Weitere Entscheidung unten: BGH, 02.02.1960

Rechtsprechung
   BGH, 30.06.1960 - VIII ZR 200/59   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1960,1857
BGH, 30.06.1960 - VIII ZR 200/59 (https://dejure.org/1960,1857)
BGH, Entscheidung vom 30.06.1960 - VIII ZR 200/59 (https://dejure.org/1960,1857)
BGH, Entscheidung vom 30. Juni 1960 - VIII ZR 200/59 (https://dejure.org/1960,1857)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1960,1857) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1960, 2093
  • MDR 1960, 922
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 19.09.2018 - VIII ZR 231/17

    Fristlose Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses kann mit hilfsweise erklärter

    Soweit andere Autoren der Bestimmung des § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB mit unterschiedlicher Begründung nur eine Heilungswirkung für die Zukunft ("ex-nunc-Wirkung") beimessen (so etwa Sternel, Mietrecht aktuell, 4. Aufl., XII Rn. 152; Elzer in Prütting/Wegen/Weinrich, BGB, 12. Aufl., § 569 Rn. 18; Beuermann, WuM 1997, 151, 152 [zu § 554 Abs. 2 Nr. 2 BGB aF]; Both, Festschrift Blank, 2006, S. 93, 102 ff.; O'Sullivan, ZMR 2002, 250, 253), haben diese den Regelungsgehalt der genannten Vorschrift nur unzureichend erfasst und können sich insoweit auch nicht auf das - von der Revisionserwiderung in der mündlichen Verhandlung angeführte - Urteil des Bundesgerichtshofs vom 21. Dezember 2006 (IX ZR 66/05, NJW 2007, 1591 Rn. 13; vgl. auch Senatsurteil vom 30. Juni 1960 - VIII ZR 200/59, NJW 1960, 2093 [zu § 3 Abs. 3 MSchuG]) stützen.
  • BGH, 19.09.2018 - VIII ZR 261/17

    Fristlose Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses kann mit hilfsweise erklärter

    Soweit andere Autoren der Bestimmung des § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB mit unterschiedlicher Begründung nur eine Heilungswirkung für die Zukunft ("ex-nunc-Wirkung") beimessen (so etwa Sternel, Mietrecht aktuell, 4. Aufl., XII Rn. 152; Elzer in Prütting/Wegen/Weinrich, BGB, 12. Aufl., § 569 Rn. 18; Beuermann, WuM 1997, 151, 152 [zu § 554 Abs. 2 Nr. 2 BGB aF]; Both, Festschrift Blank, 2006, S. 93, 102 ff.; O'Sullivan, ZMR 2002, 250, 253), haben diese den Regelungsgehalt der genannten Vorschrift nur unzureichend erfasst und können sich insoweit auch nicht auf das - von der Revisionserwiderung in der mündlichen Verhandlung angeführte - Urteil des Bundesgerichtshofs vom 21. Dezember 2006 (IX ZR 66/05, NJW 2007, 1591 Rn. 13; vgl. auch Urteil vom 30. Juni 1960 - VIII ZR 200/59, NJW 1960, 2093 [zu § 3 Abs. 3 MSchuG]) stützen.
  • BGH, 21.12.2006 - IX ZR 66/05

    Ansprüche des Vermieters aus einem vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens

    Nur wenn der Vermieter vor Ablauf der Schonfrist hinsichtlich der fälligen Miete und der fälligen Entschädigung nach § 546a Abs. 1 BGB befriedigt wird oder sich eine öffentliche Stelle hierzu verpflichtet, wird die Kündigung wirkungslos; das Mietverhältnis lebt dann wieder auf (vgl. BGH, Urt. v. 30. Juni 1960 - VIII ZR 200/59, NJW 1960, 2093; Erman/Jendrek, BGB 11. Aufl. § 569 Rn. 17, 19).
  • VerfGH Bayern, 22.03.2012 - 50-VI-11

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen Abweisung einer mietrechtlichen

    Es entspricht aber - soweit ersichtlich - allgemeiner Meinung, dass die Kündigung mit der nachträglichen Befriedigung endgültig wirkungslos wird und das Mietverhältnis unverändert fortbesteht (Emmerich, a. a. O.; Häublein, a. a. O.; Blank, a. a. O., RdNr. 37 zu § 569) bzw. wiederauflebt (Lützenkirchen in Ermann, BGB, 13. Aufl. 2011, RdNr. 23 zu § 569; Weber, ZMR 1992, 41/43; BGH vom 30.6.1960 = NJW 1960, 2093; BGH vom 21.12.2006 = ZMR 2007, 348/350).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 02.02.1960 - VIII ZR 200/59   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1960,6357
BGH, 02.02.1960 - VIII ZR 200/59 (https://dejure.org/1960,6357)
BGH, Entscheidung vom 02.02.1960 - VIII ZR 200/59 (https://dejure.org/1960,6357)
BGH, Entscheidung vom 02. Februar 1960 - VIII ZR 200/59 (https://dejure.org/1960,6357)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1960,6357) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.05.1957 - VIII ZR 226/56
    Auszug aus BGH, 02.02.1960 - VIII ZR 200/59
    Im übrigen hält es sich auch mit der Unterstellung eines auffallenden Mißverhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung im Rahmen der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes; denn auch bei einem solchen auffälligen Mißverhältnis ist ein Vertrag nur dann, wegen Verstoßes gegen die guten Sitten nichtig, wenn eine verwerfliche Gesinnung des begünstigten Vertragsteiles hervortritt, insbesondere bei bewußter Ausnutzung der schwierigen Lage des anderen Teiles (Urteil des erkennenden Senats vom 21. Mai 1957 - VIII ZR 226/56 LM BGB § 138 (Ba) Nr. 2 = NJW 1957, 1274 mit Nachweisen).
  • BGH, 24.01.1979 - VIII ZR 16/78

    Wirksamkeit der Ratenzahlungsvereinbarung über ein Pool-Billiard-Gerät - Bestehen

    Daß es allein aus dem von ihm ermittelten Mißverhältnis, wonach der Wert der vom Beklagten zu erbringenden Leistungen denjenigen der Gegenleistungen der Klägerin um etwa das Zweieinhalbfache übersteigt, noch keinen Schluß auf eine zu mißbilligende Gesinnung der Klägerin zog, lag im Rahmen seines tatrichterlichen Ermessens (vgl. das nicht veröffentlichte Senatsurteil vom 2. Februar 1960 - VIII ZR 200/59 S. 15).

    Für die sogenannte subjektive Seite kommt es nämlich weniger auf den objektiven, durch Sachverständigengutachten zu ermittelnden Verkehrswert, als darauf an, welchen Wert die Leistung vom Standpunkt der Klägerin aus hatte (vgl. Senatsurteil vom 2. Februar 1960 - VIII ZR 200/59 S. 16) und welche den Gewinn mindernde Unkostenfaktoren zu berücksichtigen waren.

  • BGH, 03.07.1963 - VIII ZR 93/62
    Auch für diesen Fall ist entschieden, daß der Vermieter gegen den neuen Mieter keine Einwendungen aus dem Inhalt seiner Abmachungen mit dem Erstmieter erheben kann (nichtveröffentliches Urteil vom 2. Februar 1960 - VIII ZR 200/59).

    Ist aber, wie hiernach abschließend festzustellen ist, die Auslegung des Berufungsgerichts aus Rechtsgründen nicht angreifbar, so gilt das auch für die von ihm daraus gezogene Folgerung, der Beklagte habe sich durch seine grundsätzliche Weigerung, mit einem ihm vom Kläger vorgeschlagenen Ersatzmieter, der mit dem Kläger eine freie Vereinbarung getroffen hat, einen Mietvertrag abzuschließen, einer ihn zum Schadensersatz verpflichtenden positiven Vertragsverletzung schuldig gemacht (zu vgl. auch das oben erwähnte Urteil des erkennenden Senats vom 2. Februar 1960 - VIII ZR 200/59).

  • BGH, 29.06.1966 - VIII ZR 163/64

    Vereinbarung über Rechte eines Dritten zum Eintritt in einen Mietvertrag -

    Der erkennende Senat hat schon in seinem nicht veröffentlichten Urteil vom 2. Februar 1960 - VIII ZR 200/59 -, in dem eine inhaltlich im wesentlichen gleiche Nachfolgerklausel wie hier zu beurteilen war, ausgesprochen, daß der Vermieter gegen den neuen Mieter keine Einwendungen aus dem Inhalt seiner Vereinbarungen mit dem Erstmieter erheben könne.
  • BGH, 04.03.1964 - VIII ZR 143/62
    Der erkennende Senat hat aber bereite in den Urteilen vom 3. Juli 1963 (VIII ZR 93/62 - MDR 1963, 1000 = DM 1963, 869 = Betrieb 1963, 1215) und vom 2. Februar 1960 (VIII ZR 200/59 - nicht veröffentlicht) den Standpunkt vertreten, daß es einen solchen Rechtsgrundsatz nicht gibt.
  • BGH, 10.03.1965 - VIII ZR 116/63

    Klage auf Feststellung des Rechts auf Eintritt in einen Mietvertrag - Ablehnung

    Nach dem Urteil des erkennenden Senats vom 3. Juli 1963 - VIII ZR 93/62 - (WM 1963, 869 = MDR 1963, 1000, vgl. auch schon das nicht veröffentlichte Urteil des Senats vom 2. Februar 1960 - VIII ZR 200/59) braucht sich ein solcher Mieter bei entsprechend auszulegender Vereinbarung nicht darauf verweisen zu lassen, daß sein Vormieter bereit sei, ihm den nicht abgewohnten Baukostenzuschuß zu erstatten.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht