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   BGH, 24.09.1986 - VIII ZR 255/85   

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https://dejure.org/1986,1033
BGH, 24.09.1986 - VIII ZR 255/85 (https://dejure.org/1986,1033)
BGH, Entscheidung vom 24.09.1986 - VIII ZR 255/85 (https://dejure.org/1986,1033)
BGH, Entscheidung vom 24. September 1986 - VIII ZR 255/85 (https://dejure.org/1986,1033)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit eines nach Ablauf der Berufungsbegründungsfrist durchgeführten Beweisantritts - Grob fahrlässiges Verhalten einer Prozesspartei durch verspäteten Beweisantritt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO §§ 296, 519, 524
    Zurückweisung verspäteten Vorbringens in der Berufungsinstanz; Teilweise Berücksichtigung angebotener Beweise

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 501
  • NJW-RR 1987, 379 (Ls.)
  • MDR 1987, 229
  • WM 1986, 1509
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.09.1952 - IV ZB 69/52

    Unterzeichnung der Berufungsbegründung

    Auszug aus BGH, 24.09.1986 - VIII ZR 255/85
    Zwar genügt der Berufungskläger grundsätzlich den Anforderungen an den Inhalt der Berufungsbegründungsschrift nach § 519 Abs. 3 ZPO nicht schon - wie hier geschehen - durch pauschale Bezugnahme auf nicht erledigte Beweisantritte seines erstinstanzlichen Vorbringens, so daß das Gericht diese Beweisangebote im allgemeinen nicht zu beachten braucht (BGHZ 7, 170, 172; Baumbach/Albers, aaO, § 519 Anm. 2 C a; Zöller/Schneider, aaO, 527 Rdn. 10).
  • BGH, 10.05.2016 - VIII ZR 97/15

    Zurückweisung der Berufung wegen verspäteter Einzahlung des Auslagenvorschusses

    Grobe Nachlässigkeit im Sinne des § 296 Abs. 2 ZPO liegt nur dann vor, wenn eine Prozesspartei ihre Pflicht zur Prozessförderung in besonders gravierender Weise vernachlässigt, wenn sie also dasjenige unterlässt, was nach dem Stand des Verfahrens jeder Partei als notwendig hätte einleuchten müssen (BGH, Urteile vom 24. September 1986 - VIII ZR 255/85, NJW 1987, 501 unter II 2 b cc; vom15. Oktober 2002 - X ZR 69/01, NJW 2003, 200 unter II 6 b; jeweils mwN).

    Grobe Nachlässigkeit im Sinne des § 296 Abs. 2 ZPO liegt nur dann vor, wenn eine Prozesspartei ihre Pflicht zur Prozessförderung in besonders gravierender Weise vernachlässigt, wenn sie also dasjenige unterlässt, was nach dem Stand des Verfahrens jeder Partei als notwendig hätte einleuchten müssen (BGH, Urteile vom 24. September 1986 - VIII ZR 255/85, NJW 1987, 501 unter II 2 b cc; vom15. Oktober 2002 - X ZR 69/01, NJW 2003, 200 unter II 6 b; jeweils mwN).

  • BGH, 15.10.2002 - X ZR 69/01

    Klageweise Durchsetzung des Werklohnanspruchs trotz fehlender Abnahme; Pflicht

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs liegt grobe Nachlässigkeit im Sinne der genannten Bestimmung - gleichermaßen wie im Sinne des § 296 Abs. 2 ZPO - nur dann vor, wenn eine Prozeßpartei ihre Pflicht zur Prozeßführung in besonders gravierender Weise vernachlässigt, wenn sie also dasjenige unterläßt, was nach dem Stand des Verfahrens jeder Partei hätte als notwendig einleuchten müssen (vgl. BVerfG NJW 1985, 1149; BGH, Urt. v. 24.9.1986 - VIII ZR 255/85, NJW 1987, 501, 502; Urt. v. 5.7.1990 - I ZR 164/88, NJW 1991, 493, 494).
  • BGH, 24.09.2019 - VIII ZR 289/18

    Zurückweisung verspäteten Vorbringens: Vorliegen grober Nachlässigkeit;

    Grobe Nachlässigkeit im Sinne des § 296 Abs. 2 ZPO liegt nur dann vor, wenn eine Prozesspartei ihre Pflicht zur Prozessförderung in besonders gravierender Weise vernachlässigt, wenn sie also dasjenige unterlässt, was nach dem Stand des Verfahrens jeder Partei als notwendig hätte einleuchten müssen (Bestätigung von BGH, Urteil vom 24. September 1986 - VIII ZR 255/85, NJW 1987, 501 unter II 2 b cc; Beschlüsse vom 2. September 2013 - VII ZR 242/12, juris Rn. 13; vom 10. Mai 2016 - VIII ZR 97/15, GE 2016, 1207 Rn. 15).

