Rechtsprechung
BGH, 13.03.1991 - VIII ZB 41/90 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Sofortige Beschwerde gegen die Verwerfung einer Berufung aufgrund von Unzulässigkeit - Maßgeblich für das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde ist, dass gegen ein Urteil gleichen Inhalts die Revision zulässig wäre - Gleichstellung eines Urteils des Bezirksgericht der ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EinigungsV Art. 8; ZPO § 519 Abs. 2
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- WM 1991, 705
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 20.10.1992 - VI ZB 23/92
Sofortige Beschwerde gegen berufungverwerfenden Beschluß des Bezirksgerichts
Gegen Endurteile der Bezirksgerichte ist die Revision (und damit auch im Fall des § 519 b Abs. 2 ZPO die sofortige Beschwerde gegen Beschlüsse des Bezirksgerichts) nur dann gegeben, wenn das Bezirksgericht anstelle des Oberlandesgerichts, nicht hingegen anstelle des Landgerichts entschieden hat (vgl. BGH, Beschluß vom 13. März 1991 - VIII ZB 41/90 - DtZ 1991, 213).Demgemäß hat hier das Bezirksgericht im Berufungsverfahren die Stelle des Landgerichts eingenommen; dieses hatte dann über die Berufung in den Rechtszug abschließender Weise zu entscheiden (vgl. Einigungsvertrag Art. 8 Anl. I Kapitel III Sachgebiet A Abschnitt III Nr. 1 Buchstabe h Abs. 2; BGH, Beschluß vom 13. März 1991 - VIII ZB 41/90, aaO. S. 214).
- BGH, 20.04.1994 - VIII ZR 261/93
Verwerfung einer Revision wegen Unzulässigkeit - Erfordernis des Vorliegens eines …
Hat aber das Bezirksgericht in der Funktion des Landgerichts als Berufungsgericht entschieden, scheidet eine Anfechtung dieser Entscheidung aus (Senatsbeschluß vom 13. März 1991 - VIII ZB 41/90 = DtZ 1991, 213 f; Senatsurteil vom 18. März 1992 - VIII ZR 112/91 = DtZ 1992, 216 f). - BGH, 29.09.1993 - VIII ZB 29/93
Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen einen Beschluss des Bezirksgerichts
Dies hat zur Folge, daß dagegen kein weiteres Rechtsmittel gegeben ist (BGH, Beschluß vom 13. März 1991 - VIII ZB 41/90 = WM 1991, 705; Beschluß vom 30. September 1992 - VIII ZB 24/92, unveröffentlicht, Beschlußumdruck S. 4 f; Beschluß vom 20. Oktober 1992 - VI ZB 23/92 = WM 1993, 176).
- BGH, 30.09.1992 - VIII ZB 24/92
Ein vom Justizminister der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) genehmigtes …
Dies hat zur Folge, daß dagegen kein weiteres Rechtsmittel gegeben ist (BGH, Beschluß vom 13. März 1991 - VIII ZB 41/90 = WM 1991, 705). - BGH, 08.07.1992 - VIII ZB 17/92
Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde - Statthaftigkeit der sofortigen …
Die sofortige Beschwerde der Klägerin mußte daher als unzulässig verworfen werden (vgl. Senatsbeschluß vom 13. März 1991 - VIII ZB 41/90 = WM 1991, 705 f); eine Prüfung ihrer Begründetheit ist dem Senat verwehrt. - BGH, 29.06.1994 - VIII ZB 25/94
Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde gegen einen Beschluss des …
Hat deshalb das Bezirksgericht in der Funktion des Landgerichts entschieden, so scheidet eine Anfechtung dieser Entscheidung aus (Senatsbeschluß vom 13. März 1991 - VIII ZB 41/90 = WM 1991, 705; zuletzt Senatsurteil vom 20. April 1994 - VIII ZR 261/93 m.w.Nachw.).