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   BGH, 20.06.2012 - VIII ZR 110/11   

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https://dejure.org/2012,13628
BGH, 20.06.2012 - VIII ZR 110/11 (https://dejure.org/2012,13628)
BGH, Entscheidung vom 20.06.2012 - VIII ZR 110/11 (https://dejure.org/2012,13628)
BGH, Entscheidung vom 20. Juni 2012 - VIII ZR 110/11 (https://dejure.org/2012,13628)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 554 Abs 2 S 1 BGB
    Duldungspflicht des Wohnraummieters: Verbesserung der Mietsache durch eine Modernisierungsmaßnahme

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigungsfähigkeit von durch einen Mieter vertragswidrig vorgenommenen baulichen Veränderungen bei der Bewertung einer vom Vermieter beabsichtigten Modernisierungsmaßnahme als Verbesserung

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Bei der Frage, ob die vom Vermieter beabsichtigte Maßnahme eine Verbesserung der Mietsache darstellt, ist grundsätzlich auf den gegenwärtigen Zustand der Wohnung abzustellen

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ausgangszustand für Modernisierung durch Vermieter; Modernisierungsbegriff; Wertverbesserungsmaßnahmen durch Mieter

  • rewis.io

    Duldungspflicht des Wohnraummieters: Verbesserung der Mietsache durch eine Modernisierungsmaßnahme

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 554 Abs. 2 S. 1
    Berücksichtigungsfähigkeit von durch einen Mieter vertragswidrig vorgenommenen baulichen Veränderungen bei der Bewertung einer vom Vermieter beabsichtigten Modernisierungsmaßnahme als Verbesserung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verbesserung der Mietsache: Gegenwärtiger Zustand maßgeblich!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (30)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zum Ersatz einer vom (Vor-)Mieter in die Wohnung eingebauten Gasetagenheizung durch eine Gaszentralheizung

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Mietrecht: Wann ist Modernisierungsmaßnahme eine Verbesserung der Mietsache?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wohnungsmodernisierung mit einer Gaszentralheizung

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Urteil zur Modernisierungsmaßnahme und Wohnwerterhöhung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zu Modernisierungsmaßnahmen - Karlsruher Richter stärken Rechte von Mietern

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Ersatz einer vom (Vor-)Mieter in die Wohnung eingebauten Gasetagenheizung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Gaszentralheizung statt Gasetagenheizung - Modernisierung: Woran bemisst sich eine Verbesserung des Wohnwerts?

  • Berliner Mietergemeinschaft (Kurzmitteilung/Auszüge)

    Anschluss der Wohnung an eine Gaszentralheizung trotz vorhandener Gasetagenheizung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Bei von Vermietern beabsichtigten Modernisierungsmaßnahmen ist der gegenwärtige Wohnungszustand maßgeblich

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Duldungspflicht zur Erhaltung der Mietsache

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Ersatz einer vom (Vor-)Mieter in die Wohnung eingebauten Gasetagenheizung durch eine Gaszentralheizung

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Ersatz einer vom (Vor-)Mieter in die Wohnung eingebauten Gasetagenheizung durch eine Gaszentralheizung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ob eine vom Vermieter beabsichtigte Maßnahme eine Verbesserung der Mietsache darstellt, richtet sich grundsätzlich nach dem gegenwärtigen Zustand der Wohnung

  • rofast.de (Kurzinformation)

    Mietrecht: bei Modernisierungen zählt grundsätzlich der aktuelle Zustand

  • haus-und-grund-leipzig.de (Kurzinformation)

    Zum maßgeblichen Wohnungszustand bei einer Modernisierung

  • hausundgrund-rheinland.de (Kurzinformation)

    Zum Ersatz einer vom (Vor-)Mieter in die Wohnung eingebauten Gasetagenheizung durch eine Gaszentralheizung

  • blog.de (Kurzinformation)

    Modernisierung der Wohnung durch den Mieter

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Mietrecht - Wann liegt eine duldungspflichtige Modernisierung vor?

