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   BGH, 23.03.2004 - VIII ZB 145/03   

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BGH, 23.03.2004 - VIII ZB 145/03 (https://dejure.org/2004,3006)
BGH, Entscheidung vom 23.03.2004 - VIII ZB 145/03 (https://dejure.org/2004,3006)
BGH, Entscheidung vom 23. März 2004 - VIII ZB 145/03 (https://dejure.org/2004,3006)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Grundsatz der Kosten sparenden Prozessführung; Reisekosten für die Wahrnehmung auswärtiger Termine; Konzentration der Mahnverfahren auf eine Anwaltskanzlei

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Rechtsanwalt - Beauftragung am Prozessgericht

  • Judicialis

    ZPO § 91 Abs. 2 Satz 3; ; ZPO § 91 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91 Abs. 2 S. 1
    Erstattungsfähigkeit der Kosten mehrerer eingeschalteter Rechtsanwälte

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 866
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.10.2002 - VIII ZB 30/02

    Erstattungsfähigkeit der Kosten des Unterbevollmächtigten

    Auszug aus BGH, 23.03.2004 - VIII ZB 145/03
    Sie ist lediglich gehalten, unter mehreren gleichartigen Maßnahmen die kostengünstigste auszuwählen (Senatsbeschluß vom 16. Oktober 2002 - VIII ZB 30/02, NJW 2003, 898 = WM 2003, 1617 = BGHReport 2003, 152 unter II 2 b bb; BGH, Beschluß vom 11. November 2003 - VI ZB 41/03, BGHReport 2004, 345 unter II 2 b bb).

    Etwas anderes kann allenfalls dann gelten, wenn schon im Zeitpunkt der Beauftragung des Rechtsanwalts feststeht, daß ein eingehendes Mandantengespräch für die Prozeßführung nicht erforderlich sein wird (Senatsbeschluß vom 16. Oktober 2002 aaO unter II 2 b bb (1) und (2)).

  • BGH, 11.11.2003 - VI ZB 41/03

    Verfahrensrecht - Zuziehung eines Rechtsanwaltes

    Auszug aus BGH, 23.03.2004 - VIII ZB 145/03
    Sie ist lediglich gehalten, unter mehreren gleichartigen Maßnahmen die kostengünstigste auszuwählen (Senatsbeschluß vom 16. Oktober 2002 - VIII ZB 30/02, NJW 2003, 898 = WM 2003, 1617 = BGHReport 2003, 152 unter II 2 b bb; BGH, Beschluß vom 11. November 2003 - VI ZB 41/03, BGHReport 2004, 345 unter II 2 b bb).
  • BGH, 21.01.2004 - IV ZB 32/03

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines nicht am Prozessgericht zugelassenen

    Auszug aus BGH, 23.03.2004 - VIII ZB 145/03
    Die Zuziehung eines in der Nähe ihres Wohn- oder Geschäftsortes ansässigen Rechtsanwalts durch eine an einem auswärtigen Gericht klagende oder verklagte Partei stellt in der Regel eine Maßnahme zweckentsprechender Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung dar, weil ein persönliches Informations- und Beratungsgespräch zwischen Partei und Anwalt mindestens zu Beginn eines Mandats in der ganz überwiegenden Mehrzahl der Fälle erforderlich und sinnvoll ist (BGH aaO und Beschluß vom 21. Januar 2004 - IV ZB 32/03 unter III 1).
  • BGH, 28.06.2006 - IV ZB 44/05

    Erstattungsfähigkeit fiktiver Reisekosten des bevollmächtigten Hausanwalts einer

    Dies ist (u.a.) dann der Fall, wenn bereits zum Zeitpunkt der Beauftragung des Hauptbevollmächtigten feststeht, dass ein eingehendes Mandantengespräch nicht erforderlich sein wird (BGH, Beschlüsse vom 3. März 2005 - I ZB 24/04 - NJW-RR 2005, 922 unter II 2 c; vom 2. Dezember 2004 aaO unter II 3 b; vom 9. September 2004 aaO unter 3 b; vom 23. März 2004 - VIII ZB 145/03 - FamRZ 2004, 866 unter 2; vom 11. November 2003 aaO unter 2 b bb (b)), wie beispielsweise bei einem Unternehmen, das über eine eigene, die Sache bearbeitende Rechtsabteilung verfügt (Senatsbeschluss vom 21. Januar 2004 aaO unter 2 a; BGH, Beschlüsse vom 13. Mai 2004 aaO unter 1; vom 6. Mai 2004 aaO unter II; vom 16. Oktober 2002 - VIII ZB 30/02 - NJW 2003, 898 unter B II 2 b bb (2)).
  • BGH, 20.10.2005 - VII ZB 53/05

