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   BGH, 23.01.2013 - VIII ZR 140/12   

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https://dejure.org/2013,213
BGH, 23.01.2013 - VIII ZR 140/12 (https://dejure.org/2013,213)
BGH, Entscheidung vom 23.01.2013 - VIII ZR 140/12 (https://dejure.org/2013,213)
BGH, Entscheidung vom 23. Januar 2013 - VIII ZR 140/12 (https://dejure.org/2013,213)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 323 Abs 1 BGB, § 323 Abs 2 BGB, § 437 Nr 2 BGB, § 439 BGB, § 440 S 1 Alt 3 BGB
    Kraftfahrzeugkaufvertrag: Unzumutbarkeit eines weiteren Nacherfüllungsverlangens bei einem "Montagsauto"

  • verkehrslexikon.de

    Zur Unzumutbarkeit eines weiteren Nacherfüllungsverlangens bei einem "Montagsauto"

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Montagsauto

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit einer wertenden Betrachtung des Tatrichters im Hinblick auf die Feststellung der Voraussetzungen für die Annahme eines sog. "Montagsautos" bei gehäuftem Auftreten von Mängeln

  • Betriebs-Berater

    Unzumutbarkeit einer (weiteren) Nacherfüllung bei sog. "Montagsauto"

  • rewis.io

    Kraftfahrzeugkaufvertrag: Unzumutbarkeit eines weiteren Nacherfüllungsverlangens bei einem "Montagsauto"

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 440 S. 1 Alt. 3
    Unzumutbarkeit weiterer Nacherfüllung wegen eines sogenannten "Montagsautos" ist tatrichterlich in Würdigung aller Einzelfallumstände festzustellen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Notwendigkeit einer wertenden Betrachtung des Tatrichters im Hinblick auf die Feststellung der Voraussetzungen für die Annahme eines sog. "Montagsautos" bei gehäuftem Auftreten von Mängeln

  • rechtsportal.de

    Notwendigkeit einer wertenden Betrachtung des Tatrichters im Hinblick auf die Feststellung der Voraussetzungen für die Annahme eines sog. "Montagsautos" bei gehäuftem Auftreten von Mängeln

  • datenbank.nwb.de

    Kraftfahrzeugkaufvertrag: Unzumutbarkeit eines weiteren Nacherfüllungsverlangens bei einem "Montagsauto"

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann ist die Nacherfüllung für den Käufer unzumutbar?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (31)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Nacherfüllungsverlangen bei einem "Montagsauto"

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Wann ist ein Fahrzeug ein Montagsauto?

  • lto.de (Kurzinformation)

    Fahrzeugkauf - Kein sofortiger Rücktritt möglich trotz vieler kleiner Mängel

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wann ist ein Auto ein Montagsauto?

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Montags-Wohnmobil? - Eine Vielzahl von Bagatellmängeln rechtfertigt keinen Rücktritt vom Kaufvertrag

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Trotz gehäuft auftretender Bagatellprobleme an gekauftem Fahrzeug kein Recht zum Rücktritt ohne Fristsetzung zur Mängelbeseitigung

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kein "Montagsauto" bei zahlreichen Bagatellproblemen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Unzumutbarkeit einer (weiteren) Nacherfüllung bei sog. "Montagsauto"

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Zur Frage des Vorliegens eines "Montagsautos"

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Zur Beurteilung eines Neufahrzeug als "Montagsauto"

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Weiteres Nacherfüllungsverlangen des Käufers kann bei "Montagsauto" unzumutbar sein

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Wann ein Fahrzeug ein sogenanntes "Montagsauto" ist

  • schadenfixblog.de (Pressemitteilung)

    "Montagsauto”

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)

    Kettenweise neu auftretende Mängel berechtigen nicht ohne Weiteres zum Rücktritt ohne Fristsetzung zur Nacherfüllung

  • Betriebs-Berater (Pressemitteilung)

    Einstufung eines Fahrzeugs als "Montagsauto"

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Montagsauto - Wann ist ein gekauftes Neufahrzeug als sogenanntes Montagsauto einzustufen?

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Lästiges "Montagsauto" rechtfertigt keinen sofortigen Rücktritt

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    "Montagsauto"

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Sachmangel: Rücktrittsrecht beim Montagsauto

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Das Montagsauto

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    "Montagsauto" - Auf die Fehleranfälligkeit (Prognose) kommt es an

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Das berühmte Montagsauto - Zur Frage des sofortigen Rücktritts

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Montagsauto

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Das Montagsauto

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Wann ist ein Fahrzeug als "Montagsauto" einzustufen?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wann ist ein Fahrzeug ein sog. Montagsauto?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wann liegt ein Montagsauto vor?

