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   BGH, 26.04.2016 - VIII ZB 47/15   

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https://dejure.org/2016,14756
BGH, 26.04.2016 - VIII ZB 47/15 (https://dejure.org/2016,14756)
BGH, Entscheidung vom 26.04.2016 - VIII ZB 47/15 (https://dejure.org/2016,14756)
BGH, Entscheidung vom 26. April 2016 - VIII ZB 47/15 (https://dejure.org/2016,14756)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 43 ZPO, § 47 Abs 2 ZPO
    Richterablehnung: Verlust des Ablehnungsrechts bei Weiterverhandeln nach Anbringung des Ablehnungsgesuchs

  • verkehrslexikon.de

    Verlust des Ablehnungsrechts bei Weiterverhandeln nach Anbringung des Ablehnungsgesuchs

  • IWW

    § 185 BGB, § ... 816 Abs. 2 BGB, § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO, § 575 ZPO, § 577 Abs. 3 ZPO, § 43 ZPO, § 128 Abs. 2 ZPO, § 47 Abs. 2 ZPO, § 44 ZPO, § 47 Abs. 2 Satz 2 ZPO, § 47 ZPO, § 47 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 47 Abs. 1 ZPO, § 29 Abs. 2 StPO, § 577 Abs. 5 Satz 1 ZPO, § 42 Abs. 2 ZPO, § 139 ZPO, §§ 273, 278 Abs. 2 Satz 2, § 522 Abs. 2 Satz 2 ZPO, § 185 Abs. 2 BGB, § 67 ZPO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verlust des Ablehnungsrechts nach Einlass einer Partei auf die weitere Verhandlung nach Ablehnung des Richters wegen Besorgnis der Befangenheit; Rechtfertigung des Misstrauens gegen die Unparteilichkeit eines Richters

  • Anwaltsblatt

    § 43 ZPO
    Befangenheit: Ablehnungsrecht entfällt nicht durch Weiterverhandeln

  • rewis.io

    Richterablehnung: Verlust des Ablehnungsrechts bei Weiterverhandeln nach Anbringung des Ablehnungsgesuchs

  • ra.de
  • RA Kotz

    Befangenheit - Rechtsverlust

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 43; ZPO § 47 Abs. 2
    Verlust des Ablehnungsrechts nach Einlass einer Partei auf die weitere Verhandlung nach Ablehnung des Richters wegen Besorgnis der Befangenheit; Rechtfertigung des Misstrauens gegen die Unparteilichkeit eines Richters

  • rechtsportal.de

    ZPO § 43 ; ZPO § 47 Abs. 2 ; ZPO § 577 Abs. 3
    Verlust des Ablehnungsrechts nach Einlass einer Partei auf die weitere Verhandlung nach Ablehnung des Richters wegen Besorgnis der Befangenheit; Rechtfertigung des Misstrauens gegen die Unparteilichkeit eines Richters

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auf weitere Verhandlung eingelassen: Kein Verlust des Ablehnungsrechts!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    § 43 ZPO
    Befangenheit: Ablehnungsrecht entfällt nicht durch Weiterverhandeln

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Unzulässigkeit eines Befangenheitsantrages wegen nachfolgender Antragstellung?

Besprechungen u.ä. (4)

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    Recht der Richterablehnung: Weiterverhandeln macht Befangenheitsantrag nicht unzulässig

  • Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Kein Verlust des Ablehnungsrechts bei Weiterverhandeln

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    § 43 ZPO
    Befangenheit: Ablehnungsrecht entfällt nicht durch Weiterverhandeln

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Auf weitere Verhandlung eingelassen: Ablehnungsrecht nach § 43 ZPO verloren? (IBR 2016, 557)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2016, 887
  • MDR 2016, 1005
  • MDR 2016, 902
  • FamRZ 2016, 1456
  • AnwBl 2016, 773
  • AnwBl Online 2016, 604
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 02.10.2003 - V ZB 22/03

    Besorgnis der Befangenheit bei Hinweis auf Verjährung

    Auszug aus BGH, 26.04.2016 - VIII ZB 47/15
    Entscheidend ist, ob aus der Sicht der den Richter ablehnenden Partei bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 2. Oktober 2003 - V ZB 22/03, BGHZ 156, 269, 270; vom 15. März 2012 - V ZB 102/11, NJW 2012, 1890 Rn. 10; vom 13. Januar 2016 - VII ZR 36/14, NJW 2016, 1022 Rn. 9; BVerfGE 88, 17, 23; jeweils mwN).