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Rechtsbeistands im Mahnverfahren

    Die Partei hat unter mehreren gleichartigen Maßnahmen die kostengünstigste auszuwählen (BGH, Beschluss vom 23. März 2004 - VIII ZB 145/03, FamRZ 2004, 866 mit Nachw.).

    aa) Es kann offen bleiben, ob die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, unter denen die Kosten eines Unterbevollmächtigten am Ort des Prozessgerichts erstattungsfähig sind (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 2. Dezember 2004 - I ZB 4/04, MDR 2005, 417; Beschluss vom 23. März 2004 - VIII ZB 145/03, FamRZ 2004, 866; Beschluss vom 13. Mai 2004 - I ZB 3/04, NJW-RR 2004, 1212, 1213 mit Nachw.).

  • BGH, 21.12.2017 - IX ZB 31/16

    Rechtsanwaltskosten: Anwaltswechsel zwischen dem Mahnverfahren und dem

    cc) Für den Fall eines Anwaltswechsels zwischen Mahn- und streitigem Verfahren kann nichts anderes gelten (vgl. bereits BGH, Beschluss vom 23. März 2004 - VIII ZB 145/03, FamRZ 2004, 866; vom 20. Oktober 2005 - VII ZB 53/05, NJW 2006, 446 Rn. 9 f; Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, RVG, 23. Aufl., Nr. 3305-3308 VV RVG Rn. 86a; Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO, 38. Aufl., § 91 Rn. 38).
  • BGH, 02.12.2004 - I ZB 4/04

    "Unterbevollmächtigter III"; Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines ständig

    a) Die Zuziehung eines in der Nähe ihres Wohn- oder Geschäftsortes ansässigen Rechtsanwalts durch eine an einem auswärtigen Gericht klagende oder verklagte Partei ist in der Regel als eine Maßnahme zweckentsprechender Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung anzusehen, weil ein persönliches Informations- und Beratungsgespräch zwischen Partei und Anwalt mindestens zu Beginn eines Mandats in der ganz überwiegenden Mehrzahl der Fälle erforderlich und sinnvoll ist (vgl. BGH, Beschl. v. 23.3.2004 - VIII ZB 145/03, FamRZ 2004, 866 m.w.N.).
  • BGH, 09.09.2004 - I ZB 5/04

    "Unterbevollmächtigter II"; Erstattungsfähigkeit der Kosten eines

    a) Die Zuziehung eines in der Nähe ihres Wohn- oder Geschäftsortes ansässigen Rechtsanwalts durch eine an einem auswärtigen Gericht klagende oder verklagte Partei ist danach in der Regel als eine Maßnahme zweckentsprechender Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung anzusehen, weil ein persönliches Informations- und Beratungsgespräch zwischen Partei und Anwalt mindestens zu Beginn eines Mandats in der ganz überwiegenden Mehrzahl der Fälle erforderlich und sinnvoll ist (vgl. BGH, Beschl. v. 23.3.2004 - VIII ZB 145/03, FamRZ 2004, 866 m.w.N.).
  • BGH, 04.04.2006 - VI ZB 66/04

    Erstattungspflicht der Kosten eines von einem Haftpflichtversicherer am

    Darüber hinaus ist die Zuziehung eines in der Nähe ihres Wohn- oder Geschäftsortes ansässigen Rechtsanwalts durch eine an einem auswärtigen Gericht klagende oder verklagte Partei in der Regel nicht nur deshalb als eine Maßnahme zweckentsprechender Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung anzusehen, weil ein persönliches Informations- und Beratungsgespräch zwischen Partei und Anwalt mindestens zu Beginn eines Mandats in der ganz überwiegenden Mehrzahl der Fälle erforderlich und sinnvoll erscheint (vgl. BGH, Beschluss vom 23. März 2004 - VIII ZB 145/03 - FamRZ 2004, 866).
  • AG Plön, 10.11.2011 - 2 C 645/11

    Generelle Erstattungsfähigkeit der Inkassokosten des Mahnverfahrens bis zu einem

    Bei der Beurteilung, ob aufgewendete Prozesskosten notwendig im Sinne des § 91 Abs. 1 ZPO sind, ist darauf abzustellen, ob eine verständige und wirtschaftlich vernünftige Partei die kostenauslösende Maßnahme im Zeitpunkt ihrer Veranlassung als sachdienlich ansehen durfte (BGH FamRZ 2004, 866).
  • OLG Celle, 03.01.2014 - 2 W 275/13

    Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten im Spruchverfahren

    Die Partei darf also ihr berechtigtes Interesse verfolgen und die zur vollen Wahrnehmung ihrer Belange erforderlichen Schritte ergreifen (vgl. BGH FamRZ 2004, 866 f., Rn. 27 Juris).
  • OLG Karlsruhe, 25.05.2005 - 15 W 23/05

    Voraussetzung für eine Erstattungsfähigkeit der Kosten eines für das

    Entscheidend ist, ob eine "verständige und wirtschaftlich vernünftige Partei" die Kosten auslösende Maßnahme im Zeitpunkt ihrer Veranlassung als sachdienlich ansehen durfte (vgl. BGH, FamRZ 2004, 866).

