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   BGH, 08.04.2009 - VIII ZR 128/08   

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https://dejure.org/2009,694
BGH, 08.04.2009 - VIII ZR 128/08 (https://dejure.org/2009,694)
BGH, Entscheidung vom 08.04.2009 - VIII ZR 128/08 (https://dejure.org/2009,694)
BGH, Entscheidung vom 08. April 2009 - VIII ZR 128/08 (https://dejure.org/2009,694)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 307, 556 Abs. 1; BVO § 27 Abs. 1
    Unangemessene Benachteiligung des Mieters durch Auferlegung von Betriebskosten für einen nicht erreichbaren Aufzug

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer anteiligen Belastung eines Mieters durch formularmäßige Vereinbarung in einem Wohnraummietvertrag mit den Kosten für den Aufzug in einem Nachbargebäude; Vorliegen eines separaten Gebäudes; Begriff der Betriebskosten

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Abwälzung von Aufzugskosten für nicht nutzbaren Fahrstuhl

  • RA Kotz

    Aufzugskosten - Umlage auf Mieter per Mietvertrag

  • Judicialis

    BGB § 307 Abs. 1; ; BGB § 556 Abs. 1; ; II. BV § 27

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 307 Abs. 1; BGB § 556 Abs. 1; II. BV § 27
    Zulässigkeit einer anteiligen Belastung eines Mieters durch formularmäßige Vereinbarung in einem Wohnraummietvertrag mit den Kosten für den Aufzug in einem Nachbargebäude; Vorliegen eines separaten Gebäudes; Begriff der Betriebskosten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    AGB: Muss Mieter Kosten für nicht benutzbaren Aufzug tragen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (18)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Umlage von Aufzugskosten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Aufzug zum Nachbarn

  • rechtsindex.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Urteile zu Personenaufzüge - Das tägliche Auf und Ab

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kosten für unnützen Aufzug nicht formularmäßig aufbürden!

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Keine Kostenbeteiligung an Aufzug in anderem Gebäudeteil

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Blinder" Aufzug - Vermieterin darf dessen Kosten nicht auf Mieter umlegen, die damit ihre Wohnung nicht erreichen können

  • haus-und-grund-bonn.de (Kurzinformation)

    Keine Umlage von Fahrstuhlkosten auf den Mieter, wenn der Aufzug sich in einem anderen Gebäudeteil befindet

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Aufzugskosten nicht immer umlagefähig

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Mietrecht: Betriebskosten: Keine Beteiligung des Mieters an Kosten für Aufzug im Nebengebäude

  • ra-braune.de (Kurzinformation)

    Aufzugskosten nur dann, wenn die Mietwohnung damit auch erreicht werden kann

  • haus-und-grund-leipzig.de (Kurzinformation)

    Fehlende Nutzungsmöglichkeit als Betriebskostenumlagehindernis

  • rechtsanwaelte-klose.com (Kurzinformation)

    Unwirksame Aufzugskostenvereinbarung

  • rechtsanwaelte-klose.com (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung bei erheblicher Wohnflächenabweichung

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Betriebskosten: Aufzugskosten können umgelegt werden

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Kosten für Fahrstuhl nur bei möglicher Nutzung abrechenbar

  • promietrecht.de (Kurzinformation)

    Betriebskostenabrechnung - Allgemeinstrom, Betriebsstrom

  • promietrecht.de (Kurzinformation)

    Kosten eines Aufzugs als Betriebskosten

  • promietrecht.de (Kurzinformation)

    Kosten eines Aufzugs als Betriebskosten für Mieter

Besprechungen u.ä. (2)

  • anwalt24.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Mietrecht: Betriebskosten des Fahrstuhls - Auf Erdgeschossmieter umlegbar

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Betriebskosten: Umlage von Aufzugskosten (IMR 2009, 225)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 2058
  • MDR 2009, 794
  • NZM 2009, 478
  • ZMR 2009, 675
  • NJ 2010, 230
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 20.09.2006 - VIII ZR 103/06

    Beteiligung des Erdgeschossmieters an den Aufzugskosten

    Auszug aus BGH, 08.04.2009 - VIII ZR 128/08
    Eine formularmäßige Vereinbarung in einem Wohnraummietvertrag, durch die ein Mieter anteilig mit Kosten für einen Aufzug belastet wird, mit dem seine Wohnung nicht erreicht werden kann, weil sich der Aufzug in einem anderen Gebäudeteil befindet, benachteiligt den Mieter unangemessen (Abgrenzung zu Senatsurteil vom 20. September 2006 - VIII ZR 103/06, NJW 2006, 3557).

