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   BFH, 30.11.2010 - VIII R 19/07   

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https://dejure.org/2010,12904
BFH, 30.11.2010 - VIII R 19/07 (https://dejure.org/2010,12904)
BFH, Entscheidung vom 30.11.2010 - VIII R 19/07 (https://dejure.org/2010,12904)
BFH, Entscheidung vom 30. November 2010 - VIII R 19/07 (https://dejure.org/2010,12904)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Zurückverweisung wegen nicht tragender tatsächlicher Feststellungen des FG - Aufhebung des Beschlusses zur Übertragung des Rechtsstreits auf den Einzelrichter - Annahme, Zurechnung und Zufluss von mittelbaren verdeckten Gewinnausschüttungen - Aufteilung des angemessenen ...

  • openjur.de

    Zurückverweisung wegen nicht tragender tatsächlicher Feststellungen des FG; Aufhebung des Beschlusses zur Übertragung des Rechtsstreits auf den Einzelrichter; Annahme, Zurechnung und Zufluss von mittelbaren verdeckten Gewinnausschüttungen; Aufteilung des angemessenen ...

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 20 Abs 1 Nr 1 S 2, FGO § 6 Abs 1, KStG § 8 Abs 3 S 2, FGO § 126 Abs 3 S 1 Nr 2, FGO § 119 Nr 1, FGO § 119 Nr 3, EStG § 8 Abs 1, EStG § 11 Abs 1 S 1, FGO § 96 Abs 1
    Zurückverweisung wegen nicht tragender tatsächlicher Feststellungen des FG - Aufhebung des Beschlusses zur Übertragung des Rechtsstreits auf den Einzelrichter - Annahme, Zurechnung und Zufluss von mittelbaren verdeckten Gewinnausschüttungen - Aufteilung des angemessenen ...

  • Bundesfinanzhof

    Zurückverweisung wegen nicht tragender tatsächlicher Feststellungen des FG - Aufhebung des Beschlusses zur Übertragung des Rechtsstreits auf den Einzelrichter - Annahme, Zurechnung und Zufluss von mittelbaren verdeckten Gewinnausschüttungen - Aufteilung des angemessenen ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 20 Abs 1 Nr 1 S 2 EStG 1990, § 6 Abs 1 FGO, § 8 Abs 3 S 2 KStG 1996, § 126 Abs 3 S 1 Nr 2 FGO, § 119 Nr 1 FGO
    Zurückverweisung wegen nicht tragender tatsächlicher Feststellungen des FG - Aufhebung des Beschlusses zur Übertragung des Rechtsstreits auf den Einzelrichter - Annahme, Zurechnung und Zufluss von mittelbaren verdeckten Gewinnausschüttungen - Aufteilung des angemessenen ...

  • rewis.io

    Zurückverweisung wegen nicht tragender tatsächlicher Feststellungen des FG - Aufhebung des Beschlusses zur Übertragung des Rechtsstreits auf den Einzelrichter - Annahme, Zurechnung und Zufluss von mittelbaren verdeckten Gewinnausschüttungen - Aufteilung des angemessenen ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Zurückverweisung wegen nicht tragender tatsächlicher Feststellungen des FG - Aufhebung des Beschlusses zur Übertragung des Rechtsstreits auf den Einzelrichter - Annahme, Zurechnung und Zufluss von mittelbaren verdeckten Gewinnausschüttungen - Aufteilung des angemessenen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei Zuwendung eines Vermögensvorteils an eine einem Gesellschafter nahe stehende Person; Aufhebung eines Einzelrichterbeschlusses bei Offenheit des Streitfalls in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht; Aufhebung eines Urteils bei ...

  • datenbank.nwb.de

    Aufhebung des Beschlusses zur Übertragung des Rechtsstreits auf den Einzelrichter; Zurückverweisung, wenn die tatsächlichen Feststellungen des Finanzgerichts das Urteil nicht tragen (hier: unaufgeklärte Beteiligungsverhältnisse)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 19.06.2007 - VIII R 54/05

    Verdeckte Gewinnausschüttung durch Geldentnahmen eines GmbH-Geschäftsführers, der

    Auszug aus BFH, 30.11.2010 - VIII R 19/07
    Nur in diesem Fall spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass die nahe stehende Person den Vorteil ohne ihre Beziehung zum Gesellschafter nicht erhalten hätte (BFH-Urteile vom 6. Dezember 2005 VIII R 70/04, BFH/NV 2006, 722; vom 19. Juni 2007 VIII R 54/05, BFHE 218, 244, BStBl II 2007, 830).