    Grobe Nachlässigkeit im Sinne des § 296 Abs. 2 ZPO liegt - wie das Berufungsgericht im Ausgangspunkt nicht verkannt hat - nur dann vor, wenn eine Prozesspartei ihre Pflicht zur Prozessförderung in besonders gravierender Weise vernachlässigt, wenn sie also dasjenige unterlässt, was nach dem Stand des Verfahrens jeder Partei als notwendig hätte einleuchten müssen (BGH, Urteil vom 24. September 1986 - VIII ZR 255/85, NJW 1987, 501 unter II 2 b cc; Beschlüsse vom 2. September 2013 - VII ZR 242/12, aaO Rn. 13; vom 10. Mai 2016 - VIII ZR 97/15, aaO Rn. 15; siehe auch Urteil vom 15. Oktober 2002 - X ZR 69/01, NJW 2003, 200 unter II 6 b [zu § 528 Abs. 2 ZPO aF]).

  • BGH, 20.03.1997 - VII ZR 205/96

    Zurückweisung fristgerecht vorgetragener Angriffs- und Verteidigungsmittel

    Grob nachlässig im Sinne des § 296 Abs. 2 ZPO handelt die Partei, wenn sie ihre Prozeßförderungspflicht in besonders hohem Maße vernachlässigt, also dasjenige unterläßt, was jeder Partei nach dem Stand des Verfahrens als notwendig hätte einleuchten müssen (BGH, Urteil vom 24. September 1986 - VIII ZR 255/85 = WM 1986, 1509, 1510; Zöller/Gummer, ZPO, 20. Aufl., § 528 Rdn. 23 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 03.06.2014 - 20 U 66/13

    Auch ein extremer Querulant ist prozessfähig!

    Der Ausschluss folgt auch aus § 296 Abs. 2, 282 Abs. 1 ZPO, der im Berufungsverfahren nach § 525 ZPO mindestens subsidiär anwendbar ist (BGH, NJW 1987, 501, 502).

    Grob nachlässig handelt eine Prozesspartei, wenn sie ihre Prozessförderungspflicht in besonders hohem Maße vernachlässigt, wenn sie also dasjenige unterlässt, was nach dem Stand des Verfahrens jeder Partei als notwendig hätte einleuchten müssen (BGH, NJW 1987, 501, 502).

  • KG, 04.11.2021 - 8 U 1106/20

    Geschäftsraummiete: Wirksamkeit der Kündigung wegen Schriftformmangels und

    Zu diesem zentralen Punkt trotz Aufforderung des Senats nicht vorzutragen, war grob nachlässig, d. h. die prozessuale Sorgfalt ist in ungewöhnlich großem Maße verletzt und dasjenige unbeachtet gelassen worden, was jedem, der einen Prozess führt, hätte einleuchten müssen (vgl. BGH NJW 1987, 501 juris Rn. 14).
  • LG Bonn, 25.07.2013 - 6 S 9/13

    Nutzungswertersatz ist auf den tatsächlichen Besitz beschränkt!

    Die Unterlassung der Einholung von Informationen hinsichtlich des Nutzungsumfangs stellt eine Verletzung der prozessualen Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße dar, wobei die Klägerin dasjenige unbeachtet gelassen hat, was jedem der einen Prozess führt, hätte einleuchten müssen (vgl. BGH NJW 1987, 501; Zöller-Greger, 28. Auflage, § 296, Rn. 27), da jedem hätte einleuchten müssen, dass man unmittelbar nach Erhalt des Hinweises vom 29.04.2013 vor der mündlichen Verhandlung diejenigen Personen hätte befragen müssen, die Kenntnis von der konkreten Nutzung des Objekts hatten, insbesondere also einen Immobilienmakler, der - mutmaßlich im Auftrag bzw. jedenfalls mit Zustimmung der Klägerin - Fotos vom Objekt auch im Innenbereich angefertigt hatte.
  • KG, 04.11.2021 - 8 U 85/21

