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   BGH, 22.09.2010 - VIII ZR 182/09   

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https://dejure.org/2010,3568
BGH, 22.09.2010 - VIII ZR 182/09 (https://dejure.org/2010,3568)
BGH, Entscheidung vom 22.09.2010 - VIII ZR 182/09 (https://dejure.org/2010,3568)
BGH, Entscheidung vom 22. September 2010 - VIII ZR 182/09 (https://dejure.org/2010,3568)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 215 Abs 1 ZPO, § 335 Abs 1 Nr 3 ZPO, § 345 ZPO, § 700 Abs 6 ZPO, Art 17b EGV 805/2004
    Notwendiger Inhalt einer Terminsladung: Belehrung über die Anfechtbarkeit eines zweiten Versäumnisurteils in der Terminsladung nach Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid

  • verkehrslexikon.de

    Zum notwendigen Inhalt einer Terminsladung: Belehrung über die Anfechtbarkeit eines zweiten Versäumnisurteils in der Terminsladung nach Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Hinweis über die Anfechtbarkeit eines zweiten Versäumnisurteils nur im Wege der Berufung als Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Ladung

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Keine Belehrungspflicht über Rechtsmittel vor Erlass eines zweiten Säumnisurteils, § 215 Abs. 1 ZPO.

  • unalex.eu

    Art. 17, 18 EuVTVO

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Notwendiger Inhalt der Terminsladung; Belehrungspflichten des Gerichts über Versäumnisfolgen

  • rewis.io

    Notwendiger Inhalt einer Terminsladung: Belehrung über die Anfechtbarkeit eines zweiten Versäumnisurteils in der Terminsladung nach Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid

  • ra.de
  • rewis.io

    Notwendiger Inhalt einer Terminsladung: Belehrung über die Anfechtbarkeit eines zweiten Versäumnisurteils in der Terminsladung nach Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Hinweis über die Anfechtbarkeit eines zweiten Versäumnisurteils nur im Wege der Berufung als Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Ladung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Ordnungsgemäße Terminsladung nach Vollstreckungsbescheid

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ordnungsgemäße Terminsladung nach vorhergehendem Vollstreckungsbescheid

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Gerichtliche Belehrung in der Terminsladung über Folgen der Säumnis bei zweitem Versäumnisurteil

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 1340
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 04.05.2004 - 1 BvR 1892/03

    Wiedereinsetzung

    Auszug aus BGH, 22.09.2010 - VIII ZR 182/09
    c) Die von der Revision geforderte umfassende Belehrung einer beklagten Partei in der Terminsladung ist auch nicht zur Gewährleistung eines fairen Verfahrens (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG, Art. 6 EMRK; Art. 47 Abs. 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union - vgl. hierzu BVerfGE 110, 339, 342) geboten.
  • OLG Karlsruhe, 04.10.2005 - 1 U 112/05

    Berufungsverfahren: Statthaftigkeit eines zweiten Versäumnisurteiles bei

    Auszug aus BGH, 22.09.2010 - VIII ZR 182/09
    Dieses Erfordernis gilt jedoch - was auch die Revision nicht in Zweifel zieht - nur für Sachanträge, nicht dagegen für Anträge, die ausschließlich den weiteren Gang des Verfahrens betreffen (so genannte Prozessanträge; allgemeine Meinung, vgl. etwa OLG Karlsruhe, OLGR 2006, 565, 566; Zöller/Herget, aaO, § 335 Rn. 4 i.V.m. Zöller/Greger, § 297 Rn. 3; Musielak/Stadler, aaO, § 325 Rn. 4; MünchKommZPO/Prütting, aaO, § 335 Rn. 11; Hartmann in Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, aaO, § 335 Rn. 7; Grunsky in Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl., § 335 Rn. 10; Reichold in Thomas/Putzo, ZPO, 31. Aufl., § 335 Rn. 4).
  • BGH, 15.12.2010 - XII ZR 27/09

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Beginn der Einspruchsfrist bei nochmaliger

    Zu den Mindestvorschriften gehören neben der Zustellung des verfahrenseinleitenden Schriftstücks (Art. 13 - 15 EuVTVO) die Unterrichtung des Schuldners über die Forderung (Art. 16 EuVTVO) und über die Verfahrensschritte zum Bestreiten der Forderung (Art. 17 EuVTVO), wozu auch der Hinweis auf die Konsequenzen des Nichterscheinens gehört (Art. 17 lit. b EuVTVO; vgl. BGH Urteil vom 22. September 2010 - VIII ZR 182/09 - MDR 2010, 1340).
  • OLG Stuttgart, 26.09.2011 - 5 U 166/10

    Auslandszustellung eines Versäumnisurteils: Begründung eines

    Dem Erlass eines Versäumnisurteils stand hier auch die Antragsermäßigung im Schriftsatz vom 05.10.2009 nicht entgegen, da hierauf § 335 Abs. 1 Nr. 3 ZPO keine Anwendung findet (vgl. BGH MDR 2010, 1340).
  • BGH, 17.07.2012 - VI ZR 226/11

    Bedeutung des Ablaufs von zwei Wochen nach der Aufgabe eines Versäumnisurteils

    Eine solche vorteilhafte teilweise Klagebeschränkung im Sinne von §§ 264 Nr. 2, 269 ZPO muss jedoch der beklagten Partei vor Erlass eines Versäumnisurteils nicht mitgeteilt werden (vgl. BGH, Urteil vom 22. September 2010 - VIII ZR 182/09, ZfS 2011, 627 Rn. 19; Zöller/Herget, ZPO, 29. Aufl., § 335 Rn. 4; Zöller/Greger, aaO, § 264 Rn. 3b).
  • OLG Düsseldorf, 06.01.2011 - 24 U 89/10

    Verfahrensrecht - Für Säumnisverfahren reicht eine allg. Säumnisbelehrung aus

    (3) Der Senat schließt sich der erstgenannten Auffassung an, die jüngst auch in der höchstrichterlichen Rechtsprechung geteilt wird (vgl. BGH, Urt. v. 22.09.2010, VIII ZR 182/09, MDR 2010, 1340).
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