    Sollte sich dabei bestätigen, dass die Klägerin nicht alleinige Gesellschafterin der GmbH war, kommt es darauf an, ob mehreren Gesellschaftern eine vGA zugerechnet werden könnte und ggf. welchem Gesellschafter welche vGA zuzurechnen ist (vgl. dazu BFH-Urteile in BFH/NV 2005, 1266; in BFHE 218, 244, BStBl II 2007, 830, m.w.N.).

    Die bekannten Umstände des Falls könnten dafür sprechen, dass die Klägerin die Geschäftsanteile an der GmbH aufgrund einer verdeckten Treuhandabrede nur vorübergehend und treuhänderisch für Y übernehmen sollte (zur Zurechnung der vGA bei verdeckter Treuhand vgl. BFH-Urteil in BFHE 218, 244, BStBl II 2007, 830, unter II.1.a der Entscheidungsgründe, m.w.N.).

    Die Formulierung, wonach die vGA unabhängig davon zu prüfen ist, ob auch der Gesellschafter selbst ein vermögenswertes Interesse an dieser Zuwendung hat (vgl. z.B. BFH-Urteil in BFHE 218, 244, BStBl II 2007, 830, unter II.1.b der Entscheidungsgründe, m.w.N.), ist so zu verstehen, dass eine persönliche Nähebeziehung ausreicht, um aufgrund des ersten Anscheins von einer Zuwendung ausgehen zu können.

  • BFH, 22.02.2005 - VIII R 24/03

    VGA; Zuwendung an nahe stehende Personen

    Auszug aus BFH, 30.11.2010 - VIII R 19/07
    Die Zuwendung eines Vermögensvorteils an eine nahe stehende Person ist unabhängig davon als vGA zu beurteilen, ob auch der Gesellschafter selbst ein vermögenswertes Interesse an dieser Zuwendung hat (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. Mai 2004 VIII R 4/01, BFHE 207, 103; vom 22. Februar 2005 VIII R 24/03, BFH/NV 2005, 1266).

    Liegen diese Voraussetzungen vor, ist die Zuwendung zu Lasten der GmbH so zu beurteilen, als hätte der Gesellschafter den Vorteil erhalten und diesen an die nahe stehende Person weitergegeben (BFH-Urteile in BFHE 207, 103; in BFH/NV 2005, 1266, jeweils m.w.N.).

    Sollte sich dabei bestätigen, dass die Klägerin nicht alleinige Gesellschafterin der GmbH war, kommt es darauf an, ob mehreren Gesellschaftern eine vGA zugerechnet werden könnte und ggf. welchem Gesellschafter welche vGA zuzurechnen ist (vgl. dazu BFH-Urteile in BFH/NV 2005, 1266; in BFHE 218, 244, BStBl II 2007, 830, m.w.N.).

  • BFH, 25.05.2004 - VIII R 4/01

    Verdeckte Gewinnausschüttung durch überhöhte Preisnachlässe eines

    Auszug aus BFH, 30.11.2010 - VIII R 19/07
    Die Zuwendung eines Vermögensvorteils an eine nahe stehende Person ist unabhängig davon als vGA zu beurteilen, ob auch der Gesellschafter selbst ein vermögenswertes Interesse an dieser Zuwendung hat (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. Mai 2004 VIII R 4/01, BFHE 207, 103; vom 22. Februar 2005 VIII R 24/03, BFH/NV 2005, 1266).

    Liegen diese Voraussetzungen vor, ist die Zuwendung zu Lasten der GmbH so zu beurteilen, als hätte der Gesellschafter den Vorteil erhalten und diesen an die nahe stehende Person weitergegeben (BFH-Urteile in BFHE 207, 103; in BFH/NV 2005, 1266, jeweils m.w.N.).

  • BFH, 19.12.2007 - VIII R 13/05

    Schenkweise Abtretung von Darlehensteilforderungen eines beherrschenden

    Auszug aus BFH, 30.11.2010 - VIII R 19/07
    b) Nach der Rechtsprechung des BFH sind die Umstände des Einzelfalls vom FG als Tatsacheninstanz indiziell dahingehend zu würdigen, ob sie den Rückschluss auf eine gesellschaftliche Veranlassung zulassen (BFH-Urteil vom 19. Dezember 2007 VIII R 13/05, BFHE 220, 187, BStBl II 2008, 568, m.w.N.).
  • BFH, 15.04.1996 - VI R 98/95