    Es ist daher - für die Frage eines Anwaltswechsels - anerkannt, dass wirtschaftlich sinnvolle Gründe erforderlich sind, wenn der Gläubiger nach einem Anwaltswechsel die vollen Kosten sowohl des Rechtsanwalts des Mahnverfahrens als auch des Rechtsanwalts des streitigen Verfahrens erstattet bekommen möchte (vgl. BGH, FamRZ 2004, 866).

    Der Senat ist der Auffassung, dass die für die vorliegende Entscheidung maßgeblichen Grundsätze durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 23.03.2004 (BGH, FamRZ 2004, 866) geklärt sind.

  • OLG Frankfurt, 24.06.2008 - 18 W 160/08

    Rechtsanwaltsvergütung: Erstattungsfähigkeit der Gebühr des

    Sie hat lediglich unter mehreren gleichrangigen Alternativen die kostengünstigste zu wählen (st. Rspr.; z.B. BGH, Beschluss vom 23.3.2004, Az.: VIII ZB 145/03; juris, Rd. 27).
  • LG Bonn, 08.11.2011 - 8 T 111/11

    Festsetzung und Erstattungsfähigkeit von Kosten für die Beauftragung eines

  • OLG Stuttgart, 03.02.2009 - 8 W 29/09

    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines auswärtigen "Hausanwalts"

  • OLG Celle, 18.02.2008 - 2 W 41/08

    Anspruch eines Berufungsbeklagten auf Erstattung einer 1,1 Verfahrensgebühr im

  • BPatG, 16.04.2012 - 4 ZA (pat) 35/11

    Rechtsbeschwerde im Kostenfestsetzungsverfahren -

  • OLG Celle, 26.02.2008 - 2 W 49/08

    Erstattungsfähigkeit einer vollen Verfahrensgebühr bei Erwiderung auf die

  • OLG Brandenburg, 03.01.2006 - 9 WF 349/05

    Privatgutachterkosten: Keine Erstattungsfähigkeit der Kosten eines

  • BGH, 09.09.2004 - I ZB 7/04

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Unterbevollmächtigten

  • OLG Celle, 03.06.2013 - 17 WF 107/13

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines auswärtigen Verfahrensbevollmächtigten bei

  • OLG Brandenburg, 11.04.2022 - 6 W 19/22

    Sofortige Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung; Voraussetzungen für die

  • OLG Koblenz, 22.05.2006 - 14 W 300/06

    Erstattungsfähigkeit von Reisekosten des Prozessbevollmächtigten eines großen

  • LG Stuttgart, 09.09.2005 - 22 O 340/03

    "Hausanwalt" - Übernahme der fiktiven Reisekosten

  • OLG Brandenburg, 03.02.2023 - 6 W 14/23

    Durch eine Partei eingeholte verfahrensbegleitende privatgutachterlicher

  • OLG Saarbrücken, 05.11.2009 - 9 W 308/09

    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines nicht am Gerichtsort ansässigen

  • BPatG, 07.05.2012 - 4 ZA (pat) 13/12

    Mitwirkender Rechtsanwalt III - Patentnichtigkeitsklageverfahren -

  • OLG Saarbrücken, 08.03.2010 - 9 W 382/09

    Kostenerstattung: Erstattungsfähigkeit der Kosten eines vom auswärtigen

  • OLG Brandenburg, 28.09.2023 - 6 W 94/23

    Sind Reisekosten eines "Rechtsanwalts am dritten Ort" erstattungsfähig?

  • OLG Brandenburg, 14.04.2021 - 6 W 99/19

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines von der im Verkehrsunfallprozess verklagten

  • OLG Brandenburg, 23.11.2020 - 6 W 89/20
  • BPatG, 21.08.2008 - 3 ZA (pat) 44/08
  • BPatG, 07.08.2008 - 3 ZA (pat) 39/08
  • BPatG, 01.09.2008 - 3 Ni 22/04
  • BPatG, 01.09.2008 - 3 ZA (pat) 51/08
  • BPatG, 07.08.2008 - 3 Ni 55/01
  • BPatG, 21.08.2008 - 3 Ni 22/06
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