Rechtsprechung
BGH, 21.01.2009 - VIII ZR 107/08 |
Volltextveröffentlichungen (18)
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 556 Abs. 3 S. 2
Einhaltung der einjährigen Abrechnungsfrist für Betriebskosten durch den Wohnungsvermieter setzt nicht nur rechtzeitige Absendung der Betriebskostenabrechnung, sondern auch deren Zugang innerhalb der Frist voraus - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtzeitige Absendung der Abrechnung durch einen Vermieter als ausreichend für die Wahrung der Frist zur Abrechnung von Betriebskosten gem. § 556 Abs. 3 S. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB); Eigenschaft der Post als Erfüllungsgehilfe eines Vermieters und entsprechende ...
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Vertretenmüssen des Vermieters einer rechtzeitig abgeschickten, aber dem Mieter nicht rechtzeitig zugegangenen Betriebskostenabrechnung
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Rechtzeitige Absendung einer Betriebskostenabrechnung nicht fristwahrend; Post als Erfüllungsgehilfe des Vermieters; Postverschulden; Postverzögerung; Postverlust
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Vermieter haftet für rechtzeitigen Zugang der Betriebskostenabrechnung; §§ 278 Satz 1, 556 Abs. 3 Satz 2 und 3 BGB
- RA Kotz
Betriebskostenabrechnung - Abrechnungsfrist bei Postaufgabe
- Judicialis
- ra.de
- rechtsanwalt-ebenhoeh.de
Einhaltung der Frist zur Betriebskostenabrechnung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 278; BGB § 556 Abs. 3
Rechtzeitige Absendung der Abrechnung durch einen Vermieter als ausreichend für die Wahrung der Frist zur Abrechnung von Betriebskosten gem. § 556 Abs. 3 S. 2 Bürgerliches Gesetzbuch ( BGB ); Eigenschaft der Post als Erfüllungsgehilfe eines Vermieters und entsprechende ... - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Betriebskostenabrechnung: Frist nur bei rechtzeitigem Zugang gewahrt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (29)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Einhaltung der Abrechnungsfrist für Betriebskosten durch den Wohnungsvermieter
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Der Absender trägt die Beweislast für den Zugang eines einfachen Briefs
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Betriebskosten: Wohnungsvermieter muss Abrechnungsfrist einhalten
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Betriebskostenabrechnung: Postverzögerungen gehen zulasten des Vermieters
- beck-blog (Kurzinformation)
Keine Nachforderung ohne rechtzeitigen Zugang der Abrechnung
- raschlosser.com (Kurzinformation)
Einhaltung der Abrechnungsfrist für Betriebskosten
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Einhaltung der Abrechnungsfrist für Betriebskosten
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die verfristete Nebenkostenabrechnung
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Bei Nebenkostenabrechnung ist das Zugangsdatum maßgebend
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
§ 556 BGB
Frist zur Betriebskostenabrechnung nur bei rechtzeitigem Zugang gewahrt - anwaltonline.com (Kurzinformation)
Einhaltung der Abrechnungsfrist für Betriebskosten durch den Wohnungsvermieter
- advogarant.de (Kurzinformation)
Einhaltung der Abrechnungsfrist für Betriebskosten
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Verspäteter Zugang einer Betriebskostenabrechnung
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Abrechnungsfrist für Miet-Nebenkosten - Entscheidend ist, wann der Mieter die Abrechnung bekommt
- haus-und-grund-bonn.de (Kurzinformation)
Die Nebenkostenabrechnung muss dem Wohnraummieter binnen 12 Monaten zugehen - das Absenden per Post innerhalb der Frist genügt nicht
- jurawelt.com (Pressemitteilung)
Einhaltung der Abrechnungsfrist für Betriebskosten durch den Wohnungsvermieter
- streifler.de (Kurzinformation)
Betriebskosten: Wohnungsvermieter muss Abrechnungsfrist einhalten
- streifler.de (Kurzinformation)
Betriebskostenabrechnung: Postverzögerungen gehen zulasten des Vermieters
- mietrechtsinfo.de (Leitsatz)
Zustellung von Betriebskostenabrechnung durch Post
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
BGH stärkt Mieter im Streit um verspätete Nebenkostenabrechnung
- kanzlei-klumpe.de , S. 5 (Kurzinformation)
Einhaltung der Abrechnungsfrist für Betriebskosten durch den Vermieter
- tp-partner.com (Kurzinformation)
Einhaltung der Abrechnungsfrist für Betriebskosten durch den Wohnungsvermieter
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Nebenkostenabrechnung muss pünktlich zugehen
- gevestor.de (Kurzinformation)
Nebenkostenabrechnung: Nachforderungen müssen ebenso fristgerecht eingehen
- gevestor.de (Kurzinformation)
Nebenkosten: Vermieter muss pünktlich Rechnung zustellen
- gevestor.de (Kurzinformation)
Tatsächlicher Zugang der Betriebskostenabrechnung innerhalb der Frist
- anwalt.de (Kurzinformation)
Betriebskostenabrechnung: Wann wahrt der Vermieter die Abrechnungsfrist?