    Zurückverweisung an Vollsenat oder Einzelrichter

    Auszug aus BFH, 30.11.2010 - VIII R 19/07
    Er macht deshalb von der Möglichkeit Gebrauch, den Einzelrichterbeschluss aufzuheben und den Rechtsstreit an den Vollsenat des FG zurückzuverweisen (vgl. BFH-Urteil vom 15. April 1996 VI R 98/95, BFHE 180, 509, BStBl II 1996, 478).
  • BFH, 06.12.2005 - VIII R 70/04

    VGA - Erfassung einer vGA mit dem Bruttobetrag; vGA - Zuwendung an nahe stehende

    Auszug aus BFH, 30.11.2010 - VIII R 19/07
    Nur in diesem Fall spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass die nahe stehende Person den Vorteil ohne ihre Beziehung zum Gesellschafter nicht erhalten hätte (BFH-Urteile vom 6. Dezember 2005 VIII R 70/04, BFH/NV 2006, 722; vom 19. Juni 2007 VIII R 54/05, BFHE 218, 244, BStBl II 2007, 830).
  • BFH, 12.05.2022 - V R 19/20

    Unternehmereigenschaft bei planmäßigem An- und Verkauf im Rahmen eines

    Der vom FG dem Einzelrichter übertragene Rechtsstreit wird allerdings unter Aufhebung des Beschlusses betreffend die Übertragung des Streitfalls auf den Einzelrichter an den Vollsenat zurückverwiesen, da die Voraussetzungen des § 6 Abs. 1 Nr. 1 FGO im Streitfall nicht gegeben sind (vgl. BFH-Urteile vom 13.12.2018 - III R 13/15, BFH/NV 2019, 1069; vom 30.11.2010 - VIII R 19/07, BFH/NV 2011, 449, und in BFH/NV 2021, 314).
  • BFH, 14.05.2014 - VIII R 31/11

    Anwendung des Abgeltungsteuersatzes bei der Darlehensgewährung an eine GmbH durch

    Dies gilt auch für die Frage, ob und ggf. in welcher Höhe die Zinszahlungen der GmbH als vGA den Anteilseignern und nicht der Klägerin zuzurechnen sein könnten und wie die Weiterleitung dieses Vorteils an die Klägerin steuerlich zu beurteilen wäre (vgl. BFH-Urteil vom 30. November 2010 VIII R 19/07, BFH/NV 2011, 449, m.w.N.).
  • BFH, 14.03.2017 - VIII R 32/14

    VGA: Zurechnung und mittelbare vGA

    Das die nachfolgende Klage abweisende Urteil des Finanzgerichts (FG) vom 8. März 2006  2 K 1862/04 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2007, 1342) hat der Senat mit Urteil vom 30. November 2010 VIII R 19/07 (BFH/NV 2011, 449) aufgehoben und die Sache an das FG zurückverwiesen.

    Das FG hat zutreffend darauf abgestellt, dass die Klägerin die Vergütung des W unbeanstandet gelassen und damit über die überhöhten Bezüge des W als eine ihr nahe stehende Person verfügt hat (vgl. hierzu auch bereits die Ausführungen im BFH-Urteil in BFH/NV 2011, 449, Rz 30).

    Nachdem das FG nach der Zurückverweisung der Sache die im Streitjahr bestehenden Beteiligungsverhältnisse aufgeklärt hatte, wäre es --wie der Senat bereits in seinem Urteil in BFH/NV 2011, 449 ausgeführt hat-- vorrangig an der Klägerin gewesen, zu den Gründen ihrer Beteiligung an der GmbH vorzutragen.

  • BFH, 16.03.2021 - X R 37/19

    Spendenabzug bei Zuwendung mit konkreter Zweckbindung und unzutreffender Angabe

    Die Zurückverweisung erfolgt --unter Aufhebung des Beschlusses betreffend die Übertragung des Streitfalls auf den Einzelrichter-- an den Vollsenat, da die Voraussetzungen des § 6 Abs. 1 Nr. 1 FGO im Streitfall nicht gegeben sind (vgl. BFH-Urteile vom 13.12.2018 - III R 13/15, BFH/NV 2019, 1069, und vom 30.11.2010 - VIII R 19/07, BFH/NV 2011, 449).
  • FG Berlin-Brandenburg, 10.06.2014 - 6 K 13014/11

    Zurechnung von vGA Treuhandverhältnis überhöhte Geschäftsführervergütung an den

    Das Verfahren befindet sich im II. Rechtsgang, nachdem der BFH auf die Revision der Klägerin hin mit Urteil vom 30. November 2010 (Az. VIII R 19/07) das klageabweisende Urteil des Finanzgerichts -FG- des Landes Brandenburg vom 8. März 2006 2 K 1862/04 sowie die Einzelrichterübertragung aufgehoben und die Sache an das FG Berlin-Brandenburg (Vollsenat) zurückverwiesen hat.

