Rechtsprechung
BGH, 25.06.1980 - VIII ZR 260/79 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Prof. Dr. Lorenz
Vertragliche Verpflichtung des Mieters zu "Schönheitsreparaturen" als synallagmatische Hauptpflicht und ergänzende Vertragsauslegung
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Beendigung eines Pachtvertrags über eine Gaststätte - Anspruch auf Schadensersatz wegen Unterlassung von Schönheitsreparaturen - Wirtschaftliche Sinnlosigkeit etwaiger Schönheitsreparaturen wegen eines vom Verpächter durchgeführten Umbaus - Verpflichtung zur Vornahme von ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 581 Abs. 2, § 535, § 536, § 157
Ergänzende Auslegung eines Pachtvertrages; Verpflichtung des Pächters zur Vornahme von Schönheitsreparaturen - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 77, 301
- NJW 1980, 2347
- NJW 1981, 48 (Ls.)
- MDR 1981, 45
- WM 1980, 1176
- JR 1981, 118
Wird zitiert von ... (100) Neu Zitiert selbst (10)
- BGH, 10.07.1963 - VIII ZR 204/61
Verteilung der richterlichen Geschäfte nach dem zeitlichen Eingang der Sachen bei …
Auszug aus BGH, 25.06.1980 - VIII ZR 260/79
Falls die Vertragschließenden zu einem bestimmten Punkt keine Regelung treffen, kann meist angenommen werden, daß sie die Ausgestaltung ihrer vertraglichen Beziehungen den Gesetzesvorschriften überlassen (vgl. die Senatsurteile BGHZ 40, 91, 103 und NJW 1975, 1116 [BGH 19.03.1975 - VIII ZR 262/73] = WM 1975, 419, 421).Die richterliche Auslegung darf nicht zu einer Erweiterung des Vertragsgegenstandes führen und sie muß in dem Vertrag auch eine Stütze finden (vgl. die BGH Urteile BGHZ 9, 273 [BGH 22.04.1953 - II ZR 143/52]; WM 1960, 696, 698; BGHZ 40, 91, 103).
Sie muß sich als zwingende selbstverständliche Folge aus dem ganzen Zusammenhang des Vereinbarten ergeben, so daß ohne die vorgenommene Ergänzung das Ergebnis in offenbarem Widerspruch mit dem nach dem Inhalt des Vertrages tatsächlich Vereinbarten stehen würde (BGHZ 12, 337, 343; 29, 107, 110; 40, 91, 104).
- BGH, 14.04.1976 - VIII ZR 288/74
Beweislast bei Mietzinsklage nach Zerstörung der Mietsache
Auszug aus BGH, 25.06.1980 - VIII ZR 260/79
Die Beweislast dafür, daß der veränderte Zustand der Pachtsache nur auf vertragsgemäßen Gebrauch zurückzuführen ist, trifft regelmäßig den Pächter (vgl. für die Miete BGHZ 66, 349, 351) [BGH 14.04.1976 - VIII ZR 288/74]. - BGH, 24.02.1954 - II ZR 88/53
Kündigung eines Geschäftsführers
Auszug aus BGH, 25.06.1980 - VIII ZR 260/79
Sie muß sich als zwingende selbstverständliche Folge aus dem ganzen Zusammenhang des Vereinbarten ergeben, so daß ohne die vorgenommene Ergänzung das Ergebnis in offenbarem Widerspruch mit dem nach dem Inhalt des Vertrages tatsächlich Vereinbarten stehen würde (BGHZ 12, 337, 343; 29, 107, 110; 40, 91, 104).
- BGH, 30.11.1977 - VIII ZR 186/76
Erstattung der Ausführungen der Schönheitsreparaturen für eine Mietwohnung - …
Auszug aus BGH, 25.06.1980 - VIII ZR 260/79
Soweit die Beklagten geltend machen, die Pachtsache habe sich bei der Übernahme durch sie in keinem besseren Erhaltungszustand befunden als bei Beendigung des Pachtvertrages, wird es die vom erkennenden Senat in dem Urteil vom 30. November 1977 - VIII ZR 186/76 (WM 1978, 227) vertretene Rechtsansicht beachten müssen. - BGH, 31.01.1952 - III ZR 131/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 25.06.1980 - VIII ZR 260/79
Daher braucht der Kläger nicht zur Leistungsklage überzugehen (vgl. BGH Urteil vom 31. Januar 1952 - III ZR 131/51 = LM ZPO § 256 Nr. 5 und BGH Urteil vom 15. November 1977 - VI ZR 101/76 = NJW 1978, 210 [BGH 15.11.1977 - VI ZR 101/76], insoweit in BGHZ 70, 39 nicht abgedruckt). - BGH, 17.12.1958 - V ZR 51/57
Wiederkaufserklärung einer Gemeinde
Auszug aus BGH, 25.06.1980 - VIII ZR 260/79
Sie muß sich als zwingende selbstverständliche Folge aus dem ganzen Zusammenhang des Vereinbarten ergeben, so daß ohne die vorgenommene Ergänzung das Ergebnis in offenbarem Widerspruch mit dem nach dem Inhalt des Vertrages tatsächlich Vereinbarten stehen würde (BGHZ 12, 337, 343; 29, 107, 110; 40, 91, 104). - BGH, 20.10.1976 - VIII ZR 51/75
Voraussetzungen für den Verzug mit einer Hauptleistungspflicht - Vertraglich …
Auszug aus BGH, 25.06.1980 - VIII ZR 260/79
Der erkennende Senat hat deshalb in seinem Urteil vom 20. Oktober 1976 (VIII ZR 51/75 = WM 1976, 1277) ausgeführt, daß die Verpflichtung zur Vornahme von Schönheitsreparaturen Hauptpflicht des Mieters ist und nicht nur eine Nebenpflicht. - BGH, 15.11.1977 - VI ZR 101/76
Alkoholtest
Auszug aus BGH, 25.06.1980 - VIII ZR 260/79
Daher braucht der Kläger nicht zur Leistungsklage überzugehen (vgl. BGH Urteil vom 31. Januar 1952 - III ZR 131/51 = LM ZPO § 256 Nr. 5 und BGH Urteil vom 15. November 1977 - VI ZR 101/76 = NJW 1978, 210 [BGH 15.11.1977 - VI ZR 101/76], insoweit in BGHZ 70, 39 nicht abgedruckt). - BGH, 19.03.1975 - VIII ZR 262/73
Auszug aus BGH, 25.06.1980 - VIII ZR 260/79
Falls die Vertragschließenden zu einem bestimmten Punkt keine Regelung treffen, kann meist angenommen werden, daß sie die Ausgestaltung ihrer vertraglichen Beziehungen den Gesetzesvorschriften überlassen (vgl. die Senatsurteile BGHZ 40, 91, 103 und NJW 1975, 1116 [BGH 19.03.1975 - VIII ZR 262/73] = WM 1975, 419, 421). - BGH, 22.04.1953 - II ZR 143/52
Voraussetzungen der ergänzenden Vertragsauslegung
Auszug aus BGH, 25.06.1980 - VIII ZR 260/79
Die richterliche Auslegung darf nicht zu einer Erweiterung des Vertragsgegenstandes führen und sie muß in dem Vertrag auch eine Stütze finden (vgl. die BGH Urteile BGHZ 9, 273 [BGH 22.04.1953 - II ZR 143/52]; WM 1960, 696, 698; BGHZ 40, 91, 103).