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Wohnwertverbesserung durch Modernisierungsmaßnahme?

  • msw-ra-berlin.de (Kurzinformation)

    Modernisierungsmaßnahme in dem eine vom (Vor-)Mieter in die Wohnung eingebaute Gasetagenheizung durch eine Gaszentralheizung ersetzt werden soll

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Ob eine Modernisierung vorliegt, hängt vom gegenwärtigen Zustand der Wohnung ab

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Vermieter darf Modernisierungsmaßnahme des Mieters nicht ignorieren

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Vermieter darf Modernisierungsmaßnahme des Mieters nicht ignorieren

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Ersatz einer vom (Vor-)Mieter in die Wohnung eingebauten Gasetagenheizung durch eine Gaszentralheizung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ersatz einer vom (Vor-)Mieter in die Wohnung eingebauten Gasetagenheizung durch eine Gaszentralheizung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Modernisierung - Welcher Zustand zählt?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Möglichkeiten energetischer Sanierung von Mietwohnungen

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Modernisierung: Gegenwärtiger Zustand der Wohnung ist maßgeblich

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wohnwertverbesserung nach Modernisierung? - Vergleichsmaßstab ist der gegenwärtige Wohnungszustand

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Beteiligung der Mieter an energetischer Sanierung von Mietwohnungen // Vermieter-Modernisierung von Mietwohnung, um den Mietern Heizkostenvorteile oder Betriebskostenvorteile zu verschaffen und damit verbundene Verbesserung der Energieeffizienz des Gebäudes

Besprechungen u.ä. (2)

  • rechtsportal.de (Entscheidungsbesprechung)

    Wohnwertverbesserung gem. § 554 Abs. 1 BGB abhängig vom aktuellen Zustand der Wohnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verbesserung der Mietsache: Gegenwärtiger Zustand maßgeblich! (IMR 2012, 313)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 2954
  • MDR 2012, 896
  • NZM 2012, 679
  • ZMR 2013, 22
  • NJ 2013, 224
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (13)

  • AG Münster, 27.02.1996 - 5 C 633/95
    Auszug aus BGH, 20.06.2012 - VIII ZR 110/11
    Nach anderer Ansicht ist hingegen bei der Beurteilung der Frage, ob es sich bei der vom Vermieter geplanten Maßnahme um eine Modernisierung handelt, auf den gegenwärtigen Zustand der Wohnung einschließlich der vom Mieter vorgenommenen Verbesserungsmaßnahmen abzustellen (AG Hamburg, WuM 1993, 41, 42; so wohl auch LG Berlin, MM 2003, 193 [vgl. hierzu KG, WuM 2008, 597]; AG Münster, WuM 1996, 268 f.; Lammel, Wohnraummietrecht, 3. Aufl., § 554 Rn. 41).
  • AG Hamburg, 03.07.1992 - 44 C 404/92
    Auszug aus BGH, 20.06.2012 - VIII ZR 110/11
    Nach anderer Ansicht ist hingegen bei der Beurteilung der Frage, ob es sich bei der vom Vermieter geplanten Maßnahme um eine Modernisierung handelt, auf den gegenwärtigen Zustand der Wohnung einschließlich der vom Mieter vorgenommenen Verbesserungsmaßnahmen abzustellen (AG Hamburg, WuM 1993, 41, 42; so wohl auch LG Berlin, MM 2003, 193 [vgl. hierzu KG, WuM 2008, 597]; AG Münster, WuM 1996, 268 f.; Lammel, Wohnraummietrecht, 3. Aufl., § 554 Rn. 41).
  • BGH, 13.02.2008 - VIII ZR 105/07

