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   BGH, 23.05.2012 - VIII ZR 210/11   

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https://dejure.org/2012,14072
BGH, 23.05.2012 - VIII ZR 210/11 (https://dejure.org/2012,14072)
BGH, Entscheidung vom 23.05.2012 - VIII ZR 210/11 (https://dejure.org/2012,14072)
BGH, Entscheidung vom 23. Mai 2012 - VIII ZR 210/11 (https://dejure.org/2012,14072)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 195 BGB, § 199 Abs 1 BGB, § 812 Abs 1 S 1 Alt 1 BGB, § 25 AVBGasV, § 27 AVBGasV
    Gasversorgungsvertrag: Verjährungsfristbeginn für Rückzahlungsansprüche wegen Gaspreisüberzahlungen

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beginn der Verjährung von Rückzahlungsansprüchen wegen Gaspreisüberzahlungen mit Erteilung der Jahresabrechnung

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Verjährungsbeginn des Rückzahlungsanspruchs wegenGaspreisüberzahlung mit Erteilung der Jahresabrechnung

  • Betriebs-Berater

    Verjährungsbeginn von Rückzahlungsansprüchen wegen Gaspreisüberzahlungen

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Zur Verjährung von Rückzahlungsansprüchen wegen Gaspreisüberzahlungen

  • rewis.io

    Gasversorgungsvertrag: Verjährungsfristbeginn für Rückzahlungsansprüche wegen Gaspreisüberzahlungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 195; BGB § 199 Abs. 1 Nr. 1; AVBGasV § 27
    Beginn der Verjährung von Rückzahlungsansprüchen wegen Gaspreisüberzahlungen mit Erteilung der Jahresabrechnung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gaspreisüberzahlung: Verjährung von Rückzahlungsanspruch?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verjährung bei Gaspreisüberzahlung

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Verjährung von Rückzahlungsansprüchen wegen Gaspreisüberzahlungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 2647
  • ZIP 2012, 1868
  • MDR 2012, 828
  • WM 2012, 2074
  • BB 2012, 1678
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 07.12.2010 - KZR 41/09

    Anspruch auf Rückzahlung überzahlter Netzentgelte: Schlüssigkeit der Darlegung;

    Auszug aus BGH, 23.05.2012 - VIII ZR 210/11
    Dieser auch in einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 26. April 1989 (VIII ZR 12/88) zum Ausdruck gekommenen Sichtweise stehe nicht entgegen, dass in einem weiteren Beschluss vom 7. Dezember 2010 (KZR 41/09) die Vorauszahlungen auf Netznutzungsentgelte nicht als selbständige Teilleistungen, sondern lediglich als unselbständige Rechnungsposten des geschuldeten Entgelts angesehen worden seien und angenommen worden sei, dass bei Unbilligkeit einer Preisanpassung insoweit nur ein auf das Gesamtjahr bezogener Rückforderungsanspruch bestanden habe.

    a) Abschlagszahlungen sind dadurch gekennzeichnet, dass sie nur vorläufig bis zu einer im Wege der Abrechnung festzustellenden endgültigen Vergütung zu leisten sind, und bilden insoweit lediglich (unselbstständige) Rechnungsposten der abzurechnenden Gesamtleistung, ohne dass sie auf einzelne Teilleistungen bezogen werden können (BGH, Urteile vom 19. März 2002 - X ZR 125/00, WM 2002, 2257 unter II 3 a; vom 15. April 2004 - VII ZR 471/01, NJW-RR 2004, 957 unter II 1 a und b; Beschluss vom 7. Dezember 2010 - KZR 41/09, ZNER 2011, 314 Rn. 3).

