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   BGH, 15.09.2009 - VIII ZR 241/08   

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https://dejure.org/2009,10015
BGH, 15.09.2009 - VIII ZR 241/08 (https://dejure.org/2009,10015)
BGH, Entscheidung vom 15.09.2009 - VIII ZR 241/08 (https://dejure.org/2009,10015)
BGH, Entscheidung vom 15. September 2009 - VIII ZR 241/08 (https://dejure.org/2009,10015)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Ordentliches Kündigungsrecht eines Stromlieferungsvertrages bei mangelnder öffentlicher Erschließung der Grundstücksparzelle; Vertraglicher Ausschluss des ordentlichen Kündigungsrechts eines Dauerschuldverhältnisses

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ausschluss des Kündigungsrechtes für Stromlieferungsvertrag

  • Judicialis

    BGB § 584; ; BGB § 624; ; BGB § 723; ; ZPO § 543 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ordentliches Kündigungsrecht eines Stromlieferungsvertrages bei mangelnder öffentlicher Erschließung der Grundstücksparzelle; Vertraglicher Ausschluss des ordentlichen Kündigungsrechts eines Dauerschuldverhältnisses

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 25.10.2006 - XII ZR 141/04

    Beschränkung der Revision auf einen Teil des geltend gemachten

    Auszug aus BGH, 15.09.2009 - VIII ZR 241/08
    Diese stellen einen klar abgrenzbaren Teil des Rechtsstreits dar, der selbständig durch Teilurteil entschieden werden könnte (vgl. BGH, Urteil vom 25. Oktober 2006 - XII ZR 141/04, NJW 2007, 144 Tz. 8).
  • BGH, 20.07.2006 - III ZR 145/05

    Ergänzende Auslegung eines Belegarztvertrages im Hinblick auf das Recht zur

    Auszug aus BGH, 15.09.2009 - VIII ZR 241/08
    Die Rechtsfrage, zu deren Klärung das Berufungsgericht die Revision zugelassen hat, ist bereits - konträr zur Auffassung des Berufungsgerichts - vom Bundesgerichtshof beantwortet worden (BGH, Urteil vom 20. Juli 2006 - III ZR 145/05, NJW-RR 2006, 1427, 1428, Tz. 5; vgl. auch Urteil vom 17. Januar 2008 - III ZR 74/07, NJW 2008, 1064, Tz. 23).
  • BGH, 30.03.1990 - V ZR 113/89

    Vollstreckung eines Grundstückskaufvertrages betreffend ein landwirtschaftliches

    Auszug aus BGH, 15.09.2009 - VIII ZR 241/08
    Diese Auslegung der vertraglichen Regelungen der Parteien durch das Berufungsgericht kann vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüft werden, ob sie gegen anerkannte Auslegungsgrundsätze, Denk- oder Erfahrungssätze verstößt oder wesentliche Umstände des Einzelfalls außer Acht gelassen hat (BGHZ 111, 110, 115).
  • BGH, 21.07.2005 - I ZR 312/02

    BOSS-Club

    Auszug aus BGH, 15.09.2009 - VIII ZR 241/08
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs besteht ein ordentliches Kündigungsrecht eines Dauerschuldverhältnisses nicht, soweit und solange es durch vertragliche Vereinbarung ausgeschlossen worden ist (BGH, Urteil vom 21. Juli 2005 - I ZR 312/02, NJW-RR 2006, 117, 120, Tz. 42; Urteil vom 25. Mai 1993 - X ZR 79/92, NJW-RR 1993, 1460 unter II 2).
  • BGH, 25.05.1993 - X ZR 79/92

    Kündigung eines Wäschereivertrags; Vertraglicher Ausschluss eines ordentlichen

    Auszug aus BGH, 15.09.2009 - VIII ZR 241/08
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs besteht ein ordentliches Kündigungsrecht eines Dauerschuldverhältnisses nicht, soweit und solange es durch vertragliche Vereinbarung ausgeschlossen worden ist (BGH, Urteil vom 21. Juli 2005 - I ZR 312/02, NJW-RR 2006, 117, 120, Tz. 42; Urteil vom 25. Mai 1993 - X ZR 79/92, NJW-RR 1993, 1460 unter II 2).
  • BGH, 17.01.2008 - III ZR 74/07

    Formularmäßige Vereinbarung der Beschränkung der Kündigung eines privaten

    Auszug aus BGH, 15.09.2009 - VIII ZR 241/08
    Die Rechtsfrage, zu deren Klärung das Berufungsgericht die Revision zugelassen hat, ist bereits - konträr zur Auffassung des Berufungsgerichts - vom Bundesgerichtshof beantwortet worden (BGH, Urteil vom 20. Juli 2006 - III ZR 145/05, NJW-RR 2006, 1427, 1428, Tz. 5; vgl. auch Urteil vom 17. Januar 2008 - III ZR 74/07, NJW 2008, 1064, Tz. 23).
  • BGH, 22.02.2012 - VIII ZR 34/11