    Auf die Revision der Klägerin hin, die der BFH mit Beschluss vom 29. Mai 2007 (Az. VIII B 56/06) zugelassen hat, ist das Urteil des Finanzgericht des Landes Brandenburg durch BFH-Urteil vom 30. November 2010 VIII R 19/07 aufgehoben und die Sache an das Finanzgericht Berlin-Brandenburg zurückverwiesen worden.

    Unabhängig davon, muss allerdings die allgemeine Voraussetzung des Zuflusses erfüllt sein (BFH-Urteil vom 30. November 2010 VIII R 19/07, a.a.O.).

    Liegen diese Voraussetzungen vor, ist die Zuwendung zu Lasten der B... GmbH so zu beurteilen, als hätte der Gesellschafter den Vorteil erhalten und diesen an die nahe stehende Person weitergegeben (BFH-Urteil vom 19. November 2010 VIII R 19/07, BFH/NV 2011, 449, m.w.N.).

  • BFH, 14.02.2022 - VIII R 29/18

    Mittelbare vGA im Zusammenhang mit nießbrauchbelasteten GmbH-Geschäftsanteilen

    Sie kann auch ohne tatsächlichen Zufluss beim Gesellschafter verwirklicht werden, wenn der Vorteil dem Gesellschafter durch das Gesellschaftsverhältnis mittelbar in der Weise zugewendet wird, dass eine ihm nahestehende Person aus der Vermögensverlagerung Nutzen zieht (Senatsurteile in BFHE 267, 361, BStBl II 2020, 679, Rz 24; vom 21.10.2014 - VIII R 22/11, BFHE 248, 129, BStBl II 2015, 687, Rz 27; vom 30.11.2010 - VIII R 19/07, BFH/NV 2011, 449, Rz 22; vom 22.02.2005 - VIII R 24/03, BFH/NV 2005, 1266, unter II.1.b, und vom 25.05.2004 - VIII R 4/01, BFHE 207, 103, unter II.2.b.aa).

    Das "Nahestehen" in diesem Sinne kann familienrechtlicher, gesellschaftsrechtlicher, schuldrechtlicher oder auch rein tatsächlicher Art sein (Senatsurteile in BFHE 267, 361, BStBl II 2020, 679, Rz 26; in BFHE 248, 129, BStBl II 2015, 687, Rz 27; in BFH/NV 2011, 449, Rz 22, jeweils m.w.N.).

  • BFH, 10.12.2019 - VIII R 2/17

    Nachträgliche Beseitigung der Rechtswidrigkeit eines wegen einer vGA geänderten

    Sie kann gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG auch ohne tatsächlichen Zufluss beim Gesellschafter (hier: dem Insolvenzschuldner) verwirklicht werden, wenn der Vorteil dem Gesellschafter durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst mittelbar in der Weise zugewendet wird, dass eine ihm nahe stehende Person aus der Vermögensverlagerung Nutzen zieht (Senatsurteile vom 25.05.2004 - VIII R 4/01, BFHE 207, 103, unter II.2.b aa; vom 22.02.2005 - VIII R 24/03, BFH/NV 2005, 1266, unter II.1.b; vom 30.11.2010 - VIII R 19/07, BFH/NV 2011, 449, Rz 22, jeweils m.w.N.; vom 21.10.2014 - VIII R 22/11, BFHE 248, 129, BStBl II 2015, 687, Rz 27).

    aa) Das "Nahestehen" zwischen einem Dritten und dem Gesellschafter der Kapitalgesellschaft kann familienrechtlicher, gesellschaftsrechtlicher, schuldrechtlicher oder auch rein tatsächlicher Art sein (Senatsurteile in BFHE 207, 103, unter II.2.b aa; in BFH/NV 2005, 1266, unter II.1.b; in BFH/NV 2011, 449, Rz 22, jeweils m.w.N.; in BFHE 248, 129, BStBl II 2015, 687, Rz 27).

