aa) Nach der Rechtsprechung des BFH liegt eine verdeckte Einlage vor, wenn ein Gesellschafter seiner Kapitalgesellschaft einen Vorteil zuwendet, den ein Nichtgesellschafter bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht einräumen würde (vgl. Urteil vom 19. Februar 1970 I R 24/67, BFHE 98, 254, BStBl II 1970, 442).
  • BFH, 17.10.1974 - IV R 223/72

    Tausch einer wesentlichen Beteiligung im Sinne des § 17 EStG gegen Anteile an

    Auszug aus BFH, 12.02.1980 - VIII R 114/77
    Demgemäß stellt auch die kaufweise Übertragung einer wesentlichen Beteiligung eine Veräußerung dar (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 17. Oktober 1974 IV R 223/72, BFHE 113, 456, BStBl II 1975, 58).
  • BFH, 20.05.1997 - VIII B 108/96

    Verdeckte wesentliche Beteiligung - Bewertung

    Unter Aufgabe früherer Rechtsprechungen (vgl. das Urteil des erkennenden Senats vom 12. Februar 1980 VIII R 114/77, BFHE 130, 378, BStBl II 1980, 494) und in Anwendung der Grundsätze des Großen Senats des BFH in BFHE 151, 523, BStBl II 1988, 348, hat der BFH diesen Vorgang als unentgeltliche Übertragung beurteilt, weil die Wertsteigerung der Anteile an der aufnehmenden Kapitalgesellschaft keine Gegenleistung, sondern nur eine Reflexwirkung darstellten (vgl. BFH-Urteile vom 27. Juli 1988 I R 147/83, BFHE 155, 52, BStBl II 1989, 271, 273; vom 28. Februar 1990 I R 43/86, BFHE 160, 180, BStBl II 1990, 615, 616).

    Zwar hatte die aufnehmende Gesellschaft nach der überholten Rechtsprechung des BFH (BFHE 130, 378, BStBl II 1980, 494), nach welcher verdeckte Einlagen zu einer Realisation der darin enthaltenen stillen Reserven führten, die wesentliche Beteiligung mit dem Teilwert anzusetzen.

  • BFH, 21.01.1999 - IV R 27/97

    Kapitalerhöhung gegen Einlagen bei wesentlicher Beteiligung

    Der Begriff der Anschaffungskosten ist insoweit --wie allgemein bei den Gewinn- und Überschußeinkunftsarten-- einheitlich auszulegen (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 12. Februar 1980 VIII R 114/77, BFHE 130, 378, BStBl II 1980, 494).
  • BFH, 19.07.1994 - VIII R 58/92

    Minderung der Anschaffungskosten einer wesentlichen Beteiligung durch

    Das entspricht der gebotenen einheitlichen Auslegung des Anschaffungskostenbegriffs bei den Gewinn- und Überschußeinkünften (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 12. Februar 1980 VIII R 114/77, BFHE 130, 378, BStBl II 1980, 494).
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