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   BFH, 04.10.2006 - VIII R 54/04   

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https://dejure.org/2006,2739
BFH, 04.10.2006 - VIII R 54/04 (https://dejure.org/2006,2739)
BFH, Entscheidung vom 04.10.2006 - VIII R 54/04 (https://dejure.org/2006,2739)
BFH, Entscheidung vom 04. Oktober 2006 - VIII R 54/04 (https://dejure.org/2006,2739)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2; ; AO 1977 § 93 Abs. 1 Satz 3; ; AO 1977 § 194 Abs. 1 Satz 1; ; AO 1977 § 194 Abs. 3 AO 1977

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Außenprüfung; Auskunftsbegehren an Dritte; Fernwirkung von Verwertungsverboten

  • datenbank.nwb.de

    Voraussetzungen und Grenzen für Auskunftsbegehren an Dritte; Fernwirkung von Verwertungsverboten; Feststellungen zu Verhältnissen anderer anlässlich einer Außenprüfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Geltendmachung eines Auskunftsbegehrens gegenüber den Saalmietern einer Tanzkapelle bei der Durchführung einer Außenprüfung; Zweck einer Außenprüfung; Vorliegen einer Feststellung steuerlicher Verhältnisse anderer Personen "anlässlich" einer Außenprüfung; Zulässigkeit ...

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO § 194 Abs 3 J: 1977, AO § 194 Abs 1 J: 1977, AO § 93 Abs 1 S 3 J: 1977, AO § 85 J: 1977
    Auskunftsersuchen; Außenprüfung; Kontrollmitteilung; Verwertungsverbot

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (53)

  • BFH, 22.02.2000 - VII R 73/98

    Auskunftsersuchen an Stromversorgungsunternehmen

    Auszug aus BFH, 04.10.2006 - VIII R 54/04
    Die Inanspruchnahme dieser Befugnisse verstößt grundsätzlich nicht gegen verfassungsrechtliche Grundsätze (BFH-Urteil vom 22. Februar 2000 VII R 73/98, BFHE 191, 211, BStBl II 2000, 366, m.w.N.; dazu Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 15. November 2000 1 BvR 1213/00, BStBl II 2002, 142).

    Sie verstößt insbesondere nicht gegen das Recht des Bürgers auf informationelle Selbstbestimmung (vgl. BFH-Urteil in BFHE 191, 211, BStBl II 2000, 366).

    Die verlangte Auskunft muss zur Sachverhaltsaufklärung geeignet und notwendig, die Pflichterfüllung für den Betroffenen möglich und die Inanspruchnahme erforderlich, verhältnismäßig und zumutbar sein (BFH-Urteile in BFHE 162, 539, BStBl II 1991, 277; in BFHE 191, 211, BStBl II 2000, 366).

    Der BFH (Urteil in BFHE 191, 211, BStBl II 2000, 366) hat es allerdings offen gelassen, ob im Hinblick auf die Verwirklichung des Tatbestandes in § 93 Abs. 1 AO 1977 und aufgrund der Beachtung der rechtsstaatlichen Erfordernisse durch die Behörde die Ermessensausübung durch die getroffene Rechtsentscheidung bereits in der Weise vorgeprägt ist, dass auf eine weitere Begründung im Auskunftsersuchen verzichtet werden kann.

    Nach § 93 Abs. 2 Satz 1 AO 1977 ist in dem Auskunftsersuchen anzugeben, worüber Auskünfte erteilt werden sollen und ob die Auskunft für die Besteuerung des Auskunftspflichtigen oder einer anderen Person angefordert wird (BFH-Urteil in BFHE 191, 211, BStBl II 2000, 366).

    Vor allem aber geht es nicht um Auskünfte, die die Intimsphäre oder eine zumindest erhöhte schutzwürdige Privatsphäre betreffen (s. auch BFH-Urteil in BFHE 191, 211, BStBl II 2000, 366).

    Indes muss nach der Rechtsprechung die Finanzbehörde auf die Inanspruchnahme eines Dritten als Auskunftsverpflichteten nicht etwa so lange verzichten, bis alle nur denkbaren Möglichkeiten ausgeschlossen sind, den Beteiligten selbst zu einer vollständigen Auskunft über seine Verhältnisse zu veranlassen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 191, 211, BStBl II 2000, 366, m.w.N.).

  • BFH, 25.11.1997 - VIII R 4/94

    Fehlende Erweiterungs-Prüfungsanordnung

    Auszug aus BFH, 04.10.2006 - VIII R 54/04
    Sie können z.B. eine Außenprüfung anordnen oder selbst Einzelermittlungen gemäß § 88 Abs. 1 AO 1977 durchführen (zur Abgrenzung vgl. BFH-Urteil vom 25. November 1997 VIII R 4/94, BFHE 184, 255, BStBl II 1998, 461, m.w.N.).

    Der Senat hat in seinem Grundsatzurteil vom 25. November 1997 VIII R 4/94 (BFHE 184, 255, BStBl II 1998, 461) sowohl diese differenzierende Rechtsauffassung ausführlich begründet als auch die Unterscheidung zwischen einfachen verfahrensrechtlichen Mängeln, die nicht zu einem endgültigen Verwertungsverbot führen, und qualifizierten materiell-rechtlichen Verwertungsverboten herausgearbeitet.

    Fehlt es an einer Prüfungsanordnung oder stellen die beanstandeten Prüfungsmaßnahmen keine Verwaltungsakte dar, so ist die Rechtmäßigkeit inzident im Rahmen der Anfechtung der Steuerbescheide mitzuprüfen (BFH-Urteile in BFHE 184, 255, BStBl II 1998, 461; in BFHE 198, 7, BStBl II 2002, 328).

    bb) Darüber hinaus hat der Senat mit Urteil in BFHE 184, 255, BStBl II 1998, 461, ausgehend von der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Erstbescheid (vgl. BFH-Urteile vom 10. Mai 1991 V R 51/90, BFHE 164, 495, BStBl II 1991, 825; vom 13. Dezember 1995 XI R 43-45/89, BFHE 179, 353, BStBl II 1996, 232), auch für nach § 164 Abs. 2 AO 1977 ergehende Änderungsbescheide grundsätzlich ein Verwertungsverbot verneint (vgl. BFH-Beschluss vom 17. Januar 2002 V B 88/01, BFH/NV 2002, 748, m.w.N.), auch wenn die zur Änderung führenden Tatsachen im Rahmen einer Außenprüfung verfahrensfehlerhaft ermittelt worden sein sollten.

    Der formelle Rechtsfehler führt mithin regelmäßig zu keinem endgültigen materiell-rechtlichen Verwertungsverbot (BFH-Urteil in BFHE 184, 255, BStBl II 1998, 461, m.w.N.).

    Zu Recht hat das FA darauf hingewiesen, dass im Streitfall keine schwerwiegenden sonstigen Verstöße vorliegen, wie z.B. grundgesetzwidrige Aufklärungsmethoden, die --ausnahmsweise-- die Ermittlungsergebnisse einem materiell-rechtlichen (endgültigen) Beweisverwertungsverbot unterwerfen würden (vgl. auch BFH-Urteil in BFHE 184, 255, BStBl II 1998, 461, m.w.N.).

  • BFH, 23.10.1990 - VIII R 1/86

    Zur Frage der Zulässigkeit eines Auskunftsersuchens an eine Sparkasse bei hohen

    Auszug aus BFH, 04.10.2006 - VIII R 54/04
    Ermittlungen "ins Blaue hinein" sind unzulässig (BFH-Urteile vom 23. Oktober 1990 VIII R 1/86, BFHE 162, 539, BStBl II 1991, 277; vom 18. Februar 1997 VIII R 33/95, BFHE 183, 45, BStBl II 1997, 499; Nichtannahmebeschluss des BVerfG vom 6. April 1989 1 BvR 33/87, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1989, 440 zum BFH-Urteil vom 29. Oktober 1986 VII R 82/85, BFHE 148, 108, BStBl II 1988, 359).

    Im Interesse der gesetzmäßigen und gleichmäßigen Besteuerung und zur Verwirklichung des verfassungsrechtlich gebotenen Verifikationsprinzips sind die Anforderungen an diese Prognoseentscheidung nicht zu hoch anzusetzen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 162, 539, BStBl II 1991, 277).

    § 93 Abs. 1 AO 1977 ist nicht auf die Fälle beschränkt, in denen Anhaltspunkte vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass möglicherweise eine Steuerschuld entstanden oder die Steuer verkürzt worden ist (vgl. BFH-Urteil in BFHE 162, 539, BStBl II 1991, 277).

    Nur dann, wenn klar und eindeutig jeglicher Anhaltspunkt für die Steuererheblichkeit fehlt, ist das Auskunftsverlangen rechtswidrig (BFH-Urteil in BFHE 162, 539, BStBl II 1991, 277).

    Die verlangte Auskunft muss zur Sachverhaltsaufklärung geeignet und notwendig, die Pflichterfüllung für den Betroffenen möglich und die Inanspruchnahme erforderlich, verhältnismäßig und zumutbar sein (BFH-Urteile in BFHE 162, 539, BStBl II 1991, 277; in BFHE 191, 211, BStBl II 2000, 366).

  • BFH, 29.08.2017 - VIII R 17/13

    Zur Steuerbarkeit von Eingliederungszuschüssen - Verwertungsverbot nur bei

    Danach können Verfahrensverstöße im Rahmen einer Außen- oder Steuerfahndungsprüfung eine Verwertung der im Rahmen jener Verfahren gewonnenen Erkenntnisse im Besteuerungsverfahren nur dann ausschließen, wenn die Verfahrensverstöße schwerwiegend waren oder bewusst oder willkürlich begangen wurden (BVerfG-Beschlüsse vom 2. Juli 2009  2 BvR 2225/08, BVerfGK 16, 22; vom 9. November 2010  2 BvR 2101/09, BFH/NV 2011, 182; BFH-Urteile vom 4. Oktober 2006 VIII R 53/04, BFHE 215, 12, BStBl II 2007, 227; vom 4. Oktober 2006 VIII R 54/04, BFH/NV 2007, 190).
  • FG Köln, 15.12.2009 - 8 K 2933/06

    Fortsetzungsfeststellungsklage; besonderes Feststellungsinteresse; qualifiziert

    Die so ermittelten Tatsachen sind schlechthin und ohne Ausnahme unverwertbar; der Verstoß kann nicht durch zulässige, erneute Ermittlungsmaßnahmen geheilt werden (vergl. BFH-Urteil vom 4. Oktober 2006 VIII R 54/04, BFH/NV 2007, 190; ebenso: FG Münster, Urteil vom 4. Juli 2008 11 K 387/07, Juris).

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist zwischen der Aufgabenzuweisung für die Steuerfahndung nach § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 der Abgabenordnung - AO -, im Rahmen von Prüfungen unbekannte Steuerquellen aufzudecken und den zur Erfüllung dieser Aufgaben verliehenen Befugnisse zu unterscheiden (BFH-Urteil vom 4. Oktober 2006 VIII R 54/04, BFH/NV 2007, 190).

    Abgesehen davon, dass dieser Vortrag die tatsächlichen Vorgänge nur verzerrt wiedergibt, weil dem Kläger von dem Beklagten fortwährend bedeutet worden ist, dass die steuerverfahrensrechtlichen Tätigkeiten der Steuerfahndung fortgesetzt würden, entspricht es der - zutreffenden - Rechtsprechung des BFH, dass die Finanzämter nicht daran gehindert sind, in derselben Sache tätig zu werden, wie die Steuerfahndung (BFH-Urteil vom 4. Oktober 2006 VIII R 54/04, BFH/NV 2007, 190).

    Denn auch in diesem Bereich geht es um die Abwägung zwischen den Individualinteressen von Steuerpflichtigen, nicht auf Grund verfahrensfehlerhafter Ermittlungsmaßnahmen mit einer materiell-rechtlich an sich zutreffenden Steuer belastet zu werden und der Pflicht des Staates, eine gesetzmäßige und gleichmäßige Steuerfestsetzung zu gewährleisten (BFH-Urteil vom 4. Oktober 2006 VIII R 54/04, BFH/NV 2007, 190).

    Fehle es an einem derart schwerwiegenden Verfahrensmangel, sei es gerechtfertigt, eine Fernwirkung eventueller Verwertungsverbote auch auf spätere, rechtmäßig erlangte Ermittlungsergebnisse zu verneinen (BFH-Urteil vom 4. Oktober 2006 VIII R 54/04, BFH/NV 2007, 190).

  • BFH, 09.12.2008 - VII R 47/07

    Bankgeheimnis steht nicht generell Kontrollmitteilungen anlässlich einer

    Das FA hat nicht gezielt nach Besteuerungsgrundlagen Dritter gesucht und damit die Prüfung faktisch zu anderen Zwecken "missbraucht" (vgl. u.a. Senatsbeschluss vom 4. April 2005 VII B 305/04, BFH/NV 2005, 1226; BFH-Urteil vom 4. Oktober 2006 VIII R 54/04, BFH/NV 2007, 190).
  • FG Köln, 29.01.2016 - 2 V 3130/15

    Rechtmäßigkeit eines Auskunftsersuchens an die Finanzbehörde der Schweiz im

    Nach den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen ist für die Frage, ob rechtswidrig ermittelte Tatsachen einem Verwertungsverbot unterliegen, zwischen einem materiellrechtlichen und einem formellen Verwertungsverbot zu unterscheiden (vgl. BFH-Urteil vom 4. Oktober 2006 - VIII R 54/04, BFH/NV 2007, 190).

    Der Verstoß kann auch nicht durch zulässige, erneute Ermittlungsmaßnahmen geheilt werden (vgl. BFH-Urteil vom 4. Oktober 2006 - VIII R 54/04, BFH/NV 2007, 190).

    Handelt es sich hingegen nur um formelle Verstöße gegen Verfahrensvorschriften - wie sich dies im Regelfall im Steuerrecht darstellen wird -, so kann es lediglich zu einem "einfachen" Verwertungsverbot kommen, sofern die Prüfungsmaßnahmen erfolgreich angefochten oder nach Beendigung der Prüfung zumindest ihre Rechtswidrigkeit gemäß § 100 Abs. 1 Satz 4 FGO festgestellt worden ist (vgl. BFH-Urteile vom 25. November 1997 - VIII R 4/94, BStBl II 1998, 461; vom 4. Oktober 2006 - VIII R 54/04, BFH/NV 2007, 190).

    Die Rechtsprechung verneint nicht nur in Besteuerungsverfahren ein allgemeines gesetzliches Verwertungsverbot für Tatsachen, die unter Verletzung von Verfahrensvorschriften ermittelt worden sind, sondern ebenso ein allgemeines steuerrechtliches Verwertungsverbot aufgrund einer Verletzung der steuerrechtlichen Pflichten bei der Informationsgewinnung (vgl. BFH-Urteil vom 4. Oktober 2006 - VIII R 54/04, BFH/NV 2007, 190; auch BVerfG-Beschluss vom 30. Juni 2005 - 2 BvR 1502/04, NJW 2005, 3205, wonach sogar im Strafverfahren kein generelles Verwertungsverbot bei fehlerhafter Beweiserhebung besteht).

    Diese Rechtsgrundsätze beruhen auf einer Abwägung zwischen dem Interesse der Allgemeinheit an einer gesetz- und gleichmäßigen Steuerfestsetzung und dem Interesse des Steuerpflichtigen an einem formal rechtmäßigen Verfahren (vgl. Urteil vom 4. Oktober 2006 - VIII R 54/04, BFH/NV 2007, 190).

  • FG Baden-Württemberg, 25.06.2015 - 3 K 2419/14

    Zur Zulässigkeit eines Vorlageersuchens und einer Anfertigung von

    Das FA hat gezielt nach Besteuerungsgrundlagen Dritter (der in Italien ansässigen Vermieter von Ferienhäusern und -wohnungen) gesucht und damit die Prüfung faktisch zu anderen Zwecken als der Ermittlung der steuerlichen Verhältnisse der Klägerin "missbraucht" (BFH-Entscheidungen vom 9. Dezember 2008 VII R 47/07, BStBl II 2009, 509; vom 4. Oktober 2006 VIII R 54/04, BFH/NV 2007, 190).

    cc) Die Offenlegung der zur Erstellung der Kontrollmitteilungen vom Außenprüfer herangezogenen Unterlagen in Bezug auf die steuerlichen Verhältnisse stellt sich nach den Verhältnissen des vorliegenden Einzelfalles nicht lediglich als eine zulässige Reflexwirkung einer rechtmäßigen Prüfungstätigkeit bzw. eines rechtmäßigen Vorlageverlangens dar, sondern sie liegt außerhalb des dem Prüfer verliehenen Prüfungsauftrags nach § 194 Abs. 1 und 3 AO (BFH-Urteil in BFH/NV 2007, 190).

