Rechtsprechung
   BGH, 29.04.1968 - VIII ZR 27/66   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1968,1336
BGH, 29.04.1968 - VIII ZR 27/66 (https://dejure.org/1968,1336)
BGH, Entscheidung vom 29.04.1968 - VIII ZR 27/66 (https://dejure.org/1968,1336)
BGH, Entscheidung vom 29. April 1968 - VIII ZR 27/66 (https://dejure.org/1968,1336)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1968,1336) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung eines Anspruchs bei Verfügung eines Nichtberechtigten - Bewertung scheinbar widersprüchlichen Verhaltens - Parallelität von Bereicherungsansprüchen und deliktischen Ansprüchen - Ansprüche des Bestohlenen gegen Dieb und Hehler - Genehmigung der Verfügung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1968, 1326
  • MDR 1968, 661
  • DB 1968, 1019
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.04.1954 - II ZR 8/53

    Abtretung eines Gesellschaftsanteils

    Auszug aus BGH, 29.04.1968 - VIII ZR 27/66
    Insoweit ist zwar der Ausgangspunkt der Revision richtig: Eine endgültige Verweigerung der Genehmigung eines genehmigungsbedürftigen und deshalb schwebend unwirksamen Rechtsgeschäfts macht das Rechtsgeschäft endgültig unwirksam und ist als rechtsgestaltende Willenserklärung ebenso unwiderruflich wie die Genehmigung (BGHZ 13, 179 = NJW 1954, 1155; WM 1964, 878).
  • BGH, 28.02.1966 - VII ZR 125/65

    Schutz des Vertretenen vor dem Mißbrauch der Vertretungsmacht

    Auszug aus BGH, 29.04.1968 - VIII ZR 27/66
    Daß die Abnehmer gewußt hätten oder hätten wissen müssen, daß der Mais gestohlen war und demnach der Beklagte zu 2 die ihm vom Beklagten zu 1 erteilte Vollmacht möglicherweise mißbrauchte, so daß die Abnehmer sich nicht auf den äußeren Umfang der Vollmacht berufen könnten (vgl. BGH VII ZR 125/65 vom 28. Februar 1966 - NJW 1966, 1911 [BGH 28.02.1966 - VII ZR 125/65]), behauptet der Beklagte zu 1 selbst nicht.
  • BGH, 15.06.1964 - VIII ZR 7/63

    Unwiderruflichkeit der Verweigerung der Genehmigung

    Auszug aus BGH, 29.04.1968 - VIII ZR 27/66
    Insoweit ist zwar der Ausgangspunkt der Revision richtig: Eine endgültige Verweigerung der Genehmigung eines genehmigungsbedürftigen und deshalb schwebend unwirksamen Rechtsgeschäfts macht das Rechtsgeschäft endgültig unwirksam und ist als rechtsgestaltende Willenserklärung ebenso unwiderruflich wie die Genehmigung (BGHZ 13, 179 = NJW 1954, 1155; WM 1964, 878).
  • BGH, 16.11.2022 - VIII ZR 436/21

    Nichtigkeit kombinierter Kauf- und Mietverträge mit Verwertungsklausel

    Selbst wenn man dies anders sähe, läge - was das Berufungsgericht ebenfalls zutreffend annimmt - in der Stellung des Klageantrags auf Zahlung von Schadensersatz die Genehmigung der Eigentumsübertragung (§ 185 Abs. 2 Satz 1 BGB), was Schadensersatzansprüche des Klägers nicht entfallen lassen würde (vgl. hierzu Senatsurteile vom 9. Februar 1960 - VIII ZR 51/59, NJW 1960, 860 unter 2, insoweit in BGHZ 32, 53 nicht abgedruckt; vom 29. April 1968 - VIII ZR 27/66, NJW 1968, 1326 unter 3 b).
  • OLG Koblenz, 20.01.2015 - 5 U 333/14

    Rückabwicklung der Zahlung eines Dritten an einen Rechtsanwalt auf eine im

    Denn eine Genehmigung liegt auch in einem schlüssigen Verhalten, insbesondere in der Erhebung der Klage auf Herausgabe des Geleisteten gemäß § 816 Abs. 2 BGB (vgl. BGH NJW 1986, 2106; NJW 1968, 1326, 1327), solange deutlich wird, dass der wahre Berechtigte auf jene Vermögensmehrung zugreifen will, die der Zahlungsempfänger zunächst in einer dem Berechtigten gegenüber unwirksamen Weise erlangt hat.
  • BGH, 06.05.1971 - VII ZR 232/69

    Rechtsfolgen des Abhandenkommens einer Sache nach Verfügung durch einen

    In der einschlägigen Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs ist ebenfalls nie darauf abgehoben worden, welches Schicksal eine gestohlene oder sonst abhanden gekommene Sache erlitten hat, nachdem über sie durch einen Nichtberechtigten verfügt worden war, wenn nur der die Verfügung Genehmigende im Zeitpunkt der Verfügung über den Gegenstand noch dessen Eigentümer war (vgl. RGZ 106, 44; 115, 31,34 f; BGHZ 29, 157; BGH NJW 1960, 860; 1968, 1326).
  • BGH, 20.03.1986 - III ZR 236/84

    Rechtsweg für Anspruch des Postsparers auf Auszahlung seines Postsparguthabens;

    Die Genehmigung kann auch in einem schlüssigen Verhalten, insbesondere in der Erhebung der Klage auf Herausgabe des Geleisteten gemäß § 816 Abs. 2 BGB, gefunden werden (BGH, Urteile vom 25. Januar 1955, 6. April 1972 und 7. März 1974 aaO; vgl. auchUrteil vom 29. April 1968 - VIII ZR 27/66 - NJW 1968, 1326, 1327; weitere Nachweise bei Staudinger/Lorenz a.a.O. Rn. 9).
  • OLG Hamburg, 19.02.2003 - 13 U 21/02

    Begründetheit einer Kaufpreisforderung aus der Veräußerung sämtlicher Anteile an

    Die P. konnte den Vertrag vom 4.9.2000 (Anl. K 4) im September 2001 nicht mehr wirksam genehmigen, weil sie die Genehmigung bereits Ende 2000 bzw. Anfang 2001 endgültig und damit unwiderruflich (BGH NJW 1968, 1326, 1327) verweigert hat.
  • BGH, 22.01.1976 - VII ZR 20/74

    Rechtsfolgen des Eigentumsverlusts durch Genehmigung einer Verfügung des

    Das läßt einen Rechtsfehler nicht erkennen (vgl. BGH NJW 1968, 1326).
  • OLG Saarbrücken, 24.03.2003 - 1 W 38/03

    Gläubigereigenschaft bei Eröffnung eines Bankkontos auf eigenen Namen mit

    In der Bereicherungsklage ist jedoch eine Genehmigung der von der Antragsgegnerin mit der Einziehung getroffenen Verfügung durch die Antragstellerin zu erblicken (BGH NJW 1968, 1326 f.).
  • BGH, 10.07.1968 - VIII ZR 119/66

    Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen in einen Vertrag - Anspruch auf

    Sollten die Voraussetzungen der §§ 987 ff BGB nicht vorliegen, so könnte auch § 816 BGB als Anspruchsgrundlage in Betracht kommen (vgl. hierzu auch das Urteil des erkennenden Senats vom 29. April 1968 - VIII ZR 27/66 - WM 1968, 701 = Betrieb 1968, 1019).
  • BGH, 19.05.1969 - VII ZR 47/68

    Begriff des Treuhänders - Unwiderruflichkeit einer Vollmacht während des

    Denn bereits vor Klageerhebung hat der Kläger durch Erklärung gegenüber den Käufern die Genehmigung verweigert (§§ 182, 184-185 BGB; BGH NJW 1968, 1326 [BGH 29.04.1968 - VIII ZR 27/66]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht