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   BGH, 22.12.2003 - VIII ZB 76/03   

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BGH, 22.12.2003 - VIII ZB 76/03 (https://dejure.org/2003,8887)
BGH, Entscheidung vom 22.12.2003 - VIII ZB 76/03 (https://dejure.org/2003,8887)
BGH, Entscheidung vom 22. Dezember 2003 - VIII ZB 76/03 (https://dejure.org/2003,8887)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Versäumnis der Berufungsbegründungsfrist - Zurückweisung des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Organisationsverschulden eines Prozessbevollmächtigten bei mangelnder Fristenkontrolle - Eintragung von Vorfristen für Rechtsmittelbegründungsfristen im ...

  • Judicialis

    ZPO § 574 Abs. 1; ; ZPO § 238 Abs. 2; ; ZPO § 522 Abs. 1 Satz 4; ; ZPO § 574 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO §§ 233 234 85 Abs. 2
    Anforderungen an die Organisation eines Rechtsanwaltsbüros; Eintragung von Vorfristen für Rechtsmittel- und Rechtsmittelbegründungsfristen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.10.1999 - VI ZB 22/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Anordnung von Vorfristen

    Auszug aus BGH, 22.12.2003 - VIII ZB 76/03
    Fehlt eine entsprechende allgemeine Kanzleianordnung, liegt ein Organisationsverschulden vor (vgl. BGH, Beschluß vom 5. Oktober 1999 - VI ZB 22/99, NJW 2000, 365 unter II 1 c; Musielak/Grandel, ZPO, 3. Aufl., § 233 Rdn. 18 m.w.Nachw.).

    Dies ist auch für den Fall anzunehmen, daß nur eine von der Rechtsprechung als ausreichend erachtete Vorfrist von vier Tagen eingetragen worden wäre (BGH, Beschluß vom 5. Oktober 1999, aaO).

  • BGH, 27.05.1997 - VI ZB 10/97

    Pflicht des Rechtsanwalts zur Bearbeitung einer auf Vorfristanordnung vorgelegten

    Auszug aus BGH, 22.12.2003 - VIII ZB 76/03
    Es trifft ihn jedoch die Obliegenheit, nunmehr zu prüfen, ob das Fristende zutreffend notiert ist (BGH, Beschluß vom 27. Mai 1997 - VI ZB 10/97, NJW 1997, 2825 unter II 2).
  • BGH, 09.05.2017 - VIII ZB 5/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Rechtsanwaltliche Überprüfungspflicht der

    Deshalb muss in der Organisation des Fristenwesens einer Anwaltskanzlei sichergestellt sein, dass außer der eigentlichen Rechtsmittelbegründungsfrist auch eine Vorfrist notiert wird, damit sich der sachbearbeitende Rechtsanwalt rechtzeitig auf die auf ihn zukommende Fertigung der Rechtsmittelbegründung einstellen kann (BGH, Beschlüsse vom 19. Juli 2011 - X ZR 16/11, juris Rn. 16; vom 9. Juni 1994 - I ZB 5/94, VersR 1995, 72 unter a; vgl. auch Beschluss vom 22. Dezember 2003 - VIII ZB 76/03, juris Rn. 5).
  • BGH, 22.11.2022 - VIII ZB 2/22

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Pflichten eines Rechtsanwalts hinsichtlich

    Vielmehr entsteht die Prüfungspflicht mit der Vorlage der Akten unabhängig davon, ob sich der Rechtsanwalt zur sofortigen Bearbeitung der Sache entschließt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Juli 1994 - VIII ZB 26/94, aaO; vom 22. Dezember 2003 - VIII ZB 76/03, juris Rn. 5; vom 24. April 2007 - VI ZB 66/06, aaO; vom 10. Juni 2008 - VI ZB 2/08, NJW 2008, 3439 Rn. 7).

    Dementsprechend muss sich der Rechtsanwalt, der die eigentliche Sachbearbeitung zurückstellen will, bei Vorlage auf Vorfrist auch davon überzeugen, ob ihm am Tag des Fristablaufs noch Zeit für die Anfertigung der Rechtsmittelbegründung oder für einen Antrag auf Verlängerung der Begründungsfrist verbleibt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Oktober 2001 - VIII ZB 19/01, aaO; vom 22. Dezember 2003 - VIII ZB 76/03, aaO; vom 25. April 2007 - VI ZB 66/06, aaO).

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Rechtsprechung
   BGH, 13.01.2004 - VIII ZB 76/03   

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BGH, 13.01.2004 - VIII ZB 76/03 (https://dejure.org/2004,40751)
BGH, Entscheidung vom 13.01.2004 - VIII ZB 76/03 (https://dejure.org/2004,40751)
BGH, Entscheidung vom 13. Januar 2004 - VIII ZB 76/03 (https://dejure.org/2004,40751)
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