    Für diesen Fall hat der Senat (Urteil vom 20. September 2006 - VIII ZR 103/06, NJW 2006, 3557, Tz. 12 ff.) ausgesprochen, dass der Erdgeschossmieter eine Beteiligung an den Aufzugskosten aufgrund eines einheitlichen, generalisierenden Maßstabs AGB-rechtlich hinzunehmen hat, weil es naheläge, andernfalls auch bei den Mietern der Wohnungen in den höher gelegenen Etagen nach dem Grad der tatsächlichen Nutzung zu differenzieren, der damit angestrebten möglichst weitgehenden Umlagegerechtigkeit aber Gründe der Praktikabilität und der Transparenz der Abrechnung entgegenstehen.

  • BGH, 07.04.2004 - VIII ZR 167/03

    Umlagefähigkeit der Kosten einer Dachrinnenreinigung und sonstiger Betriebskosten

    Auszug aus BGH, 08.04.2009 - VIII ZR 128/08
    Nach der Rechtsprechung des Senats genügt für die Berechtigung zur Umlegung von Betriebskosten eine Verweisung im Mietvertrag auf die Anlage 3 zu § 27 Abs. 1 II. BV, sofern es sich nicht um "sonstige Betriebskosten" im Sinne von Nr. 17 der Anlage 3 zu § 27 Abs. 1 II. BV handelt (Senatsurteile vom 27. Juni 2007 - VIII ZR 202/06, NJW 2007, 3060, Tz. 19, und vom 7. April 2004 - VIII ZR 167/03, NJW-RR 2004, 875, unter II 1 b bb).
  • BGH, 27.06.2007 - VIII ZR 202/06

    Berechtigung des Vermieters zur Umstellung auf Fernwärme

    Auszug aus BGH, 08.04.2009 - VIII ZR 128/08
    Nach der Rechtsprechung des Senats genügt für die Berechtigung zur Umlegung von Betriebskosten eine Verweisung im Mietvertrag auf die Anlage 3 zu § 27 Abs. 1 II. BV, sofern es sich nicht um "sonstige Betriebskosten" im Sinne von Nr. 17 der Anlage 3 zu § 27 Abs. 1 II. BV handelt (Senatsurteile vom 27. Juni 2007 - VIII ZR 202/06, NJW 2007, 3060, Tz. 19, und vom 7. April 2004 - VIII ZR 167/03, NJW-RR 2004, 875, unter II 1 b bb).
  • BGH, 26.05.2004 - VIII ZR 135/03

    Umlagefähigkeit der Kosten der Gartenpflege

    Auszug aus BGH, 08.04.2009 - VIII ZR 128/08
    Es ist jedoch anerkannt, dass an Kosten für Einrichtungen, die einzelnen Mieter zur alleinigen Nutzung überlassen sind, die "ausgeschlossenen" Mieter nicht beteiligt werden dürfen (Senatsurteil vom 26. Mai 2004 - VIII ZR 135/03, WuM 2004, 399, unter II 2, für Gartenflächen; KG, GE 2005, 1424, 1425, für Heizungsanlagen; OLG Düsseldorf, DWW 2000, 54, für Aufzugsanlagen; MünchKommBGB/Schmid, 5. Aufl., § 556a Rdnr. 8; Ehlert, in: Bamberger/ Roth, 2. Aufl., § 556a Rdnr. 13).
  • KG, 15.09.2005 - 8 U 6/05

    Nachhaftung eines Gesellschafters: Mietzins- und Betriebskostennachforderung

    Auszug aus BGH, 08.04.2009 - VIII ZR 128/08
    Es ist jedoch anerkannt, dass an Kosten für Einrichtungen, die einzelnen Mieter zur alleinigen Nutzung überlassen sind, die "ausgeschlossenen" Mieter nicht beteiligt werden dürfen (Senatsurteil vom 26. Mai 2004 - VIII ZR 135/03, WuM 2004, 399, unter II 2, für Gartenflächen; KG, GE 2005, 1424, 1425, für Heizungsanlagen; OLG Düsseldorf, DWW 2000, 54, für Aufzugsanlagen; MünchKommBGB/Schmid, 5. Aufl., § 556a Rdnr. 8; Ehlert, in: Bamberger/ Roth, 2. Aufl., § 556a Rdnr. 13).
  • LG Berlin, 30.10.2006 - 62 S 178/06

    Mietvertrag: Umlegung von Aufzugskosten auf einen Erdgeschossmieter

    Auszug aus BGH, 08.04.2009 - VIII ZR 128/08
    Ob etwas anderes gilt, wenn dem Mieter der Aufzug ungeachtet dessen jedenfalls zur Verfügung steht, um etwa einen seiner Wohnung zugewiesenen Keller oder eine Gemeinschaftseinrichtung zu erreichen (vgl. LG Berlin, GE 2007, 54), kann dahinstehen, weil dafür im vorliegenden Fall nach den tatrichterlichen Feststellungen keine Anhaltspunkte bestehen.
  • BGH, 10.02.2016 - VIII ZR 137/15

    Wohnraummietvertrag: Wirksamkeit einer formularmäßigen Vereinbarung über die

    Vielmehr hat es der Senat - jedenfalls soweit es nicht um "sonstige" Betriebskosten im Sinne von Nr. 17 der Anlage 3 zu § 27 der Zweiten Berechnungsverordnung geht - genügen lassen, dass auf die Betriebskosten gemäß der Anlage 3 zu § 27 der Zweiten Berechnungsverordnung verwiesen wird (Senatsurteile vom 7. April 2004 - VIII ZR 167/03, NZM 2004, 417 unter II 1 b bb; vom 27. Juni 2007 - VIII ZR 202/06, NJW 2007, 3060 Rn. 19; vom 13. Januar 2010 - VIII ZR 128/08, NJW 2010, 1198 Rn. 19).
  • OLG Düsseldorf, 09.07.2015 - 10 U 126/14

    Anforderungen an die Abrechnung der Betriebskosten in einem

    Auch an Kosten für Einrichtungen, die einzelnen Mieter zur alleinigen Nutzung überlassen sind, dürfen die "ausgeschlossenen" Mieter nicht beteiligt werden (BGH, Urt. v. 28.4.2004, VIII ZR 178/03 und v. 8.4.2009, VIII ZR 128/08, Rn. 13; OLG Köln, Urt. v. 24.6.2008, 22 U 131/07; Schmid, NZM 2014, 572, 575 mwN.); auf den vom Beklagten (und vom Landgericht) in den Raum gestellten Begriff der "Wirtschaftseinheit" kommt es unabhängig von seiner Irrelevanz (oben II.3.b)dd)) vorliegend schon deshalb nicht an, weil insoweit nichts anderes gilt (BGH, Urt. v. 8.4.2009, aaO.).
  • BGH, 02.05.2012 - XII ZR 88/10

    Wohnraummiete: Umlegung der Betriebskosten auf Grund Vereinbarung der Zahlung

    c) Diese Voraussetzungen sind selbst bei einer formularmäßigen Vereinbarung in einem Wohnraummietvertrag erfüllt, wenn der Vertrag zur Umlegung der Betriebskosten eine Verweisung auf die Anlage 3 zu § 27 Abs. 1 II. Berechnungsverordnung enthält, sofern es sich nicht um "sonstige Betriebskosten" im Sinne von Nr. 17 der Anlage 3 zu § 27 Abs. 1 II. Berechnungsverordnung handelt (BGH Urteile vom 8. April 2009 - VIII ZR 128/08 - NJW 2009, 2058 Rn. 10; vom 27. Juni 2007 - VIII ZR 202/06 - NJW 2007, 3060 Rn. 19 und vom 7. April 2004 - VIII ZR 167/03 - NJW-RR 2004, 575 unter II 1 b bb).
  • AG Bonn, 09.05.2018 - 111 C 136/17

    Kunden-Feedback-Befragungen sind ohne Zustimmung des Empfängers unzulässige

    Denn nach der zutreffenden höchstrichterlichen Rechtsprechung beeinträchtigt unverlangt zugesandte E-Mail-Werbung regelmäßig den Betriebsablauf des Unternehmens, da mit dem Sichten und Aussortieren unerbetener E-Mails ein zusätzlicher, wenn auch nur geringer Arbeitsaufwand verbunden ist (vgl. BGH, NJW 2009, 2058, 2959).
  • OLG Düsseldorf, 27.03.2012 - 24 U 123/11

    Umfang der Verpflichtung zur Tragung von Mietnebenkosten eines Gewerbeobjekts

    Etwas anderes gilt jedoch für die "sonstigen Betriebskosten" im Sinne von Nr. 17 der Anlage 3 zu § 27 Abs. 1 II. BV (BGH, NJW-RR 2004, 875; NJW 2007, 3060; NJW 2009, 2058; Schmidt-Futterer/Langenberg, a.a.O., § 556 Rdnr. 45 und 47 m.w.N.).

    Wie bereits ausgeführt, reicht nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für die Berechtigung zur Umlegung von Betriebskosten eine Verweisung im Mietvertrag auf die Anlage 3 zu § 27 Abs. 1 II. BV aus, sofern es sich nicht um "sonstige Betriebskosten" im Sinne von Nr. 17 der Anlage 3 zu § 27 Abs. 1 II. BV handelt (BGH, NJW-RR 2004, 875; NJW 2007, 3060; NJW 2009, 2058).

  • KG, 15.08.2019 - 8 U 209/16

    Ansprüche aus einem fristlos gekündigten Gewerberaummietvertrag

    a) Es gehört zu den wesentlichen Grundgedanken des Betriebskostenrechts, dass der Mieter nicht in erheblichem Umfang mit Kosten belastet wird, die er nicht verursacht hat und die auch nicht seinen Mieträumen zugeordnet werden können (vgl. etwa zur Unzulässigkeit der Abwälzung von Kosten, die auf Leerstandsflächen entfallen, BGH NJW 2010, 3645 Tz 13, 23; Senat, ZMR 2016, 687 -juris Tz 25 f.; ferner BGH NJW 2009, 2058 Tz 16 zur Überschreitung der Grenze zumutbarer generalisierender Betrachtungsweise, wenn der Mieter mit Kosten eines Aufzugs belastet wird, der sich in einem andern Bauteil befindet und ihm daher keinen auch nur theoretischen Nutzungsvorteil bietet; s. a. zur unzulässigen Abwälzung von Instandsetzungs- und Instandhaltungskosten an Gemeinschaftsflächen BGH NJW 2014, 3722 Tz 22; NJW 2013, 41 Tz 17).
  • OLG Düsseldorf, 19.03.2013 - 24 U 115/12

    Umlage der Hausmeisterkosten im Rahmen von Gewerberaummiete

    Für die Berechtigung zur Umlegung von Hausmeisterkosten genügt diese Verweisung; eine nähere Präzisierung des Aufgabenbereich des Hausmeisters ist nicht erforderlich (vgl. BGH, NJW 2013, 41; 2009, 2058; 2007, 3060; BGH, NJW-RR 2004, 875).
  • LG Hamburg, 17.03.2010 - 318 S 84/09

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Änderung des Kostenverteilungsschlüssels für

    Die betriebskostenrechtlichen Prinzipien aus dem Mietrecht (vgl. BGH NJW 2009, 2058) seien auch im Wohnungseigentum anzuwenden.

    Schon aus diesem Grund geht der Hinweis der Klägerin auf die zum Mietrecht ergangene Rechtsprechung des BGH zur unzulässigen Beteiligung des Mieters an den Betriebskosten für einen Aufzug, mit dem seine Wohnung nicht erreicht werden kann, fehl (BGH NJW 2009, 2058).

  • OLG Köln, 22.07.2014 - 22 U 90/13

    Klage betreffend die Begleichung rückständiger Forderungen aus

    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Fall auch von der mit Schriftsatz vom 30.06.2014 zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH, Urteil vom 08. April 2009 - VIII ZR 128/08 -, juris).
  • AG Düsseldorf, 16.10.2020 - 55 C 341/19
    Nach der Rechtsprechung des BGH liegt ein rechtswidriger Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb schon bei einmaliger Zusendung einer Werbe-E-Mail unter Nichtkonkurrenten vor, wenn diese ohne vorherige Einwilligung des Adressaten erfolgt (vgl. BGH, Beschluss vom 20.05.2009 - I ZR 218/07, NJW 2009, 2058, 2959).
  • AG Lübeck, 06.05.2015 - 31 C 2752/14

    Betriebskostennachzahlung: Rechtmäßigkeit der Abwälzung der Kostentragungspflicht

  • LG Frankfurt/Oder, 26.10.2010 - 19 S 24/10
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