    Kriterium für die Unparteilichkeit des Richters ist die Gleichbehandlung der Parteien, so dass er sich der Ablehnung aussetzt, wenn er, ohne Stütze im Verfahrensrecht, die Äquidistanz zu den Parteien aufgibt und sich zum Berater einer Seite macht (BGH, Beschluss vom 2. Oktober 2003 - V ZB 22/03, aaO).

    Er muss vielmehr im Rahmen der materiellen Prozessleitung, zu der die in § 139 ZPO vorgesehenen Erörterungen, Fragen und Hinweise zählen (vgl. auch §§ 273, 278 Abs. 2 Satz 2, § 522 Abs. 2 Satz 2 ZPO), das Verfügungsrecht der Parteien über das Streitverhältnis und deren alleinige Befugnis zur Beibringung des Prozessstoffes respektieren (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Oktober 2003 - V ZB 22/03, aaO).

  • BGH, 05.02.2008 - VIII ZB 56/07

    Zeitpunkt für die Geltendmachung eines in der mündlichen Verhandlung zutage

    Auszug aus BGH, 26.04.2016 - VIII ZB 47/15
    Der Gesetzeswortlaut regelt ausdrücklich nur den Fall, in dem die Partei trotz Kenntnis des Ablehnungsgrundes - zunächst - darauf verzichtet, diesen geltend zu machen und sich auf die weitere Verhandlung einlässt (vgl. dazu BGH, Urteil vom 7. Dezember 2005 - XII ZR 94/03, BGHZ 165, 223, 226; Beschlüsse vom 24. April 2013 - RiZ 4/12, juris Rn. 18; vom 5. Februar 2008 - VIII ZB 56/07, NJW-RR 2008, 800 Rn. 5).

    (2) Dies entspricht dem Zweck der Norm, eine Partei, die an der Unbefangenheit des Richters zweifelt, anzuhalten, dies alsbald kund zu tun; dadurch soll ihr unter anderem die Möglichkeit genommen werden, einen Rechtsstreit willkürlich zu verzögern und bereits geleistete prozessuale Arbeit nutzlos zu machen (BGH, Beschlüsse vom 5. Februar 2008 - VIII ZB 56/07, aaO; vom 1. Juni 2006 - V ZB 193/05, NJW 2006, 2776, Rn. 13 mwN).

  • BGH, 12.07.2012 - IX ZR 213/11

    Insolvenzverfahren: Anspruch des Verwalters auf Erstattung einer durch den vom

    Auszug aus BGH, 26.04.2016 - VIII ZB 47/15
    Abgesehen davon, dass in der Regel ohnehin davon auszugehen ist, dass sich eine Partei ihr günstiges Vorbringen des Gegners zumindest hilfsweise zu Eigen macht (vgl. BGH, Urteile vom 22. März 2011 - II ZR 215/09, juris Rn. 23; vom 17. Januar 1995 - X ZR 88/93, NJW-RR 1995, 684 unter 2 c bb (1); BVerfG, NJW-RR 2009, 1141, 1142), und dass darüber hinaus auch in der Erhebung der Klage möglicherweise schon eine stillschweigende Genehmigung nach § 185 Abs. 2 BGB liegen kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Juli 2012 - IX ZR 213/11, NJW-RR 2012, 1129 Rn. 16; vom 15. Januar 2009 - IX ZR 237/07, NJW-RR 2009, 705 Rn. 8), zielte der Hinweis des Richters ersichtlich auf eine den Interessen beider Parteien gerecht werdende Lösung ab.
  • BGH, 22.03.2011 - II ZR 215/09

    Zur Haftung von Treugebern einer Kommanditgesellschaft

    Auszug aus BGH, 26.04.2016 - VIII ZB 47/15
    Abgesehen davon, dass in der Regel ohnehin davon auszugehen ist, dass sich eine Partei ihr günstiges Vorbringen des Gegners zumindest hilfsweise zu Eigen macht (vgl. BGH, Urteile vom 22. März 2011 - II ZR 215/09, juris Rn. 23; vom 17. Januar 1995 - X ZR 88/93, NJW-RR 1995, 684 unter 2 c bb (1); BVerfG, NJW-RR 2009, 1141, 1142), und dass darüber hinaus auch in der Erhebung der Klage möglicherweise schon eine stillschweigende Genehmigung nach § 185 Abs. 2 BGB liegen kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Juli 2012 - IX ZR 213/11, NJW-RR 2012, 1129 Rn. 16; vom 15. Januar 2009 - IX ZR 237/07, NJW-RR 2009, 705 Rn. 8), zielte der Hinweis des Richters ersichtlich auf eine den Interessen beider Parteien gerecht werdende Lösung ab.
  • BGH, 15.03.2012 - V ZB 102/11

