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   BGH, 07.09.2005 - VIII ZR 24/05   

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https://dejure.org/2005,1263
BGH, 07.09.2005 - VIII ZR 24/05 (https://dejure.org/2005,1263)
BGH, Entscheidung vom 07.09.2005 - VIII ZR 24/05 (https://dejure.org/2005,1263)
BGH, Entscheidung vom 07. September 2005 - VIII ZR 24/05 (https://dejure.org/2005,1263)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kündigung: Nichtzahlung der Miete wegen Ungewißheit über den Vermieter; Außerordentliche Kündigung wegen Verzug mit der Mietzinszahlung; Voraussetzungen für den Verzugseintritt; Ungewissheit über den Gläubiger der Mietverpflichtung bei Tod des Vermieters

  • Berliner Mieterverein (Volltext/Auszüge/Inhaltsangabe)

    Nachweis der Vermietereigenschaft

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Mietzahlung nach Tod des Vermieters ohne Gewißheit über zukünftigen Gläubiger; fristlose Kündigung wg. Zahlungsverzugs

  • Judicialis

    BGB § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a; ; BGB § 573 Abs. 2 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verzug des Mieters mit den Mietzahlungen bei Tod des Vermieters

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Tod des Vermieters: Mieter muss nicht Rechtsnachfolger ermitteln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Keine Mietzahlung bei fehlenden Vermieterdaten

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Tod des Vermieters und Unkenntnis des neuen Gläubigers

  • ra-staudte.de (Kurzinformation)

    Verschulden bei Zahlungsverzug des Mieters; Mietrecht

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Nichtzahlen von Miete nach dem Tod des Vermieters

  • haus-und-grund-muenchen.de (Kurzinformation)

    Tod des Vermieters kann Nichtzahlung der Miete entschuldigen

  • baurechtsexperte.de (Kurzinformation)

    Mietzahlungen bei Eigentümerwechsel

  • ar-law.de (Kurzinformation)

    Mietzahlungen bei Tod des Vermieters

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Tod des Vermieters und Zahlung der Miete: Neuer Vermieter muss seine Rechtsstellung nachweisen - Zur Gläubigerstellung der Erben des Vermieters

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 51
  • MDR 2006, 438
  • NZM 2006, 11
  • ZMR 2006, 26
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 07.02.1973 - VIII ZR 205/71
    Auszug aus BGH, 07.09.2005 - VIII ZR 24/05
    Solange das nicht geschieht und der Schuldner auch nicht auf andere Weise Sicherheit darüber gewinnt, wer Rechtsnachfolger seines Gläubigers geworden ist, unterbleibt die Leistung infolge eines Umstands, den er nicht zu vertreten hat (vgl. Palandt/Heinrichs, BGB, 64. Aufl., § 286 Rdnr. 40; zu § 285 BGB a.F.: Senat, Urteil vom 7. Februar 1973 - VIII ZR 205/71, WM 1973, 386, 387 = LM § 581 Nr. 35).
  • BGH, 21.01.2015 - VIII ZR 51/14

    Entgangener Gewinn als Schaden des Mieters bei Vereitelung seines Vorkaufsrechts

    Diese Vermieterstellung behielt sie auch nach der unter Nießbrauchvorbehalt (§§ 1068, 1030 BGB) erfolgten schenkweisen Überlassung des Grundstücks an die Beklagte (vgl. Senatsurteil vom 7. September 2005 - VIII ZR 24/05, NJW 2006, 51 Rn. 13).
  • AG Stuttgart, 30.03.2021 - 35 C 5509/19

    Mietminderungsrecht bei Bettwanzenbefall; Zahlungsverzug nach Vermieterwechsel

    Der Mieter kann daher - ebenso wie im Falle eines Wechsels in der Empfangszuständigkeit auf Grund von Gesamtrechtsnachfolge (vgl. dazu BGH, NJW 2006, 51) - verlangen, dass der neue Vermieter ihm seine Gläubigerberechtigung nachvollziehbar und hinreichend darlegt (vgl. BGH, NJW 2006, 51 juris Rn. 10, 13, 15; vgl. auch BeckOGK-BGB/Mehle, § 543 Rn. 186 mwN [Stand: 01.01.2021]).
  • BGH, 27.11.2009 - LwZR 12/08

    Übergang des Kündigungsrechts eines nach der Beendigung eines Nießbrauchs in

    Das gilt in gleicher Weise, wenn, wie hier, der ursprüngliche Vertragsabschluss durch den Eigentümer erfolgt ist und dieser später das Eigentum unter dem Vorbehalt des Nießbrauchs auf einen Dritten überträgt, weil in einem solchen Fall der Nießbrauchsberechtigte (weiterhin) Verpächter ist (BGH, Urt. v. 7. September 2005, VIII ZR 24/05, NJW 2006, 51, 52).
  • OLG Düsseldorf, 30.10.2008 - 24 U 84/08