- anwalt.de (Kurzinformation)
Einhaltung der Abrechnungsfrist für Betriebskosten
- 123recht.net (Kurzinformation, 22.1.2009)
Zur Einhaltung der Abrechnungsfrist über Nebenkosten
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Betriebskostenabrechnung muss fristgerecht zugehen! (IMR 2009, 153)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Charlottenburg, 08.03.2007 - 218 C 517/06
- AG Berlin-Charlottenburg, 08.03.2007 - 218 C 517/076
- LG Berlin, 29.01.2008 - 65 S 176/07
- BGH, 21.01.2009 - VIII ZR 107/08
Papierfundstellen
- NJW 2009, 2197
- MDR 2009, 558
- NZM 2009, 274
- ZMR 2009, 512
- NJ 2010, 230
Wird zitiert von ... (29) Neu Zitiert selbst (13)
- BGH, 05.07.2006 - VIII ZR 220/05
Rechtsfolgen der Versäumung der Frist zur Abrechnung der Nebenkosten durch den …
Auszug aus BGH, 21.01.2009 - VIII ZR 107/08
Die Vorschriften sollen eine zeitnahe Abrechnung gewährleisten, damit der Mieter in einem überschaubaren zeitlichen Zusammenhang mit dem Abrechnungszeitraum entweder über ein sich zu seinen Gunsten ergebendes Guthaben verfügen kann oder Gewissheit darüber erlangt, ob und in welcher Höhe er mit einer Nachforderung des Vermieters rechnen muss (Senatsurteil vom 5. Juli 2006 - VIII ZR 220/05, NZM 2006, 740, Tz. 17 m.w.N.). - BGH, 21.09.2000 - I ZR 135/98
Haftung des Luftfrachtführers
Auszug aus BGH, 21.01.2009 - VIII ZR 107/08
Dies wird weder durch eine etwaige Monopolstellung der Post noch dadurch in Frage gestellt, dass die Post keinen Weisungen der Beklagten unterlag (BGH, Urteil vom 21. September 2000 - I ZR 135/98, NJW-RR 2001, 396, unter II 3;… Staudinger/Löwisch, BGB (2004), § 278 Rdnr. 96; vgl. auch Dickersbach, Info M 2008, 219; aA Kinne, GE 2005, 1293, 1294; Wall, jurisPR-MietR 9/2008, Anm. 4, unter C 2). - AG Bremen, 04.11.1994 - C-321/94
Betriebskostennachzahlung bei einem Mietverhältnis über preisgebundenen Wohnraum; …
Auszug aus BGH, 21.01.2009 - VIII ZR 107/08
Ohne Erfolg macht die Revision geltend, der Vermieter habe nach einer in der Kommentarliteratur (…Schmidt-Futterer/Langenberg, Mietrecht, 9. Aufl., § 556 BGB Rdnr. 472;… MünchKommBGB/Schmid, aaO, § 556 Rdnr. 56;… Staudinger/Weitemeyer, aaO, § 556 Rdnr. 109;… Bamberger/Roth/Ehlert, aaO, § 556 Rdnr. 65;… Palandt/Weidenkaff, BGB, 68. Aufl., § 556 Rdnr. 12) unter Hinweis auf Rechtsprechung der Instanzgerichte (AG Bremen, WuM 1995, 593 ;… AG Oldenburg, aaO) vertretenen Auffassung jedenfalls unerwartete Verzögerungen bei der Postzustellung der Betriebskostenabrechnung im Sinne des § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB nicht zu vertreten, wenn er die Abrechnung rechtzeitig abgesandt habe; das müsse erst recht für den hier anzunehmenden - selteneren - Fall des Verlusts einer Postsendung gelten.
