Rechtsprechung
BFH, 31.08.1999 - VIII R 21/98 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
- Wolters Kluwer
Einkünfte aus Gewerbebetrieb - Mitunternehmerschaft - Stille Gesellschaft - Atypische stille Gesellschaft - Gesellschafter-Geschäftsführer - Informationsrecht - Bekanntgabe von Bescheiden - Hinreichende Bestimmtheit von Bescheiden
- Judicialis
BGB § 716; ; EStG § ... 15 Abs. 1 Nr. 2; ; BewG § 97 Abs. 1 Nr. 5; ; AO 1977 § 179; ; AO 1977 § 180 Abs. 1 Nr. 1 und 2 a; ; AO 1977 § 119 Abs. 1; ; AO 1977 § 124 Abs. 1 Satz 1; ; AO 1977 § 179 Abs. 1 Satz 1; ; HGB § 233 Abs. 1; ; HGB § 166; ; HGB § 233 Abs. 2; ; FGO § 118 Abs. 2; ; FGO § 76 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO §§ 122, 124, 179; EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2
Stiller Gesellschafter als Mitunternehmer - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG München, 28.01.1998 - 5 K 1557/94
- BFH, 31.08.1999 - VIII R 21/98
Wird zitiert von ... (37) Neu Zitiert selbst (21)
- BFH, 15.12.1992 - VIII R 42/90
Mitunternehmerschaft als atypische stille Gesellschaft
Auszug aus BFH, 31.08.1999 - VIII R 21/98
In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß sich der Gesellschafter einer GmbH an dieser still beteiligen kann (vgl. BFH-Urteil vom 15. Dezember 1992 VIII R 42/90, BFHE 170, 345, BStBl II 1994, 702, 704, m.w.N.).Deshalb hat der BFH einen im Rahmen der Würdigung des Gesamtbildes der Verhältnisse erheblichen Einzelumstand darin gesehen, daß der (stille) Gesellschafter als der alleinige Geschäftsführer der (Komplementär-) GmbH aufgrund dieser Stellung tatsächlich in besonders großem Umfang Mitunternehmerinitiative entfalten konnte (BFH-Urteile vom 16. Dezember 1997 VIII R 32/90, BFHE 185, 190, BStBl II 1998, 480, 484; in BFHE 170, 345, BStBl II 1994, 702).
Der stille Gesellschafter hat ein ausreichendes Mitunternehmerrisiko in der Regel nur, wenn ihm bei Beendigung der Gesellschaft ein Anspruch auf Beteiligung am tatsächlichen Zuwachs des Gesellschaftsvermögens unter Einschluß der stillen Reserven und eines Geschäftswerts zusteht (vgl. BFH-Urteile vom 13. Juli 1993 VIII R 85/91, BFHE 172, 416, BStBl II 1994, 243, 246; in BFHE 170, 345, BStBl II 1994, 702).
Er hat an dieser Rechtsprechung in dem Urteil in BFHE 170, 345, BStBl II 1994, 702 festgehalten und bekräftigt, daß die Annahme einer atypisch stillen Gesellschaft nicht zwingend und ausnahmslos von der Beteiligung des Stillen an den stillen Reserven und am Geschäftswert abhängig sei.
- BFH, 16.12.1997 - VIII R 32/90
Verdeckte Mitunternehmerschaft bei Familien-GmbH & Co. KG
Auszug aus BFH, 31.08.1999 - VIII R 21/98
Deshalb hat der BFH einen im Rahmen der Würdigung des Gesamtbildes der Verhältnisse erheblichen Einzelumstand darin gesehen, daß der (stille) Gesellschafter als der alleinige Geschäftsführer der (Komplementär-) GmbH aufgrund dieser Stellung tatsächlich in besonders großem Umfang Mitunternehmerinitiative entfalten konnte (BFH-Urteile vom 16. Dezember 1997 VIII R 32/90, BFHE 185, 190, BStBl II 1998, 480, 484; in BFHE 170, 345, BStBl II 1994, 702).In dem Urteil in BFHE 185, 190, BStBl II 1998, 480 hat er trotz mangelnder Beteiligung des stillen Gesellschafters an den stillen Reserven und am Geschäftswert das Mitunternehmerrisiko bejaht, weil ein schwach ausgeprägtes Unternehmerrisiko durch eine stark ausgeprägte Mitunternehmerinitiative, wie sie dem stillen Gesellschafter als dem alleinigen Geschäftsführer der Komplemtär-GmbH zugestanden habe, kompensiert werde.
