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   BFH, 21.04.2009 - VIII R 66/06   

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https://dejure.org/2009,4471
BFH, 21.04.2009 - VIII R 66/06 (https://dejure.org/2009,4471)
BFH, Entscheidung vom 21.04.2009 - VIII R 66/06 (https://dejure.org/2009,4471)
BFH, Entscheidung vom 21. April 2009 - VIII R 66/06 (https://dejure.org/2009,4471)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch; Keine Doppelbelastung eines Selbstständigen bei Versteuerung der Fahrtkostenerstattungszahlungen der Auftraggeber als Betriebseinnahmen im Vergleich zu Werbungskostenersatz bei Arbeitnehmern

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Ansetzung der privaten Nutzung eines Kraftfahrzeugs nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2,3 Einkommensteuergesetz (EStG)

  • Judicialis

    EStG § 3 Nr. 13; ; EStG § 3 Nr. 16; ; EStG § 4 Abs. 3; ; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 3; ; FGO § 126 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ansetzung der privaten Nutzung eines Kraftfahrzeugs nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2,3 Einkommensteuergesetz ( EStG )

  • datenbank.nwb.de

    Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch; Doppelbelastung eines Selbstständigen, der die Fahrtkostenerstattungszahlungen seiner Auftraggeber als Betriebseinnahmen versteuern muss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Anforderung an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch

  • steuerberaten.de (Kurzinformation)

    Später verfasstes Fahrtenbuch

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 6 Abs 1 Nr 4 S 2, EStG § 6 Abs 1 Nr 4 S 3
    1 v. H. - Regelung; Entnahme; Fahrtenbuch; Privatanteil

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 14.12.2006 - IV R 62/04

    Fahrtenbuch

    Auszug aus BFH, 21.04.2009 - VIII R 66/06
    Diese im Grundsatz nur für die Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich geltende Regelung (§ 6 Abs. 1 Satz 1 EStG) ist bei der Ermittlung des Gewinns durch Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben gemäß § 4 Abs. 3 EStG entsprechend anzuwenden (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 2. Oktober 2003 IV R 13/03, BFHE 203, 373, BStBl II 2004, 985; vom 1. März 2001 IV R 27/00, BFHE 195, 200, BStBl II 2001, 403; vom 14. Dezember 2006 IV R 62/04, BFH/NV 2007, 691).

    Dazu gehört auch, dass das Fahrtenbuch zeitnah und in geschlossener Form geführt worden ist und dass es die zu erfassenden Fahrten einschließlich des an ihrem Ende erreichten Gesamtkilometerstands vollständig und in ihrem fortlaufenden Zusammenhang wiedergibt (BFH-Urteile vom 9. November 2005 VI R 27/05, BFHE 211, 508, BStBl II 2006, 408; vom 16. März 2006 VI R 87/04, BFHE 212, 546, BStBl II 2006, 625; in BFH/NV 2007, 691).

    Dieser Anforderung wird nur die fortlaufende und zeitnahe Erfassung der Fahrten in einem geschlossenen Verzeichnis gerecht, das aufgrund seiner äußeren Gestaltung geeignet ist, jedenfalls im Regelfall nachträgliche Änderungen, Streichungen und Ergänzungen als solche kenntlich werden zu lassen (BFH-Urteile in BFHE 211, 508, BStBl II 2006, 408, und in BFH/NV 2007, 691).

  • BFH, 09.11.2005 - VI R 27/05

    Ordnungsgemäßes Fahrtenbuch - zeitnahe Führung in geschlossener Form

    Auszug aus BFH, 21.04.2009 - VIII R 66/06
    Dazu gehört auch, dass das Fahrtenbuch zeitnah und in geschlossener Form geführt worden ist und dass es die zu erfassenden Fahrten einschließlich des an ihrem Ende erreichten Gesamtkilometerstands vollständig und in ihrem fortlaufenden Zusammenhang wiedergibt (BFH-Urteile vom 9. November 2005 VI R 27/05, BFHE 211, 508, BStBl II 2006, 408; vom 16. März 2006 VI R 87/04, BFHE 212, 546, BStBl II 2006, 625; in BFH/NV 2007, 691).

    Dieser Anforderung wird nur die fortlaufende und zeitnahe Erfassung der Fahrten in einem geschlossenen Verzeichnis gerecht, das aufgrund seiner äußeren Gestaltung geeignet ist, jedenfalls im Regelfall nachträgliche Änderungen, Streichungen und Ergänzungen als solche kenntlich werden zu lassen (BFH-Urteile in BFHE 211, 508, BStBl II 2006, 408, und in BFH/NV 2007, 691).