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    "Montagsauto"

Besprechungen u.ä. (2)

  • juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Rücktrittsrecht ohne Nachfristsetzung bei Vielzahl einzelner Mängel - Montagsauto

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Neue Kaufsache mit über 50 Mängeln: Nacherfüllung bleibt zumutbar! (IBR 2013, 244)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 1523
  • MDR 2013, 332
  • NZV 2013, 341
  • VersR 2013, 1135
  • BB 2013, 577
  • BB 2013, 844
 
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Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 13.09.2001 - VII ZR 392/00

    Ersatzfähigkeit von Gutachter- und Mängelbeseitigungskosten

    Auszug aus BGH, 23.01.2013 - VIII ZR 140/12
    Hierbei handelt es sich zwar um einen Mangelfolgeschaden, bei dem eine Fristsetzung nach § 280 Abs. 3, § 281 Abs. 1 BGB entbehrlich ist (vgl. BGH, Urteil vom 13. September 2001 - VII ZR 392/00, NJW 2002, 141 unter II 2 a [zur VOB/B]; Palandt/Grüneberg, BGB, 72. Aufl., § 280 Rn. 18 mwN; MünchkomBGB/Westermann, 6. Aufl., § 437 Rn. 32, 33).
  • BGH, 11.01.2006 - VIII ZR 364/04

    Fristlose Kündigung des Mietverhältnisses wegen unpünktlicher Mietzahlung

    Auszug aus BGH, 23.01.2013 - VIII ZR 140/12
    Sie ist das Ergebnis einer wertenden Betrachtung und kann vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden, ob der Tatrichter die maßgeblichen Tatsachen vollständig und fehlerfrei festgestellt und gewürdigt hat und ob er die allgemein anerkannten Maßstäbe berücksichtigt und richtig angewandt hat (Senatsurteil vom 11. Januar 2006 - VIII ZR 364/04, NJW 2006, 1585 Rn. 12 mwN; BGH, Urteil vom 15. September 2010 - XII ZR 188/08, NJW-RR 2011, 89 Rn. 9 [jeweils zum Begriff der Unzumutbarkeit gemäß § 543 Abs. 1 BGB]).
  • BGH, 09.01.2008 - VIII ZR 210/06

    Recht des Käufers zur sofortigen Minderung des Kaufpreises wegen eines behebbaren

    Auszug aus BGH, 23.01.2013 - VIII ZR 140/12
    Die Beurteilung, ob die Nacherfüllung dem Käufer aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalls unzumutbar ist (§ 440 Satz 1 Alt. 3 BGB), obliegt dem Tatrichter (Senatsurteil vom 9. Januar 2008 - VIII ZR 210/06, NJW 2008, 1371 Rn. 15).
  • BGH, 15.09.2010 - XII ZR 188/08

    Gewerberaummiete: Fristlose Kündigung des Mieters wegen Zerstörung des

    Auszug aus BGH, 23.01.2013 - VIII ZR 140/12
    Sie ist das Ergebnis einer wertenden Betrachtung und kann vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden, ob der Tatrichter die maßgeblichen Tatsachen vollständig und fehlerfrei festgestellt und gewürdigt hat und ob er die allgemein anerkannten Maßstäbe berücksichtigt und richtig angewandt hat (Senatsurteil vom 11. Januar 2006 - VIII ZR 364/04, NJW 2006, 1585 Rn. 12 mwN; BGH, Urteil vom 15. September 2010 - XII ZR 188/08, NJW-RR 2011, 89 Rn. 9 [jeweils zum Begriff der Unzumutbarkeit gemäß § 543 Abs. 1 BGB]).
  • BGH, 29.06.2011 - VIII ZR 202/10

    Zum Ausschluss des Rücktrittsrechts bei Unerheblichkeit des Sachmangels

    Auszug aus BGH, 23.01.2013 - VIII ZR 140/12
    Anders als die Revision meint, hat das Berufungsgericht dabei den Aspekt der Höhe der Mängelbeseitigungskosten nicht als eigenständiges Kriterium angesehen, sondern allein deswegen berücksichtigt, weil für die Frage, ob ein behebbarer Mangel als geringfügig einstufen ist, auch beim gehobenen Preissegment regelmäßig das Verhältnis zwischen Kaufpreis und Mängelbeseitigungskosten eine entscheidende Rolle spielt (vgl. Senatsurteil vom 29. Juni 2011 - VIII ZR 202/10, NJW 2011, 2872 Rn. 19 f.).
  • BGH, 13.07.2011 - VIII ZR 215/10