- BFH, 07.12.1989 - IV R 79/88
Anmerkung zu einem Urteil
Auszug aus BFH, 31.08.1999 - VIII R 21/98
Der BFH hat die Ermittlung des Geschäftswerts nach dieser Methode zugelassen, wenn im Unternehmen nur durchschnittliche oder geringe Erträge zu erwarten sind (Urteil vom 7. Dezember 1989 IV R 79/88, BFH/NV 1991, 364).
- BFH, 21.01.1993 - XI R 33/92
Stuttgarter Verfahren im ertragsteuerlichen Bereich (§ 16 EStG )
Auszug aus BFH, 31.08.1999 - VIII R 21/98
Nach dem Urteil vom 21. Januar 1993 XI R 33/92 (BFH/NV 1994, 12) kann die Wertermittlung nach dem sog. Stuttgarter Verfahren, das auf vorsichtigen Annahmen und Schätzungen beruht, als Grundlage zur Bestimmung des für die Bemessung der Einkommensteuer relevanten gemeinen Werts herangezogen werden, soweit dies nicht aus besonderen Gründen im Einzelfall zu offensichtlich unrichtigen Ergebnissen führt. - BFH, 11.12.1990 - VIII R 122/86
GmbH - Handelsgewerbe - Anteilseigner - Mitunternehmer
Auszug aus BFH, 31.08.1999 - VIII R 21/98
Ebenso hat er für den alleinigen Anteilseigner und Geschäftsführer einer Komplementär-GmbH, der außerdem an der GmbH & Co. KG still beteiligt war und als GmbH-Geschäftsführer auch die Geschäfte der GmbH & Co. KG führte, eine Mitunternehmerstellung selbst dann bejaht, wenn er weder am Verlust noch an den stillen Reserven, noch am Geschäftswert der KG beteiligt war (Urteil vom 11. Dezember 1990 VIII R 122/86, BFHE 163, 346). - BFH, 18.05.1988 - II R 1/85
Zum Abzug von Schulden im wirtschaftlichen Zusammenhang mit einer inländischen …
Auszug aus BFH, 31.08.1999 - VIII R 21/98
Er hat angenommen, daß der Geschäftswert bei einer Bewertung nach dem sog. Stuttgarter Verfahren nur zu einem Drittel erfaßt sei, wenn die Unternehmensrendite den für die Bewertung angenommenen Normalzinssatz übersteigt (vgl. BFH-Urteil vom 18. Mai 1988 II R 1/85, BFHE 154, 134, BStBl II 1988, 822). - BFH, 15.12.1998 - VIII R 62/97
Geschäftsführerbezüge bei einer GmbH & atypisch Still
Auszug aus BFH, 31.08.1999 - VIII R 21/98
Wie der Senat nach Ergehen der Vorentscheidung entschieden hat, handelt es sich dann, wenn der stille Gesellschafter Mitunternehmer einer GmbH & Still ist, bei der Tätigkeitsvergütung, die er als Geschäftsführer der GmbH, der tätigen Gesellschafterin, erhält, um eine Sondervergütung i.S. des § 15 Abs. 1 Nr. 2, 2. Halbsatz EStG im Rahmen der mitunternehmerischen Beteiligung an der GmbH & Still (BFH-Urteil vom 15. Dezember 1998 VIII R 62/97, BFH/NV 1999, 773). - BFH, 13.07.1993 - VIII R 85/91
Kein Erfüllen der Verbleibensvoraussetzung des § 7d EStG, soweit bei einer …
Auszug aus BFH, 31.08.1999 - VIII R 21/98
Der stille Gesellschafter hat ein ausreichendes Mitunternehmerrisiko in der Regel nur, wenn ihm bei Beendigung der Gesellschaft ein Anspruch auf Beteiligung am tatsächlichen Zuwachs des Gesellschaftsvermögens unter Einschluß der stillen Reserven und eines Geschäftswerts zusteht (vgl. BFH-Urteile vom 13. Juli 1993 VIII R 85/91, BFHE 172, 416, BStBl II 1994, 243, 246; in BFHE 170, 345, BStBl II 1994, 702). - BFH, 20.11.1990 - VIII R 10/87
