Rechtsprechung
   BGH, 12.12.2007 - VIII ZR 187/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,237
BGH, 12.12.2007 - VIII ZR 187/06 (https://dejure.org/2007,237)
BGH, Entscheidung vom 12.12.2007 - VIII ZR 187/06 (https://dejure.org/2007,237)
BGH, Entscheidung vom 12. Dezember 2007 - VIII ZR 187/06 (https://dejure.org/2007,237)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,237) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (18)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Abhängigkeit der Durchrostungsgarantie des Neuwagenherstellers von der regelmäßigen Wartung in Vertragswerkstätten

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Formularmäßige Gewährung einer Garantie für die Haltbarkeit eines Fahrzeugs durch einen Fahrzeughersteller gegenüber einem Neuwagenkäufer zusätzlich zu den gesetzlichen Gewährleistungsrechten; Inanspruchnahme eines Neuwagenverkäufers durch einen Käufer aufgrund einer ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Durchrostungsgarantie des Fahrzeugherstellers - Voraussetzungen

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Haltbarkeitsgarantie Fahrzeughersteller - Kundenbindungsklausel

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Haltbarkeitsgarantie Fahrzeughersteller - Kundenbindungsklausel

  • rabüro.de

    Zulässige Kundenbindung an das Werkstättennetz eines Fahrzeugherstellers durch AGB bei einer Durchrostungsgarantie

  • Betriebs-Berater

    Zulässige Kundenbindung an das Werkstättennetz eines Kfz-Herstellers durch AGB

  • Judicialis

    BGB § 307 Abs. 1 Satz 1 Ba

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 307 Abs. 1 S. 1
    Formularmäßige Gewährung einer Durchrostungsgarantie durch einen Fahrzeughersteller; Abhängigkeit von der regelmäßigen Wartung in einer Vertragswerkstatt

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Durchrostungsgarantie: Regelmäßige Wartung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zulässige Kundenbindung an das Werkstättennetz eines Fahrzeugherstellers durch Allgemeine Geschäftsbedingungen bei einer Durchrostungsgarantie

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Zulässige Kundenbindung an das Werkstättennetz eines Fahrzeugherstellers durch Allgemeine Geschäftsbedingungen bei einer Durchrostungsgarantie

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Koppelung von Herstellergarantie an Wartung durch Vertragshändler (mobilo-life-Garantie)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Durchrostgarantie" - Mercedes darf die Garantie an regelmäßige Inspektionen in Vertragswerkstätten knüpfen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zulässige Kundenbindung an das Werkstättennetz eines Kfz-Herstellers durch AGB

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Zulässige Kundenbindung an das Werkstättennetz eines Fahrzeugherstellers durch AGB

  • sv-zitzmann.de (Kurzinformation)

    Hersteller dürfen Garantie an Wartung binden

  • fahrschule-online.de (Leitsatz)

    Garantie nur nach Wartung

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Fahrzeughersteller dürfen langfristige Garantien von der Wartung in Vertragswerkstätten abhängig machen

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Garantiebindung der Autohersteller rechtmäßig

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Koppelung von Herstellergarantie an Wartung durch Vertragshändler ("mobilo-life"-Garantie) ist zulässig

  • captain-huk.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Billigwerkstatt und Garantieverlust bei Unfallschäden ?

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Garantie nur nach Wartung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Garantie nur bei Inspektion in Vertragswerkstatt

  • 123recht.net (Pressemeldung, 12.12.2007)

    Autobranche darf Garantiezusagen an Vertragswerkstatt binden // Kundenbindung ist legitimes Interesse des Herstellers

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Das BGH-Urteil zur Herstellergarantie "knabbert" an der Schadensteuerung

  • captain-huk.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Billigwerkstatt und Garantieverlust bei Unfallschäden ?

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 843
  • MDR 2008, 315
  • NZV 2008, 142
  • WM 2008, 559
  • BB 2008, 229
  • BB 2008, 469
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 24.04.1991 - VIII ZR 180/90

    Formularmäßige Begrenzung von Garantieleistungen beim Kauf von

    Auszug aus BGH, 12.12.2007 - VIII ZR 187/06
    Die Klausel lasse die Interessen des Kunden deshalb außer Acht, weil sie die Garantiegeberin von ihrer Leistungsverpflichtung ohne Rücksicht darauf freistelle, ob der Verstoß des Kunden gegen seine Obliegenheit zur Durchführung der Inspektionen für den reparaturbedürftigen Schaden ursächlich geworden ist (Senatsurteil vom 24. April 1991 - VIII ZR 180/90, NJW-RR 1991, 1013, unter III 1 und 2 c).