    Ein Anspruch auf Rückzahlung kommt erst dann in Betracht, wenn die geleisteten Abschlagszahlungen nach dem Ergebnis der vereinbarten Endabrechnung einen entsprechenden Überschuss an Abschlagsbeträgen ergeben (BGH, Urteile vom 19. März 2002 - X ZR 125/00, aaO unter II 3 a, b; vom 2. Mai 2002 - VII ZR 249/00, NJW-RR 2002, 1097 unter II 1; Beschluss vom 7. Dezember 2010 - KZR 41/09, aaO) oder wenn der Gläubiger es in von ihm zu vertretender Weise verabsäumt, die geschuldete Abrechnung nach Fälligkeit der Abrechnungspflicht innerhalb angemessener Frist vorzunehmen (vgl. Senatsurteil vom 9. März 2005 - VIII ZR 57/04, WuM 2005, 337 unter II 3 c).

  • BGH, 26.04.1989 - VIII ZR 12/88

    Verjährung von Ansprüchen auf Rückzahlung zuviel entrichteter Leistungsentgelte;

    Auszug aus BGH, 23.05.2012 - VIII ZR 210/11
    Dieser auch in einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 26. April 1989 (VIII ZR 12/88) zum Ausdruck gekommenen Sichtweise stehe nicht entgegen, dass in einem weiteren Beschluss vom 7. Dezember 2010 (KZR 41/09) die Vorauszahlungen auf Netznutzungsentgelte nicht als selbständige Teilleistungen, sondern lediglich als unselbständige Rechnungsposten des geschuldeten Entgelts angesehen worden seien und angenommen worden sei, dass bei Unbilligkeit einer Preisanpassung insoweit nur ein auf das Gesamtjahr bezogener Rückforderungsanspruch bestanden habe.

    Aus dem Senatsurteil vom 26. April 1989 (VIII ZR 12/88, WM 1989, 1023 unter B II 5 a bb) ergibt sich entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts nicht anderes.

  • BGH, 19.03.2002 - X ZR 125/00

    Rechte des Bestellers bei Leistung von Abschlagszahlungen vor Fälligkeit einer

    Auszug aus BGH, 23.05.2012 - VIII ZR 210/11
    a) Abschlagszahlungen sind dadurch gekennzeichnet, dass sie nur vorläufig bis zu einer im Wege der Abrechnung festzustellenden endgültigen Vergütung zu leisten sind, und bilden insoweit lediglich (unselbstständige) Rechnungsposten der abzurechnenden Gesamtleistung, ohne dass sie auf einzelne Teilleistungen bezogen werden können (BGH, Urteile vom 19. März 2002 - X ZR 125/00, WM 2002, 2257 unter II 3 a; vom 15. April 2004 - VII ZR 471/01, NJW-RR 2004, 957 unter II 1 a und b; Beschluss vom 7. Dezember 2010 - KZR 41/09, ZNER 2011, 314 Rn. 3).

    Ein Anspruch auf Rückzahlung kommt erst dann in Betracht, wenn die geleisteten Abschlagszahlungen nach dem Ergebnis der vereinbarten Endabrechnung einen entsprechenden Überschuss an Abschlagsbeträgen ergeben (BGH, Urteile vom 19. März 2002 - X ZR 125/00, aaO unter II 3 a, b; vom 2. Mai 2002 - VII ZR 249/00, NJW-RR 2002, 1097 unter II 1; Beschluss vom 7. Dezember 2010 - KZR 41/09, aaO) oder wenn der Gläubiger es in von ihm zu vertretender Weise verabsäumt, die geschuldete Abrechnung nach Fälligkeit der Abrechnungspflicht innerhalb angemessener Frist vorzunehmen (vgl. Senatsurteil vom 9. März 2005 - VIII ZR 57/04, WuM 2005, 337 unter II 3 c).

