Rechtsprechung
   BFH, 09.03.1999 - VIII R 19/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,1127
BFH, 09.03.1999 - VIII R 19/97 (https://dejure.org/1999,1127)
BFH, Entscheidung vom 09.03.1999 - VIII R 19/97 (https://dejure.org/1999,1127)
BFH, Entscheidung vom 09. März 1999 - VIII R 19/97 (https://dejure.org/1999,1127)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,1127) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Festsetzungsfrist - Hemmung der Festsetzungsfrist - Steuerfahndung - Umfang der Fristhemmung - Verwirkung des Steueranspruchs

  • Judicialis

    AO 1977 § 42; ; AO 1977 § ... 171 Abs. 5; ; AO 1977 § 171 Abs. 5 Satz 1; ; AO 1977 § 171 Abs. 4 Satz 2; ; AO 1977 § 37 Abs. 1; ; AO 1977 § 171; ; AO 1977 § 208 Abs. 1 Satz 1; ; AO 1977 § 208 Abs. 1 Satz 2; ; AO 1977 § 93 Abs. 1; ; AO 1977 § 78; ; AO 1977 § 208 Abs. 1 Satz 3; ; AO 1977 § 80 Abs. 3; ; AO 1977 § 169 Abs. 2; ; FGO § 126 Abs. 2; ; FGO § 126 Abs. 3 Nr. 1; ; FGO § 118 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO §§ 93 171 Abs. 5 § 208 Abs. 1
    Steufa; Ablaufhemmung der Festsetzungsverjährung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO 1977 § 171 Abs 5, AO 1977 § 173 Abs 1 Nr 1
    Änderungsbescheid; Festsetzungsfrist; Festsetzungsverjährung; Verwirkung

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 02.07.1998 - IV R 39/97

    Endgerichtsbescheid nach Antrag auf mündliche Verhandlung gegen

    Auszug aus BFH, 09.03.1999 - VIII R 19/97
    Ist dies der Fall, kommt es nicht darauf an, zu welchem Zeitpunkt innerhalb einer Prüfung Ermittlungshandlungen in bezug auf einzelne Veranlagungszeiträume durchgeführt werden (vgl. BFH-Entscheidungen vom 13. Juni 1995 I B 108/94, BFH/NV 1996, 104, und vom 2. Juli 1998 IV R 39/97, BFHE 186, 299).

    Eine besondere Prüfungsanordnung ist weder für den Beginn der Fahndung noch für ihre Erweiterung erforderlich und für die Ablaufhemmung ohne Bedeutung (BFH-Entscheidungen vom 8. November 1993 VI B 99/93, BFH/NV 1994, 258, und in BFHE 186, 299).

  • BFH, 08.10.1986 - II R 167/84

    Vertrauenstatbestand - Verwirkung des Steueranspruchs - Einspruch - Festsetzung

    Auszug aus BFH, 09.03.1999 - VIII R 19/97
    Zeitablauf allein führt nicht zur Verwirkung (vgl. BFH-Entscheidungen vom 8. Oktober 1986 II R 167/84, BFHE 147, 409, BStBl II 1987, 12; vom 8. April 1993 X B 128/92, BFH/NV 1993, 708; vom 4. September 1997 IV B 110/96, BFH/NV 1998, 202, und vom 14. Mai 1998 VII B 171/97, BFH/NV 1999, 3).
  • BFH, 16.04.1997 - XI R 61/94

    Ermittlungen der Steuerfahndung gegenüber einem Handlungsunfähigen hemmen nicht

    Auszug aus BFH, 09.03.1999 - VIII R 19/97
    Darüber hinaus muß für den Steuerpflichtigen erkennbar sein, daß in seinen Steuerangelegenheiten ermittelt wird (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. April 1997 XI R 61/94, BFHE 183, 13, BStBl II 1997, 595).
  • BFH, 08.07.2009 - VIII R 5/07

    Ablaufhemmung nach Erstattung einer Selbstanzeige - verjährungshemmende Wirkung

    Für Steueransprüche, die nicht Gegenstand der Fahndungsprüfung waren, kann keine Ablaufhemmung eintreten (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. März 1999 VIII R 19/97, BFH/NV 1999, 1186, und vom 13. Februar 2003 X R 62/00, BFH/NV 2003, 740).