- BGH, 30.09.2009 - VIII ZR 238/08
Kein Anspruch des Mieters gegen den ehemaligen Vermieter auf Ausstellung einer …
Vielmehr kann, falls die Vertragsschließenden zu einem bestimmten Punkt keine Regelung treffen, zumeist angenommen werden, dass sie die Ausgestaltung ihrer vertraglichen Beziehungen dem dispositiven Gesetzesrecht überlassen haben (BGHZ 77, 301, 304; 40, 91, 103; Senatsurteil vom 19. März 1975 - VIII ZR 262/73, WM 1975, 419, unter IV 2 a). - BGH, 30.10.1984 - VIII ARZ 1/84
Abwälzung von Schönheitsreparaturen in Formularmietvertrag
Das Amtsgericht hält das Urteil des erkennenden Senats vom 25. Juni 1980 - VIII ZR 26O/79 (BGHZ 77, 301) nicht für einschlägig, in welchem die ergänzende Auslegung eines Pachtvertrages für möglich gehalten wurde, wonach der Pächter anstelle seiner Verpflichtung aus dem Pachtvertrag, Schönheitsreparaturen vornehmen zu lassen, bei Beendigung des Vertrages dem Verpächter einen Ausgleich in Geld zahlen muß, wenn der Verpächter die Pachtsache umbaut und dadurch die Schönheitsreparaturen zerstört werden.Das Oberlandesgericht Schleswig hat angenommen, die in BGHZ 77, 301 für den Pachtvertrag vertretene Ansicht gelte auch für den Wohnungsmietvertrag.
Die Entscheidungserheblichkeit wäre nämlich nur dann fraglich, wenn die Wirksamkeit der §§ 3 Abs. 3, 17 des Mietvertrages vom 9. Juli 1976, der - im Gegensatz zu dem Pachtvertrag, der Gegenstand des Senatsurteils BGHZ 77, 301 war - ein Formularvertrag ist, nach dem Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBG) verneint werden müßte.
Sie ist eine Hauptleistungspflicht und bleibt eine solche auch bei ihrer Übernahme durch den Mieter (BGHZ 77, 301, 305; Senatsurteil vom 20. Oktober 1976 - VIII ZR 51/75 = WM 1976, 1277).
Das Oberlandesgericht Schleswig gelangt im Anschluß an die Entscheidung des erkennenden Senats in BGHZ 77, 301 im Wege der ergänzenden Auslegung zu der Auffassung, daß der Wohnungsmieter, der sich in einem Formularmietvertrag allgemein zur Vornahme von Schönheitsreparaturen verpflichtet hat, von dieser Verpflichtung nicht deswegen ersatzlos befreit wird, weil in dem Zeitpunkt, in dem die Schönheitsreparaturen auszuführen sind, das Mietobjekt umgebaut wird und dadurch die Schönheitsreparaturen zerstört würden.
a) Da der Mietvertrag für den Fall des Umbaus der Wohnräume keine Regelung enthält, es aber im Widerspruch zu dem Inhalt des Vertrages stände, wenn der Mieter für diesen Fall von seiner Verpflichtung zur Vornahme der Schönheitsreparaturen ersatzlos befreit würde, obgleich der Vermieter seine eigene Leistung voll erbracht hat, besteht eine Vertragslücke, die ebenso wie in dem Fall, welcher der Entscheidung in BGHZ 77, 301 zugrundelag, durch ergänzende Vertragsauslegung zu schließen ist.
bb) Zu einer Erweiterung des Vertragsgegenstandes, die im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung unzulässig wäre (vgl. die Nachweise in BGHZ 77, 301, 304), führt die vom erkennenden Senat für richtig gehaltene Auslegung nicht.
Es wäre widersinnig, den Vermieter, der zum Umbau entschlossen ist, auf die Forderung auf Vornahme der Schönheitsreparaturen in den noch nicht umgebauten Räumen zu beschränken (BGHZ 77, 301, 304).
Die gebotene Interessenabwägung ergibt aber zugleich, daß die Forderung des Vermieters nicht über den Betrag hinausgeht, den der Mieter hätte aufwenden müssen, wenn er ohne den Umbau seiner Vertragspflicht nachgekommen wäre (BGHZ 77, 301, 305).
- BGH, 10.02.2009 - VI ZR 28/08
Annahme einer wechselseitigen Haftungsbeschränkung im Wege ergänzender …
Die hälftige Teilung sämtlicher Schäden hätte eine erhebliche Erweiterung der eingegangenen Verpflichtung und die Schaffung einer über den wesentlichen Inhalt des Vertrags hinausgehenden zusätzlichen Bindung dargestellt, auf die sich die Parteien redlicherweise nicht hätten einlassen müssen (vgl. BGHZ 77, 301, 304 ; BGH, Urteil vom 6. Juli 1989 - III ZR 35/88 - NJW-RR 1989, 1490, 1491).
- BGH, 05.06.2002 - XII ZR 220/99
Abgeltung der Instandsetzungspflicht des Mieters nach Beendigung des …
Zur ergänzenden Auslegung eines Mietvertrages dahin, daß der Mieter anstelle der Verpflichtung, Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten durchführen zu lassen, dem Vermieter bei Beendigung des Mietverhältnisses einen Ausgleich in Geld zu zahlen hat, wenn dieser das Mietobjekt umbaut und dadurch die Instandsetzungsmaßnahmen zerstört würden (im Anschluß an BGHZ 77, 301; 92, 363).Daher entspricht es nach Treu und Glauben und der Verkehrssitte dem mutmaßlichen Willen der Vertragsparteien, dem Vermieter anstelle des wirtschaftlich sinnlos gewordenen Anspruchs auf Durchführung von Schönheitsreparaturen einen entsprechenden Geldanspruch zu geben (BGHZ 77, 301, 304 f.; 92, 363, 369 ff.).
- BGH, 23.10.1985 - VIII ZR 231/84
Wiederherstellungsanspruch des gewerblichen Vermieters
Die Rechtsprechung des erkennenden Senats zum Geldausgleich für wegen Umbau des Mietobjekts entfallender Schönheitsreparaturen (BGHZ 77, 301 [BGH 25.06.1980 - VIII ZR 260/79] und BGHZ 92, 363) ist nicht einschlägig. - BGH, 12.02.2014 - XII ZR 76/13
Beendigung des Geschäftsraummietvertrages: Vermieteranspruch auf Geldersatz statt …
a) Zutreffend ist das Berufungsgericht allerdings davon ausgegangen, dass sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, auch des Senats, im Wege der ergänzenden Auslegung des Mietvertrags ein Anspruch des Vermieters auf Geldersatz für vom Mieter geschuldete und nicht erbrachte Reparatur- und Instandsetzungsmaßnahmen ergeben kann, wenn dieser bei Auszug die ihm obliegenden Schönheitsreparaturen nicht ausführt, weil der Vermieter die Mieträume anschließend umbauen will und der Mietvertrag für diesen Fall keine ausdrückliche Regelung enthält (Senatsurteil BGHZ 151, 53 = NJW 2002, 2383; BGHZ 77, 301, 304 f. = NJW 1980, 2347, 2348; BGHZ 92, 363, 369 ff. = NJW 1985, 480, 481; BGH Urteil vom 20. Oktober 2004 - VIII ZR 378/03 - NJW 2005, 425, 426).Dabei entspricht es nach Treu und Glauben und der Verkehrssitte dem mutmaßlichen Willen der Vertragsparteien, dem Vermieter anstelle des wirtschaftlich sinnlos gewordenen Anspruchs auf Durchführung von Schönheitsreparaturen einen entsprechenden Geldanspruch zu geben (Senatsurteil BGHZ 151, 53 = NJW 2002, 2383; BGHZ 77, 301, 304 f. = NJW 1980, 2347, 2348; BGHZ 92, 363, 369 ff. = NJW 1985, 480, 481; BGH Urteil vom 20. Oktober 2004 - VIII ZR 378/03 - NJW 2005, 425, 426).
In dieser besonderen Situation ist eine ergänzende Vertragsauslegung geboten, weil davon ausgegangen werden kann, dass die Vertragsparteien nach Treu und Glauben und unter Berücksichtigung der Verkehrssitte vereinbart hätten, dem Vermieter anstelle des wirtschaftlich sinnlos gewordenen Anspruchs auf Durchführung von Renovierungsarbeiten einen entsprechenden Geldanspruch zu geben (vgl. BGHZ 77, 301, 304 f. = NJW 1980, 2347, 2348).
Eine entsprechende Auslegung des Mietvertrags würde vielmehr zu einer erheblichen Erweiterung der Rechte des Vermieters führen, die im Wege einer ergänzenden Vertragsauslegung nicht zulässig ist (vgl. BGHZ 77, 301, 304 = NJW 1980, 2347).
