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   BFH, 07.07.1999 - VIII R 81/98   

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https://dejure.org/1999,5349
BFH, 07.07.1999 - VIII R 81/98 (https://dejure.org/1999,5349)
BFH, Entscheidung vom 07.07.1999 - VIII R 81/98 (https://dejure.org/1999,5349)
BFH, Entscheidung vom 07. Juli 1999 - VIII R 81/98 (https://dejure.org/1999,5349)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Refinanzierungszinsen - Werbungskosten - Einkünften aus Kapitalvermögen - Überschußerzielungsabsicht - Fristablauf - Zustellung eines Urteiles - Verspätete Übergabe des Urteils - Geschäftsstelle

  • Judicialis

    FGO § 119; ; FGO § ... 116 Abs. 1 Nr. 5; ; FGO § 124; ; FGO § 126 Abs. 1; ; FGO § 120 Abs. 2 Satz 2; ; FGO § 119 Abs. 3; ; FGO § 119 Abs. 6; ; FGO § 115; ; FGO § 116; ; FGO § 104 Abs. 2; ; FGO § 105 Abs. 4 Satz 3; ; ZPO § 222 Abs. 1; ; BGB § 187 Abs. 1; ; BGB § 188 Abs. 2

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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 21.08.1997 - V R 30/97

    Alsbaldige Niederlegung des Tatbestands, der Entscheidungsgründe nach Verkündung

    Auszug aus BFH, 07.07.1999 - VIII R 81/98
    Wird innerhalb dieser Frist in entsprechender Anwendung des § 105 Abs. 4 Satz 2 FGO der Geschäftsstelle nur die von den Berufsrichtern unterschriebene Urteilsformel übergeben, so sind der Tatbestand, die Entscheidungsgründe sowie die Rechtsmittelbelehrung entsprechend § 105 Abs. 4 Satz 3 FGO alsbald nachträglich niederzulegen, von den Berufsrichtern zu unterschreiben und der Geschäftsstelle zu übergeben (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteile vom 17. September 1997 II R 37/96, BFH/NV 1998, 469; vom 21. August 1997 V R 30/97, BFH/NV 1998, 589).

    Diese Grundsätze gelten entsprechend auch für den hier zu entscheidenden Fall der Zustellung des Urteils an Stelle einer Verkündung mit der Maßgabe, daß die Frist nicht mit der Verkündung, sondern mit der tatsächlichen Übergabe der unterschriebenen Urteilsformel, spätestens aber mit Ablauf des Tages beginnt, an dem die unterschriebene Urteilsformel der Geschäftsstelle gemäß § 104 Abs. 2, 2. Halbsatz FGO zu übergeben gewesen wäre (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteile vom 10. November 1993 II R 39/91, BFHE 172, 404, BStBl II 1994, 187; in BFH/NV 1998, 589).

  • BFH, 17.09.1997 - II R 37/96
    Auszug aus BFH, 07.07.1999 - VIII R 81/98
    Wird innerhalb dieser Frist in entsprechender Anwendung des § 105 Abs. 4 Satz 2 FGO der Geschäftsstelle nur die von den Berufsrichtern unterschriebene Urteilsformel übergeben, so sind der Tatbestand, die Entscheidungsgründe sowie die Rechtsmittelbelehrung entsprechend § 105 Abs. 4 Satz 3 FGO alsbald nachträglich niederzulegen, von den Berufsrichtern zu unterschreiben und der Geschäftsstelle zu übergeben (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteile vom 17. September 1997 II R 37/96, BFH/NV 1998, 469; vom 21. August 1997 V R 30/97, BFH/NV 1998, 589).

    Die Kläger hätten daher --wenn sie keine Ausführungen zur Übergabe der unterschriebenen Urteilsformel an die Geschäftsstelle machen-- in schlüssiger Weise vortragen müssen, daß das abgefaßte Urteil tatsächlich erst zu einem späteren Zeitpunkt als dem 2. September 1998 der Geschäftsstelle übergeben worden sei oder aber der Zeitpunkt der Übergabe des abgefaßten Urteils nicht mehr feststellbar, die Zustellung jedoch erst erhebliche Zeit nach Fristablauf erfolgt sei (vgl. hierzu BFH-Urteil in BFH/NV 1998, 469).