  • BGH, 09.03.2005 - VIII ZR 57/04

    Rechte des Mieters bei unterbliebener Nebenkostenabrechnung

    Auszug aus BGH, 23.05.2012 - VIII ZR 210/11
    Ein Anspruch auf Rückzahlung kommt erst dann in Betracht, wenn die geleisteten Abschlagszahlungen nach dem Ergebnis der vereinbarten Endabrechnung einen entsprechenden Überschuss an Abschlagsbeträgen ergeben (BGH, Urteile vom 19. März 2002 - X ZR 125/00, aaO unter II 3 a, b; vom 2. Mai 2002 - VII ZR 249/00, NJW-RR 2002, 1097 unter II 1; Beschluss vom 7. Dezember 2010 - KZR 41/09, aaO) oder wenn der Gläubiger es in von ihm zu vertretender Weise verabsäumt, die geschuldete Abrechnung nach Fälligkeit der Abrechnungspflicht innerhalb angemessener Frist vorzunehmen (vgl. Senatsurteil vom 9. März 2005 - VIII ZR 57/04, WuM 2005, 337 unter II 3 c).

    Da ein solcher Anspruch auf Rückzahlung unverbrauchter Abschlagszahlungen erst zu diesem Zeitpunkt fällig wird (Senatsurteil vom 9. März 2005 - VIII ZR 57/04, aaO), beginnt für ihn die Verjährungsfrist erst mit Erteilung der Abrechnung (vgl. Senatsbeschluss vom 19. Dezember 1990 - VIII ARZ 5/90, BGHZ 113, 188, 196 f.).

  • BGH, 19.12.1990 - VIII ARZ 5/90

    Verjährung einer Heizkostennachforderung

    Auszug aus BGH, 23.05.2012 - VIII ZR 210/11
    Da ein solcher Anspruch auf Rückzahlung unverbrauchter Abschlagszahlungen erst zu diesem Zeitpunkt fällig wird (Senatsurteil vom 9. März 2005 - VIII ZR 57/04, aaO), beginnt für ihn die Verjährungsfrist erst mit Erteilung der Abrechnung (vgl. Senatsbeschluss vom 19. Dezember 1990 - VIII ARZ 5/90, BGHZ 113, 188, 196 f.).
  • BGH, 02.05.2002 - VII ZR 249/00

    Rechtsnatur des Anspruchs auf Rückzahlung überzahlter Abschlagszahlungen

    Auszug aus BGH, 23.05.2012 - VIII ZR 210/11
    Ein Anspruch auf Rückzahlung kommt erst dann in Betracht, wenn die geleisteten Abschlagszahlungen nach dem Ergebnis der vereinbarten Endabrechnung einen entsprechenden Überschuss an Abschlagsbeträgen ergeben (BGH, Urteile vom 19. März 2002 - X ZR 125/00, aaO unter II 3 a, b; vom 2. Mai 2002 - VII ZR 249/00, NJW-RR 2002, 1097 unter II 1; Beschluss vom 7. Dezember 2010 - KZR 41/09, aaO) oder wenn der Gläubiger es in von ihm zu vertretender Weise verabsäumt, die geschuldete Abrechnung nach Fälligkeit der Abrechnungspflicht innerhalb angemessener Frist vorzunehmen (vgl. Senatsurteil vom 9. März 2005 - VIII ZR 57/04, WuM 2005, 337 unter II 3 c).
  • BGH, 15.04.2004 - VII ZR 471/01

    Rechtliche Auswirkungen der Erteilung einer Schlußrechnung auf eingetretenen

    Auszug aus BGH, 23.05.2012 - VIII ZR 210/11
    a) Abschlagszahlungen sind dadurch gekennzeichnet, dass sie nur vorläufig bis zu einer im Wege der Abrechnung festzustellenden endgültigen Vergütung zu leisten sind, und bilden insoweit lediglich (unselbstständige) Rechnungsposten der abzurechnenden Gesamtleistung, ohne dass sie auf einzelne Teilleistungen bezogen werden können (BGH, Urteile vom 19. März 2002 - X ZR 125/00, WM 2002, 2257 unter II 3 a; vom 15. April 2004 - VII ZR 471/01, NJW-RR 2004, 957 unter II 1 a und b; Beschluss vom 7. Dezember 2010 - KZR 41/09, ZNER 2011, 314 Rn. 3).
  • BGH, 14.03.2012 - VIII ZR 93/11

    Zu den Folgen unwirksamer Preisanpassungsklauseln in Erdgas-Sonderkundenverträgen