    Anders als in den bisher vom Senat entschiedenen Fällen, in denen dritte Unternehmen (also nicht die Fahrzeughersteller) Garantiegeber waren (Senatsurteil vom 24. April 1991, aaO; Senatsurteil vom 17. Oktober 2007 - VIII ZR 251/06, z.V.b., unter II 2 b), liegt hier keine unangemessene Benachteiligung der Kunden darin, dass der Verlust der Garantieansprüche auch dann eintritt, wenn das Unterlassen der Wartungsdienste bzw. die Durchführung bei anderen Werkstätten für den Garantiefall nicht ursächlich war.

  • BGH, 17.10.2007 - VIII ZR 251/06

    Ausschluss einer Reparaturkostengarantie durch Allgemeine Geschäftsbedingungen

    Auszug aus BGH, 12.12.2007 - VIII ZR 187/06
    Anders als in den bisher vom Senat entschiedenen Fällen, in denen dritte Unternehmen (also nicht die Fahrzeughersteller) Garantiegeber waren (Senatsurteil vom 24. April 1991, aaO; Senatsurteil vom 17. Oktober 2007 - VIII ZR 251/06, z.V.b., unter II 2 b), liegt hier keine unangemessene Benachteiligung der Kunden darin, dass der Verlust der Garantieansprüche auch dann eintritt, wenn das Unterlassen der Wartungsdienste bzw. die Durchführung bei anderen Werkstätten für den Garantiefall nicht ursächlich war.
  • BGH, 13.02.1985 - VIII ZR 154/84

    Formularmäßige Vereinbarung einer 10-jährigen Laufzeit eines Mietvertrages über

    Auszug aus BGH, 12.12.2007 - VIII ZR 187/06
    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine AGB-Klausel unangemessen, mit der der Verwender missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten des Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne von vornherein die Interessen seines Partners hinreichend zu berücksichtigen (BGHZ 89, 206, 210 f.; BGH, Urteil vom 13. Februar 1985 - VIII ZR 154/84, WM 1985, 542, unter II 1 c bb).
  • OLG Karlsruhe, 11.04.2006 - 13 U 111/05

    Verkäufergarantie beim Gebrauchtwagenkauf: Wirksame Klausel über Ausschluss des

    Auszug aus BGH, 12.12.2007 - VIII ZR 187/06
    Es sei nicht Zweck der Regelungen über Allgemeine Geschäftsbedingungen, dem Käufer neben den für ihn bedeutsamen Ansprüchen gegen den Verkäufer auch ein Mindestmaß an Rechten aus einer daneben gegebenen Garantie zu sichern (OLG Karlsruhe, NJW-RR 2006, 1464; OLG Nürnberg, NJW 1997, 2186).
  • OLG Nürnberg, 27.02.1997 - 8 U 3754/96

    Inhaltskontrolle bei Neuwagen-Verkaufsbedingungen

    Auszug aus BGH, 12.12.2007 - VIII ZR 187/06
    Es sei nicht Zweck der Regelungen über Allgemeine Geschäftsbedingungen, dem Käufer neben den für ihn bedeutsamen Ansprüchen gegen den Verkäufer auch ein Mindestmaß an Rechten aus einer daneben gegebenen Garantie zu sichern (OLG Karlsruhe, NJW-RR 2006, 1464; OLG Nürnberg, NJW 1997, 2186).
  • BGH, 23.03.1988 - VIII ZR 58/87

    Inhaltskontrolle von Garantiebestimmungen des Herstellers einer verkauften Ware

    Auszug aus BGH, 12.12.2007 - VIII ZR 187/06
    Die Beklagte bietet dem Kunden mit der langfristigen "mobilo-life"-Garantie gegen Durchrostung eine zusätzliche Leistung zum Fahrzeugkauf an, mit der sie ein absatzförderndes Qualitätsmerkmal für die Fahrzeuge schaffen will (vgl. BGHZ 104, 82, 91).
  • BGH, 21.12.1983 - VIII ZR 195/82

    Formularmäßige Anpassung des Gebiets eines Vertragshändlers

    Auszug aus BGH, 12.12.2007 - VIII ZR 187/06
    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine AGB-Klausel unangemessen, mit der der Verwender missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten des Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne von vornherein die Interessen seines Partners hinreichend zu berücksichtigen (BGHZ 89, 206, 210 f.; BGH, Urteil vom 13. Februar 1985 - VIII ZR 154/84, WM 1985, 542, unter II 1 c bb).
  • BGH, 25.09.2013 - VIII ZR 206/12