- BVerfG, 11.01.1991 - 1 BvR 1435/89
Effektivität des Rechtsschutzes und Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den …
Auszug aus BGH, 21.01.2009 - VIII ZR 107/08
Für die im Rahmen von § 233 ZPO zu prüfende Frage, ob eine Partei ohne ihr Verschulden gehindert war, eine Frist einzuhalten, gilt zwar der vom Bundesverfassungsgericht auf der Grundlage des Art. 103 Abs. 1 GG entwickelte Grundsatz, dass dem Bürger eine Verzögerung oder ein Unterbleiben der Briefbeförderung durch die Post nicht als Verschulden angerechnet werden dürfen (BVerfGE 50, 1, 3; BVerfG, NJW 1992, 38 ). - BGH, 07.12.1994 - VIII ZR 153/93
Beweiskraft des Sendeberichts bei Streit über den Zugang eines Telefaxschreibens
Auszug aus BGH, 21.01.2009 - VIII ZR 107/08
Bei zur Post gegebenen Briefen besteht kein Anscheinsbeweis für den Zugang der Sendung (Senatsurteile vom 7. Dezember 1994 - VIII ZR 153/93, NJW 1995, 665, unter II 3 a, und vom 24. April 1996 - VIII ZR 150/95, NJW 1996, 2033, unter II 2). - LG Berlin, 29.01.2008 - 65 S 176/07
Zugang einer Betriebskostenabrechnung beim Mieter: Beweislast für Zugang bei …
Auszug aus BGH, 21.01.2009 - VIII ZR 107/08
Das Berufungsgericht hat zur Begründung seiner Entscheidung (LG Berlin (Zivilkammer 65), GE 2008, 411), soweit für das Revisionsverfahren noch von Interesse, im Wesentlichen ausgeführt:. - BGH, 24.04.1996 - VIII ZR 150/95
Anwendbarkeit des VerbrKrG auf Kraftfahrzeugleasingverträge mit …
Auszug aus BGH, 21.01.2009 - VIII ZR 107/08
Bei zur Post gegebenen Briefen besteht kein Anscheinsbeweis für den Zugang der Sendung (Senatsurteile vom 7. Dezember 1994 - VIII ZR 153/93, NJW 1995, 665, unter II 3 a, und vom 24. April 1996 - VIII ZR 150/95, NJW 1996, 2033, unter II 2). - BVerfG, 25.10.1978 - 1 BvR 761/78
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verzögerungen der Briefbeförderung und …
Auszug aus BGH, 21.01.2009 - VIII ZR 107/08
Für die im Rahmen von § 233 ZPO zu prüfende Frage, ob eine Partei ohne ihr Verschulden gehindert war, eine Frist einzuhalten, gilt zwar der vom Bundesverfassungsgericht auf der Grundlage des Art. 103 Abs. 1 GG entwickelte Grundsatz, dass dem Bürger eine Verzögerung oder ein Unterbleiben der Briefbeförderung durch die Post nicht als Verschulden angerechnet werden dürfen (BVerfGE 50, 1, 3; BVerfG, NJW 1992, 38 ). - BGH, 08.02.1974 - V ZR 21/72
Wirksamkeit eines Kaufvertrags über ein Grundstück; Baurechtliche Genehmigung für …
Auszug aus BGH, 21.01.2009 - VIII ZR 107/08
Im Streitfall ist die Post als Erfüllungsgehilfe der Beklagten tätig geworden, weil die Beklagte sich der Post zur Beförderung der Abrechnung bedient (vgl. BGHZ 62, 119, 123 f.) und die Beklagte - wie oben dargelegt - nicht nur die Absendung, sondern auch den Zugang der Abrechnung geschuldet hat. - LG Düsseldorf, 07.02.2007 - 23 S 108/06
Zugang der Betriebskostenabrechnung
Auszug aus BGH, 21.01.2009 - VIII ZR 107/08