  • BFH, 14.12.1995 - VIII R 27/95

    Zulässigkeit der zulassungsfreien Verfahrensrevision

    Auszug aus BFH, 07.07.1999 - VIII R 81/98
    Das Fehlen dieses Antrags ist unschädlich, weil sich aus der Revisionsbegründung ergibt, daß die Kläger an ihrem bisherigen Antrag festhalten und wegen der von ihnen geltend gemachten Verfahrensmängel i.S. von § 119 Nr. 3 und Nr. 6 FGO eine erneute Verhandlung und Entscheidung beim FG anstreben (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. April 1995 VIII R 69/94, BFH/NV 1995, 912; vom 14. Dezember 1995 VIII R 26/95, BFH/NV 1996, 427; vom 14. Dezember 1995 VIII R 27/95, BFH/NV 1996, 556).
  • BFH, 10.11.1993 - II R 39/91

    Frist für Abfassung des vollständigen Urteils bei Zustellung an Verkündungs Statt

    Auszug aus BFH, 07.07.1999 - VIII R 81/98
    Diese Grundsätze gelten entsprechend auch für den hier zu entscheidenden Fall der Zustellung des Urteils an Stelle einer Verkündung mit der Maßgabe, daß die Frist nicht mit der Verkündung, sondern mit der tatsächlichen Übergabe der unterschriebenen Urteilsformel, spätestens aber mit Ablauf des Tages beginnt, an dem die unterschriebene Urteilsformel der Geschäftsstelle gemäß § 104 Abs. 2, 2. Halbsatz FGO zu übergeben gewesen wäre (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteile vom 10. November 1993 II R 39/91, BFHE 172, 404, BStBl II 1994, 187; in BFH/NV 1998, 589).
  • GemSOGB, 27.04.1993 - GmS-OGB 1/92

    Absoluter Revisionsgrund bei unvollständig abgefaßtem Urteil

    Auszug aus BFH, 07.07.1999 - VIII R 81/98
    Der in § 105 Abs. 4 Satz 3 FGO genannte Begriff "alsbald" ist vom Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes für den Fall der Verkündigung des Urteils in der mündlichen Verhandlung oder in einem eigens anberaumten Verkündungstermin dahin ausgelegt worden, daß Tatbestand und Entscheidungsgründe binnen fünf Monaten nach Verkündung schriftlich niedergelegt, von den Richtern besonders unterschrieben und der Geschäftsstelle übergeben werden müssen (Beschluß vom 27. April 1993 GmS-OGB 1/92, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1993, 674, Neue Juristische Wochenschrift 1993, 2603).
  • BFH, 25.08.1997 - V R 31/97

    Alsbaldige Niederlegung des Urteils im Falle der Zustellung des Urteils an

    Auszug aus BFH, 07.07.1999 - VIII R 81/98
    Hierzu ist erforderlich, daß der Kläger Tatsachen vorträgt, die --ihre Richtigkeit unterstellt-- einen Mangel i.S. von § 116 Abs. 1 FGO ergeben (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteil vom 26. Juli 1994 VII R 87/93, BFH/NV 1995, 406; BFH-Beschluß vom 25. August 1997 V R 31/97, BFH/NV 1998, 334).
  • BFH, 26.07.1994 - VII R 87/93

    Revision wegen befangenem Richter - Zulässigkeit der Erstellung des Urteilstenors

    Auszug aus BFH, 07.07.1999 - VIII R 81/98
    Hierzu ist erforderlich, daß der Kläger Tatsachen vorträgt, die --ihre Richtigkeit unterstellt-- einen Mangel i.S. von § 116 Abs. 1 FGO ergeben (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteil vom 26. Juli 1994 VII R 87/93, BFH/NV 1995, 406; BFH-Beschluß vom 25. August 1997 V R 31/97, BFH/NV 1998, 334).
  • BFH, 05.03.1970 - V R 135/68

    Substantiiertes Vorbringen - Mitglied des erkennenden Gerichts - Hinderungsgrund

    Auszug aus BFH, 07.07.1999 - VIII R 81/98
    An der Schlüssigkeit fehlt es hingegen, wenn die vorgetragenen Tatsachen schon als solche --d.h. unabhängig von der Frage ihrer Beweisbarkeit-- nicht ausreichen oder nicht geeignet sind, den behaupteten Verfahrensmangel darzutun (vgl. BFH-Beschluß vom 5. März 1970 V R 135/68, BFHE 98, 239, BStBl II 1970, 384).
  • BFH, 29.11.1985 - VI R 13/82