    Zur Unwirksamkeit einer Haftungsbeschränkung in einer

    In einer formularmäßigen Vereinbarung über eine Gebrauchtwagengarantie, die der Fahrzeugkäufer/Garantienehmer gegen Entgelt erwirbt, ist eine Klausel, nach der Garantieansprüche davon abhängen, dass der Garantienehmer die nach den Herstellerangaben vorgeschriebenen oder empfohlenen Wartungs-, Inspektions- und Pflegearbeiten beim Verkäufer/Garantiegeber oder in einer vom Hersteller anerkannten Vertragswerkstatt durchführen lässt, wegen unangemessener Benachteiligung des Garantienehmers unwirksam, wenn sie Garantieansprüche unabhängig davon ausschließt, ob eine Verletzung der Wartungsobliegenheit für den eingetretenen Schaden ursächlich geworden ist (Fortführung der Senatsurteile vom 17. Oktober 2007, VIII ZR 251/06, WM 2008, 263; vom 12. Dezember 2007, VIII ZR 187/06, WM 2008, 559; vom 6. Juli 2011, VIII ZR 293/10, NJW 2011, 3510).

    Vergeblich macht die Revision geltend, dass der vorliegende Fall nicht anders behandelt werden dürfe als eine Herstellergarantie für Neufahrzeuge, bei der es der Senat nicht beanstandet hat, wenn der Hersteller die Leistungen aus der Garantie zum Zwecke der Kundenbindung von der regelmäßigen Wartung des Fahrzeugs in seinen Vertragswerkstätten abhängig macht (Senatsurteil vom 12. Dezember 2007 - VIII ZR 187/06, NJW 2008, 843 Rn. 17 f.).

    Davon abgesehen hat der Senat zur Anschlussgarantie beim Neuwagenkauf entschieden, dass eine Wartungsklausel wie die hier vorliegende auch in einer Herstellergarantie wegen unangemessener Benachteiligung des Kunden unwirksam ist, wenn der Fahrzeughersteller dem Käufer die Anschlussgarantie - anders als in der dem Senatsurteil vom 12. Dezember 2007 zugrunde liegenden Fallgestaltung (VIII ZR 187/06, aaO) - nicht "automatisch" als zusätzliche Leistung gewährt, sondern gegen gesondertes Entgelt verkauft (Senatsurteil vom 6. Juli 2011 - VIII ZR 293/10, aaO Rn. 21 ff., 26).

  • BGH, 06.07.2011 - VIII ZR 293/10

    Zur Herstellergarantie beim Kfz-Kauf

    In einer formularmäßigen Vereinbarung über eine Anschlussgarantie für Material- oder Herstellungsfehler eines Kraftfahrzeugs, die der Fahrzeughersteller einem Fahrzeugkäufer gegen Entgelt gewährt, ist eine Klausel, nach der Garantieansprüche davon abhängen, dass der Garantienehmer die nach den Herstellerangaben erforderlichen Wartungen in den vorgegebenen Intervallen von einer Vertragswerkstatt des Herstellers durchführen lässt, wegen unangemessener Benachteiligung des Garantienehmers unwirksam, wenn sie Garantieansprüche unabhängig davon ausschließt, ob eine Verletzung der Wartungsobliegenheit für den eingetretenen Schaden ursächlich geworden ist (Fortführung der Senatsurteile vom 17. Oktober 2007, VIII ZR 251/06, WM 2008, 263, und vom 12. Dezember 2007, VIII ZR 187/06, WM 2008, 559).

    Es gehe hier - vergleichbar mit der "mobilo-life"-Garantie, wie sie dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12. Dezember 2007 (VIII ZR 187/06) zugrunde gelegen habe - um eine sich an die zweijährige Herstellergarantie ab Erstzulassung anschließende Neuwagengarantie des Fahrzeugherstellers im Sinne von § 443 Abs. 1 BGB, welche der Kläger mit dem Erwerb des Fahrzeugs übernommen habe, und nicht um die im Zusammenhang mit dem Fahrzeugkauf erst neu begründete Gebrauchtwagengarantie eines Dritten, für die der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 17. Oktober 2007 (VIII ZR 251/06) einen von der Schadensursächlichkeit unabhängigen Haftungsausschluss des Garantiegebers bei Nichteinhaltung vorgeschriebener Wartungsintervalle als unwirksam angesehen habe.