    Auszug aus BGH, 23.05.2012 - VIII ZR 210/11
    Das Berufungsgericht ist in Übereinstimmung mit der Senatsrechtsprechung (zuletzt Senatsurteile vom 14. März 2012 - VIII ZR 113/11, juris Rn. 15 ff., zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen; VIII ZR 93/11, juris Rn. 17 ff. mwN) davon ausgegangen, dass die von der Klägerin verwendete Preisanpassungsklausel und die hierauf gestützten Preiserhöhungen unwirksam sind und dass der Beklagten deshalb ein Rückzahlungsanspruch in Höhe von weiteren 701, 96 EUR zusteht, um die die Beklagte, ausgehend von dem bis zum 1. Oktober 2004 in Ansatz gebrachten Arbeitspreis von 3, 135 Cent/kWh, mit ihren im Zeitraum vom 25. Mai 2005 bis zum 31. Dezember 2005 geleisteten Abschlägen die von der Klägerin unter dem 2. Juni 2006 abgerechneten Vergütungsansprüche für Gaslieferungen überzahlt hat.
  • BGH, 14.03.2012 - VIII ZR 113/11

    Zu den Folgen unwirksamer Preisanpassungsklauseln in Erdgas-Sonderkundenverträgen

    Auszug aus BGH, 23.05.2012 - VIII ZR 210/11
    Das Berufungsgericht ist in Übereinstimmung mit der Senatsrechtsprechung (zuletzt Senatsurteile vom 14. März 2012 - VIII ZR 113/11, juris Rn. 15 ff., zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen; VIII ZR 93/11, juris Rn. 17 ff. mwN) davon ausgegangen, dass die von der Klägerin verwendete Preisanpassungsklausel und die hierauf gestützten Preiserhöhungen unwirksam sind und dass der Beklagten deshalb ein Rückzahlungsanspruch in Höhe von weiteren 701, 96 EUR zusteht, um die die Beklagte, ausgehend von dem bis zum 1. Oktober 2004 in Ansatz gebrachten Arbeitspreis von 3, 135 Cent/kWh, mit ihren im Zeitraum vom 25. Mai 2005 bis zum 31. Dezember 2005 geleisteten Abschlägen die von der Klägerin unter dem 2. Juni 2006 abgerechneten Vergütungsansprüche für Gaslieferungen überzahlt hat.
  • BGH, 25.03.2015 - VIII ZR 243/13

    Zur Verbrauchereigenschaft der Wohnungseigentümergemeinschaft

    Der Rückzahlungsanspruch des Kunden entsteht nicht bereits mit der Leistung einzelner Abschlagszahlungen, sondern erst mit Erteilung der (Jahres-)Abrechnung (Senatsurteile vom 23. Mai 2012 - VIII ZR 210/11, NJW 2012, 2647 Rn. 9 ff.; vom 26. September 2012 - VIII ZR 279/11, NJW 2013, 1077 Rn. 44; vom 23. Januar 2013 - VIII ZR 80/12, NJW 2013, 991 Rn. 46).
  • OLG München, 21.07.2020 - MK 2/19

    Neukundenbonus in der Insolvenz des Strom- und Gaslieferanten

    In Randnummer 8 dieser Entscheidung ist ausdrücklich von der "Verrechnung unselbständiger Rechnungsposten" die Rede, was zeigt, dass auch die Berücksichtigung solcher Rechnungsposten als Verrechnung bezeichnet wird (vgl. auch BGH Urt. v. 3. Mai 2012, VIII ZR 210/11, NJW 2012, 2647 Rn. 10; Beschluss vom 30. September 1999, VII ZR 457/98, NJW-RR 2000, 285 [juris Rn. 7]; Urt. v. 13. Januar 1993, XII ZR 212/90, NJW-RR 1993, 386 [juris Rn. 32]; BAG Urt. v. 20. November 2018, 9 AZR 349/18, NJW 2019, 1477 Rn. 18; Skamel in beck-OGK Stand: 1. April 2020, BGB § 387 Rn. 15; Schlüter in Münchener Kommentar zum BGB, 8. Aufl. 2019, § 387 Rn. 50).

    Da Abschlagszahlungen dadurch gekennzeichnet sind, dass sie nur vorläufig bis zu einer im Wege der Abrechnung festzustellenden endgültigen Vergütung zu leisten sind, und insoweit ihrerseits lediglich (unselbständige) Rechnungsposten der abzurechnenden Gesamtleistung bilden, ohne dass sie auf einzelne Teilleistungen bezogen werden können (vgl. BGH NJW 2012, 2647 Rn. 10 m. w. N.), begründet die Verpflichtung zu solchen Zahlungen noch keinen endgültigen Vergütungsanspruch der Schuldnerin, gegen den der Kunde mit seinem "Anspruch auf den Neukundenbonus" aufrechnen könnte.

    Vielmehr wird die Zahlungspflicht des Kunden erst mit der Endabrechnung fällig (vgl. BGH NJW 2012, 2647 Rn. 11) und zwar in der Höhe, die sich unter Berücksichtigung des Neukundenbonus ergibt.

    Erst wenn die Abschlagszahlungen unter Berücksichtigung des Bonus zu einer Überzahlung geführt haben, die Endabrechnung diesen aber nicht einbezieht, steht dem Kunden ein Anspruch auf Rückzahlung unverbrauchter Abschlagszahlungen zu (vgl. BGH NJW 2012, 2647 Rn.10).

  • OLG Düsseldorf, 16.12.2014 - 20 U 136/14

    Wettbewerbswidrigkeit der Abrechnungspraxis eines Energieversorgers

    Der Bundesgerichtshof (NJW 2012, 2647 Rn. 10) definiert "Abschlagszahlungen" daher allgemein damit, sie seien.

    Auch der Bundesgerichtshof geht als selbstverständlich davon aus, dass ein etwaiger Überschuss bei Abrechnung oder Abrechnungsreife unverzüglich auszukehren ist (NJW 2012, 2647 Rn. 10; NJW 2014, 3092 Rn. 36 ff.).

  • OLG Düsseldorf, 11.03.2016 - 22 U 176/14

    Rechtsnatur und Beginn der Verjährung von Ansprüchen auf Rückzahlung überzahlter

    Insoweit führt der Bundesgerichtshof für die Verjährung eines Anspruchs auf Erstattung von Vorauszahlungen bei Stromlieferungsverträgen in ständiger Rechtsprechung (vgl. BGH , Urteil vom 22. Juli 2014, KZR 13/13, Rn. 38, juris unter Bezugnahme auf BGH , Urteil vom 23. Mai 2012, VIII ZR 210/11, NJW 2012, 2647 Rn. 10 und BGH , Urteil vom 26. September 2012, VIII ZR 279/11, NJW 2013, 1077 Rn. 44) aus, ein Anspruch auf Erstattung von Vorauszahlungen setze voraus, dass feststehe, welche Leistungen insgesamt in Anspruch genommen worden seien und welche Vergütung dafür geschuldet sei [Hervorhebung durch den Senat].

    Dem entspricht auch die oben erwähnte weitere Rechtsprechung, die in vergleichbaren Fällen auf anderen Rechtsgebieten ergangenen ist (vgl. BGH , Urteil vom 22. Juli 2014, KZR 13/13, Rn. 38, juris; BGH , Urteil vom 23. Mai 2012, VIII ZR 210/11, NJW 2012, 2647 Rn. 10, BGH , Urteil vom 26. September 2012, VIII ZR 279/11, NJW 2013, 1077 Rn. 44; BGH , Urteil vom 9. März 2005, VIII ZR 57/04, Rn. 12, juris).

  • BGH, 23.01.2013 - VIII ZR 80/12

    Gaslieferungsvertrag: Ergänzende Auslegung eines Norm-Sonderkundenvertrages

    Die Verjährung von Rückzahlungsansprüchen wegen Gaspreisüberzahlungen beginnt nicht bereits mit den jeweils geleisteten Abschlagszahlungen, sondern erst mit der anschließenden Erteilung der Jahresabrechnung zu laufen (Bestätigung des Senatsurteils vom 23. Mai 2012, VIII ZR 210/11, NJW 2012, 2647 Rn. 9 ff.).

    a) Wie der Senat - nach Erlass des Berufungsurteils - entschieden hat (Senatsurteil vom 23. Mai 2012 - VIII ZR 210/11, NJW 2012, 2647 Rn. 9 ff.), entsteht ein Rückforderungsanspruch nicht bereits mit der Leistung der einzelnen Abschlagszahlungen, sondern erst mit Erteilung der Abrechnung, so dass erst ab diesem Zeitpunkt die dreijährige Regelverjährungsfrist des § 195 BGB für die Rückzahlungsansprüche aus § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB gemäß § 199 Abs. 1 BGB beginnt.

  • BGH, 11.10.2012 - VII ZR 10/11

    Unwirksame Zeithonorarvereinbarung wegen Überschreitung der Höchstsätze der HOAI:

    Grundsätzlich kann ein vertraglicher Anspruch aus Überzahlung eines Bau- oder Architektenvertrages nicht vor dem Zeitpunkt fällig werden, zu dem der Vertrag beendet wird, so dass er mit einer Schlussrechnung abgerechnet werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 11. Februar 1999 - VII ZR 399/97, BGHZ 140, 365, 373; Urteil vom 19. März 2002 - X ZR 125/00, BauR 2002, 1257 = NZBau 2002, 390 = ZfBR 2002, 558; Urteil vom 30. September 2004 - VII ZR 187/03, BauR 2004, 1940 = NZBau 2005, 41 = ZfBR 2005, 63; Urteil vom 22. November 2007 - VII ZR 130/06, BauR 2008, 540 = NZBau 2008, 256 = ZfBR 2008, 266; Urteil vom 23. Mai 2012 - VIII ZR 210/11, NJW 2012, 2647 Rn. 10).
  • BAG, 23.08.2017 - 10 AZR 376/16

    Sonderzahlung - billiges Ermessen - Konkretisierung

    Dabei kommt ein Anspruch auf Rückzahlung in Betracht, wenn die geleisteten Abschlagszahlungen nach dem Ergebnis der vereinbarten Endabrechnung einen entsprechenden Überschuss an Abschlagsbeträgen ergeben (BGH 23. Mai 2012 - VIII ZR 210/11 - Rn. 10 mwN) .
  • BGH, 27.07.2023 - IX ZR 267/20

    Musterfeststellungsklage zum Neukundenbonus in der Insolvenz eines

    Abschlagszahlungen sind dadurch gekennzeichnet, dass sie nur vorläufig bis zu einer im Wege der Abrechnung festzustellenden endgültigen Vergütung zu leisten sind, und sie bilden insoweit lediglich unselbständige Rechnungsposten der abzurechnenden Gesamtleistung, ohne dass sie auf einzelne Teilleistungen bezogen werden können (BGH, Urteil vom 23. Mai 2012 - VIII ZR 210/11, NJW 2012, 2647 Rn. 10).

    Sie stellen deshalb keine von der Verbrauchsforderung losgelösten Vergütungen für einen Verbrauchsanteil oder -abschnitt mit einem von der Verbrauchsforderung unabhängigen rechtlichen Schicksal, sondern Leistungen auf die erst mit der Abrechnung fällig werdende künftige Zahlungspflicht für den gemessenen und abgelesenen Verbrauch dar (BGH, Urteil vom 23. Mai 2012, aaO Rn. 11).

  • BGH, 10.03.2021 - VIII ZR 200/18

    Langjähriger Energielieferungsvertrag: Ergänzende Vertragsauslegung bei

    Fordert der Kunde in einem Energielieferungsverhältnis aufgrund einer unwirksamen Preisänderungsklausel geleistete Zahlungen zurück, entsteht der Rückforderungsanspruch nicht bereits mit der Leistung einzelner Abschlagszahlungen, sondern erst mit Erteilung der (Jahres-)Abrechnung (Senatsurteile vom 23. Mai 2012 - VIII ZR 210/11, NJW 2012, 2647 Rn. 9 ff.; vom 26. September 2012 - VIII ZR 279/11, NJW 2013, 1077 Rn. 44; vom 23. Januar 2013 - VIII ZR 80/12, NJW 2013, 991 Rn. 46; vom 25. März 2015 - VIII ZR 243/13, BGHZ 204, 325 Rn. 60).
  • BGH, 26.09.2012 - VIII ZR 279/11

    Stromlieferungsvertrag: Verjährungsbeginn für Rückzahlungsansprüche aufgrund

    Wie der Senat - nach Erlass des Berufungsurteils - entschieden hat (Senatsurteil vom 23. Mai 2012 - VIII ZR 210/11, NJW 2012, 2647 Rn. 9 ff.), entsteht ein Rückforderungsanspruch nicht bereits mit der Leistung der einzelnen Abschlagszahlungen, sondern erst mit Erteilung der Abrechnung.
  • BGH, 23.01.2013 - VIII ZR 52/12

    Gaslieferungsvertrag: Ergänzende Vertragsauslegung bei Unwirksamkeit einer

  • BGH, 22.07.2014 - KZR 13/13

    Bereicherungsrechtliche Rückforderung von Stromnetznutzungsentgelten:

  • BGH, 26.09.2012 - VIII ZR 249/11

    Gaslieferungsvertrag: Verjährungsbeginn für Rückzahlungsansprüche aufgrund

  • BAG, 23.08.2017 - 10 AZR 97/17

    Sonderzahlung - billiges Ermessen - betriebliches Entlohnungssystem

  • BGH, 26.09.2012 - VIII ZR 151/11

    Rückforderungsansprüche von Gaskunden wegen unwirksamer Gaspreisanpassung:

  • BGH, 26.09.2012 - VIII ZR 240/11

    Gaslieferungsvertrag: Verjährungsbeginn für Rückzahlungsansprüche aufgrund

  • LG Frankfurt/Main, 31.05.2017 - 13 S 135/16

    Beschlussfassung über Jahresabrechnung umfasst auch Abrechnungsspitze!

  • BGH, 26.09.2012 - VIII ZR 152/11

    Gaslieferungsvertrag: Verjährungsbeginn für Rückzahlungsansprüche aufgrund

  • BGH, 23.01.2013 - VIII ZR 79/12

    Rückzahlungsanspruch gezahlter Erhöhungsbeträge aus ungerechtfertigter

  • BGH, 23.01.2013 - VIII ZR 61/12

    Gaslieferung: Unwirksamkeit einer Preisänderungsklausel

  • BAG, 30.01.2019 - 10 AZR 406/18

    Aufrechnung - Garantiebetrag einer tariflichen Erfolgsbeteiligung -

  • BGH, 23.01.2013 - VIII ZR 99/12

    Anspruch gegen ein Gasversorgungsunternehmen auf Rückzahlung von aufgrund einer

  • BGH, 04.12.2012 - VIII ZR 4/12

    Verjährung von Bereicherungsansprüchen eines Normsonderkunden gegen den

  • OLG Karlsruhe, 28.05.2013 - 8 U 123/09

    Überzahlung: Verjährungsbeginn der Rückforderung?

  • BGH, 14.11.2012 - VIII ZR 61/12
  • OLG Naumburg, 13.12.2012 - 2 U 14/12

    Energielieferungsvertrag: Inhaltskontrolle von Vertragsklauseln in

  • OLG Köln, 01.04.2020 - 6 U 9/20

    Wettbewerbswidrigkeit der verzögerten Auszahlung nicht verbrauchter

  • OLG Brandenburg, 05.11.2013 - Kart U 2/13

    Energielieferungsvertrag: Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung durch den

  • LG Köln, 10.12.2019 - 31 O 66/19
  • LG Hamburg, 09.05.2019 - 312 O 176/18

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