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   BGH, 24.11.1959 - VIII ZR 220/57   

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https://dejure.org/1959,702
BGH, 24.11.1959 - VIII ZR 220/57 (https://dejure.org/1959,702)
BGH, Entscheidung vom 24.11.1959 - VIII ZR 220/57 (https://dejure.org/1959,702)
BGH, Entscheidung vom 24. November 1959 - VIII ZR 220/57 (https://dejure.org/1959,702)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • WM 1960, 377
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.09.1952 - IV ZR 13/52
    Auszug aus BGH, 24.11.1959 - VIII ZR 220/57
    Wenn Rechtsprechung und Schrifttum ablehnen, die Grundsätze der Ausgleichung von Schaden und Vorteil auf das Anfechtungsrecht anzuwenden, so handelt es sich um Tatbestände, bei denen die benachteiligende Handlung in ursächlichem Zusammenhang mit anderen Ereignissen der Konkursmasse auch Vorteile gebracht hat (BGH Urt. v. 25. September 1952 - IV ZR 13/52 - LM KO § 30 Nr. 1).

    Die Rechtsprechung hat allerdings dem Gedanken Ausdruck gegeben, daß Vorteile, die im Zusammenhang mit anderen Ereignissen erwachsen seien, jedoch keine Gegenleistung für die durch die Handlung des Gemeinschuldners bezweckte Vermögensminderung darstellten, das Anfechtungsrecht nicht hinderten (vgl. BGH Urt. v. 25. September 1952 a.a.O.).

  • BGH, 30.01.1959 - V ZB 31/58

    Tankstellendienstbarkeit

    Auszug aus BGH, 24.11.1959 - VIII ZR 220/57
    Wieweit eine solche Dienstbarkeit überhaupt zulässig ist (vgl. BGHZ 29, 244, 246), kann dahingestellt bleiben.
  • BGH, 09.02.1955 - IV ZR 173/54

    Benachteiligung der Konkursgläubiger durch Abschluß eines Vertrages mit

    Auszug aus BGH, 24.11.1959 - VIII ZR 220/57
    Allerdings kann sich die Frage stellen, ob infolge der Abgeltung der Darlehensschuld, die zu der Minderung der Kaufpreisforderung geführt hat, sich etwa der Wert des Vermögens des späteren Gemeinschuldners um einen gleich hohen Betrag vermehrt hat (vgl. BGH Urt. v. 9. Februar 1955 - IV ZR 173/54 - LM KO § 30 Nr. 2).
  • BGH, 28.01.2016 - IX ZR 185/13

    Insolvenzanfechtung: Gläubigerbenachteiligung durch eine "Treuhandzahlung" zur

    (1) Das Verbot der Berücksichtigung eines Vorteilsausgleichs betrifft Tatbestände, bei denen die benachteiligende Handlung in adäquat ursächlichem Zusammenhang mit anderen Ereignissen der Insolvenzmasse auch Vorteile gebracht hat, die jedoch keine Gegenleistung für die durch die Handlung bewirkte Vermögensminderung darstellen (BGH, Urteil vom 25. September 1952 - IV ZR 13/52, LM KO § 30 Nr. 1; vom 24. November 1959 - VIII ZR 220/57, WM 1960, 377, 379; Jaeger/Henckel, InsO, § 143 Rn. 164; Gottwald/Huber, Insolvenzrechts-Handbuch, 5. Aufl., § 46 Rn. 71).

    Wird der Schuldner infolge der Tilgung einer Verbindlichkeit erst in die Lage versetzt, sein Unternehmen gewinnbringend zu veräußern, so beruht der erzielte Vorteil auf der anfechtbaren Rechtshandlung selbst und nicht auf einem anderen, der Masse vorteilhaften Ereignis (vgl. BGH, Urteil vom 24. November 1959, aaO).

    Die Schuldtilgung benachteiligt die anderen Insolvenzgläubiger nicht, wenn der Betrieb ohne die Zahlung weniger wert gewesen wäre als der tatsächlich erzielte Kaufpreis abzüglich der Tilgungsleistung (vgl. BGH, Urteil vom 24. November 1959, aaO; vom 13. März 2003 - IX ZR 64/02, BGHZ 154, 190, 196).