    Dementsprechend hat der Senat in der Vergangenheit Garantieverträge einer AGB-rechtlichen Kontrolle insoweit unterworfen, als es um Klauseln ging, die über die vertragliche Festlegung des unmittelbaren Leistungsgegenstandes hinaus das hierin gegebene Leistungsversprechen wieder eingeschränkt oder sonst modifiziert haben (Senatsurteile vom 24. April 1991 - VIII ZR 180/90, WM 1991, 1384 unter II; vom 17. Oktober 2007 - VIII ZR 251/06, aaO Rn. 13; vom 14. Oktober 2009 - VIII ZR 354/08, NJW 2009, 3714 Rn. 11 ff.; vgl. auch Senatsurteil vom 12. Dezember 2007 - VIII ZR 187/06, WM 2008, 559 Rn. 13 ff.) oder die in ansonsten bestehende (Gewährleistungs-)Rechte des Vertragspartners eingegriffen haben (Senatsurteil vom 23. März 1988 - VIII ZR 58/87, aaO S. 90 f.).

    (2) Anders als in dem Fall, in dem die Garantie dem Kunden nur "um den Preis" der regelmäßigen Durchführung der Wartungsdienste in den Vertragswerkstätten gewährt wird, die Durchführung der Wartungsdienste also - bei wirtschaftlicher Betrachtung - die "Gegenleistung" für die Garantiegewährung darstellt (vgl. Senatsurteil vom 12. Dezember 2007 - VIII ZR 187/06, aaO Rn. 17), bildet aus Kundensicht das vom Garantienehmer zu entrichtende Entgelt die Gegenleistung für das unter Ziffer 2 Satz 1 der Garantiebedingungen dahin umschriebene Hauptleistungsversprechen der Beklagten, bei Material- oder Herstellungsfehlern für die kostenlose Reparatur oder den kostenlosen Ersatz des betreffenden Teils bei jedem Saab-Vertragshändler einstehen zu wollen.

    a) Eine Formularklausel ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unangemessen, wenn der Verwender missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten des Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne von vornherein die Interessen seines Partners hinreichend zu berücksichtigen und ihm einen angemessenen Ausgleich zuzugestehen (Senatsurteile vom 17. Oktober 2007 - VIII ZR 251/06, aaO Rn. 15; vom 12. Dezember 2007 - VIII ZR 187/06, aaO Rn. 14; vom 14. Oktober 2009 - VIII ZR 354/08, aaO Rn. 13; jeweils mwN).

    Für diesen Fall hat der Senat die Interessen des Kunden, die - ohnehin regelmäßig notwendigen - Wartungsarbeiten zwecks Erhalts des Garantieanspruchs nach den Vorgaben des Herstellers in dessen Werkstattnetz durchführen zu lassen, durch die betreffende Verfallklausel nicht für unangemessen beeinträchtigt erachtet, da es der freien Entscheidung des Kunden überlassen bleibt, ob und ab wann er - etwa im Hinblick auf das Alter des Fahrzeugs - von den regelmäßigen Wartungen Abstand nehmen oder diese bei anderen (preisgünstigeren) Werkstätten durchführen lassen will (Senatsurteil vom 12. Dezember 2007 - VIII ZR 187/06, aaO Rn. 17 f.).

    Die mit dem Fahrzeugkauf auf den Kläger übergegangene Anschlussgarantie der Beklagten stellt nicht lediglich eine zusätzliche Leistung des Herstellers beim Neufahrzeugkauf zwecks Schaffung eines absatzfördernden Qualitätsmerkmals seiner Fahrzeuge dergestalt dar, dass sich die "Gegenleistung" für die gewährte Garantie weitgehend in einer bis zum Garantiefall durchgeführten regelmäßigen Fahrzeugwartung im Werkstattnetz des Herstellers erschöpft (vgl. Senatsurteil vom 12. Dezember 2007 - VIII ZR 187/06, aaO Rn. 17).

    Für diesen Fall kann das grundsätzlich anzuerkennende Interesse eines Fahrzeugherstellers, seine Kunden bei dem Absatz von Neufahrzeugen zu den vorgeschriebenen oder empfohlenen Wartungsarbeiten in seinem Werkstattnetz anzuhalten, um dadurch den Ruf seiner Marke als wenig schadensanfällig zu stärken und den Kunden an das eigene Werkstattnetz zu binden (vgl. Senatsurteil vom 12. Dezember 2007 - VIII ZR 187/06, aaO Rn. 17 f.; Christensen, aaO), keinen Vorrang vor dem Interesse des Kunden an einem Schutz vor einer Aushöhlung von Garantiezusagen durch einschränkende Nebenbestimmungen beanspruchen.

  • OLG Stuttgart, 14.10.2008 - 1 U 74/08

    Herstellergarantie bei Neufahrzeug: "Durchrostung" im Sinne einer

    Die Klausel hält insbesondere der Inhaltskontrolle nach Maßgabe des § 307 Abs. 1 BGB stand (BGH, Urteil vom 12.12.2007 - VIII ZR 187/06, NJW 2008, 843 = DAR 2008, 141).
  • OLG Jena, 23.05.2011 - 9 U 100/10

    Fahrzeugkaufvertrag - Nacherfüllung Durchrostungsschäden

    Etwas anderes lässt sich auch aus der von der Beklagten zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 12.12.2007, Az.: VIII ZR 187/06, nicht entnehmen.
  • LG Landshut, 29.04.2014 - 55 O 3030/13

    Garantie gegen Durchrosten eines Neufahrzeugs in Abhängigkeit der regelmäßigen

    Die langfristige Garantie soll dem Kunden nur "um den Preis" der regelmäßigen Durchführung der Wartungsdienste in den Vertragswerkstätten zustehen, sodass - bei wirtschaftlicher Betrachtung - von einer "Gegenleistung" gesprochen werden kann, die für die Garantie gefordert wird (BGH Urteil vom 12.12.2007 - VIII ZR187/06, NJW 2008, 843).

    Die Einhaltung der Wartungsintervalle soll neben der Gegenleistungsfunktion auch Garantiefällen vorbeugen (vgl. BGH Urteil vom 12.12.2007 - VIII ZR 187/06, NJW 2008, 843 ff.).

  • OLG Zweibrücken, 12.12.2017 - 1 U 186/16

    Fehlen der Herstellergarantie als Sachmangel eines Gebrauchtwagens

    Wartungsdienste für einen späteren Garantiefall überhaupt nicht ursächlich geworden ist (vgl. BGH, Urt. v. 12.12.2007 - VIII ZR 187/06, juris Rn. 18).
  • LG Kiel, 15.07.2008 - 12 O 25/08

    Gebrauchtwagengarantievertrag - Kostenerstattungsanspruch

    Das vom Beklagten zitierte Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12.12.2007 (NJW 2008, 843 - 845) steht den vorstehenden Entscheidungsgründen nicht entgegen.

    Die Inanspruchnahme der Vertragswerkstätten ist bei wirtschaftlicher Betrachtung eine Gegenleistung, die für die Garantie gefordert werde (vgl. BGH NJW 2008, 843 - 845).

  • LG Wuppertal, 14.05.2013 - 16 S 2/12

    Kein Garantieanspruch aus "mobilo-life"-Garantie, wenn bestimmte Durchrostung

    In dem Urteil des BGH (NJW 2008, 843) ging es um eine durchrostete Heckklappe, in dem Urteil des OLG Stuttgart (NJW 2009, 1089) ging es um Rostschäden an den Kotflügeln.
  • OLG Köln, 03.05.2013 - 19 U 1/13

    Ansprüche aus einer Garantievereinbarung; Formularmäßige Vereinbarung der

    In einer nachfolgenden Entscheidung vom 12.12.2007 (VIII ZR 187/06 - NJW 2008, 843), auf die sich die Beklagte beruft, hat der Bundesgerichtshof angenommen, dass eine unangemessene Benachteiligung des Kunden nicht darin gesehen werden kann, dass der Hersteller die Leistungen aus der Garantie zum Zwecke der Kundenbindung von der regelmäßigen Wartung des Fahrzeugs in seinen Vertragswerkstätten abhängig macht und zwar unabhängig davon, ob die Nichtdurchführung der Wartung für den Schadenseintritt ursächlich geworden ist.
  • KG, 12.12.2012 - 25 U 11/12

    Berechtigung zum Werkunternehmerpfandrecht eines Herstellers und Garantiegebers

    Die Klausel hält nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes auch einer Inhaltskontrolle gemäß § 307 BGB stand und benachteiligt - anders als bei Garantieübernahmen dritter Unternehmer (vgl. BGH NJW 2008, 214) bzw. bei Erhebung eines gesonderten Entgeltes für die Garantieübernahme (BGH NJW 2011, 3510) - die Vertragspartner der Beklagten nicht unangemessen, so dass ein Verlust der Garantieansprüche auch dann eintritt, wenn das Unterlassen der Wartungsdienste bzw. die Durchführung bei anderen Werkstätten für den Garantiefall nicht ursächlich war (vgl. BGH NJW 2008, 843).
  • OLG Köln, 15.11.2013 - 19 U 73/13

    Formularmäßiger Ausschluss der Erstattungsfähigkeit von Garantieleistungen im

  • LG Köln, 05.10.2009 - 6 S 216/09

    Unangemessene Benachteiligung eines Kunden durch die Verpflichtung zur Einhaltung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht