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   BFH, 13.05.1980 - VIII R 63/79   

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https://dejure.org/1980,258
BFH, 13.05.1980 - VIII R 63/79 (https://dejure.org/1980,258)
BFH, Entscheidung vom 13.05.1980 - VIII R 63/79 (https://dejure.org/1980,258)
BFH, Entscheidung vom 13. Mai 1980 - VIII R 63/79 (https://dejure.org/1980,258)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Papierfundstellen

  • BFHE 131, 212
  • NJW 1981, 142
  • DB 1980, 2220
  • BStBl II 1981, 295
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 18.09.1975 - II ZB 6/74

    Verbotenes Selbstkontrahieren durch Fassung von Gesellschafterbeschlüssen

    Auszug aus BFH, 13.05.1980 - VIII R 63/79
    Der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH), nach der die Anordnung einer Ergänzungspflegschaft für einen minderjährigen Kommanditisten, dessen gesetzlicher Vertreter als persönlich haftender Gesellschafter an derselben Gesellschaft beteiligt ist, nicht gerechtfertigt ist (vgl. Beschluß vom 18. September 1975 II ZB 6/74, BGHZ 65, 93), haben sich der IV. und I. Senat des BFH bereits angeschlossen (vgl. Urteile vom 29. Januar 1976 IV R 102/73, BFHE 118, 181, BStBl II 1976, 328, und vom 23. Juni 1976 I R 178/74, BFHE 119, 421, BStBl II 1976, 678).

    Denn im Rahmen des gesetzlichen Schuldverhältnisses, das aufgrund eines Nießbrauchs besteht, können im Regelfall die Eltern als die natürlichen Verwalter der Vermögensinteressen ihrer Kinder tätig werden (§ 1626 Abs. 2 BGB); bei einem auftretenden Interessenwiderstreit kann im Einzelfall über die Entziehung der Vertretung (§§ 1629, 1796 BGB) eine Ergänzungspflegschaft herbeigeführt werden (vgl. BGHZ 65, 93, 101).

  • BFH, 13.05.1976 - IV R 83/75

    Quotennießbrauch - Minderjährige Kinder - Anteil an Personengesellschaft -

    Auszug aus BFH, 13.05.1980 - VIII R 63/79
    Nachdem der Beklagte und Revisionbeklagte (das Finanzamt - FA -) zunächst aufgrund des Nießbrauchsrechts die Mieteinnahmen aus den Grundstücken den Kindern zugerechnet hatte, änderte er unter Hinweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 13. Mai 1976 IV R 83/75 (BFHE 119, 63, BStBl II 1976, 592) seine Auffassung und rechnete im Streitjahr die Mieteinnahmen den Eltern als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu.

    Die aufgrund des Nießbrauchs erfolgte Zahlung der Mieterträge auf die Konten der Kinder kommt in diesem Fall dem wirtschaftlichen Gehalt nach einer Vorausabtretung der Einkünfte - also einer Einkommensverwendung der Nießbrauchsbestellerin - so nahe, daß sie einkommensteuerrechtlich als solche zu werten ist (vgl. BFHE 119, 63, BStBl II 1976, 592).

  • BFH, 13.05.1980 - VIII R 75/79

    Wirksame Bestellung eines Nießbrauchs durch Eltern zugunsten ihrer minderjährigen

    Auszug aus BFH, 13.05.1980 - VIII R 63/79
    Bestellen Eltern ihren minderjährigen Kindern den Nießbrauch an einem Grundstück, ist Voraussetzung für eine Verwirklichung des Tatbestandes der Erzielung von Einkünften aus Vermietung des Grundstücks durch die Kinder, daß zu ihren Gunsten ein bürgerlich-rechtlich wirksames Nutzungsrecht begründet worden ist (vgl. BFH-Urteil vom 13. Mai 1980 VIII R 75/79, BFHE 131, 208).

    Im Streitfall kann jedoch dahingestellt bleiben, ob die Kinder wegen Verstoßes gegen § 181 BGB kein wirksames Nutzungsrecht erlangt haben (vgl. dazu das BFH- Urteil vom 13. Mai 1980 VIII R 75/79).

  • BFH, 29.01.1976 - IV R 102/73

    Familien-Personengesellschaft - Einkommensteuerrechtliche Anerkennung -

    Auszug aus BFH, 13.05.1980 - VIII R 63/79
    Der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH), nach der die Anordnung einer Ergänzungspflegschaft für einen minderjährigen Kommanditisten, dessen gesetzlicher Vertreter als persönlich haftender Gesellschafter an derselben Gesellschaft beteiligt ist, nicht gerechtfertigt ist (vgl. Beschluß vom 18. September 1975 II ZB 6/74, BGHZ 65, 93), haben sich der IV. und I. Senat des BFH bereits angeschlossen (vgl. Urteile vom 29. Januar 1976 IV R 102/73, BFHE 118, 181, BStBl II 1976, 328, und vom 23. Juni 1976 I R 178/74, BFHE 119, 421, BStBl II 1976, 678).
  • BFH, 23.06.1976 - I R 178/74

    Mitunternehmerschaft zwischen Vater und minderjährigen Kindern bei Vorbehalt der

    Auszug aus BFH, 13.05.1980 - VIII R 63/79
    Der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH), nach der die Anordnung einer Ergänzungspflegschaft für einen minderjährigen Kommanditisten, dessen gesetzlicher Vertreter als persönlich haftender Gesellschafter an derselben Gesellschaft beteiligt ist, nicht gerechtfertigt ist (vgl. Beschluß vom 18. September 1975 II ZB 6/74, BGHZ 65, 93), haben sich der IV. und I. Senat des BFH bereits angeschlossen (vgl. Urteile vom 29. Januar 1976 IV R 102/73, BFHE 118, 181, BStBl II 1976, 328, und vom 23. Juni 1976 I R 178/74, BFHE 119, 421, BStBl II 1976, 678).
  • BVerfG, 24.01.1962 - 1 BvL 32/57

    Zurechnung der Einkünfte beim Bruttonießbrauch - Keine Abzugsfähigkeit der

    Auszug aus BFH, 13.05.1980 - VIII R 63/79
    Im Steuerrecht ist allerdings, angesichts der sonst gegebenen Mißbrauchsmöglichkeiten, erforderlich, daß die Eltern bei einem rechtsgeschäftlichen Handeln für ihre Kinder nach außen erkennbar in deren Namen tätig werden (vgl. dazu das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Juli 1961 1 BvL 32/57, BVerfGE 13, 290, 316, wonach im Steuerrecht an den Nachweis der ernsthaften Durchführung von Vereinbarungen zwischen Ehegatten besondere Anforderungen gestellt werden können, um Mißbräuchen vorzubeugen).
  • BFH, 18.03.2004 - III R 25/02

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Zwischenschaltung einer GmbH

    aa) Allgemein anerkannt ist inzwischen, dass für die persönliche Zurechnung von Einkünften maßgebend ist, welche Person sie i.S. des § 2 Abs. 1 Satz 1 EStG "erzielt" (BFH-Urteil vom 13. Mai 1980 VIII R 63/79, BFHE 131, 212, BStBl II 1981, 295).
  • BFH, 15.04.1986 - IX R 52/83

    Einkünftezurechnung bei nicht im Grundbuch eingetragenem Grundstücksnießbrauch

    Bestellen Eltern ihren minderjährigen Kindern den Nießbrauch an einem Grundstück, ist nach den BFH-Urteilen vom 13. Mai 1980 VIII R 75/79 (BFHE 131, 208, BStBl II 1981, 297) und VIII R 63/79 (BFHE 131, 212, BStBl II 1981, 295) Voraussetzung für eine Verwirklichung des Tatbestands der Erzielung von Einkünften durch die Kinder, daß zu ihren Gunsten ein bürgerlichrechtlich wirksames Nutzungsrecht begründet wurde.

    Die Sache ist nicht spruchreif, da es noch tatsächlicher Feststellungen zur Vermietereigenschaft i. S. des § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG bedarf, insbesondere zur Frage, in wessen Namen die Mietverträge abgeschlossen wurden (vgl. BFHE 131, 212, BStBl II 1981, 295) bzw. ob eine rechtsgeschäftliche Vertragsübernahme erfolgt ist (BFHE 144, 446, BStBl II 1986, 12, m. w. N.) und ggf. wem die Einnahmen aus den betroffenen Grundstücken zugeflossen bzw. bei wem die Ausgaben abgeflossen sind.

  • BFH, 13.05.1980 - VIII R 75/79

    Ehegatten-Arbeitsverhältnisse

    Zwar hat der erkennende Senat unter Berufung auf diese Rechtsprechung die Bestellung eines Ergänzungspflegers für die Dauer des Nießbrauchs nicht für erforderlich gehalten (vgl. BFH-Urteil vom 13. Mai 1980 VIII R 63/79, BFHE 131, 212).
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