  • BGH, 13.03.2003 - IX ZR 64/02

    "Erpressung" des Insolvenzverwalters durch Gläubiger

    Ist beispielsweise der Betrieb des Schuldners nur mit Zustimmung eines Lieferanten günstig zu verwerten und macht dieser seine Einwilligung davon abhängig, daß ihm der Schuldner ausstehende Schulden bezahlt, so benachteiligt diese Schuldtilgung die anderen Insolvenzgläubiger nicht, wenn der Betrieb ohne die "erkaufte" Einwilligung weniger wert gewesen wäre als den tatsächlich erzielten Kaufpreis abzüglich der Tilgungsleistung (BGH, Urt. v. 24. November 1959 - VIII ZR 220/57, WM 1960, 377, 379).
  • BGH, 11.11.1993 - IX ZR 257/92

    Anfechtbarkeit eines Vertrages; Umfang des Rückgewähranspruchs

    Die Konkursgläubiger werden benachteiligt, wenn die Konkursmasse durch die anfechtbare Handlung verkürzt worden ist, wenn sich also die Befriedigungsmöglichkeiten der Konkursgläubiger ohne die fragliche Handlung bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise günstiger gestaltet hätten (BGH, Urt. v. 24. November 1959 - VIII ZR 220/57, WM 1960, 377, 379; Senatsurt. v. 11. Mai 1989 - IX ZR 222/88, ZIP 1989, 785, 786 m.w.N.).
  • BGH, 30.04.1992 - IX ZR 233/90

    Allgemeines Veräußerungsverbot bei Auslandsvermögen - Ermittlung ausländischen

    Die Masse steht infolge der von vornherein vorgesehenen Aufgabe des Pfandrechts durch die Beklagte nach Erhalt des Kaufpreisanteils nicht schlechter, als wenn diese ihr Pfandrecht ordnungsgemäß verwertet hätte (vgl. Jaeger/Henckel, KO 9. Aufl. § 29 Rdn. 19; § 30 Rdn. 132; auch BGH, Urt. v. 24. November 1959 - VIII ZR 220/57, WM 1960, 377, 378; Urt. v. 3. März 1960 - VIII ZR 86/59, WM 1960, 381, 382; a.A. wohl OLG Frankfurt MDR 1968, 675).
  • BGH, 15.12.1994 - IX ZR 24/94

    Anforderungen an Kenntnis von der Begünstigungsabsicht des Gemeinschuldners

    Wird eine Rechtshandlung des Gemeinschuldners angefochten, ist der Entlastungsbeweis im Sinne des § 30 Nr. 2 letzter Halbsatz KO nur geführt, wenn der Gemeinschuldner bei Wirksamwerden der Rechtshandlung der vollen Überzeugung war, daß sein Vermögen zur Befriedigung aller seiner Gläubiger ausreiche oder daß er in absehbarer Zeit die zur Befriedigung aller Gläubiger erforderlichen Mittel erhalten werde (BGH, Urt. v. 24. November 1959 - VIII ZR 220/57, WM 1960, 377, 381; v. 13. November 1961 - VIII ZR 158/60, WM 1961, 1371, 1372; v. 31. Oktober 1962 - VIII ZR 133/61, WM 1962, 1369, 1371; v. 28. März 1977 - VIII ZR 268/75, WM 1977, 539, 540; Kuhn/Uhlenbruck, § 30 KO Rdnr. 61; Kilger/K. Schmidt, § 30 KO Anm. 21; Hess/Kropshofer, KO 4. Aufl. § 30 Rdnr. 75; kritisch Hüper, aaO. S. 73 f).
  • OLG Schleswig, 10.04.2003 - 5 U 62/02

    Zum Verhältnis von Insolvenzanfechtung und Geschäftsführerhaftung nach § 64 II

    Zwar hat die Rechtsprechung bisher auf den konkurs- bzw. insolvenzrechtlichen Rückgewähranspruch gemäß § 37 KO bzw. heute § 143 InsO die schadensersatzrechtlichen Grundsätze der Vorteilsausgleichung nicht anwenden wollen (RGZ 100, 87, 90; BGH LM Nr. 1 zu § 30 KO; BGH WM 1960, 377, 379; BGH NJW 1986, 1496, 1498; BGH NJW 1995, 1093, 1095).