Denn dann habe der Vermieter alles Erforderliche getan, um für die Mitteilung der Abrechnung an den Mieter zu sorgen (LG Berlin, GE 2006, 1407 (Zivilkammer 62); GE 2007, 1317 (Zivilkammer 67); LG Potsdam, GE 2005, 1357; AG Oldenburg, ZMR 2005, 204, 205 ; AG Leipzig, ZMR 2006, 47 ; aA LG Düsseldorf, NZM 2007, 328; AG Meißen, WuM 2007, 628). - AG Leipzig, 06.09.2005 - 163 C 4723/05
- AG Oldenburg, 24.09.2004 - E5 C 5302/04
- AG Meißen, 24.08.2007 - 3 C 257/07
- BGH, 25.01.2017 - VIII ZR 249/15
Betriebskostennachforderungen des Vermieters einer Eigentumswohnung bei …
Für die nach § 556 Abs. 3 Satz 3 Halbs. 2 BGB mögliche Entlastung des Vermieters hinsichtlich einer von ihm nicht fristgerecht vorgenommenen Betriebskostenabrechnung hat dieser konkret darzulegen, welche Bemühungen er unternommen hat, um eine rechtzeitige Abrechnung sicherzustellen (Bestätigung und Fortführung des Senatsurteils vom 21. Januar 2009, VIII ZR 107/08, NJW 2009, 2197 Rn. 13).Beide Regelungen gewährleisten eine zeitnahe Abrechnung, damit der Mieter in einem überschaubaren zeitlichen Zusammenhang mit dem Abrechnungszeitraum entweder über ein sich zu seinen Gunsten ergebendes Guthaben verfügen kann oder Gewissheit darüber erlangt, ob und in welcher Höhe er mit einer Nachforderung des Vermieters rechnen muss (Senatsurteile vom 17. November 2004 - VIII ZR 115/04, NJW 2005, 219 unter II 1 b;… vom 18. Januar 2006 - VIII ZR 94/05, NJW 2006, 903, Rn. 13;… vom 5. Juli 2006 - VIII ZR 220/05, NZM 2006, 740 Rn. 17;… vom 12. Dezember 2007 - VIII ZR 190/06, NJW 2008, 1150 Rn. 13; vom 21. Januar 2009 - VIII ZR 107/08, NJW 2009, 2197 Rn. 15;… vom 12. Januar 2011 - VIII ZR 296/09, aaO Rn. 19).
Für das Vertretenmüssen im Sinne von § 556 Abs. 3 Satz 3 Halbs. 2 BGB gilt § 276 BGB; nach § 278 BGB hat der Vermieter auch ein Fehlverhalten seiner Erfüllungsgehilfen zu vertreten (BGH, Urteil vom 21. Januar 2009 - VIII ZR 107/08, aaO Rn. 13).
Hierzu gehörte insbesondere die Darlegung der Bemühungen, die er unternommen hat, um eine rechtzeitige Abrechnung sicherzustellen (vgl. Senatsurteil vom 21. Januar 2009 - VIII ZR 107/08, aaO;… vgl. v. Brunn/Emmerich in Bub/Treier, aaO, III. Rn. 262).
- BGH, 25.09.2009 - V ZR 36/09
Formell wirksame Betriebskostenabrechnung wegen fehlender Möglichkeit zum …
Die Vorschriften sollen eine zeitnahe Abrechnung gewährleisten, damit der Mieter in einem überschaubaren zeitlichen Zusammenhang mit dem Abrechnungszeitraum entweder über ein sich zu seinen Gunsten ergebendes Guthaben verfügen kann oder Gewissheit darüber erlangt, ob und in welcher Höhe er mit einer Nachforderung des Vermieters rechnen muss (BGH, Urt. v. 21. Januar 2009, VIII ZR 107/08, WuM 2009, 236, 237). - LG Hamburg, 02.05.2017 - 316 S 77/16
Wohnraummiete: Einwurf der Betriebskostenabrechnung in den privaten Briefkasten …
Allerdings hat der BGH entschieden, dass der Zugang der Betriebskostenabrechnung beim Mieter erforderlich sei (BGH, Urteil vom 21.01.2009, VIII ZR 107/08 Rn. 13).Die Entscheidung des BGH aus dem Jahr 2009 (Urteil vom 21.01.2009, VIII ZR 107/08, juris) betrifft zwar - insoweit vergleichbar - die Mitteilung einer Betriebskostenabrechnung i.S.d. § 556 Abs. 1 S. 1 Hs. 1 BGB an einen Privathaushalt.
