Rechtsprechung
BGH, 23.01.2013 - VIII ZR 143/12 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 305c Abs 2 BGB, § 566a S 2 BGB
Mietkaution: Rückzahlungsanspruch gegen früheren Vermieter - IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich der Mietkaution nach Beendigung des Mietverhältnisses im Falle des Nichterhalts der Sicherheitsleistung von dem neuen Mieter
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Unwirksame Einverständniserklärung zur Kautionsübertragung
- rabüro.de
Rückzahlungspflicht Mietkaution durch Altvermieter, wenn sie vom Neuvermieter nicht zu erlangen ist
- rewis.io
Mietkaution: Rückzahlungsanspruch gegen früheren Vermieter
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Kautionsrückzahlungsanspruch gegen den ehemaligen Vermieter
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Wer haftet nach dem Verkauf für die Mietkaution?
- koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)
Kautionshaftung des Veräußerers
- mein-mietrecht.de (Kurzinformation)
Hausverkauf und Rückerstattung der Mietkaution durch Vermieter
- haufe.de (Kurzinformation)
Veräußerer muss Kaution zurückzahlen
- haufe.de (Kurzinformation)
Veräußerer muss Kaution zurückzahlen
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Verkauf eines Grundstücks - Verkäufer haftet für Mietkaution - Übertragung der Kaution auf Erwerber beseitigt nicht Vermieterhaftung aus § 566 a Satz 2 BGB
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Kaution: Haftungsausschluss zu Gunsten des früheren Vermieters muss eindeutig sein! (IMR 2013, 132)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Pankow/Weißensee, 25.05.2011 - 100 C 413/10
- LG Berlin, 17.04.2012 - 65 S 262/11
- BGH, 23.01.2013 - VIII ZR 143/12
Papierfundstellen
- NJW-RR 2013, 457
- NZM 2013, 230
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 27.01.2000 - I ZR 241/97
Telefonwerbung VI - Telefon-Werbung
Auszug aus BGH, 23.01.2013 - VIII ZR 143/12
Denn die Bestimmungen der §§ 305 ff. BGB sind mit Rücksicht auf ihren Schutzzweck auch auf eine vom Verwender vorformulierte einseitige rechtsgeschäftliche Erklärung des anderen Teils, die - wie hier - im Zusammenhang mit einem Vertragsverhältnis steht, anzuwenden (vgl. BGH, Urteil vom 27. Januar 2000 - I ZR 241/97, NJW 2000, 2677 unter II 3 a mwN [zu § 1 ff. AGBG]).Ohne Bedeutung ist dabei auch, ob dem anderen Vertragspartner die Wahl zwischen bestimmten, vom Verwender vorgegebenen Alternativen eingeräumt wird (BGH, Urteil vom 27. Januar 2000 - I ZR 241/97, aaO mwN).
- BGH, 24.03.1999 - XII ZR 124/97
Verpflichtung des Veräußerers zur Rückgewähr einer vom Mieter geleisteten …
Auszug aus BGH, 23.01.2013 - VIII ZR 143/12
Zwar ist der Mieter gemäß § 566a Satz 2 BGB grundsätzlich gehalten, zunächst den Erwerber als den gegenwärtigen Sicherungsnehmer und Mietvertragspartner in Anspruch zu nehmen, solange dies nicht aussichtslos erscheint (BGH, Urteil vom 24. März 1999 - XII ZR 124/97, BGHZ 141, 160, 169 zu § 572 BGB aF;… BT-Drucks. 14/4553, S. 63).
- OLG Hamburg, 15.01.2018 - 3 U 220/16
Privatärztliche Liquidation eines Chefarztes: Unzulässige Rechtsausübung bei der …
Insoweit ohne Bedeutung für die Annahme von AGB nach § 305 Abs. 1 S. 1 BGB ist, dass dem Vertragspartner des Verwenders (hier: der Patientin) damit die Wahl zwischen bestimmten, vom Verwender vorgegebenen Alternativen eingeräumt worden ist (vgl. BGH, NJW-RR 2013, 457, 458, Tz. 17). - AG Hamburg, 31.07.2013 - 8a C 342/12
Wahlarztvertrag: Wirksamkeit der formularmäßigen Vereinbarung einer …
Für die Annahme Allgemeiner Geschäftsbedingungen spielt im Übrigen keine Rolle, ob es sich um eine Vertragsänderung oder eine einseitige rechtsgeschäftliche Erklärung handelt (BGH, Urteil vom 23.01.2013 zum Az.: VIII ZR 143/12, Rn. 17).Ohne Bedeutung ist auch, ob dem anderen Vertragspartner die Wahl zwischen bestimmten, vom Verwender vorgegebenen Alternativen eingeräumt wird (BGH, Urteil vom 23.01.2013 zum Az.: VIII ZR 143/12 sowie BGH, Urteil vom 27.01.2000 zum Az.: I ZR 241/97).
- LG Heidelberg, 30.11.2022 - 4 S 3/22
Chefarztbehandlung: Stellvertretervereinbarung kann auch bei vorhersehbarer …
Für den Fall einer Stellvertretervereinbarung hat der Bundesgerichtshof (…Urteil vom 20.12.2007 - III ZR 144/07 , juris, Rn. 21) abweichend von seiner Handhabung in mietrechtlichen Vereinbarungen (Urteil vom 23.01.2013 - VIII ZR 143/12 , juris, Rn. 17) entschieden, dass auch eine vorformulierte Vertragsbedingung ausgehandelt sein kann, wenn sie der Verwender als eine von mehreren Alternativen anbietet, zwischen denen der Vertragspartner die Wahl hat. - AG Iserlohn, 13.02.2018 - 44 C 103/17
Vergütungsanspruch (Honoraranspruch) aus einem Behandlungsvertrag
Zu einer anderen Beurteilung führt auch nicht die von Beklagtenseite herangezogene Rechtsprechung des BGH in seinem Urteil vom 23.01.2013, Az. VIII ZR 143/12, NJW-RR 2013, 457.