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   BFH, 22.01.1990 - VIII S 7/89   

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https://dejure.org/1990,14639
BFH, 22.01.1990 - VIII S 7/89 (https://dejure.org/1990,14639)
BFH, Entscheidung vom 22.01.1990 - VIII S 7/89 (https://dejure.org/1990,14639)
BFH, Entscheidung vom 22. Januar 1990 - VIII S 7/89 (https://dejure.org/1990,14639)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Rechtsverteidigung im Beschwerdeverfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 30.09.1981 - IVb ZR 694/80

    Rückwirkende Bewilligung von Armenrecht (Prozesskostenhilfe) - Bewilligung von

    Auszug aus BFH, 22.01.1990 - VIII S 7/89
    PKH ist deshalb dem Rechtsmittelbeklagten, der in erster Instanz obgesiegt hat, erst dann zu bewilligen, wenn der Gegner sein Rechtsmittel begründet hat und die Voraussetzungen für die Verwerfung des Rechtsmittels als unzulässig offensichtlich nicht gegeben sind (BGH-Beschlüsse vom 14. Oktober 1953 II ZR 127/53, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1954, 149; vom 30. September 1981 IV b ZR 694/80, NJW 1982, 446).
  • BGH, 14.10.1953 - II ZR 127/53
    Auszug aus BFH, 22.01.1990 - VIII S 7/89
    PKH ist deshalb dem Rechtsmittelbeklagten, der in erster Instanz obgesiegt hat, erst dann zu bewilligen, wenn der Gegner sein Rechtsmittel begründet hat und die Voraussetzungen für die Verwerfung des Rechtsmittels als unzulässig offensichtlich nicht gegeben sind (BGH-Beschlüsse vom 14. Oktober 1953 II ZR 127/53, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1954, 149; vom 30. September 1981 IV b ZR 694/80, NJW 1982, 446).
  • BFH, 22.01.1990 - VIII S 8/89
    Auszug aus BFH, 22.01.1990 - VIII S 7/89
    Anmerkung: Mit Beschluß vom 22. Januar VIII S 8/89 hat der BFH das Gesuch des Antragstellers auf Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für die Rechtsverteidigung im Revisionsverfahren abgelehnt.
  • BFH, 17.04.2014 - III S 14/13

    Prozesskostenhilfe für den Beigeladenen für ein vom Kläger angestrengtes

    NV: Dem vom FG zum Klageverfahren Beigeladenen ist für ein vom Kläger angestrengtes Beschwerdeverfahren wegen Nichtzulassung der Revision gegen das klageabweisende Urteil Prozesskostenhilfe nicht zu bewilligen, wenn aus der Beschwerdebegründung erkennbar ist, dass es voraussichtlich mangels ordnungsgemäßer Darlegung von Zulassungsgründen nicht zu einer Sachentscheidung kommen wird (Bestätigung der BFH-Rechtsprechung, vgl. Beschluss vom 22. Januar 1990 VIII S 7/89, BFH/NV 1991, 473).

    Hierzu vertritt der BFH --in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs --BGH-- (vgl. BGH-Beschlüsse vom 30. September 1981 IVb ZR 694/80, Neue Juristische Wochenschrift 1982, 446; vom 7. Februar 2001 XII ZR 26/99, Neue Juristische Wochenschrift Rechtsprechungs-Report Zivilrecht 2001, 1009)-- die Auffassung, dass PKH dem Rechtsmittelbeklagten, der in erster Instanz obsiegt hat, erst dann zu bewilligen ist, wenn der Gegner sein Rechtsmittel begründet hat und die Voraussetzungen für die Verwerfung des Rechtsmittels als unzulässig offensichtlich nicht gegeben sind (BFH-Beschluss vom 22. Januar 1990 VIII S 7/89, BFH/NV 1991, 473).

    Diese Grundsätze wendet der BFH auch auf einen Beigeladenen an, der --wie im Streitfall-- die Zurückweisung der vom Kläger eingelegten Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision gegen das klageabweisende Urteil begehrt (BFH-Beschluss in BFH/NV 1991, 473).

    Für dieses Ergebnis spricht auch die Überlegung, dass ein Beigeladener im Allgemeinen keine besonderen Nachteile erleidet, wenn er sich am Rechtsmittelverfahren nicht mit eigenen Anträgen und Rechtsausführungen beteiligt (vgl. dazu auch BFH-Beschluss in BFH/NV 1991, 473).

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