- BGH, 16.03.2018 - V ZR 60/17
Betriebskosten bei Wohnungsberechtigen: Auch ohne Vorauszahlungen muss innerhalb …
Das Ziel von § 556 Abs. 3 Satz 2 u. 3 BGB, durch eine zeitnahe Abrechnung dem Mieter Abrechnungssicherheit zu geben und Streit zu vermeiden (vgl. BT-Drucks. 14/4553, S. 37; Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses, BT-Drucks. 14/5663, S. 79; BGH, Urteil vom 21. Januar 2009 - VIII ZR 107/08, NZM 2009, 274 Rn. 15;… Urteil vom 5. Juli 2006 - VIII ZR 220/05, NZM 2006, 740 Rn. 17 mwN), das auch dem Interesse des dinglichen Wohnungsberechtigten entspricht (Senat…, Urteil vom 25. September 2009 - V ZR 36/09, WuM 2009, 672 Rn. 15), rechtfertigt die Anwendung der Vorschrift auch dann, wenn der dinglich Wohnungsberechtigte Betriebskosten zu tragen hat, aber keine Vorauszahlungen leisten muss. - OLG Brandenburg, 22.06.2021 - 3 U 11/20
Anforderungen an die Nebenkostenabrechnung im Rahmen eines …
Maßgeblich ist der rechtzeitige Zugang, denn die rechtzeitige Absendung genügt zur Fristwahrung nicht (BGH, Urteil vom 21.01.2009 - VIII ZR 107/08, Rn. 10, NJW 2009, 2197).Die Beweislast für den rechtzeitigen Zugang der Nebenkostenabrechnung trägt der Vermieter (BGH, NZM 2009, 274;… BeckOGK/Drager, BGB, Stand: 01.04.2021, § 556 Rn. 259).
Nur zur Ergänzung sei aber angemerkt, dass der offenbar von der Post verschuldete Zustellfehler der Klägerin zuzurechnen ist, weil die Post deren Erfüllungsgehilfin nach § 278 S. 1 BGB ist (BGH, NJW 2009, 2197, Rn. 13).
- LG Limburg, 31.08.2018 - 3 S 39/18
Messungen eichfälliger Messgeräte: Kein Verwendungsverbot nach Neuregelung des …
Zwar begründet allein die Absendung ihres Schreibens mit Datum vom 16.05.2016 (Bl. 12 d. A.), auch nach den Grundsätzen des Anscheinsbeweises, noch keinen Zugang (vgl. BGH, Urteil vom 21.01.2009 - VIII ZR 107/08 = NJW 2009, 2197); allerdings hat der Beklagte den Zugang des Schreibens als solchen zu keinem Zeitpunkt in Abrede gestellt. - LG Berlin, 22.07.2011 - 63 S 607/10 Selbst wenn sie, wie von ihr behauptet, den Widerspruch verfasst und rechtzeitig zur Post aufgegeben habe, begründet dies keinen Anscheinsbeweis für den Zugang der Sendung (BGH, NJW 2009, 2197 ff. Rn 11 - zitiert nach juris).
Verzögerungen oder Verluste bei der Postbeförderung gehen daher zu ihren Lasten (…Palandt/Weidenkaff, a.a.O. § 556 Rn 11; BGH, NJW 2009, 2197 ff Rn 13, zitiert nach juris).
Für eine derartige Einschränkung des § 278 Satz 1 BGB besteht unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zum Vertretenmüssen des Vermieters (BGH, NJW 2009, 2197 ff, Rn 14f. - zitiert nach juris) kein sachlicher Grund.
Vielmehr steht eine einschränkende Anwendung des § 278 BGB im Widerspruch zu der Regelungsabsicht des Gesetzgebers, mit der Vorschrift des § 556 Abs. 3 Satz 2, 3 BGB eine zeitnahe Abrechnung und Abrechnungssicherheit zu gewährleisten (BGH, NJW 2009, 2197 ff, Rn 14 f. - zitiert nach juris).
- AG Bad Segeberg, 03.04.2014 - 17a C 32/11
Private Krankenversicherung: Zustandekommen eines Versicherungsvertrags nach …
Bei zur Post gegebenen Briefen streitet kein Anscheinsbeweis für den Zugang der Sendung (Anschluss an BGH, Urteil vom 27. Mai 1957, II ZR 132/56, BGHZ 24, 308; BGH, Urteil vom 21. Januar 2009, VIII ZR 107/08, NJW 2009, 2197; BGH, Urteil vom 7. Dezember 1994, VIII ZR 153/93, NJW 1995, 665; BGH, Urteil vom 24. April 1996, VIII ZR 150/95, NJW 1996, 2033).(Rn.55).Bei zur Post gegebenen Briefen besteht nach herrschender Meinung auch kein Anscheinsbeweis für den Zugang der Sendung (…vgl. BGH, Urt. v. 27.05.1957 - II ZR 132/56, BGHZ 24, 308, juris Rn. 7 f.; BGH, Urt. v. 21.01.2009 - VIII ZR 107/08, NJW 2009, 2197, juris Rn. 11;… BGH, Urt. v. 07.12.1994 - VIII ZR 153/93, NJW 1995, 665, juris Rn. 22;… BGH, Urt. v. 24.04.1996 - VIII ZR 150/95, NJW 1996, 2033, juris Rn. 18;… MünchKomm-BGB/Einsele, 6. Aufl. 2012, § 130 Rn. 46).