    Das Merkmal der Zeitnähe bezieht sich allein auf den zeitlichen Zusammenhang zwischen einer durchgeführten Fahrt und dem schriftlichen oder elektronischen Festhalten dieser Fahrt in einer Aufzeichnung, die die Anforderungen an ein Fahrtenbuch erfüllt (vgl. BFH-Urteil in BFHE 211, 508, BStBl II 2006, 408).

  • BFH, 16.03.2006 - VI R 87/04

    Erforderliche Angaben in ordnungsgemäßem Fahrtenbuch

    Auszug aus BFH, 21.04.2009 - VIII R 66/06
    Dazu gehört auch, dass das Fahrtenbuch zeitnah und in geschlossener Form geführt worden ist und dass es die zu erfassenden Fahrten einschließlich des an ihrem Ende erreichten Gesamtkilometerstands vollständig und in ihrem fortlaufenden Zusammenhang wiedergibt (BFH-Urteile vom 9. November 2005 VI R 27/05, BFHE 211, 508, BStBl II 2006, 408; vom 16. März 2006 VI R 87/04, BFHE 212, 546, BStBl II 2006, 625; in BFH/NV 2007, 691).
  • BFH, 27.05.1994 - VI R 67/92

    Aufwendungen für die Anschaffung klimabedingter Kleidung im Zusammenhang mit

    Auszug aus BFH, 21.04.2009 - VIII R 66/06
    Dies gilt aber nur, wenn die Erstattungszahlungen der Abgeltung eines Aufwandes dienen, der, hätte ihn der Arbeitnehmer selbst zu tragen, als Werbungskosten abziehbar wäre (BFH-Urteile vom 27. Mai 1995 VI R 67/92, BFHE 175, 57, BStBl II 1995, 17; vom 8. Oktober 2008 VIII R 58/06, BFHE 223, 139, BFH/NV 2009, 66, m.w.N.).
  • BFH, 08.10.2008 - VIII R 58/06

    Steuerfreie Fahrtkostenpauschale für politische Mandatsträger

    Auszug aus BFH, 21.04.2009 - VIII R 66/06
    Dies gilt aber nur, wenn die Erstattungszahlungen der Abgeltung eines Aufwandes dienen, der, hätte ihn der Arbeitnehmer selbst zu tragen, als Werbungskosten abziehbar wäre (BFH-Urteile vom 27. Mai 1995 VI R 67/92, BFHE 175, 57, BStBl II 1995, 17; vom 8. Oktober 2008 VIII R 58/06, BFHE 223, 139, BFH/NV 2009, 66, m.w.N.).
  • BFH, 02.10.2003 - IV R 13/03

    Einnahmenüberschussrechnung: Gewillkürtes Betriebsvermögen

    Auszug aus BFH, 21.04.2009 - VIII R 66/06
    Diese im Grundsatz nur für die Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich geltende Regelung (§ 6 Abs. 1 Satz 1 EStG) ist bei der Ermittlung des Gewinns durch Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben gemäß § 4 Abs. 3 EStG entsprechend anzuwenden (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 2. Oktober 2003 IV R 13/03, BFHE 203, 373, BStBl II 2004, 985; vom 1. März 2001 IV R 27/00, BFHE 195, 200, BStBl II 2001, 403; vom 14. Dezember 2006 IV R 62/04, BFH/NV 2007, 691).
  • BFH, 01.03.2001 - IV R 27/00

    Anwendung der Listenpreisregelung

    Auszug aus BFH, 21.04.2009 - VIII R 66/06
    Diese im Grundsatz nur für die Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich geltende Regelung (§ 6 Abs. 1 Satz 1 EStG) ist bei der Ermittlung des Gewinns durch Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben gemäß § 4 Abs. 3 EStG entsprechend anzuwenden (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 2. Oktober 2003 IV R 13/03, BFHE 203, 373, BStBl II 2004, 985; vom 1. März 2001 IV R 27/00, BFHE 195, 200, BStBl II 2001, 403; vom 14. Dezember 2006 IV R 62/04, BFH/NV 2007, 691).
  • BFH, 12.03.2020 - IV R 9/17

