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   BFH, 07.12.2010 - VIII R 37/08   

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https://dejure.org/2010,12976
BFH, 07.12.2010 - VIII R 37/08 (https://dejure.org/2010,12976)
BFH, Entscheidung vom 07.12.2010 - VIII R 37/08 (https://dejure.org/2010,12976)
BFH, Entscheidung vom 07. Dezember 2010 - VIII R 37/08 (https://dejure.org/2010,12976)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Verluste des Anlegers aufgrund von Bonitätsverschlechterung des Anleiheschuldners sind grundsätzlich nicht steuerbar - Emissionsrendite - Auswirkung von Wertveränderungen der Kapitalanlage auf die Besteuerung

  • openjur.de

    Verluste des Anlegers aufgrund von Bonitätsverschlechterung des Anleiheschuldners sind grundsätzlich nicht steuerbar; Emissionsrendite; Auswirkung von Wertveränderungen der Kapitalanlage auf die Besteuerung

  • Bundesfinanzhof

    AO § 180 Abs 1 Nr 2 Buchst a, FGO § 48 Abs 1 Nr 1, FGO § 48 Abs 1 Nr 2, EStG § 20 Abs 1 Nr 7, EStG § 20 Abs 2 S 1 Nr 4 S 2, EStG § 23 Abs 1 S 1 Nr 2 Abs 2, FGO § 48 Abs 2 S 3, EStG § 23 Abs 2
    Verluste des Anlegers aufgrund von Bonitätsverschlechterung des Anleiheschuldners sind grundsätzlich nicht steuerbar - Emissionsrendite - Auswirkung von Wertveränderungen der Kapitalanlage auf die Besteuerung

  • Bundesfinanzhof

    Verluste des Anlegers aufgrund von Bonitätsverschlechterung des Anleiheschuldners sind grundsätzlich nicht steuerbar - Emissionsrendite - Auswirkung von Wertveränderungen der Kapitalanlage auf die Besteuerung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 180 Abs 1 Nr 2 Buchst a AO, § 48 Abs 1 Nr 1 FGO, § 48 Abs 1 Nr 2 FGO, § 20 Abs 1 Nr 7 EStG 2002, § 20 Abs 2 S 1 Nr 4 S 2 EStG 2002
    Verluste des Anlegers aufgrund von Bonitätsverschlechterung des Anleiheschuldners sind grundsätzlich nicht steuerbar - Emissionsrendite - Auswirkung von Wertveränderungen der Kapitalanlage auf die Besteuerung

  • IWW
  • rewis.io

    Verluste des Anlegers aufgrund von Bonitätsverschlechterung des Anleiheschuldners sind grundsätzlich nicht steuerbar - Emissionsrendite - Auswirkung von Wertveränderungen der Kapitalanlage auf die Besteuerung

  • ra.de
  • rewis.io

    Verluste des Anlegers aufgrund von Bonitätsverschlechterung des Anleiheschuldners sind grundsätzlich nicht steuerbar - Emissionsrendite - Auswirkung von Wertveränderungen der Kapitalanlage auf die Besteuerung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einkommensmindernde Berücksichtigung von Verlusten aus dem Umtausch von Schuldverschreibungen in Aktien

  • datenbank.nwb.de

    Verluste aufgrund Bonitätsverschlechterung des Anleiheschuldners in der Zeit bis zur Einführung der Abgeltungssteuer nicht steuerbar

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • axisrechtsanwaelte.de PDF (Kurzinformation)

    Anlegerverluste bei Bonitätsverschlechterung

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Kein steuerlicher Verlust bei Bonitätsverschlechterung des Anleiheschuldners

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 13.12.2006 - VIII R 62/04

    Besteuerung von sog. Finanzinnovationen: Argentinien-Anleihen

    Auszug aus BFH, 07.12.2010 - VIII R 37/08
    Er hat damit indes die grundsätzliche im System des EStG hinsichtlich der Überschusseinkünfte (§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 3 bis 7 EStG) angelegte Differenzierung zwischen Quellenausnutzung und Quellenverwertung nicht aufgegeben (vgl. zur Entstehungsgeschichte BFH-Urteil vom 13. Dezember 2006 VIII R 62/04, BFHE 216, 199, BStBl II 2007, 568).