- OLG Düsseldorf, 15.06.2009 - 24 U 210/08
Bemessung der Frist für die Annahme eines Angebotes auf Abschluss eines …
Es besteht kein Anschein, dass diese den Empfänger auch erreichen (BGH NZM 2009, 274; NJW 1996, 2033; 1964, 1176; BAG NJW 1961, 2132; OLG Schleswig SchlHA 2005, 50; OLG Thüringen OLGR Jena 2006, 197 f.;… Palandt/Ellenberger, a.a.O., § 130 Rn. 21). - KG, 07.02.2011 - 8 U 147/10
Betriebskostenabrechnung bei einem Geschäftsraummietvertrag: Verstoß des …
Die Klägerin hat das Fehlverhalten der Post als ihr Erfüllungsgehilfe nach § 278 BGB zu vertreten (BGH, NJW 2009, 2197). - LG München I, 24.01.2022 - 15 O 17492/18
Anspruch auf Betriebskosten gegen den Nießbraucher
- VGH Baden-Württemberg, 07.04.2011 - 10 S 2545/09
Aufhebung von Zuwendungsbescheiden; Marktentlastungs- und …
- LG Waldshut-Tiengen, 09.07.2009 - 1 S 19/09
Betriebskostenabrechnung an Silvester-Nachmittag ist verspätet
- AG Bad Segeberg, 12.04.2012 - 17a C 161/11
Gasversorgungsvertrag: Beweislast für den Zugang einer Sperrandrohung und eine …
- BGH, 19.05.2022 - V ZB 66/21
Gehörsverletzung im Berufungsverfahren: Erfordernis des rechtzeitigen Zugangs …
- LG Hamburg, 05.11.2009 - 307 S 75/09
Mieterhöhungsverlangen: Wahrung der Klagefrist durch Einreichung beim …
- OLG Brandenburg, 27.05.2021 - 12 U 173/20
Schadensersatz wegen zahnärztlicher Behandlungsfehler; Beweislast für eine …
- OVG Thüringen, 07.02.2011 - 2 ZKO 621/09
Beweislast für den Zugang des Widerspruchs bei Aufgabe des Widerspruchsschreibens …
- OLG Düsseldorf, 19.05.2009 - 24 U 126/08
Rechtsnatur eines Auftrags zur Versteigerung einer Briefmarkensammlung; …
- OLG Brandenburg, 26.06.2012 - 6 U 3/11
Intereuropäischer Warenkauf: Gerichtsstandsvereinbarung durch Einbeziehung …
- AG Lüdenscheid, 23.09.2011 - 93 C 21/11
Unwirksamkeit eines Nachzahlungsanspruchs von Nebenkosten bei fehlendem …
- OVG Niedersachsen, 27.05.2010 - 10 LB 219/07
Anscheinsbeweis bzgl. des verspäteten Absendens einer Meldekarte mehr als zwei …
- VerfGH Berlin, 29.05.2012 - VerfGH 19/10
Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter (Art. 15 Abs. 5 S. 2 VvB) …
- AG Hamburg-Blankenese, 05.07.2017 - 539 C 44/16
Unbestimmter Beschluss ist nichtig!
- LAG Berlin-Brandenburg, 16.06.2023 - 12 Sa 1159/22
Wiedereinsetzung, Organisationsverschulden, Posteingangskontrolle durch …
- LG Köln, 15.01.2016 - 89 O 41/14
Zahlung eines Vorschusses auf Mehrkosten hinsichtlich der Berechtigung zur …
- AG Neuruppin, 02.11.2012 - 42 C 80/12
Mieterhöhung bei der Wohnraummiete: Formfreiheit der Zustimmungserklärung des …
- VG Gelsenkirchen, 07.10.2010 - 6z L 873/10
Vergabe; Studienplatz; Frist; Wiedereinsetzung
- VG Gelsenkirchen, 20.06.2012 - 7 K 5680/10
Subventionen Forstrecht