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   BGH, 15.05.2012 - VIII ZB 79/11   

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https://dejure.org/2012,13062
BGH, 15.05.2012 - VIII ZB 79/11 (https://dejure.org/2012,13062)
BGH, Entscheidung vom 15.05.2012 - VIII ZB 79/11 (https://dejure.org/2012,13062)
BGH, Entscheidung vom 15. Mai 2012 - VIII ZB 79/11 (https://dejure.org/2012,13062)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 104 ZPO, § 240 ZPO
    Kostenfestsetzungsverfahren: Unterbrechung durch Insolvenz eines Verfahrensbeteiligten

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unterbrechung eines Insolvenzverfahrens aufgrund der Insolvenz eines Verfahrensbeteiligten bei rechtskräftiger Kostengrundentscheidung

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Insolvenzbedingte Unterbrechung des Kostenfestsetzungsverfahrens auch bei bereits rechtskräftiger Kostengrundentscheidung

  • rewis.io

    Kostenfestsetzungsverfahren: Unterbrechung durch Insolvenz eines Verfahrensbeteiligten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 104; ZPO § 240
    Unterbrechung eines Insolvenzverfahrens aufgrund der Insolvenz eines Verfahrensbeteiligten bei rechtskräftiger Kostengrundentscheidung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Unterbrechung des Kostenfestsetzungsverfahren durch Insolvenz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Insolvenzeröffnung während des Kostenfestsetzungsverfahrens

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    ZPO §§ 104, 240; InsO § 80
    Insolvenzbedingte Unterbrechung des Kostenfestsetzungsverfahrens auch bei bereits rechtskräftiger Kostengrundentscheidung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2012, 1263
  • MDR 2012, 990
  • NZI 2012, 625
  • FamRZ 2012, 1213
  • WM 2012, 1200
  • Rpfleger 2012, 587
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 29.06.2005 - XII ZB 195/04

    Unterbrechung des erstinstanzlichen Kostenfestsetzungsverfahrens bei späterer

    Auszug aus BGH, 15.05.2012 - VIII ZB 79/11
    Das Kostenfestsetzungsverfahren wird auch dann durch die Insolvenz eines Verfahrensbeteiligten unterbrochen, wenn zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung die Kostengrundentscheidung bereits rechtskräftig ist (Fortführung von BGH, Beschluss vom 29. Juni 2005, XII ZB 195/04, NZI 2006, 128).

    Der Bundesgerichtshof hat bereits entschieden, dass ein Kostenfestsetzungsverfahren für die Kosten der Vorinstanzen auch dann unterbrochen ist, wenn die Unterbrechungswirkung erst in einem späteren Rechtszug eintritt und die Kostengrundentscheidung somit nicht rechtskräftig wird (BGH, Beschluss vom 29. Juni 2005 - XII ZB 195/04, NZI 2006, 128 unter II 2).

    Dies gilt auch für das Kostenfestsetzungsverfahren (BGH, Beschluss vom 29. Juni 2005 - XII ZB 195/04, aaO; OLG Brandenburg, OLGR 2007, 424 f.; ZInsO 2011, 398 f.; KG Berlin, FamRZ 2008, 1203 f.; OLG Hamm, OLGR 2005, 95 f.).

    Auch der Sinn und Zweck der §§ 240, 249 ZPO gebietet entgegen der von der Rechtsbeschwerde vertretenen Auffassung eine Unterbrechung des Kostenfestsetzungsverfahrens (BGH, Beschluss vom 29. Juni 2005 - XII ZB 195/04, aaO).

    Es ist daher geboten, auch insoweit dem Verwalter Gelegenheit zu geben, sich hinsichtlich des Verfahrens sachkundig zu machen und die Aufnahme des Verfahrens zu prüfen (BGH, Beschluss vom 29. Juni 2005 - XII ZB 195/04, aaO; KG Berlin, aaO).

    Bei der Festsetzung des Streitwertes hat der Senat 10 % der geltend gemachten Kostenausgleichsforderung zugrunde gelegt, da eine höhere Verteilungsquote im Insolvenzverfahren weder vorgetragen noch sonst ersichtlich ist (vgl. § 182 InsO; BGH, Beschluss vom 29. Juni 2005 - XII ZB 195/04, aaO unter III mwN).