    Der Gesetzeszweck erfordert es, Überschüsse und entsprechend Verluste nicht als Kapitalertrag zu behandeln, bei denen die Veranlassung durch die Kapitalüberlassung zur Nutzung von vornherein ausscheidet (vgl. BFH-Urteil in BFHE 216, 199, BStBl II 2007, 568).

    Dies hat der Senat bereits für die Fälle staatlicher Insolvenz (zur Argentinien-Anleihe vgl. BFH-Urteil in BFHE 216, 199, BStBl II 2007, 568) entschieden.

  • BFH, 24.10.2000 - VIII R 28/99

    Einlösungsgewinne bei variabel verzinslichen Wertpapieren

    Auszug aus BFH, 07.12.2010 - VIII R 37/08
    aa) Als Emissionsrendite ist die vom Emittenten bei der Begebung einer Anleihe, d.h. von vornherein zugesagte Rendite zu verstehen, die bis zur Einlösung des Papiers bzw. Endfälligkeit einer Kapitalforderung mit Sicherheit, d.h. mindestens, erzielt werden kann (vgl. Senatsurteil vom 24. Oktober 2000 VIII R 28/99, BFHE 193, 374, BStBl II 2001, 97, unter 2.a der Gründe, m.w.N.).

    Wertveränderungen der Kapitalanlage als solcher wirken sich auf die Besteuerung der erzielten Erträge im Rahmen des § 20 EStG nicht aus (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- in BFHE 193, 374, BStBl II 2001, 97), sondern werden allenfalls gemäß §§ 17, 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG erfasst.

  • BFH, 02.03.1993 - VIII R 13/91

    Wird Käufer von Aktien die Rücknahme zum Einkaufspreis zuzüglich bestimmter

    Auszug aus BFH, 07.12.2010 - VIII R 37/08
    Aus Wertsteigerungen können sich jedoch dann Kapitalerträge i.S. von § 20 EStG ergeben, wenn in ihnen Nutzungsentgelte enthalten sind (vgl. BFH-Urteil vom 2. März 1993 VIII R 13/91, BFHE 171, 48, BStBl II 1993, 602).
  • FG Köln, 04.11.2008 - 9 K 2206/07

    Abzugsfähigkeit von Beteiligungsverlusten einer Anlegergemeinschaft auf der

    Auszug aus BFH, 07.12.2010 - VIII R 37/08
    das angefochtene Urteil des Finanzgerichts (FG) Köln vom 4. November 2008  9 K 2206/07 aufzuheben und den Feststellungsbescheid für 2004 vom 4. Januar 2007 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 8. Mai 2007 dahin abzuändern, dass negative Erträge aus Kapitalvermögen in Form ausländischer Zinsen und anderer Erträge ohne Dividenden in Höhe von - 277.943,10 EUR festgestellt und entsprechend der Verteilungsquote den Feststellungsbeteiligten zugerechnet werden,.
  • BFH, 20.08.2013 - IX R 38/11

    Zum Ansatz der Marktrendite - Keine Annahme einer rechtsmissbräuchlichen

    Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. zuletzt BFH-Urteil vom 7. Dezember 2010 VIII R 37/08, BFH/NV 2011, 776, m.w.N.) ist der Unterschied zwischen dem Entgelt für den Erwerb und den Einnahmen aus der Veräußerung nur dann als negativer Kapitalertrag in Gestalt der Marktrendite anzusetzen, wenn die fraglichen Schuldverschreibungen nach der Art ihrer Gestaltung eine typische Verbindung von Kapitalnutzung und Ausschöpfung der Werthaltigkeit des Kapitals aufweisen, nicht aber wenn Kapitalnutzungsentgelt und Wertentwicklung des Kapitals rechnerisch eindeutig abgrenzbar und bestimmbar sind.

    Der streitige Veräußerungsverlust ist vielmehr ein negativer Erlös, bei dem feststeht, dass es sich bei wirtschaftlicher Betrachtung nicht um ein negatives Entgelt für die Überlassung von Kapitalvermögen zur Nutzung handelt (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2011, 776, m.w.N.).