Einkommensteuer; Mitunternehmerschaft stiller Gesellschafter ohne Beteiligung an …
Auszug aus BFH, 31.08.1999 - VIII R 21/98
Eine solche Kompensation hat der BFH beispielsweise angenommen, wenn der nicht an den stillen Reserven beteiligte stille Gesellschafter einer GmbH & Co. KG, der zugleich Gesellschafter-Geschäftsführer der Komplementär GmbH war, als solcher auch die Geschäfte der KG führte (BFH-Urteil vom 20. November 1990 VIII R 10/87, BFHE 163, 336). - BFH, 08.10.1991 - VIII R 85/88
Anfechtungsrecht von früheren Gesellschaftern gegen einen …
Auszug aus BFH, 31.08.1999 - VIII R 21/98
Zwar sind nach der Vollbeendigung einer Personengesellschaft solche Bescheide, die ihrem Inhalt nach an die Gesellschafter gerichtet sind, grundsätzlich allen früheren Gesellschaftern einzeln bekanntzugeben, und nur diese sind klagebefugt, soweit die Bescheide die Zeit ihrer Zugehörigkeit betreffen (vgl. BFH-Urteile vom 30. März 1978 IV R 72/74, BFHE 125, 116, BStBl II 1978, 503; vom 8. Oktober 1991 VIII R 85/88, BFH/NV 1992, 324). - FG München, 28.01.1998 - 5 K 1557/94
- BFH, 08.12.1988 - IV R 24/87
Bekanntgabe - Unwirksamkeit - Heilung
- BFH, 30.03.1978 - IV R 72/74
Zweigliedrige Personengesellschaft - Ausscheiden eines Gesellschafters - …
- BFH, 08.04.1997 - IV B 82/96
Schlüssige Darlegung eines möglichen Verfahrensmangels bei Einlegung einer …
- BFH, 08.07.1982 - IV R 20/78
Zur Abgrenzung gewerblicher Grundstücksgeschäfte von privater Vermögensverwaltung
- BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82
Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG
- BFH, 07.02.1995 - IX R 3/93
Die Bekanntgabe eines Feststellungsbescheides an einen Empfangsbevollmächtigten …
- BFH, 05.10.1989 - IV R 120/87
Erzielung von Einkünften aus Gewerbebetrieb aus der gemeinsamen anwaltlichen …
- BFH, 25.01.1994 - VIII R 45/92
1. Keine Umdeutung einer wegen Formmangels unwirksamen Zustellung in eine …
- BFH, 25.09.1990 - IX R 84/88
- Zur ordnungsmäßigen Bekanntgabe einer Prüfungsanordnung, die die gesonderte und …
- BFH, 06.05.1998 - IV B 108/97
Gestaltungsmißbrauch: Anteilsveräußerung an den Ehegatten
- FG Nürnberg, 01.02.2001 - IV 282/97
Kein erweiterter Verlustausgleich gemäß § 15 Abs. 1 S. 2 EStG bei einem atypisch …
Denn Gewinnfeststellungsbescheide und damit naturgemäß auch die gemäß § 15a Abs. 4 EStG zulässig mit ihnen verbundenen Verlustfeststellungen sind ihrem Inhalt nach nicht an die Personengesellschaft als solche, sondern an die Gesellschafter gerichtet, die von einem solchen Bescheid betroffen sind; für dessen Wirksamkeit gemäß § 119 AO kommt es daher darauf an, daß sich aus seinem gesamten Inhalt ergibt, für welche Gesellschafter bestimmte Anteile am Gewinn oder Verlust festgestellt werden (vgl. BFH-Urteil vom 31.8. 1999 VIII R 21/98, BFH/NV 2000, 554 ).Eine möglicherweise fehlerhafte Bekanntgabe des Bescheids vom 10.11.1995 an den Prokuristen N. ist durch die ordnungsgemäße Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung geheilt (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2000, 554 ).
In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß sich der Gesellschafter einer GmbH an dieser still beteiligen kann (vgl. z. B. BFH in BFH/NV 2000, 554 ).
Die Klägerin konnte Mitunternehmerinitiative ausüben, insbesondere standen ihr laut § 8 des Gesellschaftsvertrages Mitwirkungs- und Kontrollrechte zu, die zumindest denen des § 716 Abs. 1 BGB entsprachen (…vgl. BFH-Urteil vom 5.10.1989 IV R 120/87, BFH/NV 1991, 319; BFH in BFH/NV 2000, 554 ).
Sie hat auch ein Mitunternehmerrisiko getragen, denn sie war nach den §§ 6 Abs. 2 S. 2, 10 des Gesellschaftsvertrages am Gewinn und Verlust beteiligt und hatte im Fall der Beendigung der Gesellschaft einen Anspruch auf Abfindung entsprechend dem Wert der Beteiligung unter Einschluß der stillen Reserven (vgl. BFH in BFH/NV 2000, 554 m. w. N.).
- FG Düsseldorf, 25.10.2006 - 7 K 2887/05
Atypisch stille Beteiligung; Unmittelbarer Einfluss; Geschäftsführung; Stark …
Die durch § 716 BGB gewährten Rechte reichen nach der Rechtsprechung des BFH bereits aus, um eine Mitunternehmerinitiative bejahen zu können (…BFH vom 5. Oktober 1989 IV R 120/87 BFH/NV 1991, 319; vom 31. August 1999 VIII R 21/98 BFH/NV 2000, 293;… vom 22. August 2002 IV R 6/01 BFH/NV 2003, 36).Darüber hinaus ist bei der Beurteilung des Ausmaßes der Mitunternehmerinitiative nicht ausschließlich auf die dem Gesellschafter unmittelbar durch den Gesellschaftsvertrag zustehenden Rechte abzustellen; vielmehr sind auch sonstige Umstände einzubeziehen (BFH vom 31. August 1999 VIII R 21/98 BFH/NV 2000, 555 w.w.N.).
Einen insoweit erheblichen Umstand sieht die Rechtsprechung des BFH darin, dass der (stille) Gesellschafter als alleiniger Geschäftsführer der GmbH aufgrund dieser Stellung in besonders großem Umfang Mitunternehmerinitiative entfalten kann (BFH vom 31. August 1999 aaO.; vom 16. Dezember 1997 VIII R 32/90 BFHE 185, 190 BStBl II 1998, 480).
Denn die Kompensation eines schwach ausgebildeten Unternehmerrisikos durch eine besonders stark ausgeprägte Unternehmerinitiative ist durch die Rechtsprechung des BFH anerkannt (vgl. BFH vom 31. August 1999 VIII R 21/98 BFH/NV 2000, 555 m.w.N.).
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 05.09.2018 - 1 K 396/14
Gewinnfeststellung bei atypisch stiller Beteiligung einer AG am Gewerbe einer …
Die nach § 48 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 2 FGO klagebefugte rechtsgeschäftlich bestellte Empfangsbevollmächtigte der Klägerin zu 1) und der ...........................war gem. § 60 Abs. 3 FGO notwendig beizuladen (BFH-Urteil vom 31.08.1999 VIII R 21/98, BFH/NV 2000, 555;… BFH-Urteil vom 12.05.2016 IV R 27/13, BFH/NV 2016, 1559;… vgl. auch Schulze zur Wiesche, Die GmbH & Still, 6. Aufl. Tz. 591).Sie war mit 10 % anteilig am Gewinn und Verlust der Klägerin zu 1) sowie bei Auflösung der stillen Gesellschaft an deren stillen Reserven beteiligt (§ 6 Abs. 1 Gesellschaftsvertrag), ihr standen die Informations- und Kontrollrechte gem. § 716 BGB zu (§ 8) und sie war an den Geschäftsführungsentscheidungen der Klägerin zu 1) als Hauptgesellschafterin in der Form beteiligt, dass die gesetzlichen Vorschriften für einen Kommanditisten entsprechende Anwendung fanden (§ 3 Abs. 2); zudem war sie Alleingesellschafterin der Klägerin zu 1 (…vgl. zu den Voraussetzungen atypisch stiller Gesellschaften Wacker in Schmidt, EStG, 37. Aufl. § 15 Tz. 341 ff.; Söhn in HHSp, AO, § 180 Tz. 314 "Stille Gesellschaft"; BFH-Urteil vom 31.08.1999 VIII R 21/98, BFH/NV 2000, 555).
