Rechtsprechung
BGH, 25.04.2017 - VIII ZR 237/16 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 556 BGB
Wohnraummiete: Formelle Ordnungsgemäßheit einer Betriebskostenabrechnung - IWW
- Wolters Kluwer
Angabe der einzelnen Rechnungsbeträge in einer Betriebskostenabrechnung ohne deren summenmäßige Zusammenfassung; Formelle Ordnungsgemäßheit der Abrechnung; Nachvollziehbarkeit und Prüffähigkeit für den Mieter
- rewis.io
Wohnraummiete: Formelle Ordnungsgemäßheit einer Betriebskostenabrechnung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Angabe der einzelnen Rechnungsbeträge in einer Betriebskostenabrechnung ohne deren summenmäßige Zusammenfassung; Formelle Ordnungsgemäßheit der Abrechnung; Nachvollziehbarkeit und Prüffähigkeit für den Mieter
- rechtsportal.de
ZPO § 543 Abs. 2 S. 1; ZPO § 552a
Angabe der einzelnen Rechnungsbeträge in einer Betriebskostenabrechnung ohne deren summenmäßige Zusammenfassung; Formelle Ordnungsgemäßheit der Abrechnung; Nachvollziehbarkeit und Prüffähigkeit für den Mieter - datenbank.nwb.de
Wohnraummiete: Formelle Ordnungsgemäßheit einer Betriebskostenabrechnung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wann ist eine Betriebskostenabrechnung formell ordnungsgemäß?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Muss für jede Betriebskostenart eine Summe gebildet werden?
Verfahrensgang
- AG Köln, 18.08.2015 - 211 C 32/15
- LG Köln, 06.10.2016 - 1 S 184/15
- BGH, 25.04.2017 - VIII ZR 237/16
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 16.09.2009 - VIII ZR 346/08
Abrechnung der Kosten einer Sachversicherung und Haftpflichtversicherung in einer …
Auszug aus BGH, 25.04.2017 - VIII ZR 237/16
Notwendig, aber auch ausreichend ist es, dass der Mieter die ihm angelasteten Kosten bereits aus der Abrechnung klar ersehen und überprüfen kann, so dass die Einsichtnahme in dafür vorhandene Belege nur noch zur Kontrolle und zur Beseitigung von Zweifeln erforderlich ist (Senatsurteile vom 16. September 2009 - VIII ZR 346/08, NJW 2009, 3575 Rn. 6;… vom 22. September 2010 - VIII ZR 285/09, NJW 2011, 143 Rn. 40). - BGH, 22.09.2010 - VIII ZR 285/09
Wohnraummiete: Erlöschen der Wirkung einer Aufrechnung mit dem Anspruch auf …
Auszug aus BGH, 25.04.2017 - VIII ZR 237/16
Notwendig, aber auch ausreichend ist es, dass der Mieter die ihm angelasteten Kosten bereits aus der Abrechnung klar ersehen und überprüfen kann, so dass die Einsichtnahme in dafür vorhandene Belege nur noch zur Kontrolle und zur Beseitigung von Zweifeln erforderlich ist (…Senatsurteile vom 16. September 2009 - VIII ZR 346/08, NJW 2009, 3575 Rn. 6; vom 22. September 2010 - VIII ZR 285/09, NJW 2011, 143 Rn. 40).
- OLG Frankfurt, 18.04.2023 - 2 U 43/22
Nackter Vermieter im Hof kein Mietmangel
Notwendig, aber auch ausreichend ist es, dass der Mieter die ihm angelasteten Kosten bereits aus der Abrechnung klar ersehen und überprüfen kann, so dass die Einsichtnahme in dafür vorhandene Belege nur noch zur Kontrolle und zur Beseitigung von Zweifeln erforderlich ist (BGH, Beschl. v. 20.04.2017, Az. VIII ZR 237/16, WuM 2017, S. 402). - BGH, 19.07.2017 - VIII ZR 3/17
Mietrechtsstreit: Inhaltsanforderungen die Urteilsgründe eines der Revision …
Notwendig, aber auch ausreichend ist es, dass der Mieter die ihm angelasteten Kosten bereits aus der Abrechnung klar ersehen und überprüfen kann, so dass die Einsichtnahme in dafür vorgesehene Belege nur noch zur Kontrolle und zur Beseitigung von Zweifeln erforderlich ist (…im Anschluss an Senatsurteile vom 16. September 2009, VIII ZR 346/08, NJW 2009, 3575 Rn. 6; vom 22. September 2010, VIII ZR 285/09, NJW 2011, 143 Rn. 40 und Senatsbeschluss vom 25. April 2017, VIII ZR 237/16, juris Rn. 5).Notwendig, aber auch ausreichend ist es, dass der Mieter die ihm angelasteten Kosten bereits aus der Abrechnung klar ersehen und überprüfen kann, so dass die Einsichtnahme in dafür vorgesehene Belege nur noch zur Kontrolle und zur Beseitigung von Zweifeln erforderlich ist (…Senatsurteile vom 16. September 2009 - VIII ZR 346/08, NJW 2009, 3575 Rn. 6;… vom 22. September 2010 - VIII ZR 285/09, NJW 2011, 143 Rn. 40; Senatsbeschluss vom 25. April 2017 - VIII ZR 237/16, juris Rn. 5).
Dass bei der gewählten Abrechnungsweise die auf den Mieter entfallenden Anteile nur zusammengefasst nach Umlageschlüsseln und nicht für alle fünfzehn Kostenpositionen getrennt ausgewiesen werden, ist unschädlich (vgl. Senatsbeschluss vom 25. April 2017 - VIII ZR 237/16, aaO).
- OLG Frankfurt, 14.02.2018 - 2 U 142/17
Verwendung des Begriffs "Nebenkosten" ausreichend für Umlage der Betriebskosten …
Notwendig, aber auch ausreichend ist es, dass der Mieter die ihm angelasteten Kosten bereits aus der Abrechnung klar ersehen und überprüfen kann, so dass die Einsichtnahme in dafür vorhandene Belege nur noch zur Kontrolle und zur Beseitigung von Zweifeln erforderlich ist (BGH WuM 2017, 402 ). - OLG Frankfurt, 22.03.2018 - 2 U 142/17
Anspruch der Mieterin von Gewerberaum auf erneute Abrechnung der Betriebskosten
Notwendig, aber auch ausreichend ist es, dass der Mieter die ihm angelasteten Kosten bereits aus der Abrechnung klar ersehen und überprüfen kann, so dass die Einsichtnahme in dafür vorhandene Belege nur noch zur Kontrolle und zur Beseitigung von Zweifeln erforderlich ist (BGH WuM 2017, 402 ).