  • BFH, 19.08.2009 - I R 106/08

    Verwertungsverbot von Prüfungsfeststellungen

    Nach der Rechtsprechung des BFH (Urteile vom 4. Oktober 2006 VIII R 53/04, BFHE 215, 12, BStBl II 2007, 227; VIII R 54/04, BFH/NV 2007, 190, jeweils m.w.N.) besteht im Besteuerungsverfahren kein allgemeines gesetzliches Verwertungsverbot für Tatsachen, die unter Verletzung von Verfahrensvorschriften ermittelt worden sind (s. auch BFH-Beschlüsse vom 17. Juli 2003 X B 19/03, BFH/NV 2003, 1594; vom 27. Juni 2008 II B 19/07, BFH/NV 2008, 1519; vom 6. November 2008 IX B 144/08, BFH/NV 2009, 195).
  • BFH, 17.07.2007 - IX R 1/06

    Provision für Versicherungsvermittlung

    Danach können Inhalt von Kontrollmitteilungen tatsächliche oder rechtliche Verhältnisse Dritter sein, deren Kenntnis für die Besteuerung dieser anderen Personen möglicherweise von Bedeutung sein können (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 4. Oktober 2006 VIII R 54/04, BFH/NV 2007, 190, unter II. 1. a; BFH-Beschluss vom 2. August 2001 VII B 290/99, BFHE 196, 4, BStBl II 2001, 665, 667).
  • BFH, 29.02.2012 - I B 88/11

    Nichtzulassungsbeschwerde: Rechtmäßigkeit von Auskunftsersuchen

    Nur dann, wenn klar und eindeutig jeglicher Anhaltspunkt für die Steuererheblichkeit fehlt, ist das Auskunftsverlangen rechtswidrig (BFH-Urteile vom 23. Oktober 1990 VIII R 1/86, BFHE 162, 539, BStBl II 1991, 277; vom 4. Oktober 2006 VIII R 54/04, BFH/NV 2007, 190; BFH-Beschluss vom 23. März 2009 II B 119/08, juris).
  • FG Sachsen, 20.08.2009 - 1 K 246/08

    Aufbewahrungspflichten, Vorlagepflichten und Datenzugriff auf die elektronische

    Weiter sei ihr die vollständige Handakte des Prüfers nebst allen Nebenakten nicht vorgelegt worden, obwohl sich hieraus ergebe, dass das Überlassungsverlangen vorrangig der Erkundung der steuerlichen Verhältnisse Dritter diene und damit vor der Rechtsprechung des BFH (Beschluss vom 4. April 2005 VII B 305/04, BFH/NV 2005, 1226 ; Urteil vom 4. Oktober 2006 VI B 54/04, BFH/NV 2007, 190 ) rechtswidrig sei.

    Als Ausfluss des Verhältnismäßigkeitsprinzips darf eine Außenprüfung aber nicht - losgelöst von der konkret angeordneten Außenprüfung - zu dem Zwecke durchgeführt werden, unmittelbar und ausschließlich die Verhältnisse dritter Personen zu erforschen (BFH-Urteil vom 4. Oktober 2006 VIII R 54/04, BFH/NV 2007, 190 ).

  • FG Köln, 22.09.2016 - 13 K 66/13

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Herausgabeverlangens im Hinblick auf

    Die insoweit weitgehend übereinstimmende Rechtsprechung zum Strafrecht wie zum Steuerrecht geht demnach davon aus, schwerwiegende Verfahrensverstöße in einem verfassungsrechtlich geschützten Bereich bei der Ermittlung der Tatsachen führten zur Rechtswidrigkeit der darauf basierenden Maßnahmen (vgl. dazu BFH-Urteil vom 4. Oktober 2006 VIII R 54/04, BFH/NV 2007, 190 m.w.N.).
  • FG Sachsen-Anhalt, 13.03.2013 - 3 K 34/09

    Anfechtbarkeit und Rechtmäßigkeit eines Auskunftsersuchens an fremde Dritte

  • FG Hessen, 19.10.2009 - 1 K 2022/08

    Zufluss von geldwerten Vorteilen bei der Veräußerung von vom Arbeitgeber

  • FG Münster, 07.07.2010 - 11 K 2975/08

    Abtretung eines Teilbetrags aus den Umsatzsteuer-Erstattungsansprüchen einer GmbH

  • BFH, 11.10.2007 - VIII B 167/06

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung; Darlegung von

  • SG Frankfurt/Main, 26.09.2008 - S 33 AL 394/06

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Rücknahme der

  • FG Münster, 22.06.2022 - 13 V 731/22

    Rechtmäßigkeit der Bedingung einer Sicherheitsleistung und ihrer Höhe für die

  • FG München, 24.09.2009 - 10 V 1212/09

    Zulässigkeit der Anordnung einer Außenprüfung zur Überprüfung der

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