    Richterablehnung wegen Tätigkeit dessen Ehegatten in der von der Gegenseite

    Auszug aus BGH, 26.04.2016 - VIII ZB 47/15
    Entscheidend ist, ob aus der Sicht der den Richter ablehnenden Partei bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 2. Oktober 2003 - V ZB 22/03, BGHZ 156, 269, 270; vom 15. März 2012 - V ZB 102/11, NJW 2012, 1890 Rn. 10; vom 13. Januar 2016 - VII ZR 36/14, NJW 2016, 1022 Rn. 9; BVerfGE 88, 17, 23; jeweils mwN).
  • BGH, 17.01.1995 - X ZR 88/93

    Beweislast für Verschulden - Beweislastumkehr - Herrschafts- und

    Auszug aus BGH, 26.04.2016 - VIII ZB 47/15
    Abgesehen davon, dass in der Regel ohnehin davon auszugehen ist, dass sich eine Partei ihr günstiges Vorbringen des Gegners zumindest hilfsweise zu Eigen macht (vgl. BGH, Urteile vom 22. März 2011 - II ZR 215/09, juris Rn. 23; vom 17. Januar 1995 - X ZR 88/93, NJW-RR 1995, 684 unter 2 c bb (1); BVerfG, NJW-RR 2009, 1141, 1142), und dass darüber hinaus auch in der Erhebung der Klage möglicherweise schon eine stillschweigende Genehmigung nach § 185 Abs. 2 BGB liegen kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Juli 2012 - IX ZR 213/11, NJW-RR 2012, 1129 Rn. 16; vom 15. Januar 2009 - IX ZR 237/07, NJW-RR 2009, 705 Rn. 8), zielte der Hinweis des Richters ersichtlich auf eine den Interessen beider Parteien gerecht werdende Lösung ab.
  • OLG Köln, 20.07.2001 - 19 U 219/00

    Fristlose Kündigung eines Handelsvertretervertrages

    Auszug aus BGH, 26.04.2016 - VIII ZB 47/15
    Nach einem Teil der Rechtsprechung und Literatur entfällt das Ablehnungsrecht nach § 43 ZPO grundsätzlich auch dann, wenn sich eine Partei nach Anbringen des Gesuchs der weiteren Verhandlung nicht verweigert (OLG München, MDR 1954, 552; OLG Düsseldorf, OLGR 2001, 373; MünchKommZPO/Gehrlein, 4. Aufl., § 43 Rn. 7; Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22. Aufl., § 43 Rn. 3).
  • BGH, 01.06.2006 - V ZB 193/05

    Zulässigkeit der Ablehnung eines Richters in einem anderen Verfahren bei Verlust

    Auszug aus BGH, 26.04.2016 - VIII ZB 47/15
    (2) Dies entspricht dem Zweck der Norm, eine Partei, die an der Unbefangenheit des Richters zweifelt, anzuhalten, dies alsbald kund zu tun; dadurch soll ihr unter anderem die Möglichkeit genommen werden, einen Rechtsstreit willkürlich zu verzögern und bereits geleistete prozessuale Arbeit nutzlos zu machen (BGH, Beschlüsse vom 5. Februar 2008 - VIII ZB 56/07, aaO; vom 1. Juni 2006 - V ZB 193/05, NJW 2006, 2776, Rn. 13 mwN).
  • BGH, 13.01.2016 - VII ZR 36/14

    Ablehnung eines Richters am BGH wegen öffentlicher Äußerungen auf einer

    Auszug aus BGH, 26.04.2016 - VIII ZB 47/15
    Entscheidend ist, ob aus der Sicht der den Richter ablehnenden Partei bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 2. Oktober 2003 - V ZB 22/03, BGHZ 156, 269, 270; vom 15. März 2012 - V ZB 102/11, NJW 2012, 1890 Rn. 10; vom 13. Januar 2016 - VII ZR 36/14, NJW 2016, 1022 Rn. 9; BVerfGE 88, 17, 23; jeweils mwN).
  • BGH, 07.12.2005 - XII ZR 94/03