    Anspruch auf rechtliches Gehör - Nichtbeachtung eines Schriftsatzes - Erweiterung

    Auszug aus BFH, 07.07.1999 - VIII R 81/98
    Dieser rechtfertigt aber nicht die zulassungsfreie Revision gemäß § 116 FGO; denn die Aufzählung der wesentlichen Verfahrensmängel in § 116 Abs. 1 FGO ist abschließend und beinhaltet nicht den Verfahrensmangel, daß einem Beteiligten das rechtliche Gehör versagt wird (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteil vom 29. November 1985 VI R 13/82, BFHE 145, 125, BStBl II 1986, 187; BFH-Beschluß vom 27. März 1998 X R 105/96, BFH/NV 1998, 1488; vgl. auch Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 116 Rdnr. 1).
  • BFH, 14.12.1995 - VIII R 26/95

    Zulässigkeit einer zulassungsfreien Verfahrensrevision

    Auszug aus BFH, 07.07.1999 - VIII R 81/98
    Das Fehlen dieses Antrags ist unschädlich, weil sich aus der Revisionsbegründung ergibt, daß die Kläger an ihrem bisherigen Antrag festhalten und wegen der von ihnen geltend gemachten Verfahrensmängel i.S. von § 119 Nr. 3 und Nr. 6 FGO eine erneute Verhandlung und Entscheidung beim FG anstreben (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. April 1995 VIII R 69/94, BFH/NV 1995, 912; vom 14. Dezember 1995 VIII R 26/95, BFH/NV 1996, 427; vom 14. Dezember 1995 VIII R 27/95, BFH/NV 1996, 556).
  • BFH, 10.04.1995 - VIII R 69/94

    Rechtsfolgen des Fehlens eines ausdrücklichen Revisionsantrags

  • BFH, 27.03.1998 - X R 105/96

    Wirkungen der Versagung rechtlichen Gehörs auf die Eröffnung einer

  • BFH, 07.07.2004 - X R 24/03

    Tatsächliche Verständigung - Keine Bindungswirkung für unbeteiligtes FA

    Eine darüber hinausgehende Förmlichkeit verlangt der mit § 120 Abs. 3 Nr. 1 FGO verfolgte Gesetzeszweck nicht (vgl. BFH-Entscheidungen vom 11. November 1983 III R 25/77, BFHE 140, 289, BStBl II 1984, 187, und vom 7. Juli 1999 VIII R 81/98, BFH/NV 1999, 1626; beide zu § 120 Abs. 2 FGO a.F., m.w.N.).
  • BFH, 22.05.2019 - IV B 11/18

    Ausschluss eines Richters - Überschreiten der Fünf-Monats-Frist kein

    Es ist höchstrichterlich geklärt, dass die in dem Beschluss des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 27. April 1993 - GmS-OGB 1/92 (BVerwGE 92, 367) für die Verkündung aufgestellten Grundsätze entsprechend auch für den Fall der Zustellung statt Verkündung des Urteils (vgl. § 104 Abs. 2 FGO) mit der Maßgabe gelten, dass die Frist nicht mit der Verkündung, sondern mit der tatsächlichen Übergabe der unterschriebenen Urteilsformel, spätestens aber mit Ablauf des Tages beginnt, an dem die unterschriebene Urteilsformel der Geschäftsstelle gemäß § 104 Abs. 2 Halbsatz 2 FGO zu übergeben gewesen wäre (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 7. Juli 1999 - VIII R 81/98, BFH/NV 1999, 1626, unter II.2.b aa, m.w.N.; vgl. auch BVerwG-Beschluss vom 18. August 1999 - 8 B 124/99).
  • BFH, 12.03.2004 - VII B 239/02

    Niederlegung des Urteils bei der Geschäftsstelle

    Jedoch hat der BFH in Fortführung jenes Beschlusses bereits mehrfach ausgesprochen, dass in diesem Falle die Fünf-Monats-Frist mit dem Ablauf des Tages beginne, an dem das von den Richtern unterschriebene Urteil ohne Tatbestand, Entscheidungsgründe und Rechtsmittelbelehrung entsprechend § 105 Abs. 4 Satz 2 FGO der Geschäftsstelle übergeben worden ist, spätestens jedoch mit dem Ablauf desjenigen Tages, an dem das Urteil der Geschäftsstelle nach dieser Vorschrift bzw. nach § 104 Abs. 2 FGO hätte übergeben werden müssen (BFH-Urteile vom 10. November 1993 II R 39/91, BFHE 172, 404, BStBl II 1994, 187; vom 21. August 1997 V R 30/97, BFH/NV 1998, 589, und vom 7. Juli 1999 VIII R 81/98, BFH/NV 1999, 1626; BFH-Beschluss vom 23. August 2002 IV B 89/01, BFH/NV 2003, 177; Senatsurteil vom 13. August 1998 VII R 30/98, BFH/NV 1999, 208).
  • BFH, 02.08.2006 - I B 136/05

    Zu den Darlegungsvoraussetzungen einer grundsätzlichen Bedeutung bei Ablehnung

    Denn das Urteil wurde innerhalb der vom Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes im Beschluss vom 27. April 1993 GmS-OGB 1/92 (BVerwGE 92, 367) festgelegten "5-Monats-Grenze" --und damit i.S. des § 105 Abs. 4 Satz 3 FGO alsbald nach der Übergabe des Tenors an die Geschäftsstelle (zur entsprechenden Anwendung dieser Maßgabe im Falle der Zustellung des Urteil gemäß § 104 Abs. 2 FGO s. BFH-Beschluss vom 7. Juli 1999 VIII R 81/98, BFH/NV 1999, 1626)-- "komplettiert".
  • BFH, 02.08.2006 - I B 134/05

    Urteil nicht mit Gründen versehen? Fünf-Monats-Grenze

    Denn das Urteil wurde innerhalb der vom Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes im Beschluss vom 27. April 1993 GmS-OGB 1/92 (BVerwGE 92, 367) festgelegten "5-Monats-Grenze" --und damit i.S. des § 105 Abs. 4 Satz 3 FGO alsbald nach der Übergabe des Tenors an die Geschäftsstelle (zur entsprechenden Anwendung dieser Maßgabe im Falle der Zustellung des Urteil gemäß § 104 Abs. 2 FGO s. BFH-Beschluss vom 7. Juli 1999 VIII R 81/98, BFH/NV 1999, 1626)-- "komplettiert".
  • BFH, 05.12.2003 - XI B 69/03

    Kein Verfahrensverstoß bei verspäteter Niederlegung der Urteilsformel in der

    Diese Grundsätze gelten entsprechend auch für den hier zu entscheidenden Fall der Zustellung des Urteils anstelle einer Verkündung mit der Maßgabe, dass die Frist nicht mit der Verkündung, sondern mit der tatsächlichen Übergabe der unterschriebenen Urteilsformel, spätestens aber mit Ablauf des Tages beginnt, an dem die unterschriebene Urteilsformel der Geschäftsstelle gemäß § 104 Abs. 2 2. Halbsatz FGO zu übergeben gewesen wäre (BFH-Beschluss vom 7. Juli 1999 VIII R 81/98, BFH/NV 1999, 1626, m.w.N.).
  • BFH, 18.05.2001 - X R 31/01

    Änderung des Steuerprozessrechts - Begründungspflicht - Wiedereinsetzung in den

    Nach der für diese Änderung des Steuerprozessrechts geltenden gesetzgeberischen zeitlichen Geltungsanordnung war die in § 116 FGO a.F. geregelte, nunmehr entfallene zulassungsfreie Revision noch statthaft, aber --ebenso wie die zugelassene Revision-- der allgemeinen, fristgebundenen Begründungspflicht des § 120 Abs. 2 FGO a.F. unterworfen (z.B. die Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 7. Juli 1999 VIII R 81/98 und VIII R 15/99, BFH/NV 1999, 1626 und 1627; Gräber, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., 1997, § 116 Rz. 3, m.w.N.).
  • BFH, 13.07.2001 - VI R 139/99

    Anfechtungsklage - Herabsetzung der Einkommensteuer - Übertragung auf

    Dies gilt entsprechend auch für den Fall der Zustellung des Urteils anstelle der Verkündung i.S. des § 104 Abs. 2 FGO (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteil vom 7. Juli 1999 VIII R 81/98, BFH/NV 1999, 1626).
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