Trotz Vollbeendigung der "GmbH & atypisch Still" zum 31.12.2012 war eine Einzelbekanntgabe der geänderten Bescheide vom 15.03.2013 und der Einspruchsentscheidung wegen der fortbestehenden, rechtsgeschäftlich begründeten Empfangsbevollmächtigung gem. § 183 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 AO nicht erforderlich (BFH-Urteil vom 31.08.1999 VIII R 21/98, BFH/NV 2000, 555).
- BFH, 09.12.2002 - VIII R 20/01
Stille Gesellschaft; Mitunternehmerschaft
Demgemäß kann im anhängigen Verfahren auch offen bleiben, ob es mit Rücksicht darauf, dass nicht nur X, sondern auch die weiteren Gesellschafter der GmbH --die mit dieser nicht durch ein Innengesellschaftsverhältnis verbunden waren-- für das Bankdarlehen als Bürgen einzustehen hatten, geboten sein könnte, bei der Qualifikation des Klägers als typischer oder atypischer stiller Gesellschafter dessen Bürgschaftsverpflichtung außer Betracht zu lassen (…zur Bürgenhaftung als Beitragsleistung des Stillen vgl. Karsten Schmidt in Münchener Kommentar zum Handelsgesetzbuch, 2002, § 230 Rz. 144 a.E.; zur Abgrenzung der Rechtssphären betreffend Mitunternehmerrisiko vgl. BFH-Urteile vom 9. Dezember 1976 IV R 47/72, BFHE 120, 534, BStBl II 1977, 155; in BFHE 133, 54, BStBl II 1981, 527; einschränkend bezüglich Feststellungslast BFH-Urteil vom 10. Februar 1978 III R 115/76, BFHE 124, 374, BStBl II 1978, 256;… zur Vermögenseinlage des Stillen BFH-Urteil vom 25. Mai 1988 I R 92/84, BFH/NV 1989, 258; zur Mitunternehmerinitiative vgl. demgegenüber BFH-Urteil vom 31. August 1999 VIII R 21/98, BFH/NV 2000, 555, m.w.N.). - BFH, 13.12.2000 - X R 42/96
Wiederholung eines Grundlagenbescheids
Im Übrigen wäre ein etwaiger Wirksamkeitsmangel dem Kläger gegenüber dadurch nachträglich geheilt worden, dass die Bescheide tatsächlich alsbald an ihn gelangt sind (…BFH-Entscheidungen vom 14. Dezember 1989 III R 49/89, BFH/NV 1991, 288;… in BFH/NV 1994, 75, 76, und vom 31. August 1999 VIII R 21/98, BFH/NV 2000, 554). - FG Hamburg, 13.12.2002 - III 124/01
Schlussbesprechung, Gewinnfeststellung, Nachprüfungsvorbehalt:
Entgegen der noch im Einspruchsverfahren von ihnen (den Klägern) vertretenen Auffassung, die am 2. September 1996 aufgehobenen Bescheide vom 19. Juli 1996 seien wegen der Adressierung an die nicht mehr existierende GbR unwirksam gewesen (oben III 4), sei auf Grund der zwischenzeitlichen neueren Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ein eventueller Bekanntgabemangel geheilt worden, indem die Bescheide den ehemaligen Gesellschaftern tatsächlich zugegangen seien (Hinweis auf BFH-Entscheidungen vom 31. August 1999 VIII R 21/98, BFH/NV 2000, 554 ; vom 8. Dezember 1988 IV R 24/87, BFHE 155, 472, BStBl II 1989, 346).Dass im Kopf der Gewinnfeststellungsbescheide vom 19. Juli 1996 die GbR ohne einen Zusatz betreffend ihre Beendigung aufgeführt war, macht diese Bescheide nicht nichtig, weil es sich nicht um einen schwerwiegenden Fehler handelt (§ 125 AO ); im Unterschied zu einem Bescheid über betriebliche Steuern betrifft ein Gewinnfeststellungsbescheid die Einkommensteuer der Gesellschafter und richtet er sich daher an letztere als Inhaltsadressaten, so dass es bei einer nicht mehr bestehenden GbR genügt, wenn - wie hier - die Gesellschafter im Bescheid eindeutig bezeichnet sind (BFH-Urteile vom 31. August 1999 VIII R 21/98, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung -HFR- 2000, 403, BFH/NV 2000, 554 ;… vom 29. April 1992 XI R 46/88, BFH/NV 1992, 718; vom 12. August 1976 IV R 105/75, BFHE 120, 129 , BStBl II 1977, 221).