    Wärmeenergie als Wirtschaftsgut - Sachentnahme durch Beheizen des Wohnhauses mit

    Danach sind sowohl der Entnahmetatbestand des § 4 Abs. 1 Satz 2 EStG als auch die Bewertungsregelungen, insbesondere § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG anzuwenden (vgl. BFH-Urteil vom 21.04.2009 - VIII R 66/06, BFH/NV 2009, 1422, unter II.1.a, zu § 6 Abs. 1 Nr. 4 Sätze 2 und 3 EStG).
  • BFH, 29.01.2010 - VIII B 189/09

    Anforderungen an die Führung und Prüfung von Fahrtenbüchern - Keine

    Die vom Gesetz verlangte "buch"-förmige äußere Gestalt der Aufzeichnungen bedeutet, dass die erforderlichen Angaben in einer gebundenen oder jedenfalls in einer in sich geschlossenen Form festgehalten werden müssen, die nachträgliche Einfügungen oder Veränderungen ausschließt oder zumindest deutlich als solche erkennbar werden lässt (BFH-Urteil vom 21. April 2009 VIII R 66/06, BFH/NV 2009, 1422).

    Diesem Ziel dient die zeitnahe Erfassung in einem geschlossenen Verzeichnis, das aufgrund seiner äußeren Gestaltung geeignet ist, jedenfalls im Regelfall nachträgliche Änderungen, Streichungen und Ergänzungen als solche kenntlich werden zu lassen (BFH-Urteile in BFHE 211, 508, BStBl II 2006, 408; in BFH/NV 2007, 691, und in BFH/NV 2009, 1422).

  • FG Baden-Württemberg, 25.04.2016 - 9 K 1501/15

    Auch bei einer Privatnutzung eines im Betriebsvermögen aktivierten Fahrzeugs von

    Sie gilt unmittelbar für die Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich; ist jedoch bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 entsprechend anwendbar (BFH, Urteil vom 21. April 2009 VIII R 66/06 Sammlung nicht amtlich veröffentlichter Entscheidungen -BFH/NV- 2009, 1422; klarstellend jetzt § 6 Abs. 7 Nr. 2 EStG i. d. F. des AmtshilfeRLUmsG v. 26. Juni.13).
  • FG Baden-Württemberg, 14.10.2014 - 11 K 736/11

    Anforderungen an ein mittels Fahrtenbuchprogramm erstelltes, elektronisches

    Dazu gehört auch, dass das Fahrtenbuch zeitnah und in geschlossener Form geführt worden ist und dass es die zu erfassenden Fahrten einschließlich des an ihrem Ende erreichten Gesamtkilometerstands vollständig und in ihrem fortlaufenden Zusammenhang wiedergibt (vgl. nur das Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 21. April 2009 VIII R 66/06, BFH/NV 2009, 1187).
  • FG Münster, 04.02.2010 - 5 K 5046/07

    Strenge Anforderungen an elektronisches Fahrtenbuch

    Dazu gehört auch, dass das Fahrtenbuch zeitnah und in geschlossener Form geführt worden ist und dass es die zu erfassenden Fahrten einschließlich des an ihrem Ende erreichten Gesamtkilometerstands vollständig und in ihrem fortlaufenden Zusammenhang wiedergibt (BFH-Urteile vom 9. November 2005 VI R 27/05, BFHE 211, 508, BStBl II 2006, 408; vom 16. März 2006 VI R 87/04, BFHE 212, 546, BStBl II 2006, 625; vom 14.12.2006 IV R 62/04, BFH/NV 2007, 691 und vom 21.4.2009 VIII R 66/06, BFH/NV 2009, 1422).
  • FG Thüringen, 10.11.2011 - 2 K 163/10

    Ertragsteuerliche und umsatzsteuerrechtliche Berücksichtigung der privaten

    Ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch verlangt vor allem eine fortlaufende und zeitnahe Erfassung in einem geschlossenen Verzeichnis (st. Rspr. z.B. BFH v. 21.04.2009 VIII R 66/06, BFH/NV 2009, 1422 ).
  • FG Baden-Württemberg, 07.10.2010 - 2 K 5893/08

    (Ansatz der privaten Nutzung eines vom Arbeitgeber für eine Reisetätigkeit

    Die vom Gesetz verlangte "buch"-förmige äußere Gestalt der Aufzeichnungen bedeutet, dass die erforderlichen Angaben in einer gebundenen oder jedenfalls in einer in sich geschlossenen Form festgehalten werden müssen, die nachträgliche Einfügungen oder Veränderungen ausschließt oder zumindest deutlich als solche erkennbar werden lässt (Urteil des BFH vom 21. April 2009 VIII R 66/06, BFH/NV 2009, 1422).

