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   BGH, 28.11.2006 - VIII ZB 116/05   

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https://dejure.org/2006,8772
BGH, 28.11.2006 - VIII ZB 116/05 (https://dejure.org/2006,8772)
BGH, Entscheidung vom 28.11.2006 - VIII ZB 116/05 (https://dejure.org/2006,8772)
BGH, Entscheidung vom 28. November 2006 - VIII ZB 116/05 (https://dejure.org/2006,8772)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Maßgebliche Frist zur Begründung der Berufung; Zweck der Ausfertigung eines Urteils; Anforderungen an Form und Inhalt einer Urteilsausfertigung; Folgen der Zustellung einer unvollständigen Ausfertigung auf die Berufungsbegründungsfrist

  • Judicialis

    ZPO § 170 Abs. 2 a.F.; ; ZPO § 317 Abs. 1; ; ZPO § 317 Abs. 4; ; ZPO § 520 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 522 Abs. 1; ; ZPO § 522 Abs. 1 Satz 4; ; ZPO § 574 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 574 Abs. 2; ; ZPO § 575

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 317 Abs. 4
    Anforderungen an die Zustellung eines Urteils

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Vollständige Ausfertigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.05.1994 - IV ZR 8/94

    Beginn der Berufungsfrist - Formvorschriften an eine Berufung - Maßgeblichkeit

    Auszug aus BGH, 28.11.2006 - VIII ZB 116/05
    Das Gesetz sieht eine bestimmte äußere Form für den Ausfertigungsvermerk nicht vor (zu alledem siehe BGH, Urteil vom 18. Mai 1994 - IV ZR 8/94, VersR 1994, 1495 unter 2 b m.w.Nachw.).
  • BGH, 23.10.2003 - I ZB 45/02

    Ordnungsgeld gegen C & A wegen Verkaufsaktion zur Euro-Einführung bestätigt

    Auszug aus BGH, 28.11.2006 - VIII ZB 116/05
    Insoweit gilt nichts anderes als bei der Beglaubigung der Abschrift eines zuzustellenden Schriftstücks nach § 170 Abs. 2 ZPO a.F. (dazu siehe BGHZ 156, 335, 341 m.w.Nachw.; ferner OLG Celle, OLG-Report 1999, 328, 329; OLG Bamberg, OLG-Report 2002, 239, 240; vgl. jetzt § 169 Abs. 2 ZPO).
  • BGH, 09.06.2010 - XII ZB 132/09

    Voraussetzung des Berufungsfristbeginns

    Durch die Ausfertigung soll dem Zustellungsempfänger die Gewähr der Übereinstimmung mit der bei den Akten verbleibenden Urteilsurschrift geboten werden (BGHZ 100, 234, 237 = NJW 1987, 2868 m.w.N. sowie BGH Beschlüsse vom 20. Juni 1989 - X ZB 12/87 und vom 28. November 2006 - VIII ZB 116/05 - jeweils veröffentlicht bei juris).

    Solange keine Ausfertigung der in den Akten verbleibenden Urschrift des Urteils erstellt ist, ist der Zweck, das Urteil nach außen zu vertreten, nicht erreicht (vgl. BGH Beschluss vom 28. November 2006 - VIII ZB 116/05 - veröffentlicht bei juris).

  • BGH, 09.06.2010 - XII ZB 133/09

    Beginn der Berufungsfrist bei unterbliebener Zustellung der Urteilsausfertigung

    Durch die Ausfertigung soll dem Zustellungsempfänger die Gewähr der Übereinstimmung mit der bei den Akten verbleibenden Urteilsurschrift geboten werden (BGHZ 100, 234, 237 = NJW 1987, 2868 m.w.N. sowie BGH Beschlüsse vom 20. Juni 1989 - X ZB 12/87 und vom 28. November 2006 - VIII ZB 116/05 - jeweils veröffentlicht bei juris).

    Solange keine Ausfertigung der in den Akten verbleibenden Urschrift des Urteils erstellt ist, ist der Zweck, das Urteil nach außen zu vertreten, nicht erreicht (vgl. BGH Beschluss vom 28. November 2006 - VIII ZB 116/05 - veröffentlicht bei juris).

  • BGH, 19.06.2019 - IV ZR 224/18

    Anforderungen an den Zurückweisungsbeschluss des Berufungsgerichts; Verletzung

    Die Urteilsabschrift muss aber zumindest durch die Unterschrift des Urkundsbeamten, das Gerichtssiegel oder den Dienststempel und Worte wie "Ausfertigung" oder "ausgefertigt" erkennen lassen, dass es sich um eine Ausfertigung im Sinne des § 317 Abs. 4 ZPO handeln soll (Senatsurteil vom 18. Mai 1994 - IV ZR 8/94, VersR 1994, 1495 unter 2 b [juris Rn. 9]; BGH, Beschlüsse vom 28. Oktober 2010 aaO; vom 9. Juni 2010 aaO Rn. 8; vom 28. November 2006 - VIII ZB 116/05, juris Rn. 5; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 27.05.2015 - IV ZB 32/14

    Anforderungen an die Zustellung der Ausfertigung eines Urteils

    Mit seiner Unterschrift erklärt der Urkundsbeamte, dass das in der Ausfertigung wiedergegebene Urteil mit der Urschrift übereinstimmt (vgl. BGH, Beschluss vom 28. November 2006 - VIII ZB 116/05, juris Rn. 5).
  • LG München I, 07.08.2008 - 34 S 20431/04

    Internetauktion: Anwendbarkeit des Fernabsatzrechts; Sittenwidrigkeit auf Grund

    Der Berufungskläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens BGH VIII ZB 116/05.
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