- BFH, 22.08.2002 - IV R 6/01
Stille Gesellschaft; Mitunternehmerrisiko
Auf sie kann nur verzichtet werden, wenn nach den Umständen des Einzelfalls das insoweit eingeschränkte Mitunternehmerrisiko durch eine besonders ausgeprägte Mitunternehmerinitiative ausgeglichen wird (BFH-Urteile vom 11. Dezember 1990 VIII R 122/86, BFHE 163, 346; vom 31. August 1999 VIII R 21/98, BFH/NV 2000, 555;… BFH-Beschluss vom 18. Juni 2001 IV B 88/00, BFH/NV 2001, 1550, m.w.N). - BFH, 26.06.2008 - IV R 89/05
Gewinnfeststellung - Mitunternehmerstellung eines Gesellschafters - Klagebefugnis …
Hierauf ist jedoch nicht weiter einzugehen, da nach ständiger Rechtsprechung des BFH Mängel in der Bekanntgabe eines Steuer- oder Feststellungsbescheids sowohl durch den tatsächlichen Zugang des Schriftstücks als auch durch die fehlerfreie Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung gegenüber dem für das Einspruchsverfahren Bevollmächtigten geheilt werden (BFH-Urteile vom 18. Dezember 1991 XI R 43/88, BFHE 167, 347, BStBl II 1992, 585, und vom 31. August 1999 VIII R 21/98, BFH/NV 2000, 555). - BFH, 18.06.2001 - IV B 88/00
Zulässigkeit eines Rechtsbehelfs - Divergenzrüge - Mitunternehmerinitiative eines …
Das ist namentlich bei einer stillen Beteiligung an einer Gesellschaft der Fall, wenn der stille Gesellschafter zugleich Gesellschafter-Geschäftsführer der Inhaberin des Handelsgeschäfts ist (vgl. BFH-Urteile vom 28. Januar 1982 IV R 197/79, BFHE 135, 297, BStBl II 1982, 389; vom 20. November 1990 VIII R 10/87, BFHE 163, 336; vom 11. Dezember 1990 VIII R 122/86, BFHE 163, 346; vom 15. Dezember 1992 VIII R 42/90, BFHE 170, 345, BStBl II 1994, 702;… vom 18. Februar 1993 IV R 132/91, BFH/NV 1993, 647; vom 16. Dezember 1997 VIII R 32/90, BFHE 185, 190, BStBl II 1998, 480, und vom 31. August 1999 VIII R 21/98, BFH/NV 2000, 554).Von dem Urteil des BFH in BFH/NV 2000, 554 weicht die Vorentscheidung ebenfalls nicht ab.