    Gasbelieferungsvertrag: Vorbehaltlose Zahlung des auf Grund einer unwirksamen

    Denn fehlen bei einem unbefristeten Dauerschuldverhältnis Vorschriften über ein ordentliches Kündigungsrecht und haben die Parteien die ordentliche Kündigung nicht ausgeschlossen, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, ein solches Dauerschuldverhältnis in entsprechender Anwendung der §§ 584, 624, 723 BGB ordentlich unter Einhaltung einer Frist zu kündigen (Senatsbeschluss vom 15. September 2009 - VIII ZR 241/08, juris Rn. 6 mwN).
  • BAG, 30.03.2022 - 10 AZR 419/19

    Beteiligung an Privatliquidationserlösen - nachgeordnete Ärzte - konkludenter

    Dies gilt auch dann, wenn Vorschriften über ein ordentliches Kündigungsrecht fehlen und die Parteien die ordentliche Kündigung nicht ausgeschlossen haben (BGH 22. Februar 2012 - VIII ZR 34/11 - Rn. 32; 15. September 2009 - VIII ZR 241/08 - Rn. 6 mwN) .
  • OLG Stuttgart, 07.04.2022 - 2 U 63/21

    Anfechtung einer durch Androhung eines Lieferstopps seitens des Zulieferers

    Jedenfalls hätte eine angemessene Frist eingehalten werden müssen (BGH, Urteil vom 20. Juli 2006 - III ZR 145/05, juris Rn. 5; BGH, Beschluss vom 15. September 2009 - VIII ZR 241/08, juris Rn. 6; BGH, Urteil vom 21. Juli 2005 - I ZR 312/02, juris Rn. 42), die hier über den 31.01.2014 hinausreichte.
  • OLG Stuttgart, 21.03.2023 - 6 U 191/22

    Unterlassung der Nutzung eines über ein Privatgrundstück verlaufenden Weges

    Bei atypischen vertraglichen Dauerschuldverhältnissen, für die keine Laufzeit bestimmt ist, besteht entsprechend den Regelungen zu den gesetzlich geregelten vergleichbaren Vertragstypen grundsätzlich ein Recht zur ordentlichen Kündigung in angemessener Frist, die vom Tatrichter zu bestimmen ist, es sei denn, ein ordentliches Kündigungsrecht ist durch eine vertragliche Vereinbarung ausgeschlossen worden, was auch konkludent möglich ist (BGH, Urteil vom 20. Juli 2006 - III ZR 145/05 -, Rn. 5, juris; BGH, Beschluss vom 15. September 2009 - VIII ZR 241/08 -, Rn. 6, juris).
  • OLG München, 26.11.2020 - 29 U 5407/19

    Berufung, Auslegung, Wiedereinsetzung, Vertragsschluss, Unterlassung,

    Ob eine ordentliche Kündigung mangels ausdrücklicher Regelung stillschweigend ausgeschlossen werden sollte, ist aber durch Auslegung des Vertrages nach §§ 133, 157 BGB zu ermitteln (BeckRS 2009, 86578 Rn. 8).
  • OLG Hamm, 19.10.2010 - 7 U 21/10

    Inanspruchnahme eines Vertrages über die Gewährung von Genussrechtskapital durch

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs besteht ein ordentliches Kündigungsrecht eines Dauerschuldverhältnisses in entsprechender Anwendung der §§ 584, 624, 723 BGB nicht, soweit und solange es durch vertragliche Vereinbarung ausgeschlossen worden ist (vgl. BGH, NJW-RR 2006, 117, 120, Tz. 42; NJW-RR 1993, 1460 unter II 2 sowie BGH, BeckRS 2009, 86578).
  • VGH Bayern, 13.08.2019 - 4 CE 19.1436

    Vorliegen eines privatrechtlichen Sonderabnahmevertrag zur Wasserlieferung

    Nach allgemeinen zivilrechtlichen Grundsätzen können Dauerschuldverhältnisse - unbeschadet des in § 314 BGB normierten außerordentlichen Kündigungsrechts -ordentlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden (vgl. nur BGH, B.v. 15.9.2009 - VIII ZR 241/08 - juris Rn. 6 m.w.N.).
  • OVG Sachsen, 25.02.2020 - 4 A 439/18

    Sachgerechtigkeit; Frist; Vertragsanpassung; Angemessenheit

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist geklärt, dass es grundsätzlich möglich ist, ein - wie hier - Dauerschuldverhältnis in entsprechender Anwendung der §§ 624, 723 BGB unter Einhaltung einer angemessenen Frist ordentlich zu kündigen, soweit und solange ein ordentliches Kündigungsrecht nicht durch vertragliche Vereinbarung ausgeschlossen worden ist (BGH, Beschl. v. 15. September 2009 - VIII ZR 241/08 -, juris Rn. 6 und 9, jeweils m. w. N.).
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