    Diesem Ziel dient die zeitnahe Erfassung in einem geschlossenen Verzeichnis, das auf Grund seiner äußeren Gestaltung geeignet ist, jedenfalls im Regelfall nachträgliche Änderungen, Streichungen und Ergänzungen als solche kenntlich werden zu lassen (Urteile des BFH vom 9. November 2005 VI R 27/05, a.a.O.; vom 14. Dezember 2006 IV R 62/04, a.a.O.; vom 21. April 2009 VIII R 66/06, a.a.O.).

  • FG Rheinland-Pfalz, 27.01.2012 - 4 K 1234/10

    Voraussetzungen der Erschütterung des Anscheinsbeweis für eine private

    Dazu gehört, dass das Fahrtenbuch zeitnah (hierzu ausdrücklich: BFH-Urteil vom 21. April 2009, VIII R 66/06, BFH/NV 2009, 1422) und in geschlossener Form geführt worden ist und dass es die zu erfassenden Fahrten einschließlich des an ihrem Ende erreichten Gesamtkilometerstandes vollständig und in ihrem fortlaufenden Zusammenhang wiedergibt (vgl. z.B.: BFH-Urteile vom 9. November 2005 VI R 27/05, BStBl II 2006, 408; vom 16. März 2006 VI R 87/04, BStBl II 2006, 625, und vom 14. Dezember 2006 IV R 62/04, BFH/NV 2007, 691; BFH- Beschlüsse vom 13. Oktober 2009 V B 109/09, BFH/NV 2010, 475, und vom 12. Juli 2011 VI B 12/11, BFH/NV 2011, 1863).
  • FG Rheinland-Pfalz, 16.05.2014 - 3 K 2350/13

    Geldwerter Vorteil für die Privatnutzung eines Firmenwagens

    Dazu gehört, dass das Fahrtenbuch zeitnah (hierzu ausdrücklich: BFH-Urteil vom 21. April 2009, VIII R 66/06, BFH/NV 2009, 1422) und in geschlossener Form geführt worden ist und dass es die zu erfassenden Fahrten einschließlich des an ihrem Ende erreichten Gesamtkilometerstandes vollständig und in ihrem fortlaufenden Zusammenhang wiedergibt (vgl. z.B.: BFH-Urteile vom 9. November 2005 VI R 27/05, BStBl II 2006, 408; vom 16. März 2006 VI R 87/04, BStBl II 2006, 625, und vom 14. Dezember 2006 IV R 62/04, BFH/NV 2007, 691; BFH- Beschlüsse vom 13. Oktober 2009 V B 109/09, BFH/NV 2010, 475, und vom 12. Juli 2011 VI B 12/11, BFH/NV 2011, 1863).
  • FG München, 18.09.2012 - 2 K 687/10

    Fahrtenbuch; Anwendung der sog. 1 %-Regelung für Umsatzbesteuerung

    Das Merkmal der Zeitnähe bezieht sich allein auf den zeitlichen Zusammenhang zwischen einer durchgeführten Fahrt und dem schriftlichen Festhalten dieser Fahrt in einer Aufzeichnung, die die Anforderungen an ein Fahrtenbuch erfüllt (BFH-Urteil vom 21. April 2009 VIII R 66/06, BFH/NV 2009, 1422).
  • FG Berlin-Brandenburg, 30.03.2022 - 16 K 2215/20

    Bilderschenkungen eines Kunstmalers an Museum nicht steuerwirksam

  • FG München, 19.10.2017 - 7 K 3429/16

    Ordnungsmäßigkeit eines Fahrtenbuchs

  • FG Münster, 20.09.2013 - 4 K 1821/13

    Ordnungsmäßigkeit des Fahrtenbuchs eines Zahnarztes

  • FG Baden-Württemberg, 14.10.2014 - 11 K 737/11

    Anforderungen an ein mittels Fahrtenbuchprogramm erstelltes, elektronisches

  • FG München, 25.11.2009 - 10 K 3738/08

    Anforderung an die Ordnungsmäßigkeit eines Fahrtenbuchs

  • FG Düsseldorf, 28.04.2010 - 9 K 4675/08

    Nachweis der ausschließlichen Nutzung des PKW eines Handelsvertreters zu

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