  • FG Baden-Württemberg, 14.03.2019 - 3 K 2728/17

    Maßstab für die Prüfung des Vorliegens einer Steuerhinterziehung im

    Dass die vom Kläger in den Streitjahren erlittenen Verluste aus Argentinienanleihen als solche steuerlich unbeachtlich sind, erachtet der Senat auch nach nochmaliger Überprüfung gemäß dem aufhebenden und zurückverweisenden Revisionsurteil und nach Maßgabe der dort in der juris-Rn. 34 zitierten Rechtsprechung (BFH-Urteile vom 13. Dezember 2006 VIII R 62/04, BStBl II 2007, 568 und vom 7. Dezember 2010 VIII R 37/08, BFH/NV 2011, 776) als eindeutig und nicht noch einmal erörterungsbedürftig.
  • FG Niedersachsen, 01.12.2022 - 1 K 90/19

    Typisiertes Vergleichswertverfahren; eingeschränkte gerichtliche Überprüfbarkeit

    Eine fehlende oder unzureichende Belehrung über den Klagebevollmächtigten hat zur Folge, dass die Regelung des § 48 Abs. 1 Nr. 1 Fall 2 FGO nicht gilt und eine Klagebefugnis der Feststellungsbeteiligten nach § 48 Abs. 1 Nr. 2 FGO besteht (vgl. BFH-Urteil vom 7. Dezember 2010 VIII R 37/08 , BFH/NV 2011, 776).
  • FG Niedersachsen, 23.05.2012 - 2 K 103/11

    Einkünfte aus Kapitalvermögen aufgrund der Veräußerung von

    Als Emissionsrendite ist die vom Emittenten bei der Begebung einer Anleihe, d.h. von vornherein zugesagte Rendite zu verstehen, die bis zur Einlösung des Papiers bzw. Endfälligkeit einer Kapitalforderung mit Sicherheit, d.h. mindestens, erzielt werden kann (vgl. BFH-Urteile vom 24. Oktober 2000, VIII R 28/99, BFHE 193, 374, BStBl II 2001, 97 sowie vom 7. Dezember 2010, VIII R 37/08, BFH/NV 2011, 776).

    Diese Bonitätsverschlechterung ist nicht im Rahmen der Marktrendite zu berücksichtigen, da dies dem im Streitjahr für die Einkünfte aus Kapitalvermögen maßgeblichen Grundsatz der Nichtsteuerbarkeit der privaten Vermögenssphäre widerspräche (vgl. BFH-Urteil vom 7. Dezember 2010, VIII R 37/08, BFH/NV 2011, 776).

  • FG Baden-Württemberg, 19.09.2013 - 3 K 4682/10

    Zurechnung eines Depots bei einer Schweizer Bank - Verlängerte Festsetzungsfrist

    Dies widerspräche dem in den Streitjahren für die Einkünfte aus Kapitalvermögen maßgeblichen Grundsatz der Nichtsteuerbarkeit der privaten Vermögenssphäre (BFH-Urteil vom 07.12.2010, VIII R 37/08, BFH/NV 2011, 776).
  • FG München, 29.09.2011 - 5 K 1050/08

    Einkünfteerzielungsabsicht bei der Anschaffung einer Inhaberschuldverschreibung

    Dabei ist zwischen den Beteiligten zu Recht unstreitig, dass es sich bei den ISV II um Finanzinnovationen i.S. des § 20 Abs. 2 Nr. 4c EStG gehandelt hat, wobei es für die Beurteilung ausschließlich auf den Emissionszeitpunkt der ISV II ankommt (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 7. Dezember 2010 VIII R 37/08, BFH/NV 2011, 776); d.h. nicht darauf, dass zu dem Zeitpunkt, zu dem der Kläger sein Optionsrecht gem. den Calls II ausgeübt hat (12. Mai 2006), der Rückzahlungsbetrag wegen der "Barriere-Berührung" (27. Februar 2006) auf 15 % des Nennbetrags der ISV II gefallen war.
  • LG München I, 05.01.2015 - 4 O 13802/13

    Unbegründeter Schadensersatzanspruch gegen eine Steuerberaterin wegen

    Der streitige Veräußerungsverlust ist vielmehr ein negativer Erlös, bei dem feststeht, dass es sich bei wirtschaftlicher Betrachtung nicht um ein negatives Entgelt für die Überlassung von Kapitalvermögen zur Nutzung handelt (vgl. BFH, BFH/NV 2011, 776 = BeckRS 2011, 94639 mwN).
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