  • BAG, 18.10.2006 - 2 AZR 563/05

    Aufnahme eines Kündigungsschutzprozesses nach Unterbrechung wegen

    Auszug aus BGH, 15.05.2012 - VIII ZB 79/11
    Dies hat zur Folge, dass der Schuldner auch die Prozessführungsbefugnis verliert, soweit die Insolvenzmasse betroffen ist (BAGE 120, 27, 29; BAG, NJW 2009, 3529, 3530; Uhlenbruck, Insolvenzordnung, 13. Aufl., § 80 Rn. 9; vgl. RGZ 29, 29, 32 ff.), so dass ein Rechtsstreit nicht ohne Beteiligung des Insolvenzverwalters fortgeführt werden kann.
  • BGH, 06.12.2007 - I ZB 16/07

    Kosten eines Abwehrschreibens

    Auszug aus BGH, 15.05.2012 - VIII ZB 79/11
    Denn das Kostenfestsetzungsverfahren ist ein selbständiges, an das Verfahren des ersten Rechtszuges angegliedertes (§ 103 Abs. 2 ZPO) Verfahren (BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2007 - I ZB 16/07, NJW 2008, 2040 Rn. 6; Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22. Aufl., § 103 Rn. 2).
  • BGH, 18.07.2013 - IX ZR 311/12

    Abgesonderte Befriedigung eines durch einen insolventen Steuerberater

    Aufgrund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin ist auch das Kostenfestsetzungsverfahren vor dem Landgericht Limburg unterbrochen (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Juni 2005 - XII ZB 195/04, NZI 2006, 128; vom 15. Mai 2012 - VIII ZB 79/11, ZInsO 2012, 2216).
  • BGH, 16.05.2013 - IX ZR 332/12

    Insolvenzverfahren: Unterbrechung der Zivilgerichtsverfahren bei Übertragung der

    Diese soll dem infolge der Insolvenzeröffnung eintretenden Wechsel der Prozessführungsbefugnis Rechnung tragen und sowohl dem Insolvenzverwalter als auch den Parteien Gelegenheit geben, sich auf die durch die Insolvenz veränderte rechtliche und wirtschaftliche Lage einzustellen (BGH, Beschluss vom 26. November 1997 - IX ZR 309/96, ZIP 1998, 659, 660; vom 15. Mai 2012 - VIII ZB 79/11, WM 2012, 1200 Rn. 7; Urteil vom 20. Dezember 2011 - VI ZR 14/11, WM 2012, 852 Rn. 46).
  • BGH, 29.06.2017 - I ZB 90/15
    Danach wird etwa ein nach Eintritt der Rechtskraft der Kostengrundentscheidung, aber vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingeleitetes Kostenfestsetzungsverfahren durch Insolvenzeröffnung gemäß § 240 Satz 1 ZPO unterbrochen (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Mai 2012 - VIII ZB 79/11, MDR 2012, 990).

    Sie soll dem Insolvenzverwalter die Möglichkeit geben, sich auf die durch Insolvenz einer Partei eingetretene Veränderung der Sachlage einzustellen (vgl. nur BGH, Beschluss vom 29. Juni 2005 - XII ZB 195/04, MDR 2006, 55 Rn. 16; BGH, MDR 2012, 990 Rn. 7).

  • BGH, 20.04.2023 - V ZB 56/22

    Zur Frage, ob § 50 WEG a.F. mit dem Inkrafttreten des WEMoG zum 01.12.2020

    Zwar ist das Kostenfestsetzungsverfahren ein selbständiges Verfahren (vgl. Senat, Beschluss vom 6. April 2005 - V ZB 25/04, NJW 2005, 2233; BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2007 - I ZB 16/07, NJW 2008, 2040 Rn. 6; Beschluss vom 15. Mai 2012 - VIII ZB 79/11, NZI 2012, 625 Rn. 6), das erst mit dem Kostenfestsetzungsantrag anhängig wird.
  • OLG Frankfurt, 30.10.2018 - 6 W 87/18

    Kostenfestsetzung nach Unterbrechung durch Insolvenz

    Demgegenüber betrifft der von der Antragsgegnerin angeführte Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 15.5.2012 - VIII ZB 79/11 - den anders gelagerten Fall, dass die Kostenentscheidung gegen die insolvente Partei ergangen ist; auch hierauf hat die Rechtspflegerin bereits im Nichtabhilfebeschluss vom 2.10.2018 zutreffend hingewiesen.
  • OLG Nürnberg, 07.09.2016 - 12 W 1819/16

    Keine Unterbrechung eines nach Insolvenzeröffnung anhängig gewordenen

    a) Noch zutreffend hat das Landgericht ausgeführt, dass auf Grund eines nach Klageerhebung eröffneten Insolvenzverfahrens nicht nur das streitige Verfahren, sondern auch das Kostenfestsetzungsverfahren unterbrochen sein kann (vgl. BGH, Beschluss vom 15.05.2012 - VIII ZB 79/11, NZI 2012, 625).
  • OLG Dresden, 07.09.2012 - 3 W 935/12
    Zwar sind anerkanntermaßen die hier einmal so bezeichneten insolvenzrechtlichen Wirkungen der §§ 240 ZPO, 210 InsO auch von den Kostenfestsetzern zu berücksichtigen, im Falle des § 240 ZPO auch, wenn die Eröffnung des Insolvenzverfahrens erst nach Rechtskraft der Kostengrundentscheidung beschlossen wurde (BGH, B. v. 15.05.2012, VIII ZB 79/11; BGH, B. v. 09.10.2008, IX ZB 129/07).
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