    Verpflichtung des Gerichts zu Hinweisen auf prozessuale Gestaltungsmöglichkeiten

    Auszug aus BGH, 26.04.2016 - VIII ZB 47/15
    Der Gesetzeswortlaut regelt ausdrücklich nur den Fall, in dem die Partei trotz Kenntnis des Ablehnungsgrundes - zunächst - darauf verzichtet, diesen geltend zu machen und sich auf die weitere Verhandlung einlässt (vgl. dazu BGH, Urteil vom 7. Dezember 2005 - XII ZR 94/03, BGHZ 165, 223, 226; Beschlüsse vom 24. April 2013 - RiZ 4/12, juris Rn. 18; vom 5. Februar 2008 - VIII ZB 56/07, NJW-RR 2008, 800 Rn. 5).
  • BVerfG, 02.12.1992 - 2 BvF 2/90

    Besorgnis der Befangenheit eines Verfassungsrichters infolge der früheren

  • OLG Frankfurt, 17.12.2015 - 8 W 52/15

    Kein Verlust des Ablehnungsrechts bei Verhandlung nach förmlichem

  • BGH, 16.01.2014 - XII ZB 377/12

    Verlust des Richterablehnungsrechts: Einlassung der ablehnenden Partei in die

  • BGH, 15.01.2009 - IX ZR 237/07

    Nachträgliche Genehmigungsfähigkeit einer vor Insolvenzeröffnung vom Schuldner an

  • BVerfG, 15.12.2008 - 1 BvR 69/08

    Verletzung des Willkürverbots (Art 3 Abs 1 GG) durch unzureichende gerichtliche

  • BGH, 24.04.2013 - RiZ 4/12

    Richterablehnung: Befangenheit des Vorsitzenden des Dienstgerichts des Bundes im

  • Drs-Bund, 02.09.2003 - BT-Drs 15/1508
  • BGH, 09.01.2024 - VIII ZR 101/22
    Denn es ist nicht Aufgabe des Gerichts, einen Beklagten durch Fragen oder Hinweise zu neuem Verteidigungsvorbringen zu veranlassen, das in seinem bisherigen Vortrag nicht einmal andeutungsweise eine Grundlage hat (vgl. BGH, Urteil vom 10. Februar 2011 - I ZR 172/09, RIW 2011, 880 Rn. 29; siehe auch Senatsbeschluss vom 26. April 2016 - VIII ZB 47/15, NJW-RR 2016, 887 Rn. 21).
  • BGH, 13.11.2017 - NotSt (Brfg) 3/17

    Disziplinarverfahren gegen einen Notar: Verfahrenseinstellung bei Verletzung des

    Vielmehr hat der Kläger zur Sache verhandelt, obwohl er die Möglichkeit hatte, zunächst die mitwirkenden Richter abzulehnen und anschließend dennoch zur Sache zu verhandeln (vgl. BGH, Beschluss vom 26. April 2016 - VIII ZB 47/15, NJW-RR 2016, 887 f. mwN).
  • OLG Köln, 06.03.2019 - 20 W 1/19

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen generellen Äußerungen über

    Nach Auffassung des BGH (BGH, Beschluss vom 26.04.2016, Az. VIII ZB 47/15 - zitiert nach juris; vgl. auch G. Vollkommer in: Zöller, ZPO, 32. Auflage 2018, § 43 Rn. 6; Vossler in: BeckOK ZPO, 31. Ed., Stand 01.12.2018, § 43 Rn. 11 mit Hinweis auf die Gegenmeinung), der sich der Senat anschließt, tritt ein Verlust des Ablehnungsrechts in diesem Falle jedoch nicht ein.

    Entscheidend ist allein, ob aus der Sicht der den Richter ablehnenden Partei bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BGH, Beschluss vom 26.04.2016, Az. VIII ZB 47/15, m.w.N. - zitiert nach juris).

  • BGH, 15.03.2022 - II ZR 97/21

    Richterablehnung: Geltendmachung des Ablehnungsgrundes nach Ablauf der

    Die Vorschrift bezweckt, eine Partei, die an der Unbefangenheit eines Richters zweifelt, anzuhalten, dies alsbald kundzutun; dadurch soll ihr unter anderem die Möglichkeit genommen werden, einen Rechtsstreit willkürlich zu verzögern und bereits geleistete prozessuale Arbeit nutzlos zu machen (BGH, Beschlüsse vom 1. Juni 2006 - V ZB 193/05, NJW 2006, 2776 Rn. 13 mwN und vom 26. April 2016 - VIII ZB 47/15, NJW-RR 2016, 887 Rn. 16; BVerwG, NVwZ-RR 2008, 140 Rn. 3).
  • BSG, 22.12.2021 - B 9 SB 42/21 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensmangel -

    Der Verlust des Ablehnungsrechts tritt zudem dann nicht ein, wenn Einlassungen und Anträge lediglich dazu dienen, Nachteile infolge der Nichtberücksichtigung eines bereits gestellten Ablehnungsgesuchs zu vermeiden (vgl BGH Beschluss vom 26.4.2016 - VIII ZB 47/15 - juris RdNr 14 ff; BSG Beschluss vom 9.2.2016 - B 3 KR 46/15 B - juris RdNr 18, jeweils mwN) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.06.2020 - 8 Sa 433/19

    Auslegung von Klageanträgen - Sachgrund vorübergehender Bedarf -

    Soweit Klageantrag und -begründung eindeutig sind, verbietet sich eine Nachfrage des Gerichts bezüglich der Verfolgung weitergehender Rechtsschutzziele auch deshalb, weil es den Verdacht der Befangenheit iSd. § 42 Abs. 2 ZPO begründen kann, wenn das Gericht einer Partei durch überschießende Hinweise Hilfestellungen gibt (vgl. BGH 26. April 2016 - VIII ZB 47/15 - Rn. 21).
  • BSG, 19.07.2018 - B 8 SO 6/18 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Nach der Rechtsprechung des BSG erledigt sich ein Ablehnungsgesuch nach § 60 Abs. 1 SGG iVm §§ 43, 47 ZPO, wenn der Kläger einen Befangenheitsantrag gestellt, jedoch der zur mündlichen Verhandlung erschienene Prozessbevollmächtigte des Klägers sich in Kenntnis des Ablehnungsgesuchs in die Verhandlung eingelassen und ausschließlich Sachantrag gestellt hat (vgl BSG Beschluss vom 20.1.2016 - B 14 AS 193/15 B - juris RdNr 9 ff; anders aber BGH Beschluss vom 26.4.2016 - VIII ZB 47/15 - juris RdNr 14 ff) .
  • OVG Sachsen, 23.03.2022 - 6 A 641/20

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Glücksspielrecht; Untersagungsverfügung

    In Ansehung der im Jahr geschaffenen Regelung von § 47 Abs. 2 ZPO hat der Bundesgerichtshof (Beschl. v. 26. April 2016 - VIII ZB 47/15 -, juris Rn. 14 bis 19) ausgeführt, dass ein Verlust des Ablehnungsrechts nicht eintritt, wenn sich die Partei nach Ablehnung des Richters auf die weitere Verhandlung einlässt.
  • OLG Saarbrücken, 06.06.2018 - 5 W 36/18

    Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit

    Insofern gebieten es auch die Gedanken der Rechtssicherheit und Prozessökonomie, die in der Regelung des § 43 ZPO zum Ausdruck kommen, nicht, die Norm über ihren Wortlaut hinaus anzuwenden (BGH, Beschl. v. 26.4.2016 - VIII ZB 47/15 - MDR 2016, 902).
  • BSG, 05.07.2018 - B 13 R 32/15 BH

    Rente wegen Erwerbsunfähigkeit

    Ein Verlust des Ablehnungsrechts tritt nicht ein, wenn sich die Beteiligte erst nach der bereits erfolgten Ablehnung der Richter auf die weitere Verhandlung einlässt (vgl BGH vom 26.4.2016 - VIII ZB 47/15 - Juris RdNr 14).
  • LG Stuttgart, 05.06.2018 - 22 O 198/16

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters aufgrund seiner Verfahrensführung

  • FG Münster, 23.11.2022 - 9 K 1114/17

    Darstellen des Taxiunternehmens und Mietwagenunternehmens als einheitlicher

  • LG Köln, 10.02.2022 - 3 S 9/21

    Vorprozess, Besorgnis der Befangenheit, Vergütungsprozess, Vorbefassung

  • LG Köln, 22.04.2022 - 3 S 9/21
  • BPatG, 26.10.2018 - 7 W (pat) 15/18
  • BPatG, 07.03.2022 - 1 W (pat) 4/22
  • VG Berlin, 26.10.2020 - 5 K 351.15
  • ArbG Suhl, 27.02.2023 - 1 BVGa 5/22

    Einstweiliges Verfügungsverfahren - Zutrittsrecht zum Betrieb - Unmöglichkeit

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