    Denn so wie sich die Steuerfahndungsprüfung i.S. des § 171 Abs. 5 Satz 1 AO gegenständlich auf einen bestimmten Steueranspruch beziehen muss, um die Frist zur Festsetzung dieses Anspruchs offen zu halten (BFH-Urteil in BFH/NV 1999, 1186), so greift auch der Tatbestand des § 171 Abs. 5 Satz 2 AO nur in Bezug auf denjenigen konkreten Steueranspruch ein, der durch eine im Ermittlungsverfahren näher aufzuklärende Straftat verletzt worden sein soll (vgl. BFH-Urteil vom 14. April 2005 XI R 83/03, BFH/NV 2005, 1961; Frotscher in Schwarz, AO, § 171 Rz 65a).

  • FG München, 19.12.2013 - 1 K 2603/11

    Zur Frage, welche Anforderungen an eine Schlussbesprechung i. S. der §§ 171 Abs.

    Auf das Kalenderjahr, in dem die letzten Ermittlungen stattgefunden haben, ist demgegenüber nach dem insoweit eindeutigen Gesetzeswortlaut nur dann abzustellen, wenn die Schlussbesprechung unterblieben ist (vgl. BFH-Urteile vom 9. März 1999 VIII R 19/97, BFH/NV 1999, 1186; vom 20. Juli 2005 X R 74/01, BFH/NV 2005, 2195; Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 2. Februar 1999 6 K 5708/95, juris; Banniza in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, § 171 AO Rz. 127).

    Ist dies der Fall, kommt es nicht darauf an, zu welchem Zeitpunkt innerhalb einer Prüfung Ermittlungshandlungen in Bezug auf einzelne Veranlagungszeiträume durchgeführt wurden (vgl. BFH-Urteil vom 9. März 1999 VIII R 19/97, BFH/NV 1999, 1186, m.w.N.).

  • FG Rheinland-Pfalz, 17.12.2010 - 6 V 1924/10

    Aussetzung der Vollziehung: Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer

    Ist dies der Fall, kommt es nicht darauf an, zu welchem Zeitpunkt innerhalb einer Prüfung Ermittlungshandlungen in Bezug auf einzelne Veranlagungszeiträume durchgeführt wurden (BFH-Urteil vom 9. März 1999 VIII R 19/97, BFH/NV 1999, 1186, m.w.N.).

    Aus diesem Gesetzeswortlaut und der Tatsache, dass die Fahndungsprüfung -anders als eine Außenprüfung- nicht auf eine umfassende, sondern auf eine punktuelle Ermittlung angelegt ist, ergibt sich, dass nicht die Festsetzungsfrist für den gesamten Steueranspruch gehemmt wird, sondern Ablaufhemmung nur hinsichtlich der Steuern eintritt, die sich aus Sachverhalten, die Gegenstand der Ermittlungen waren, ergeben (BFH in BFH/NV 1999, 1186, m.w.N.).

    Macht die Steuerfahndung im Rahmen einer aus sonstigen Gründen durchgeführten Fahndungsprüfung Zufallsfunde oder entsteht der Verdacht auf weitere Steuerstraftaten, kann im Regelfall ohne weiteres davon ausgegangen werden, dass sich die Prüfung ab dem Zeitpunkt der zufälligen Entdeckung bzw. der Entstehung des weiteren Verdachts auch auf diese Sachverhalte erstrecken soll (BFH-Urteil in BFH/NV 1999, 1186).

    Eine besondere Prüfungsanordnung ist weder für den Beginn der Fahndung noch für ihre Erweiterung erforderlich und für die Ablaufhemmung ohne Bedeutung (BFH-Urteil in BFH/NV 1999, 1186, m.w.N.).

    Ablaufhemmung hinsichtlich der Zufallsfunde tritt jedoch nur dann ein, wenn die formlose Ausweitung der Fahndungsprüfung für den Steuerpflichtigen vor Ablauf der Verjährung erkennbar war (BFH-Urteile in BFH/NV 1999, 1186, und vom 20. Januar 2000 V R 98/98, BFH/NV 2000, 1143).".

  • BFH, 13.02.2003 - X R 62/00

    Steufa-Prüfung; Ablaufhemmung der Verjährung

    Ist dies der Fall, kommt es nicht darauf an, zu welchem Zeitpunkt innerhalb einer Prüfung Ermittlungshandlungen in Bezug auf einzelne Veranlagungszeiträume durchgeführt wurden (BFH-Urteil vom 9. März 1999 VIII R 19/97, BFH/NV 1999, 1186, m.w.N.).