    Pflicht der Wohnungsmieter zur Duldung von Modernisierungsmaßnahmen des

    Auszug aus BGH, 20.06.2012 - VIII ZR 110/11
    aa) Der Verpflichtung des Mieters, Modernisierungsmaßnahmen des Vermieters zu dulden, liegt die Zielsetzung des Gesetzgebers zugrunde, volkswirtschaftlich und ökologisch sinnvolle Modernisierungsmaßnahmen und damit zugleich die Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse zu fördern (vgl. BT-Drucks. 14/4553, S. 2 und 36; Schmidt-Futterer/Eisenschmid, Mietrecht, 10. Aufl., § 554 BGB Rn. 5); zudem soll der Vermieter in die Lage versetzt werden, den objektiven Gebrauchs- und Substanzwert der Räume oder Gebäudeteile im Interesse einer besseren Vermietbarkeit zu erhöhen (vgl. Senatsurteile vom 13. Februar 2008 - VIII ZR 105/07, NJW 2008, 1218 Rn. 21; vom 28. September 2011 - VIII ZR 326/10, NJW 2011, 3514 Rn. 23; jeweils mwN; Blank in Blank/Börstinghaus, Miete, 3. Aufl., § 554 Rn. 1).
  • BGH, 24.09.2008 - VIII ZR 275/07

    Duldungspflicht des Mieters bei Anschluss einer Wohnung an das aus Anlagen der

    Auszug aus BGH, 20.06.2012 - VIII ZR 110/11
    Er hat sie im Senatsurteil vom 24. September 2008 (VIII ZR 275/07, NJW 2008, 3630 Rn. 33 f.) mangels Entscheidungserheblichkeit offen lassen können.
  • BGH, 14.09.2011 - VIII ZR 10/11

    Wohnraummiete: Rechtsmissbräuchliche Verweigerung der Gestattung des Einbaus

    Auszug aus BGH, 20.06.2012 - VIII ZR 110/11
    Denn der Mieter hat grundsätzlich keinen Anspruch darauf, dass der Vermieter ihm gestattet, selbst bauliche Veränderungen an der Wohnung mit dem Ziel einer Modernisierung oder Erhöhung des Wohnkomforts vorzunehmen (Senatsurteil vom 14. September 2011 - VIII ZR 10/11, NZM 2012, 154 Rn. 11 mwN).
  • BGH, 28.09.2011 - VIII ZR 326/10

    Vermieter hat Anspruch auf Einbau von funkbasierten Ablesegeräten

    Auszug aus BGH, 20.06.2012 - VIII ZR 110/11
    aa) Der Verpflichtung des Mieters, Modernisierungsmaßnahmen des Vermieters zu dulden, liegt die Zielsetzung des Gesetzgebers zugrunde, volkswirtschaftlich und ökologisch sinnvolle Modernisierungsmaßnahmen und damit zugleich die Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse zu fördern (vgl. BT-Drucks. 14/4553, S. 2 und 36; Schmidt-Futterer/Eisenschmid, Mietrecht, 10. Aufl., § 554 BGB Rn. 5); zudem soll der Vermieter in die Lage versetzt werden, den objektiven Gebrauchs- und Substanzwert der Räume oder Gebäudeteile im Interesse einer besseren Vermietbarkeit zu erhöhen (vgl. Senatsurteile vom 13. Februar 2008 - VIII ZR 105/07, NJW 2008, 1218 Rn. 21; vom 28. September 2011 - VIII ZR 326/10, NJW 2011, 3514 Rn. 23; jeweils mwN; Blank in Blank/Börstinghaus, Miete, 3. Aufl., § 554 Rn. 1).
  • LG Berlin, 20.04.1999 - 64 S 316/98
    Auszug aus BGH, 20.06.2012 - VIII ZR 110/11
    Maßgeblich hierfür sei allein der vom Vermieter zur Verfügung gestellte Zustand, so dass Verbesserungsmaßnahmen des Mieters auch dann außer Betracht zu bleiben hätten, wenn sie mit Zustimmung des Vermieters erfolgt seien (so etwa LG Berlin, GE 2011, 57 f.; GE 2010, 1273; Urteil vom 4. Dezember 2007 - 63 S 130/07, juris Rn. 5; GE 2004, 236; jeweils zu § 554 BGB; LG Berlin, NZM 1999, 1036; GE 1998, 616; LG Hamburg, ZMR 1984, 60; jeweils zur Vorgängerregelung in § 541b BGB aF; Staudinger/Emmerich, BGB, Neubearb.
  • LG Berlin, 26.09.2002 - 67 S 84/02
    Auszug aus BGH, 20.06.2012 - VIII ZR 110/11
    Nach anderer Ansicht ist hingegen bei der Beurteilung der Frage, ob es sich bei der vom Vermieter geplanten Maßnahme um eine Modernisierung handelt, auf den gegenwärtigen Zustand der Wohnung einschließlich der vom Mieter vorgenommenen Verbesserungsmaßnahmen abzustellen (AG Hamburg, WuM 1993, 41, 42; so wohl auch LG Berlin, MM 2003, 193 [vgl. hierzu KG, WuM 2008, 597]; AG Münster, WuM 1996, 268 f.; Lammel, Wohnraummietrecht, 3. Aufl., § 554 Rn. 41).
  • LG Berlin, 04.12.2007 - 63 S 130/07

    Wohnraummiete: Einbau einer Gasetagenheizung anstelle einer Ofenheizung als

    Auszug aus BGH, 20.06.2012 - VIII ZR 110/11
    Maßgeblich hierfür sei allein der vom Vermieter zur Verfügung gestellte Zustand, so dass Verbesserungsmaßnahmen des Mieters auch dann außer Betracht zu bleiben hätten, wenn sie mit Zustimmung des Vermieters erfolgt seien (so etwa LG Berlin, GE 2011, 57 f.; GE 2010, 1273; Urteil vom 4. Dezember 2007 - 63 S 130/07, juris Rn. 5; GE 2004, 236; jeweils zu § 554 BGB; LG Berlin, NZM 1999, 1036; GE 1998, 616; LG Hamburg, ZMR 1984, 60; jeweils zur Vorgängerregelung in § 541b BGB aF; Staudinger/Emmerich, BGB, Neubearb.
  • LG Berlin, 28.07.2010 - 67 S 180/10
    Auszug aus BGH, 20.06.2012 - VIII ZR 110/11
    Maßgeblich hierfür sei allein der vom Vermieter zur Verfügung gestellte Zustand, so dass Verbesserungsmaßnahmen des Mieters auch dann außer Betracht zu bleiben hätten, wenn sie mit Zustimmung des Vermieters erfolgt seien (so etwa LG Berlin, GE 2011, 57 f.; GE 2010, 1273; Urteil vom 4. Dezember 2007 - 63 S 130/07, juris Rn. 5; GE 2004, 236; jeweils zu § 554 BGB; LG Berlin, NZM 1999, 1036; GE 1998, 616; LG Hamburg, ZMR 1984, 60; jeweils zur Vorgängerregelung in § 541b BGB aF; Staudinger/Emmerich, BGB, Neubearb.
  • LG Berlin, 08.11.2010 - 67 S 47/10
  • KG, 28.08.2008 - 8 U 99/08

    Modernisierungsmaßnahmen: Anspruch auf Duldung des Einbaus einer Gasetagenheizung

  • BGH, 19.03.1998 - IX ZR 120/97

    Überraschende Klausel in einer Ausfallbürgschaft

  • LG Bremen, 21.02.2019 - 2 S 159/18

    Welche Anforderungen sind an die Ankündigung einer Modernisierungsmaßnahme zu

    Ein Energiespareffekt wegen des Austausches einer Gasetagenheizung durch eine Gaszentralheizung mit Brennwertkessel und zentraler Warmwasseraufbereitung lag für die Beklagte auch nicht auf der Hand, sondern es bedarf einer Betrachtung im Einzelfall (BGH, Urteil vom 20. Juni 2012 - VIII ZR 110/11; vgl. auch BGH, Urteil vom 10. Oktober 2012 -VIII ZR 25/12).
  • BGH, 10.10.2012 - VIII ZR 25/12

    Zur Beurteilung der Frage, ob eine Modernisierungsmaßnahme die Mietwohnung in

    Wie der Senat nach Erlass des Berufungsurteils entschieden hat, kommt es für die Beurteilung der Frage, ob vom Vermieter geplante bauliche Maßnahmen als Verbesserung der Mietsache im Sinne des § 554 Abs. 2 BGB anzusehen sind, auf den gegenwärtigen Zustand der Mietsache einschließlich der vom Mieter rechtmäßig vorgenommenen Verbesserungen an; lediglich vom Mieter vertragswidrig vorgenommene Veränderungen bleiben außer Betracht (Senatsurteil vom 20. Juni 2012 - VIII ZR 110/11, WuM 2012, 448 Rn. 13).
  • AG Bremen, 09.03.2018 - 7 C 284/17

    Anforderungen an eine wirksame Modernisierungsankündigung?

    Hierfür wäre im vorliegenden Fall z.B. die Angabe der konkreten Wirkungsgrade für die alte und neue Heizungsanlage geeignet gewesen" (Landgericht Berlin, Urt.v. 20.02.2013, 65 S 209/12; auch nach Bundesgerichtshof, Urt.v. 20.06.2012, NJW 2012, S. 2954 (2955), RdNr. 18: muss die Ersetzung einer älteren Gasetagenheizung durch eine moderne Gaszentralheizung nicht ohne weiteres eine Maßnahme zur Energieeinsparung sein - führte zur Aufhebung und Zurückweisung; vgl. auch allgemein zu den Anforderungen: Harsch, Auswirkungen der Mietrechtsänderung bei Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen (§§ 555a - 555f BGB) WuM 2013, 514 ff., 578 ff. (580/581): "Auf jeden Fall muss der Vermieter im Ankündigungsschreiben die einzelnen Werte darlegen, denn der Mieter muss vergleichen können").
  • LG Hamburg, 09.09.2014 - 316 S 17/14

    Wohnungsmietvertrag: Modernisierungsmieterhöhung bei Austausch einer mieterseits

    Nach der Rechtsprechung des BGH ist für die Frage, ob eine vom Vermieter beabsichtigte Modernisierungsmaßnahme eine Verbesserung der Mietsache darstellt, grundsätzlich auf den gegenwärtigen Zustand der Wohnung einschließlich der vom Mieter vorgenommenen Verbesserungsmaßnahmen abzustellen (vgl. BGH, Urt. v. 20.06.2012, Az.: VIII ZR 110/11; Urt. v. 10.10.2012, Az.: VIII ZR 56/12).

    Doch ist dies stets eine Frage des Einzelfalls (vgl. BGH, Urt. v. 20.06.2012, Az.: VIII ZR 110/11, Rn 18, zitiert nach juris).

    Die Frage, welche Rolle eine mit Zustimmung des Vermieters mieterseits eingebaute Heizung für eine Modernisierungsmieterhöhung wegen eines vermieterseitigen Einbaus einer Heizung spielt, ist durch die Urteile des Bundesgerichtshofs vom 20.06.2012 (Az. VIII ZR 110/11) und vom 10.10.2012 (Az.: VIII ZR 56/12) beantwortet.

  • BGH, 10.10.2012 - VIII ZR 56/12

    Wohnraummietvertrag: Duldungsanspruch des Mieters bei Anschluss der Wohnung an

    Wie der Senat nach Erlass des Berufungsurteils entschieden hat, kommt es für die Beurteilung der Frage, ob vom Vermieter geplante bauliche Maßnahmen des Vermieters als Verbesserung der Mietsache im Sinne des § 554 Abs. 2 BGB anzusehen sind, auf den gegenwärtigen Zustand der Mietsache einschließlich der vom Mieter rechtmäßig vorgenommenen Verbesserungen an; lediglich vertragswidrig vorgenommene bauliche Maßnahmen des Mieters bleiben außer Betracht (Senatsurteil vom 20. Juni 2012 - VIII ZR 110/11, WuM 2012, 448 Rn. 13).
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