  • BFH, 21.10.2014 - VIII R 22/11

    VGA bei mittelbarer Anteilseignerstellung - Nahestehende Person ist kein

    Liegen diese Voraussetzungen vor, ist die Zuwendung zu Lasten der Gesellschaft so zu beurteilen, als hätte der Gesellschafter den Vorteil erhalten und diesen an die nahestehende Person weitergegeben (BFH-Urteile vom 25. Mai 2004 VIII R 4/01, BFHE 207, 103, unter II.2.b aa; vom 22. Februar 2005 VIII R 24/03, BFH/NV 2005, 1266, unter II.1.b; vom 30. November 2010 VIII R 19/07, BFH/NV 2011, 449, Rz 22, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 21.10.2014 - VIII R 21/12

    Keine vGA durch Weiterleitung erstatteter Arbeitgeberanteile zur

    Dies gilt nicht nur dann, wenn der Vermögensvorteil dem Gesellschafter unmittelbar selbst zufließt, sondern auch dann, wenn eine dem Gesellschafter nahestehende Person den Vermögensvorteil erhält; hierbei ist auch unerheblich, ob der Gesellschafter selbst ein vermögenswertes Interesse an dieser Zuwendung hat (BFH-Urteil vom 30. November 2010 VIII R 19/07, BFH/NV 2011, 449).
  • BFH, 17.06.2020 - X R 26/18

    Gewerbliche Händlertätigkeit bei planmäßigem An- und Verkauf im Rahmen eines

    Der vom FG dem Einzelrichter übertragene Rechtsstreit wird allerdings unter Aufhebung des Beschlusses betreffend die Übertragung des Streitfalls auf den Einzelrichter an den Vollsenat zurückverwiesen, da die Voraussetzungen des § 6 Abs. 1 Nr. 1 FGO im Streitfall nicht gegeben sind (vgl. BFH-Urteile vom 13.12.2018 - III R 13/15, BFH/NV 2019, 1069, und vom 30.11.2010 - VIII R 19/07, BFH/NV 2011, 449).
  • BFH, 13.12.2018 - III R 13/15

    Gewinnrealisierung durch Beendigung von Betriebsaufspaltung oder

  • BFH, 12.02.2015 - IV R 48/11

    Einkünftefeststellung für atypisch stille Gesellschaft als Grundlagenbescheid der

  • BFH, 14.04.2011 - X B 112/10

    Anforderungen an Anschriftenermittlungen vor einer öffentlichen Zustellung -

  • BFH, 05.09.2023 - VIII R 2/20

    Zu den Voraussetzungen einer mittelbaren verdeckten Gewinnausschüttung

  • FG Münster, 11.12.2012 - 13 K 125/09

    Besondere Grundsätze bei GmbH mit Beirat

  • FG Sachsen, 28.09.2011 - 8 K 753/10

    VGA bei Scheckzahlungen privater Aufwendungen des Gesellschafter-Geschäftsführers

  • BFH, 14.02.2022 - VIII R 30/18

    Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 14.02.2022 VIII R 29/18 - Mittelbare vGA im

  • FG Rheinland-Pfalz, 12.06.2019 - 2 K 1277/18

    Mindestvoraussetzungen für den Beginn einer Außenprüfung

  • BFH, 18.03.2021 - VIII B 76/20

    Verfahrensfehler bei Nichtberücksichtigung des Gesamtergebnisses des Verfahrens

  • FG Hessen, 16.08.2018 - 11 K 371/13
  • BFH, 21.07.2016 - V B 66/15

    Anforderungen an die Übertragung auf den Einzelrichter

  • BFH, 10.12.2019 - VIII R 33/16

    Mittelbare verdeckte Gewinnausschüttung - Begründungsmangel

  • FG Hessen, 20.11.2018 - 11 K 371/13

    Einbringung nießbrauchsbelasteter Anteile an einer Kapitalgesellschaft als

  • FG Hessen, 16.08.2018 - 11 K 372/13

    Liegt eine mittelbare verdeckte Gewinnausschüttung Zusammenhang mit der

  • BFH, 08.01.2013 - X B 118/12

    Nach Erkennen der Unwirksamkeit einer Einzelrichterübertragung Pflicht zur

  • FG Münster, 21.03.2012 - 7 K 4640/09

    Beratungskosten für die Frage, ob ein GmbH-GesGeschäftsführer

  • FG Nürnberg, 07.07.2015 - 1 K 147/14

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei Zuwendung an eine einem Gesellschafter

  • FG München, 23.03.2015 - 7 K 780/13

    Verdeckte Gewinnausschüttungen

  • FG Baden-Württemberg, 28.06.2021 - 10 K 3032/19

    Außerbilanzielle Hinzurechnung von Ausgleichszahlungen als verdeckte

  • FG Rheinland-Pfalz, 19.11.2014 - 1 K 1051/12

    Fremdleistungsaufwand als verdeckte Gewinnausschüttung - Rechtliche Relevanz von

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