    Aus diesem Gesetzeswortlaut und der Tatsache, dass die Fahndungsprüfung --anders als eine Außenprüfung-- nicht auf eine umfassende, sondern auf eine punktuelle Ermittlung angelegt ist, ergibt sich, dass nicht die Festsetzungsfrist für den gesamten Steueranspruch gehemmt wird, sondern Ablaufhemmung nur hinsichtlich der Steuern eintritt, die sich aus Sachverhalten, die Gegenstand der Ermittlungen waren, ergeben (BFH in BFH/NV 1999, 1186, m.w.N.).

    Macht die Steuerfahndung im Rahmen einer aus sonstigen Gründen durchgeführten Fahndungsprüfung Zufallsfunde oder entsteht der Verdacht auf weitere Steuerstraftaten, kann im Regelfall ohne weiteres davon ausgegangen werden, dass sich die Prüfung ab dem Zeitpunkt der zufälligen Entdeckung bzw. der Entstehung des weiteren Verdachts auch auf diese Sachverhalte erstrecken soll (BFH-Urteil in BFH/NV 1999, 1186).

    Eine besondere Prüfungsanordnung ist weder für den Beginn der Fahndung noch für ihre Erweiterung erforderlich und für die Ablaufhemmung ohne Bedeutung (BFH-Urteil in BFH/NV 1999, 1186, m.w.N.).

    Ablaufhemmung hinsichtlich der Zufallsfunde tritt jedoch nur dann ein, wenn die formlose Ausweitung der Fahndungsprüfung für den Steuerpflichtigen vor Ablauf der Verjährung erkennbar war (BFH-Urteile in BFH/NV 1999, 1186, und vom 20. Januar 2000 V R 98/98, BFH/NV 2000, 1143).

  • BFH, 24.04.2002 - I R 25/01

    Ablaufhemmung bei Fahndungsprüfung

    Andererseits folgt aus der Anknüpfung an die "auf Grund dieser Ermittlungen" zu erlassenden Steuerbescheide, dass die Ablaufhemmung hinsichtlich aller Steueransprüche eintritt, auf die sich die Prüfung tatsächlich erstreckt hat (BFH-Urteile vom 2. Juli 1998 IV R 39/97, BFHE 186, 299, BStBl II 1999, 28, 32; vom 9. März 1999 VIII R 19/97, BFH/NV 1999, 1186).

    c) Dem steht nicht entgegen, dass im Fall der Erweiterung einer Fahndungsprüfung die zusätzlich geprüften Veranlagungszeiträume nur dann von der Rechtsfolge des § 171 Abs. 5 Satz 1 AO 1977 erfasst werden, wenn der Steuerpflichtige die Ausdehnung der Ermittlungen vor Ablauf der Festsetzungsfrist erkennen konnte (BFH-Urteile vom 9. März 1999 VIII R 19/97, BFH/NV 1999, 1186, 1187; vom 20. Januar 2000 V R 98/98, BFH/NV 2000, 1143; Klein/ Rüsken, a.a.O.; unentschieden BFH in BFHE 186, 299, BStBl II 1999, 28, 32).

    Eine solche setzt indessen über den Zeitablauf hinausgehende Umstände voraus, die die verspätete Rechtsausübung als Verstoß gegen Treu und Glauben erscheinen lassen (BFH-Urteil vom 9. August 1988 VII R 40/85, BFH/NV 1989, 260, 261; BFH in BFH/NV 1999, 1186, 1187, m.w.N.).

  • BFH, 03.07.2018 - VIII R 9/16

    Ablaufhemmung nach Erstattung einer Selbstanzeige

    Es muss aber für den Steuerpflichtigen erkennbar sein, dass in seinen Steuerangelegenheiten ermittelt wird (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. März 1999 VIII R 19/97, BFH/NV 1999, 1186, unter II.1.a) und welcher Sachverhaltskomplex den Gegenstand der Ermittlungen bildet (BFH-Beschluss vom 15. Juni 2010 VIII B 2/10, BFH/NV 2010, 2001).

    Diese spätere Kenntnisnahme von den internen Maßnahmen genügt den Anforderungen an die Erkennbarkeit der Ermittlungen, da die Ermittlungshandlungen der Steufa i.S. des § 171 Abs. 5 AO auch bereits vor dem Zeitpunkt ihrer Erkennbarkeit durch den Steuerpflichtigen liegen dürfen (BFH-Urteil in BFH/NV 1999, 1186, unter II.1.a).