- BFH, 26.11.2003 - VIII R 64/03
Atypisch stille Gesellschaft
- wenn er bei Beendigung der Gesellschaft lediglich einen Anspruch auf eine Abfindung in Höhe des Nominalwerts seiner Einlage hat (vgl. dazu auch BFH-Urteil vom 31. August 1999 VIII R 21/98, BFH/NV 2000, 555, und BFH-Beschluss vom 18. Juni 2001 IV B 88/00, BFH/NV 2001, 1550). - FG Hessen, 13.07.2022 - 8 K 1419/19
Zurechnung von Einkünften einer Familienstiftung auf der Grundlage des § 15 Abs. …
- FG Hessen, 13.07.2022 - 8 K 1466/19
Zurechnung von Einkünften einer Familienstiftung auf der Grundlage des § 15 Abs. …
- FG Niedersachsen, 24.02.2021 - 9 K 116/19
Bindungswirkung einer vertraglich geregelten Kaufpreisaufteilung bei Veräußerung …
- BFH, 06.12.2005 - VIII R 99/02
Gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen; Ergänzungsbescheid
- BFH, 28.03.2003 - VIII B 194/01
Mitunternehmerschaft; atypisch stiller Gesellschafter
- FG Saarland, 04.03.2004 - 2 K 269/00
Heilung von Bekanntgabemängeln auch bei Bekanntgabe durch einfachen Brief …
- BFH, 22.02.2006 - IX B 175/05
AdV - Verwirkung
- BFH, 11.05.2005 - VIII B 89/01
GmbH-Anteile; Bewertung i. Stuttgarter Verfahren
- BFH, 14.10.2003 - VIII B 281/02
Mitunternehmerschaft: stiller Gesellschafter ohne Teilhabe an stillen Reserven
- FG Hamburg, 10.07.2002 - V 326/97
Unternehmerinitiative: Vermietung von Ferienwohnungen
- BFH, 31.08.1999 - VIII R 22/98
Tätigkeitsvergütung des Geschäftsführers bei atypisch stiller Gesellschaft
- BFH, 12.09.2005 - VIII B 54/05
Sondervergütungen: Tätigkeitsvergütung von Vorstandsmitgliedern bei atypisch …
- FG Sachsen, 02.12.2004 - 5 K 76/99
Verneinung einer atypisch stillen Gesellschaft aufgrund fehlenden …
- BFH, 15.01.2004 - VIII B 62/03
Stiller Gesellschafter als Mitunternehmer nach dem Gesamtbild der Verhältnisse zu …
- FG Hamburg, 02.02.2010 - 3 K 225/09
Finanzgerichtsordnung/Abgabenordnung: Klagefristbeginn bei Übersendung eines …
- FG Hamburg, 13.12.2002 - III 300/02
Gewinnfeststellung: Unzulässigkeit der Klage wegen Einkünftequalifizierung / …
- FG Köln, 27.03.2015 - 11 V 286/15
Bekanntgabe an einen Empfangsbevollmächtigten bei einheitlicher Feststellung
- FG Baden-Württemberg, 07.12.2000 - 14 K 186/96
Klagebefugnis der Komplementärs-GmbH einer aufgelösten KG gegen deren …
- FG Baden-Württemberg, 30.03.2006 - 3 K 7/02
Mitunternehmerschaft an einer GmbH & Still
- FG Münster, 09.11.2004 - 8 K 122/02
Wirksame Bekanntgabe eines Bescheides
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 25.08.2004 - 1 K 64/03
Klagebefugnis nach Vollbeendigung einer Personengesellschaft; Zeitpunkt der …
- FG Baden-Württemberg, 07.12.2000 - 14 K 215/96
Bekanntgabe von geänderten Gewinnfestellungsbescheiden einer vollbeendeten …
- FG Nürnberg, 27.07.2011 - 3 K 826/10
Bekanntgabezeitpunkt - Heilung eines Zustellungsmangel - Einhaltung der …
- FG München, 28.10.2004 - 6 V 680/04
Haftung bei Firmenübernahme
- FG Hamburg, 11.05.2005 - VI 267/03
Berücksichtigung von Sonderbetriebsausgaben
- FG Nürnberg, 23.11.2000 - VI 221/96
Klage einer bereits im Zeitpunkt der Klageerhebung vollbeendeten OHG
- FG Hamburg, 09.03.2004 - VI 107/02
Abgabenordnung: Einspruchsrücknahme