- BGH, 08.10.2008 - XII ZR 15/07
Schonheitsreparaturen umfassen auch Teppichreinigung!
Bei der danach geschuldeten üblichen Reinigung des Teppichbodens handelt es sich, anders als bei der Übernahme der Schönheitsreparaturen, nicht um die Übernahme einer ursprünglich der Klägerin als Vermieterin obliegenden Pflicht und damit um einen Teil der Gegenleistung der Beklagten für die von der Klägerin geschuldete Gebrauchsüberlassung (vgl. zu den Schönheitsreparaturen: BGHZ 77, 301, 304 f. ; 92, 363, 369 ff. ). - BGH, 04.03.2004 - III ZR 96/03
Kein Telefonentgeltanspruch für Verbindungen, durch ein heimlich installiertes …
aa) Eine im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung zu schließende Regelungslücke besteht, wenn der Vertrag innerhalb des durch ihn gesteckten Rahmens oder innerhalb der objektiv gewollten Vereinbarung ergänzungsbedürftig ist, weil eine Vereinbarung in einem regelungsbedürftigen Punkt fehlt (z.B.: Senatsurteile BGHZ 125, 7, 17; 84, 1, 7 und BGHZ 77, 301, 304;… Bamberger/Roth/Wendtland, BGB, § 157 Rn. 35). - BGH, 01.07.1987 - VIII ARZ 9/86
Formularmäßige Überwälzung von Schönheitsreparaturen auf den Mieter einer bei …
Soweit in dem Beschluß aaO eine unangemessene Benachteiligung des zur Durchführung von Schönheitsreparaturen verpflichteten Mieters insbesondere mit dem Hinweis auf die dem Rechnung tragende Mietzinskalkulation des Vermieters verneint wird (…aaO unter 2 c bb), handelt es sich entgegen der Kritik von Emmerich und Sonnenschein (…aaO) nicht um eine "unbewiesene Tatsachenbehauptung", sondern um eine Folgerung daraus, daß die vom Mieter übernommene Renovierungsverpflichtung rechtlich und wirtschaftlich einen Teil des von ihm für die Gebrauchsüberlassung der Räume zu leistenden Entgelts darstellt (…aaO zu 3 b cc; Senatsurteil vom 25. Juni 1980 - VIII ZR 260/79 = BGHZ 77, 301, 305) [BGH 25.06.1980 - VIII ZR 260/79], das der Vermieter andernfalls zwangsläufig über einen entsprechend höher kalkulierten Mietzins hereinholen müßte. - BGH, 22.01.1992 - IV ZR 59/91
Rückgewähranspruch des Versicherers bei Rentenbezug des Versicherungsnehmers in …
Allerdings ist besonders darauf zu achten, daß sie nicht zu einer Erweiterung des Vertragsgegenstandes führt (vgl. dazu BGHZ 77, 301, 304 [BGH 25.06.1980 - VIII ZR 260/79] m.w.N.). - BGH, 13.02.2004 - V ZR 225/03
Verpflichtung des Zweitverkäufers eines Grundstück zur Abtretung von …
- BGH, 25.05.2011 - IV ZR 117/09
Erste Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zu den versicherungsrechtlichen …
- BGH, 30.03.1983 - VIII ZR 3/82
Bestehendes Mietverhältnis als Voraussetzung eines mietrechtlichen …
- BGH, 22.02.2006 - VIII ZR 362/04
Zulässigkeit des Wärmecontracting
- BGH, 17.02.1992 - II ZR 140/91
Entlassung des GmbH-Geschäftsführers aus nachvertraglichem Wettbewerbsverbot …
- BGH, 17.01.2007 - VIII ZR 171/06
Voraussetzungen der Befreiungswirkung der Hinterlegung eines Geldbetrages des …
- BSG, 28.11.2013 - B 3 KR 24/12 R
Auskunfts- bzw. Herausgabeanspruch der Krankenkasse gegenüber einem Augenoptiker …
- BSG, 28.11.2013 - B 3 KR 27/12 R
Krankenversicherung - Krankenkasse - Erteilung von Auskünften und Herausgabe von …
- OLG Hamm, 26.06.1998 - 30 REMiet 1/98
Nebenkosten; Rückforderung wegen versäumter Abrechnungsfrist
- BGH, 02.07.2004 - V ZR 209/03
Verpflichtung des Käufers zur Zahlung der in einem Grundstückskaufvertrag offen …
- BGH, 20.03.1985 - VIII ZR 64/84
Ausübung einer Option auf Verlängerung eines Mietverhältnisses nach Kündigung des …
- BSG, 21.08.1996 - 3 RK 2/96
Kosten eines stationären Aufenthaltes beim sogenannten Krankenhauswandern von …
- BGH, 11.12.1991 - XII ZR 63/90
Leistungsstörungen bei langfristigem Pachtvertrag zum Gesteinsabbau
- OLG Hamburg, 11.05.2022 - 13 U 1/21
Verpflichtung des Darlehnsgebers zur Zahlung von Zinsen an den Darlehnsnehmer für …
- BGH, 15.04.1987 - VIII ZR 126/86
Berechnung des rückständigen Mietzinses; Vertragliche Einschränkung des …
- BGH, 22.05.1985 - VIII ZR 220/84
Umfang des Schadensersatzanspruchs wegen der Beschädigung einer mit gemieteten …
- OLG Zweibrücken, 07.07.2021 - 7 U 88/20
Ordentliche Kündigung eines Pachtverhältnisses durch ergänzende Vertragsauslegung
- KG, 19.01.2006 - 8 U 22/05
Mietvertrag: Nutzungsentschädigung für die Zeit nach Ablauf einer Optionszeit, …
- BGH, 24.09.2013 - KZR 62/11
Anybet
- BGH, 01.12.1997 - II ZR 232/96
Auslegung einer Kündigungsklausel im Dienstvertrag eines Fremdgeschäftsführers
- BGH, 14.11.2003 - V ZR 346/02
Rechte des Käufers nach Erlöschen der Baugenehmigung und Rückzahlung der …
- BGH, 18.11.2009 - VIII ZR 347/08
Voraussetzungen für die Verzinsung einer vom Leasingnehmer gezahlten Kaution …
- OLG Schleswig, 17.01.1983 - 6 REMiet 3/82
Vorlage zum Rechtsentscheid; Wohnraummietsache; Anhörung der Parteien; …
- BGH, 12.10.2012 - V ZR 222/11
Notarieller Erbteilskaufvertrag: Ergänzende Vertragsauslegung nach hypothetischem …
- BGH, 14.01.2005 - V ZR 99/04
Anforderungen an die Darstellung der Anträge im Berufungsurteil
- BGH, 04.02.1987 - VIII ZR 355/85
Hemmung der Verjährung von Ansprüchen des Vermieters wegen Veränderungen oder …
- BGH, 16.06.2000 - LwZR 22/99
Ansprüche des Pächters bei Übergang des weinbaulichen Wiederbepflanzungsrechts …
- OLG Koblenz, 26.01.2006 - 5 U 319/04
Tierhalterhaftung: Sorgfaltspflichten beim Gruppenausritt mit einem zum Auskeilen …
- LG Düsseldorf, 16.01.2013 - 12 O 450/11
Anspruch auf Erstattung zu viel gezahlter Urheberrechtsabgaben aus einem …
- BGH, 23.01.2018 - II ZR 76/16
Einzahlung eines Beitrags zur "Bildung einer Liquiditätsreserve" auf der …
- BFH, 13.08.2003 - II R 52/01
GrEStG - einheitlicher Erwerbsgegenstand
- OLG Düsseldorf, 17.06.2016 - 15 U 69/15
Begriff des Anbietens i.S. von § 9 Abs. 2 Nr. 1 PatG
- BGH, 13.05.1993 - IX ZR 166/92
Bürgschaft für Versorgungsanspruch bei Forderungsübergang auf Träger der …
- LAG Hessen, 15.08.2008 - 3 Sa 1798/07
Bezugnahmeklausel - Chefarztvertrag - Ersetzung des BAT durch TV-Ärzte/VKA oder …
- BGH, 08.12.1982 - VIII ZR 219/81
Verjährung der Ersatzansprüche des Vermieters
- BGH, 23.01.2018 - II ZR 73/16
Einzahlung eines Beitrags zur "Bildung einer Liquiditätsreserve" auf der …
- BVerwG, 21.08.2003 - 7 C 25.02
Rückübertragung; Unternehmensreste; Verfügungssperre; Geschäftsanteilsverkauf; …
- LSG Bayern, 05.10.2015 - L 12 KA 83/15
Hausarztzentrierte Versorgung
- LAG Düsseldorf, 30.06.2011 - 11 Sa 276/11
Höchstzulässige Arbeitszeit nach Tarifvertrag bzw. Gesetz
- BGH, 14.10.1993 - III ZR 157/91
Beschlußfähigkeit eines Stiftungskuratoriums
- BGH, 12.02.1988 - V ZR 8/87
Pflicht des Grundstücksverkäufers zur Tragung von Erschließungskosten
- AG Hamburg-Altona, 11.05.2015 - 314a C 210/14
Mietzinsforderung nach Wohnflächenvergrößerung
- BGH, 22.02.1989 - III ZR 27/88
Auslegung von Verträgen als bürgerlich-rechtliche Gestattungsverträge - …
- OLG Köln, 11.09.2007 - 18 U 76/07
Auslegung einer notariellen Urkunde im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung
- BGH, 10.10.1990 - VIII ZR 370/89
Ansprüche der Gemeinde für die Nutzung von Grund und Boden durch ein …
- BGH, 06.07.1989 - III ZR 35/88
Ansprüche des Landes wegen des Anschlusses eines aufgrund eines …
- BGH, 22.03.1991 - V ZR 318/89
Vereinbarung mit Dritten - Grundstückskaufvertrag - Rechtliche Einheit - …
- OLG Köln, 13.03.2008 - 18 U 85/06
Begründen eines i.S.v. § 256 Abs. 2 Zivilprozessordnung (ZPO) …
- BGH, 21.10.1983 - V ZR 121/82
Zur Beurkundungspflicht von Zusatzvereinbarungen
- OLG München, 17.09.1986 - 21 U 5063/85
- LAG Hessen, 30.05.2008 - 3 Sa 1208/07
Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf BAT und ergänzende Tarifverträge - keine …
- BGH, 08.04.1981 - VIII ZR 142/80
Pflicht des Mieters zur Renovierung - Pflicht des Vermieters, die Räume in einen …
- BGH, 13.01.1982 - VIII ZR 186/80
Abschluss eines Mietvertrages über ein Café - Durchführung von …
- BAG, 19.05.2004 - 5 AZR 418/03
Ausgleich für Vorgriffsstunden eines Lehrers
- BGH, 10.12.1980 - VIII ZR 186/79
Wegfall der Geschäftsgrundlage - Risiko eines Vollmachtmissbrauchs - Mißssbrauch …
- OLG Dresden, 07.09.2009 - 4 U 1043/09
Formularmäßige Begrenzung der Restschuld-Arbeitsunfähigkeitsversicherung auf …
- OLG Köln, 11.01.2001 - 12 U 90/00
Verjährungsunterbrechung durch Erhebung der Wechselklage
- BGH, 23.02.1984 - IX ZR 3/83
Abschluss eines Vergleichs bezüglich des Zugewinnausgleichs bei Ehescheidung - …
- BGH, 23.01.2018 - II ZR 74/16
Einzahlung eines Beitrags zur "Bildung einer Liquiditätsreserve" auf der …
- OLG Köln, 26.06.2013 - 13 U 160/11
- OLG Hamm, 11.03.2008 - 10 U 114/07
Keine Pflicht zur Übertragung von Betriebsinhaberprämien bei Beendigung von …
- OLG Düsseldorf, 27.10.2020 - 21 U 57/17
Schadensersatz aus einem Architektenvertrag wegen mangelhafter Planungsleistung …
- OLG Düsseldorf, 10.10.2002 - 17 U 76/02
- BGH, 23.01.2018 - II ZR 75/16
Einzahlung eines Beitrags zur "Bildung einer Liquiditätsreserve" auf der …
- OLG Brandenburg, 12.12.2017 - 6 U 187/12
Geschäftsraummiete: Ausgleichsanspruch des Mieters bei abweichend von den …
- LG Köln, 26.09.2013 - 1 S 275/12
Duldung einer Wohnflächenerweiterung im Hinblick auf die objektive Verbesserung …
- BGH, 24.06.1982 - VII ZR 244/81
Architektenbindung nach Inkrafttreten des Koppelungsverbots des …
- OLG Köln, 19.10.2018 - 1 U 74/17
- OLG Düsseldorf, 10.02.1994 - 10 U 50/93
Mängel und Kündigung in der Gaststättenpacht
- OLG Koblenz, 24.03.2000 - 10 U 700/99
Rückzahlung des Krankentagegeldes; Beendigung der Krankentagegeldversicherung …
- BGH, 08.12.1988 - II ZR 153/88
Dynamisierung einer Anwartschaft aufgrund einer Versorgungszusage
- LG Frankfurt/Main, 23.04.2020 - 5 O 420/19
Grundstückskaufvertrag über Ackerland - Nachzahlungspflicht bei Aufwertung zu …
- LG Köln, 16.09.2014 - 21 O 2/11
Klage eines Anlegers gegen Sal. Oppenheim größtenteils stattgegeben
- OLG Düsseldorf, 03.03.1994 - 10 U 133/93
Übergabe von Räumen nach Beendigung der Mietzeit in bezugsgeeignetem Zustand
- BGH, 01.03.1985 - V ZR 274/83
Zulässigkeit einer Feststellungswiderklage - Auslegung eines …
- LAG Hessen, 06.07.2017 - 11 Sa 1635/16
Die von der Kassenärztlichen Vereinigung zugunsten eines - in einer …
- KG, 20.01.2003 - 8 U 322/01
Gewerberaummiete: Voraussetzung für Ersatzansprüche des Vermieters bei …
- OLG Koblenz, 06.10.1999 - 5 U 1802/98
Feststellungsklage, Übergang zur Leistungsklage während des Rechtsstreits
- OLG Naumburg, 17.11.1998 - 9 U 135/98
Schadensersatzanspruch gegen ein privatrechtlich ausgestaltetes Unternehmen der …
- ArbG Eisenach, 09.11.2000 - 2 Ca 804/99
- LG Duisburg, 11.06.1996 - 23 (7) S 426/95
Verpflichtung des Mieters zur Zahlung eines Ausgleichs für die Renovierung seiner …
- KG, 27.09.2001 - 8 U 3651/00
Vorzeitige fristlose Kündigung eines Mietverhältnisses - Entkernung des …
- OLG Hamburg, 20.07.1983 - 4 U 202/82
Mietrecht: Haftung für Schönheitsreparaturen - Gesamtschuld für Vor- und …
- OVG Berlin-Brandenburg, 04.05.2012 - 12 N 30.11
Friedhofsbahn; bahnnotwendige Grundstücke; endgültige Einstellung der …
- OLG Karlsruhe, 01.03.1988 - 3 REMiet 2/87
Wirksamkeit von Klauseln in einem Mietvertrag; Prozentuale Beteiligung des …
- OLG Karlsruhe, 24.08.1982 - 3 REMiet 3/82
Mietverhältnis über Wohnraum; Verpflichtung des Mieters zur Übernahme von …
- BGH, 22.01.1985 - KZR 3/84
Anspruch auf Vergütung und Auslagenerstattung wegen unrechter vorzeitiger …
- OLG Jena, 24.10.2012 - 1 Sch 1/12
- BGH, 16.06.1983 - IX ZR 20/82
Anspruch auf Auseinandersetzung des Gesamtgutes nach Scheidung der Ehe - …
- LG Hildesheim, 15.10.2008 - 2 O 129/08
Ackerbau; Anbauflächenüberlassung; Ausgleichszahlung; betriebsindividuelle …