    Geschäftsraummiete: Einwand der Mietzinsreduzierung wegen Wegfalls der

    Zu diesem zentralen Punkt trotz Aufforderung des Senats im Parallelverfahren nicht vorzutragen, war grob nachlässig, d. h. die prozessuale Sorgfalt ist in ungewöhnlich großem Maße verletzt und dasjenige unbeachtet gelassen worden, was jedem, der einen Prozess führt, hätte einleuchten müssen (vgl. BGH NJW 1987, 501 juris Rn. 14).
  • LG Düsseldorf, 04.10.2013 - 6 O 247/10

    Rückabwicklung und Schadensersatzanspruch aus einem Kaufvertrag über einen Pkw

    Denn die Beklagte hat durch den Vortrag eineinhalb Wochen vor dem bereits ein halbes Jahr festsehenden Termin zur mündlichen Verhandlung am 09.08.2013, ihre prozessuale Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße verletzt und dasjenige unbeachtet gelassen, was jedem, der einen Prozess führt, hätte einleuchten müssen (BGH, NJW 1987, 501).
  • OLG Düsseldorf, 23.07.2013 - 20 U 66/12

    Umfang der Rechtskraft der Abweisung einer Löschungsklage gegen ein

    Der Ausschluss folgt auch aus § 296 Abs. 2, 282 Abs. 1 ZPO, der im Berufungsverfahren nach § 525 ZPO mindestens subsidiär anwendbar ist (BGH, NJW 1987, 501, 502).

    Grob nachlässig handelt eine Prozesspartei, wenn sie ihre Prozessförderungspflicht in besonders hohem Maße vernachlässigt, wenn sie also dasjenige unterlässt, was nach dem Stand des Verfahrens jeder Partei als notwendig hätte einleuchten müssen (BGH, NJW 1987, 501, 502).

  • BGH, 25.11.2003 - X ZR 159/00

    "Nassreinigung"; Anforderungen an die Berufungsbegründung bei auch

  • OLG Köln, 07.08.2012 - 19 U 185/11

    Zurückweisung verspäteten Vorbringens

  • OLG Karlsruhe, 20.12.1995 - 10 U 123/95

    Haftungsverteilung bei Datenverlust infolge Software-Neuinstallation

  • BGH, 18.07.2003 - V ZR 305/02

    Arglistiges Verschweigen von Mängeln beim Verkauft eines Hausgrundstücks;

  • OLG Köln, 05.03.2015 - 24 U 159/14

    Pflichten des Anlageberaters

  • BGH, 21.03.1991 - III ZR 118/89

    Amtspflichten des Versteigerungsgerichts in der Zwangsversteigerung im Hinblick

  • OLG München, 30.03.2022 - 10 U 6313/20

    Schmerzensgeld für Beinverletzungen

  • BGH, 05.07.1990 - I ZR 164/88

    "Versäumte Meinungsumfrage"; Erforderlichkeit eines Meinungsforschungsgutachtens

  • OLG Düsseldorf, 02.03.2017 - 15 U 48/14
  • BGH, 17.12.1997 - VIII ZR 280/96

    Übergehen eines erstinstanzlichen Beweisangebots in der Berufung; Bestreiten des

  • BVerfG, 02.03.1990 - 2 BvR 149/90

    Verletzung zivilprozeßrechtlicher Präklusionsvorschriften und Verstoß gegen den

  • LG Augsburg, 15.12.2009 - 3 O 624/08

    Zurückweisung des Antrags auf Einholung eines Sachverständigengutachtens als

  • BGH, 18.02.1987 - VIII ZR 74/86

    Nachlieferung mangelfreier Ware - Verteilung der Darlegungs- und Beweislast -

  • OLG München, 18.04.1997 - 21 U 6318/96

    Zurückweisung neuen Sachvortrages in der Berufungsinstanz - Auslegung einer

  • BPatG, 22.11.1995 - 26 W (pat) 230/94

    Gefahr von Verwechslungen zwischen der angemeldeten Marke "RACOON" und dem

  • BGH, 10.04.1995 - VIII ZR 107/94

    Parteivernehmung - Antrag auf Vernehmung des Gegners nach § 445

  • OLG Naumburg, 06.02.1997 - 7 U 105/96

    Schadenersatz wegen Konkursverschleppung; Anspruch der Neugläubiger auf Ersatz

  • OLG Oldenburg, 16.08.1995 - 2 U 102/95

    Feststellungen zur groben Nachlässigkeit; Frist hinsichtlich des Vorbringens der

  • LG Düsseldorf, 03.05.2007 - 4a O 1/07

    Monolithische Bauplatte (Arbeitnehmererf.)

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