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   BGH, 08.05.1963 - VIII ZR 252/61   

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https://dejure.org/1963,1082
BGH, 08.05.1963 - VIII ZR 252/61 (https://dejure.org/1963,1082)
BGH, Entscheidung vom 08.05.1963 - VIII ZR 252/61 (https://dejure.org/1963,1082)
BGH, Entscheidung vom 08. Mai 1963 - VIII ZR 252/61 (https://dejure.org/1963,1082)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1963, 1539
  • MDR 1963, 672
  • VersR 1963, 885
  • DB 1963, 795
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BGH, 14.09.2011 - VIII ZR 10/11

    Wohnraummiete: Rechtsmissbräuchliche Verweigerung der Gestattung des Einbaus

    Die Erteilung einer derartigen Erlaubnis steht vielmehr im Ermessen des Vermieters, der sein Ermessen jedoch nicht missbräuchlich ausüben darf (Senatsurteil vom 25. März 1964 - VIII ZR 211/62, WM 1964, 563; vgl. auch Senatsurteil vom 8. Mai 1963 - VIII ZR 252/61, WM 1963, 643 f.).
  • BGH, 13.03.1970 - V ZR 71/67

    Ölheizungsanlage - § 94 Abs. 2 BGB, nachträglicher Einbau

    Das Berufungsgericht begründet diese Auffassung mit dem gegenüber einer Koksfeuerung geringeren Wartungsdienst, der damit verbundenen erhöhten Bequemlichkeit und der durch genaue Regelung erhöhten Rentabilität, welche Umstände in zunehmendem Umfang bei gut ausgestatteten Wohnhäusern zur Einrichtung der Ölfeuerung geführt haben (BGH NJW 1963, 1539 [BGH 08.05.1963 - VIII ZR 252/61]).
  • BGH, 26.06.1974 - VIII ZR 43/73

    Vorliegen eines vertragswidrigen Gebrauchs und einer Eigentumsbeeinträchtigung

    Die von dem erkennenden Senat entwickelten Grundsätze zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen die Verweigerung einer vom Mieter erbetenen Zustimmung zu baulichen Veränderungen rechtsmißbräuchlich ist (Urteil vom 8. Mai 1963 - VIII ZR 252/61 = WM 1963, 643 und Urteil vom 25. März 1964 - VIII ZR 211/62 = WM 1964, 563) gelten in gleichem Maße und erst recht in den Fällen, in denen der Mieter durch eigenmächtiges Handeln den Vermieter vor vollendete Tatsachen stellt.
  • BayObLG, 19.01.1981 - Allg. Reg. 103/80

    Anspruch auf Funkantenne auf dem Dach?

    (3) Ob dem Vermieter nach Treu und Glauben zuzumuten ist, eine verlangte Zustimmung zur Errichtung einer Funkantenne zu geben, und ob daher gegen ihn bei deren Versagung der Vorwurf unzulässiger Rechtsausübung erhoben werden kann, ist sonach für jeden Einzelfall unter Berücksichtigung der vorgenannten, nur beispielhaft aufgezeigten Umstände gesondert und nach einer den Belangen der Vertragsparteien gerecht werdenden und sorgfältigen Abwägung der beiderseitigen Interessen zu entscheiden (BGH, NJW 1963, 1539 zur Umstellung von einer Koksheizung auf Ölfeuerung).
  • BVerwG, 17.03.1976 - VIII C 84.74

    Umstellung der Sammelheizung in Mietshäusern von Koks auf Heizöl - Besondere

    Diese und andere Vorteile ölbetriebener Sammelheizungen sind seit langem allgemein anerkannt (vgl. BGH in MDR 1963, 672).
  • VerfGH Berlin, 13.06.2003 - VerfGH 59/02
    Das Landgericht hat dabei insbesondere auch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs berücksichtigt, der bereits in einer Entscheidung aus dem Jahre 1963 ausgeführt hat, daß die Versagung der Zustimmung durch den Vermieter nur dann nicht als mißbräuchlich angesehen werden könne, wenn ihm durch die Maßnahme generell oder im besonderen Fall Beeinträchtigungen seines Eigentums drohen würden, die den Umständen nach nicht nur geringfügig sind (BGH, NJW 1963, 1539 ff., 1539).
  • BVerwG, 17.03.1976 - 8 C 29.75

    Umstellung einer Sammelheizung von Koks auf Öl - Voraussetzungen einer

    Diese und andere Vorteile ölbetriebener Sammelheizungen sind seit langem allgemein anerkannt (vgl. BGH in MDR 1963, 672).
  • OLG Oldenburg, 24.02.1999 - 2 U 272/98

    Zulässigkeit eines Anscheinsbeweises für die Feststellung von Brandursachen;

    Derartige Vorschriften enthalten nämlich das Substrat gesammelter Erfahrungen und sind deshalb als abstrakte Erfahrungssätze geeignet, die Gefährlichkeit bestimmter Verhaltensweisen und den Nutzen der vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen aufzuzeigen (BGH VersR 1972, 149, 150; BGH VersR 1983, 440, 441; BGH VersR 1984, 775, 776; BayObLG VersR 1976, 788, 789).Ein Anscheinsbeweis bei der Verletzung von Brandverhütungsvorschriften setzt jedoch voraus, Dass der Brand im Einwirkungsbereich der Gefahrenstelle entstanden ist (BGH VersR 1963, 885, 886; BayObLG VersR 1976, 788).
  • LG Heilbronn, 17.06.1991 - 7 S 585/90

    Versagung der Zustimmung eines Vermieters zur Anbringung einer Funkantennenanlage

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  • BGH, 25.03.1964 - VIII ZR 211/62
    Es kommt vielmehr, worauf auch das Berufungsgericht zutreffend abgestellt hat, darauf an, ob es der Beklagten nach Treu und Glauben zuzumuten ist, die von den Klägern nachgesuchte Erlaubnis zu erteilen, und ob es sich als eine unzulässige Rechtsausübung der Beklagten darstellt, daß sie sich weigert, den Klägern die Durchführung der Arbeiten zu gestatten, die erforderlich sind, um eine den Anforderungen der Technik entsprechende Gasheizanlage im Wohnzimmer der Kläger einzurichten (vgl. BGH Urt. v. 8. Mai 1963 - VIII ZR 252/61 - LM BGB § 535 Nr. 25 = WM 1963, 643).
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