  • BFH, 22.12.2010 - I R 84/09

    Zurechnung des Einkommens einer liechtensteinischen Stiftung - Keine

    Indes bedarf es entgegen dem Vortrag der Klägerin bei einer Fahndungsprüfung für eine Ablaufhemmung keiner Prüfungsanordnung (vgl. BFH-Urteil vom 9. März 1999 VIII R 19/97, BFH/NV 1999, 1186, m.w.N.).
  • BFH, 29.01.2002 - VIII B 91/01

    Steuerfahndung - Durchsuchung von Banken; Grundsatz "in dubio pro reo"

    Da sich der Umfang der Ablaufhemmung in den Fällen des § 171 Abs. 5 Satz 1 AO 1977 nach dem tatsächlichen und für den Steuerpflichtigen erkennbaren Umfang der Ermittlungen richtet (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. BFH-Urteile vom 9. März 1999 VIII R 19/97, BFH/NV 1999, 1186; vom 20. Januar 2000 V R 98/98, BFH/NV 2000, 1143) und demnach auch strafverfolgungsverjährte Taten (Zeiträume) erfasst, für die die steuerrechtliche Festsetzungsverjährungsfrist noch nicht abgelaufen ist (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 22. Juni 1995 IV R 26/94, BFHE 177, 354, BStBl II 1995, 575, betr.
  • FG Münster, 14.08.2003 - 8 V 2651/03

    Aussetzung der Vollziehung der Änderungsbescheide ohne Sicherheitsleistung

    Erst mit dieser Erkennbarkeit für den Steuerpflichtigen tritt die verjährungshemmende Wirkung des § 171 Abs. 5 AO ein (BFH-Urteile vom 24. April 2002, I R 25/01, BStBl II 2002, 586, 587, vom 20. Januar 2000, V R 98/98, BFH/NV 2000, 1143 und vom 09. März 1999, VIII R 19/97, BFH/NV 1999, 1186, 1187, Kruse in Tipke/Kruse, § 171 AO Rdn. 68 und 72).

    Wie bereits ausgeführt, kann aber eine Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 5 AO nur für die Steueranprüche eintreten, auf die sich die Ermittlungshandlungen der Fahndung erkennbar tatsächlich erstreckt haben (BFH-Urteile vom 24. Mai 2002, I R 25/01, BStBl. II 2002, 586, vom 20. Januar 2000, V R 98/98, BFH/NV 2000, 1143 und vom 09. März 1999, VIII R 19/97, BFH/NV 1999, 1186).

  • BFH, 08.07.2009 - XI R 41/08

    Ablaufhemmung des § 171 Abs. 5 AO umfasst nicht gesamten Steueranspruch -

    Wenn die Ablaufhemmung mit Einleitung der steuerstrafrechtlichen Ermittlungen bzw. ihrer Ausweitung auf weitere Sachverhalte eintrete (BFH-Urteil vom 9. März 1999 VIII R 19/97, BFH/NV 1999, 1186), müsse zu diesem Zeitpunkt auch deren Reichweite bestimmt werden.

    Soweit der BFH in dem von der Klägerin genannten Urteil in BFH/NV 1999, 1186 die Auffassung vertritt, der Umfang der Ablaufhemmung in § 171 Abs. 5 AO hänge davon ab, auf welche Steueransprüche sich die Steuerfahndungsprüfung insgesamt erstreckt, führt dies im Streitfall zu keinem anderen Ergebnis.

  • BFH, 08.07.2009 - XI R 42/08

    Ablaufhemmung des § 171 Abs. 5 AO umfasst nicht gesamten Steueranspruch -

  • BFH, 20.07.2005 - X R 74/01

    Gewerblicher Grundstückshandel; Verfassungsmäßigkeit der Gewerbeertragsteuer -

  • BFH, 03.07.2018 - VIII R 10/16

    Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 03.07.2018 VIII R 9/16 - Ablaufhemmung nach

  • BFH, 12.12.2007 - X R 31/06

    Reichweite des Ausschlussgrunds des § 7 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a StraBEG im Fall

  • FG Nürnberg, 17.11.2006 - II 270/05

    Zur Verwirkung der Änderungsmöglichkeit nach einer Außenprüfung

  • FG Rheinland-Pfalz, 18.07.2012 - 5 K 1348/09

    Steuerliche Erklärungspflichten eines Betreuers

  • FG Düsseldorf, 12.12.2000 - 6 K 8964/98

    Festsetzungsverjährung; Ablaufhemmung; Steuerfahndung; Auswertungsfrist bei

  • BFH, 20.01.2000 - V R 98/98

    Rechnungsdatum

  • BFH, 24.10.2006 - I R 90/05

    Prüfungsanordnung; Wirksamkeit; Ap

  • FG Münster, 18.05.2006 - 8 K 4599/03

    Rechtmäßigkeit einer Änderung der gesonderten und einheitlichen Feststellung;

  • FG Düsseldorf, 14.12.2006 - 15 K 4744/05

    Festsetzungsverjährung; Ablaufhemmung; Einleitung des Strafverfahrens;

  • BFH, 26.02.2013 - VIII R 6/11

    Reichweite einer Steuerfahndungsprüfung - Ausschluss der Strafbefreiung nach § 7

  • FG Saarland, 12.04.2005 - 1 K 224/04

    Hemmung der Verjährung durch eine Fahndungsprüfung

  • BFH, 03.02.2010 - VIII B 164/09

    Hemmung der Festsetzungsverjährung durch Auskunftsverlangen der Steuerfahndung -

  • BFH, 22.08.2006 - I R 42/05

    Rechtswidrige Anrechnung von KSt

  • BFH, 12.10.2012 - IX B 87/12

    Nichtzulassungsbeschwerde: Zwei-Jahres-Frist des § 171 Abs. 10 Satz 1 AO; bei §

  • FG München, 31.05.2006 - 1 K 3948/05

    Keine Beschränkung des Ausschlusses der Strafbefreiung gemäß § 7 S. 1 Nr. 1

  • FG Münster, 23.05.2001 - 8 K 1768/99

    Heilung von Bekanntgabemängeln durch ordnungsgemäße Zustellung der

  • BFH, 26.02.2013 - VIII R 7/11

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 26. 02. 2013 VIII R 6/11 -

  • BFH, 22.12.2010 - I R 85/09

    Inhaltsgleich mit dem BFH-Urteil vom 22. 12. 2010 I R 84/09 - Zurechnung des

  • FG Hamburg, 27.02.2004 - VII 313/01

    Verjährungshemmende Wirkung von Ermittlungen der Steuerfahndung

  • FG Berlin-Brandenburg, 18.04.2012 - 12 K 12041/10

    Gültigkeit der Hemmung der Verjährung wegen Betriebsprüfung bis ein Jahr nach dem

  • FG Düsseldorf, 27.08.2008 - 5 K 915/06

    Abänderbarkeit von Umsatzsteuerbescheiden für Geldspielautomatenumsätze nach

  • FG Düsseldorf, 27.08.2008 - 5 K 914/06

    Rechtmäßigkeit einer Änderung von Umsatzsteuerbescheiden nach Ablauf der

  • FG Köln, 22.05.2013 - 8 K 3813/11

    Eintritt der Festsetzungsverjährung bei Ermittlungen der Steuerfahndung

  • BFH, 29.07.2009 - VIII B 72/08

    Verjährungshemmende Wirkung eines Auskunftsersuchens der Steuerfahndung -

  • FG Hessen, 26.02.2007 - 8 K 3392/06

    Steuerhinterziehung bei geschätzten Einkünften

  • BFH, 12.01.2006 - II B 52/05

    Anforderungen an die Begründung der Beschwerde wegen eines Verfahrensmangels

  • BFH, 02.09.2008 - V B 5/08

    Voraussetzungen für eine Verwirkung - Änderung eines Verwaltungsakts mehr als

  • BFH, 14.01.2004 - VIII B 111/03

    Keine Anwendbarkeit des § 171 Abs. 4 AO im Rahmen des § 171 Abs. 5 AO; keine

  • FG Hamburg, 11.08.2010 - 5 V 146/08

    Einkommensteuergesetz; Umsatzsteuergesetz: Nachkalkulation bei einem Taxenbetrieb

  • FG Hamburg, 11.08.2010 - 5 V 129/08

    Schätzung von Besteuerungsgrundlagen eines Taxiunternehmens - keine Aussetzung

  • FG Münster, 26.02.2009 - 5 K 320/06

    Voraussetzungen des Anspruchs auf einen Vorsteuerabzug auf die Umsatzsteuer nach

  • FG Niedersachsen, 15.12.2003 - 1 K 55/03

    Rechtmäßigkeit der Festsetzung von Vermögensteuer für künftige Zeiträume bei

  • FG Münster, 19.09.2002 - 5 K 8109/98

    Bestimmung des Umfangs der Ablaufhemmung durch die Prüfungsanordnung - Beginn der

  • FG Hamburg, 23.11.2006 - 2 K 298/04

    Verlängerung der Festsetzungsfrist infolge Steuerhinterziehung

  • FG Hamburg, 14.12.2004 - II 304/04

    Verlängerung der Festsetzungsfrist wegen Steuerhinterziehung

  • FG München, 13.04.2000 - 11 K 3792/98

    Betriebliche Veranlassung einer Darlehensvergabe durch eine Personengesellschaft;

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht