Rechtsprechung
BGH, 20.10.1965 - VIII ZR 154/63 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Aufhebung oder Minderung der Tauglichkeit einer Wohnung zu ihrem vertragsgemäßen Gebrauch - Installation eines Durchlauf-Gaswassererhitzers ohne Abgasanlage - Inbetriebnahme eines Gaswassererhitzers ohne Abgasanlage - Eintritt eines Mangels durch Änderung technischer ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1966, 81
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 11.02.1957 - VII ZR 256/56
Positive Vertragsverletzung. Beweislast
Auszug aus BGH, 20.10.1965 - VIII ZR 154/63
Für das Gebiet des Werkvertrages gilt allerdings die Regel, daß in der Frage des Verschuldens den Unternehmer die Beweispflicht trifft, wenn sich aus der Sachlage zunächst der Schluß rechtfertigt, daß der Unternehmer die ihm obliegende Sorgfaltspflicht verletzt hat und die Schadensursache aus dem Gefahrenkreis des Unternehmers hervorgegangen ist (BGHZ 23, 288, 290 [BGH 11.02.1957 - VII ZR 256/56]; 27, 236, 238) [BGH 08.05.1958 - II ZR 304/56]. - BGH, 08.05.1958 - II ZR 304/56
Beweislast beim Schleppvertrag
Auszug aus BGH, 20.10.1965 - VIII ZR 154/63
Für das Gebiet des Werkvertrages gilt allerdings die Regel, daß in der Frage des Verschuldens den Unternehmer die Beweispflicht trifft, wenn sich aus der Sachlage zunächst der Schluß rechtfertigt, daß der Unternehmer die ihm obliegende Sorgfaltspflicht verletzt hat und die Schadensursache aus dem Gefahrenkreis des Unternehmers hervorgegangen ist (BGHZ 23, 288, 290 [BGH 11.02.1957 - VII ZR 256/56]; 27, 236, 238) [BGH 08.05.1958 - II ZR 304/56].
- BGH, 15.10.2008 - VIII ZR 321/07
Keine Verpflichtung des Vermieters zur regelmäßigen Generalinspektion der …
bb) In seinem Urteil vom 20. Oktober 1965 - VIII ZR 154/63, VersR 1966, 81, das einen im Jahr 1957 installierten, nicht mit einer Abgasanlage versehenen Durchlauferhitzer in einer Mietwohnung betraf, hat der Senat offen gelassen, ob der Vermieter insoweit regelmäßige Kontrollen des Gerätes in der Mietwohnung veranlassen müsse; er hat jedoch betont, dass die Anforderungen an den Vermieter, den Zustand der Mietsache auch hinsichtlich mitvermieteter technischer Einrichtungen laufend zu überprüfen, nicht überspannt werden dürfen (…aaO, unter I 3). - OLG Saarbrücken, 04.06.1993 - 4 U 109/92
Schadensersatz aufgrund eines Brandes; Verletzung der Instandhaltungspflicht …
Anerkanntermaßen gehört zur Instandhaltungspflicht des Vermieters gemäß § 536 BGB auch die Verpflichtung, die Mietsache während der Mietzeit in regelmäßigen Abständen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand hin zu überprüfen (BGH, NJW 1957, 826; BGH, VersR 1966, 81, 82; OLG Stuttgart, ZMR 1973, 144, 145; OLG Hamm, VersR 1981, 1161, 1162;… Sternel, Mietrecht, 3. Aufl., II Rdn. 97;… Staudinger/Emmerich, Komm. zum BGB , 12. Aufl.;… §§ 535, 536 Rdn. 43;… RGRK-Gelhaar, Komm. zum BGB , 12. Aufl., § 535, 536 Rdn. 37;… Soergel-Kummer, Komm. zum BGB , 11. Aufl., §§ 535, 536 Rdn. 205;… Palandt/Putzo, Komm. zum BGB , 52. Aufl., § 536 Rdn. 7;… Bub/Treier-Krämer, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, III B Rdn. 1290). - OLG Köln, 23.03.2004 - 22 U 139/03
Keine Haftung des Vermieters bei Drittschäden durch auslaufendes Aquarium eines …
Schon insoweit dürfen die Anforderungen an den Vermieter aber nicht überspannt werden (BGH VersR 1966, 81).
- OLG Koblenz, 30.09.2010 - 2 U 779/09
Wasserschäden an eingelagerten Kunstwerken des Mieters - Haftung des Vermieters
Es besteht jedoch in Rechtsprechung und Literatur Einigkeit darüber, dass den Vermieter keine Gefährdungshaftung trifft (vgl. BGB VersR 1966, 81, 82). - OLG Naumburg, 05.04.2005 - 9 U 132/04
Zu den Anforderungen der Verkehrssicherungspflicht bei besonderen Gefahrenquellen …
Die Anforderungen an diese Prüfungspflicht dürfen nicht überspannt werden (BGH VersR 1966, 81, 82; s. a. BGH WM 1976, 537, 538). - AG Hamburg-Blankenese, 29.01.2020 - 531 C 180/19
Wohnraummiete: Besichtigungsrecht des Vermieters bei mieterseitiger Anbringung …
bb) In seinem Urteil vom 20. Oktober 1965 - VIII ZR 154/63, VersR 1966, 81, das einen im Jahr 1957 installierten, nicht mit einer Abgasanlage versehenen Durchlauferhitzer in einer Mietwohnung betraf, hat der Senat offen gelassen, ob der Vermieter insoweit regelmäßige Kontrollen des Gerätes in der Mietwohnung veranlassen müsse; er hat jedoch betont, dass die Anforderungen an den Vermieter, den Zustand der Mietsache auch hinsichtlich mitvermieteter technischer Einrichtungen laufend zu überprüfen, nicht überspannt werden dürfen (…aaO, unter I 3).