    Zum Vorliegen eines Verbrauchsgüterkaufs

    Auszug aus BGH, 23.01.2013 - VIII ZR 140/12
    Ob auf eine nach § 437 Nr. 2, § 323 Abs. 1 BGB grundsätzlich erforderliche, im Streitfall aber unterbliebene Fristsetzung des Käufers zur Nacherfüllung verzichtet werden darf, richtet sich nach den Bestimmungen in § 323 Abs. 2 und § 440 BGB, in denen die Voraussetzungen, unter denen eine Fristsetzung zur Nacherfüllung für einen Rücktritt vom Kaufvertrag ausnahmsweise entbehrlich ist, abschließend geregelt sind (vgl. Senatsurteil vom 13. Juli 2011 - VIII ZR 215/10, NJW 2011, 3435 Rn. 31).
  • KG, 27.07.2009 - 12 U 35/08

    Rücktritt vom Kaufvertrag über ein insgesamt als mangelhaft einzustufendes

    Auszug aus BGH, 23.01.2013 - VIII ZR 140/12
    Regelmäßig erforderlich ist - wovon auch die Revision ausgeht -, dass sich innerhalb eines kürzeren Zeitraums eine Vielzahl herstellungsbedingter - auch kleiner - Mängel zeigt, die entweder wiederholt oder erstmals auftreten (vgl. OLG Düsseldorf, aaO; KG, NJW-RR 2010, 706 f.; OLG Hamm, Urteil vom 26. Februar 2008 28 U 135/07, juris Rn. 26; OLG Rostock, DAR 2009, 204; OLG Bamberg, DAR 2006, 456; LG Zweibrücken, Urteil vom 2. August 2004 - 1 O 274/03, juris Rn. 33; Reinking/Eggert, aaO Rn. 984).
  • LG Bonn, 21.10.2011 - 10 O 330/10

    Rücktritt vom Kaufvertrag über einen Pkw wegen Ungeeignetheit der Gasanlage für

    Auszug aus BGH, 23.01.2013 - VIII ZR 140/12
    Ist dies der Fall, ist ihm eine Nacherfüllung regelmäßig nicht (mehr) zuzumuten (vgl. OLG Düsseldorf, aaO; OLG Hamm, aaO; OLG Bamberg, aaO; LG Zweibrücken, aaO; LG Bonn, Urteil vom 21. Oktober 2011 - 10 O 330/10, juris Rn. 27).
  • OLG Düsseldorf, 29.07.2010 - 24 U 20/10

    Ersatzfähigkeit von Aufwendungen für Feuchtigkeitsmessungen durch den Mieter von

    Auszug aus BGH, 23.01.2013 - VIII ZR 140/12
    Der Kläger durfte jedoch bei verständiger Betrachtung die Gutachterkosten nicht für erforderlich (§ 249 BGB) halten (vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29. Juli 2010 - 24 U 20/10, juris Rn. 7 [zu § 536a BGB]); denn er hat die Beklagte vor der Auftragserteilung an den Sachverständigen noch nicht einmal über das erneute Auftreten von Mängeln unterrichtet.
  • OLG Düsseldorf, 23.03.2011 - 3 U 47/10

    Entbehrlichkeit der Fristsetzung zur Nachbesserung bei einem sog. Montagsauto

    Auszug aus BGH, 23.01.2013 - VIII ZR 140/12
    aa) Ein Neufahrzeug ist dann als "Montagsauto" zu qualifizieren, wenn der bisherige Geschehensablauf aus Sicht eines verständigen Käufers bei wertender und prognostischer Betrachtung die Befürchtung rechtfertigt, es handele sich um ein Fahrzeug, das wegen seiner auf herstellungsbedingten Qualitätsmängeln - namentlich auf schlechter Verarbeitung - beruhenden Fehleranfälligkeit insgesamt mangelhaft ist und das auch zukünftig nicht über längere Zeit frei von herstellungsbedingten Mängeln sein wird (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 2011, 1276, 1277; Reinking/Eggert, Der Autokauf, 11. Aufl., Rn. 983 f.).
  • OLG Hamm, 26.02.2008 - 28 U 135/07

    Rückabwicklung eines Kaufvertrages: Weitere Gelegenheit zur Nacherfüllung;

  • OLG Köln, 16.01.1992 - 12 U 151/91

    Unzumutbarkeit der Nachbesserung eines Neuwagens mit einer Vielzahl geringfügiger

  • OLG Rostock, 08.04.2008 - 1 U 65/08

    Gewährleistung beim Fahrzeugkauf: Rückabwicklung eines Kaufvertrages über einen

  • OLG Bamberg, 10.04.2006 - 4 U 295/05

    Gewährleistung beim Kauf eines Jahreswagens; Zumutbarkeit für

  • LG Zweibrücken, 02.08.2004 - 1 O 274/03

    Gewährleistung beim Kfz-Kauf: Unzumutbare Nachbesserung bei nicht behebbarer

  • OLG Oldenburg, 04.04.2012 - 3 U 100/11

    Anforderungen an die Zurechnung von Nachbesserungsarbeiten an einem Wohnmobil im

  • BGH, 13.07.2016 - VIII ZR 49/15

    Anforderungen an die Fristsetzung zur Nacherfüllung im Kaufrecht präzisiert

    Zwar unterliegt die Beurteilung, ob die Nacherfüllung dem Käufer aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalles im Sinne von § 440 Satz 1 Alt. 3 BGB unzumutbar ist, der wertenden Betrachtung durch den Tatrichter und ist für das Revisionsgericht nur eingeschränkt überprüfbar (Senatsurteile vom 23. Januar 2013 - VIII ZR 140/12, NJW 2013, 1523 Rn. 24; vom 9. Januar 2008 - VIII ZR 210/06, NJW 2008, 1371 Rn. 15).
  • BGH, 09.05.2018 - VIII ZR 26/17

    Rückabwicklung eines Kaufvertrages im Wege des "großen Schadensersatzes" nach

    Denn ein Neufahrzeug, bei dem der bisherige Geschehensablauf aus Sicht eines verständigen Käufers bei wertender und prognostischer Betrachtung die Befürchtung rechtfertige, es handele sich um ein Fahrzeug, das wegen seiner auf herstellungsbedingten Qualitätsmängeln - namentlich auf schlechter Verarbeitung - beruhenden Fehleranfälligkeit insgesamt mangelhaft sei und das auch zukünftig nicht über längere Zeit frei von herstellungsbedingten Mängeln sein werde, sei nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 2013, 1523) als "Montagsauto" zu qualifizieren.

    Denn das Berufungsgericht ist - wie die Revision zutreffend rügt - in grundlegender Verkennung der Rechtsprechung des Senats davon ausgegangen, eine allein aus in der Vergangenheit aufgetretenen, im Zeitpunkt der Ausübung des Gewährleistungsrechts aber behobenen Mängeln abgeleitete Eigenschaft als "Montagsauto" könne nach Maßgabe der im Senatsurteil vom 23. Januar 2013 entwickelten Kriterien (VIII ZR 140/12, NJW 2013, 1523 Rn. 26) einen Sachmangel im Sinne von § 434 Abs. 1 BGB darstellen.

    Vielmehr war dort allein die Frage zu beantworten, ob der Käufer einer (unstreitig oder nachweislich) mangelhaften Sache aufgrund eines entsprechenden Geschehensablaufs berechtigterweise von einer Fehleranfälligkeit des betreffenden Fahrzeugs insgesamt ausgehen durfte und deshalb ein vor der Geltendmachung seiner Gewährleistungsrechte nach § 437 Nr. 2, 3 BGB grundsätzlich erforderliches Nacherfüllungsverlangen ausnahmsweise wegen Unzumutbarkeit gemäß § 440 Satz 1 Alt. 3 BGB entbehrlich war (Senatsurteil vom 23. Januar 2013 - VIII ZR 140/12, aaO).

    Dementsprechend hat der Senat entscheidend darauf abgestellt, ob bei verständiger Würdigung aus Sicht des Käufers das Vertrauen in eine ordnungsgemäße Herstellung des Fahrzeugs durch die gehäuft zutage getretene Fehleranfälligkeit so ernsthaft erschüttert worden ist, dass ihm eine Nacherfüllung allein aus diesem Grunde nicht (mehr) zuzumuten ist (Senatsurteil vom 23. Januar 2013 - VIII ZR 140/12, aaO mwN).

    Zweifel an der Wirksamkeit dieser Minderungserklärung sind - nachdem die von der Klägerin behauptete herstellungsbedingte Fehleranfälligkeit revisionsrechtlich zu unterstellen und mit dem Berufungsgericht aufgrund des von ihm bejahten Vorliegens eines "Montagsautos" von einer Unzumutbarkeit weiterer Nacherfüllungsverlangen gemäß § 440 Satz 1 Alt. 3 BGB (vgl. Senatsurteil vom 23. Januar 2013 - VIII ZR 140/12, aaO), der wegen § 441 Abs. 1 Satz 1 BGB auch für die Minderung gilt, auszugehen ist - nicht ersichtlich und auch im Revisionsverfahren nicht vorgebracht worden.

  • BGH, 28.05.2014 - VIII ZR 94/13

    Zum Ausschluss des Rücktritts bei einem unerheblichen Sachmangel

    Dabei ist, wie das Berufungsgericht ebenfalls richtig erkannt hat, von einer Geringfügigkeit eines behebbaren Mangels und damit von einer Unerheblichkeit der Pflichtverletzung in der Regel auszugehen, wenn die Kosten der Mangelbeseitigung im Verhältnis zum Kaufpreis geringfügig sind (Senatsurteile vom 29. Juni 2011 - VIII ZR 202/10, aaO Rn. 19 ff.; vom 23. Januar 2013 - VIII ZR 140/12, NJW 2013, 1523 Rn. 33).
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