    Hintergrund war zum einen die Deutung des anfechtungsrechtlichen Rückgewähranspruchs als eines reinen Restitutionsanspruchs und nicht etwa Schadensersatzanspruches (so bereits RGZ 100, 87, 90) und zum anderen das Ziel einer möglichst raschen Auffüllung der Konkursmasse und damit einer raschen und gleichmäßigen Befriedigung aller Konkursgläubiger, welchem die praktischen Schwierigkeiten einer anderenfalls vorzunehmenden Saldierung von Vermögensabflüssen mit zugeflossenen Vorteilen entgegengestanden hätten (BGH LM Nr. 1 zu § 30 KO), schließlich aber auch die Möglichkeit, bei zugeflossenen Vorteilen bereits das Vorliegen einer Gläubigerbenachteiligung zu verneinen (BGH WM 1960, 377, 379; vgl. auch hierzu Kirchhof in Münchener Kommentar zur Insolvenzordnung, Rn. 84 zu § 143 InsO).

  • BGH, 30.01.1986 - IX ZR 79/85

    Ausübung des Wahlrechts durch den vor Konkurseröffnung eingesetzten Sequesters;

    Eine Anwendung der für Schadensersatzansprüche von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze über die Vorteilsausgleichung auf das konkursrechtliche Anfechtungsrecht bzw. auf den Rückgewähranspruch ist von jeher in Rechtsprechung und Rechtslehre einhellig abgelehnt worden (vgl. RGZ 100, 88, 90; BGH Urt. v. 25. September 1952 aaO; Urt. v. 24. November 1959 - VIII ZR 220/57, WM 1960, 377, 379; Urt. v. 24. Oktober 1962 - VIII ZR 126/61, WM 1962, 1316, 1317; Böhle-Stamschräder/Kilger aaO § 29 Anm. 13, § 37 Anm. 9; Kuhn/Uhlenbruck aaO § 29 Rdnr. 35).
  • LG Düsseldorf, 03.09.2010 - 1 O 22/09

    Eingeräumte Kreditlinie, abgerufener Dispositionskredit, Beiträge zur

    Eine objektive Gläubigerbenachteiligung ist gegeben, wenn die Insolvenzmasse durch die anfechtbare Handlung verkürzt worden ist, wenn sich also die Befriedigungsmöglichkeiten der Insolvenzgläubiger ohne die fragliche Handlung bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise günstiger gestaltet hätten (BGH, Urt. v. 24. November 1959 - VIII ZR 220/57, WM 1960, 377, 379; Senatsurt. v. 11. Mai 1989 - IX ZR 222/88, ZIP 1989, 785, 786 m.w.N.).
  • LG Nürnberg-Fürth, 07.05.2018 - 3 O 6084/17

    Darlehensvertrag, Kaufpreis, Darlehen, Rückzahlung, Insolvenzverwalter

    bb) Nach diesen Maßstäben hat der BGH beispielsweise eine unmittelbare Gläubigerbenachteiligung abgelehnt, wenn der Betrieb des Schuldners nur mit Zustimmung eines Lieferanten günstig zu verwerten ist und dieser seine Einwilligung davon abhängig macht, dass ihm der Schuldner ausstehende Schulden bezahlt, und wenn der Betrieb ohne die "erkaufte" Einwilligung tatsächlich weniger wert gewesen wäre als der tatsächlich erzielte Kaufpreis abzüglich der Tilgungsleistung (BGH WM 1960, 377).
  • BGH, 13.11.1961 - VIII ZR 158/60
    Nur die volle Überzeugung des Gemeinschuldners, daß er in absehbarer Zeit seine Gläubiger werde gänzlich befriedigen können oder wenigstens in absehbarer Zeit hierzu erforderliche Mittel erlangen werde, schließt die Begünstigungsabsicht aus (BGH Urt. v. 24. November 1959 - VIII ZR 220/57 - WM 1960, 377, 381; Jaeger/Lent, a.a.O. § 30 Nr. 62; Mentzel/Kuhn, a.a.O. § 30 Nr. 44).
  • BGH, 03.03.1960 - VIII ZR 86/59
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