    Ansprüche des Vermieters gegen den Mieter nach Veräußerung des Grundstücks unter

    Sie wird nicht berührt, denn die Grundstücksübertragung unter gleichzeitigem Vorbehalt des Nießbrauchs führt keinen Vermieterwechsel herbei (§ 566 Abs. 1 BGB; vgl. hierzu BGH NJW 2006, 51; Senat ZMR 2003, 570 ff.; Palandt/Weidenkaff, BGB, 67. Auflage, § 566 Rn. 4; ders./Bassenge, § 1030 Rn. 4).
  • OLG München, 21.10.2019 - 7 U 3659/19

    Zurückweisung einer Kündigungserklärung wegen fehlender Vorlage einer

    Zur Frage des Vertretenmüssens des Mietrückstands wendet die Klägervertreterin im Schriftsatz vom 16.10.2019 im Wesentlichen ein, dass das vom Senat im Hinweisbeschluss vom 12.09.2019 in Bezug genommene Urteil des BGH vom 07.09.2015 - VIII ZR 24/05 nicht auf den streitgegenständlichen Fall übertragbar sei.
  • LG Berlin, 27.07.2021 - 65 S 264/20

    Wohnraummiete: Überwälzung der Pflicht zur fachgerechten Ausführung von

    In einem solchen Fall ist es der Nießbrauchberechtigte, dem die Mieten gemäß §§ 1030, 1068 BGB als Nutzungen gebühren, weiterhin Vermieter und die Zahlungen sind an ihn zu leisten (BGH, Urt. v. 07.09.2005 - VIII ZR 24/05, juris Rn. 13).
  • OLG Hamm, 24.08.2016 - 30 U 61/16

    Erbbaurecht; Vermieterwechsel; Zahlung an den bisherigen Vermieter;

    Ebenso, wie es bei einem Wechsel auf Gläubigerseite Sache der Gläubiger ist, den Schuldner über den Gläubigerwechsel zu unterrichten (vgl. BGH NJW 2006, 51; MüKo/Ernst, BGB, 7. Aufl., § 286 Rn. 110), ist es entgegen der Rechtsauffassung der Klägerin, wie das Landgericht vollkommen zu Recht angenommen hat, auch Sache der Gläubiger, dem Schuldner alle zur (rechtzeitigen) Leistung erforderlichen Informationen, also auch die Bankverbindung des neuen Gläubigers, zukommen zu lassen und nicht Obliegenheit des Schuldners, diese durch Nachfragen beim neuen oder alten Gläubiger oder gar Recherchen mittels Telefonbüchern etc. zu erforschen.
  • AG Brandenburg, 28.09.2018 - 31 C 183/17

    Anforderungen an Mietzahlung durch Hinterlegung

    Wenn ein Mieter nämlich keine Gewissheit darüber erlangen kann, wer der konkrete Gläubiger seiner Mietverpflichtungen geworden ist - die Person des Gläubigers also ungewiss ist -, unterbleiben seine Mietzahlungen nämlich infolge eines Umstands, den er nicht zu vertreten hat ( BGH , Urteil vom 07.09.2005, Az.: VIII ZR 24/05, u.a. in: NJW 2006, Seiten 51 f.; OLG Hamm , Beschluss vom 24.08.2016, Az.: 30 U 61/16, u.a. in: BeckRS 2016, Nr. 125773 ).
  • FG Münster, 16.12.2016 - 4 K 2628/14

    Steuerliche Anerkennung von negativen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung;

    Vielmehr bleibt der nämliche Mietvertrag auch zivilrechtlich bestehen; kraft Gesetzes verbleibt er zunächst beim Nießbraucher und wird mit Nießbrauchsende auf den Eigentümer übergeleitet (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 7. September 2005 VIII ZR 24/05 NJW 2006, 51 sowie §§ 1059d, 566 BGB; §§ 1056, 566 BGB).
  • LG Verden, 20.02.2009 - 1 T 176/08
    Der Klägerin ist zwar zuzustimmen, dass der Eigentümer, der eine vermietete Sache unter Nießbrauchsvorbehalt für sich veräußert, Vermieter bleibt (Palandt-Bassenge, BGB, § 1030 Rn. 4, BGH NJW 2006, 51).
  • LG Aachen, 18.02.2021 - 2 S 244/19

    Bei Veräußerung unter gleichzeitiger Einräumung eines Nießbrauchs bleibt

  • AG Hamburg-Altona, 30.12.2015 - 319a C 83/15

    Fristlose Mietvertragskündigung: Rechtmitteleinlegung gegen Einstellungsbescheid

  • AG Ansbach, 16.08.2018 - 2 C 1600/17

    Darlegung von Mietmängeln im Mietprozess - Zurückbehaltungsrecht an

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